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	<title>Comments for dein Griechenland-Rechtsanwalt</title>
	<link>http://www.olympion.de/anwalts-blog</link>
	<description>Rechtsfragen und Themen ueber Griechenland</description>
	<pubDate>Fri, 12 Mar 2010 04:20:52 +0000</pubDate>
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	<item>
		<title>Comment on Fortsetzung Taetigkeitsaufnahme im europaeischen Ausland- Sozialversicherungspflicht by Anwaltsgesellschaft</title>
		<link>http://www.olympion.de/anwalts-blog/2007/05/02/fortsetzung-taetigkeitsaufnahme-im-europaeischen-ausland-sozialversicherungspflicht/#comment-4117</link>
		<dc:creator>Anwaltsgesellschaft</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 11 Mar 2010 08:43:36 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.olympion.de/anwalts-blog/2007/05/02/fortsetzung-taetigkeitsaufnahme-im-europaeischen-ausland-sozialversicherungspflicht/#comment-4117</guid>
		<description>Sehr geehrter Herr Mauel,

der griechische Ombudsmann heißt „sinigoros tou politi“. Mehr Infos erhalten Sie unter http://www.synigoros.gr/en_index.htm.

Sie sind verpflichtet, eine Einkommenssteuererklärung in Griechenland einzureichen. Sie sollten mit der Uni absprechen, ob diese für Sie die Einkommensteuer abführt. Wir weisen darauf hin, dass jährliche Einkommen bis zu einer Höhe von 12.000 € von der Einkommensteuer befreit sind. Sollte Ihr Einkommen diesen Betrag nicht übersteigen, dann müsste die Uni keine Steuer abziehen, bzw. Sie würden vom Finanzamt die bereits bezahlte Einkommensteuer zurückerstattet bekommen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter Herr Mauel,</p>
<p>der griechische Ombudsmann heißt „sinigoros tou politi“. Mehr Infos erhalten Sie unter <a href="http://www.synigoros.gr/en_index.htm." rel="nofollow" class="extlink">http://www.synigoros.gr/en_index.htm.</a></p>
<p>Sie sind verpflichtet, eine Einkommenssteuererklärung in Griechenland einzureichen. Sie sollten mit der Uni absprechen, ob diese für Sie die Einkommensteuer abführt. Wir weisen darauf hin, dass jährliche Einkommen bis zu einer Höhe von 12.000 € von der Einkommensteuer befreit sind. Sollte Ihr Einkommen diesen Betrag nicht übersteigen, dann müsste die Uni keine Steuer abziehen, bzw. Sie würden vom Finanzamt die bereits bezahlte Einkommensteuer zurückerstattet bekommen.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Comment on Fortsetzung Taetigkeitsaufnahme im europaeischen Ausland- Sozialversicherungspflicht by Sascha Mauel</title>
		<link>http://www.olympion.de/anwalts-blog/2007/05/02/fortsetzung-taetigkeitsaufnahme-im-europaeischen-ausland-sozialversicherungspflicht/#comment-4111</link>
		<dc:creator>Sascha Mauel</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 10 Mar 2010 12:55:35 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.olympion.de/anwalts-blog/2007/05/02/fortsetzung-taetigkeitsaufnahme-im-europaeischen-ausland-sozialversicherungspflicht/#comment-4111</guid>
		<description>An die Anwaltsgesellschaft:

Danke für Ihre Respons vom 8.3. auf meinen Eintrag vom 6.3. Ich bin mir darüber im Klaren, dass eine evt. Klage eine langwierige Angelegenheit sein wird, und höchstwahrscheinlich erheblichen Arbeitsaufwand mit sich zieht (ellinikí grafeiokratía). Dennoch bin ich der Meinung, dass die von mir geschilderten, fragwürdigen Praktiken - zumindest theoretisch - anfechtbar sein müssten, im äußersten Fall auch auf EU-Ebene. Was würde denn wohl der griechische Ombudsmann dazu sagen, wenn ich ihn einschalten würde? Wo finde ich diesen eigentlich, und wie kann ich zu ihm Kontakt aufnehmen? Für Hinweise, die mir in dieser Hinsicht weiterhelfen, bin ich sehr dankbar!

Wie ist das eigentlich mit meiner Einkommensteuererklärung: muss ich die Steuer selber abführen, oder wird das die Uni für mich erledigen? Ich arbeite zwar vertraglich und bekomme meinen Lohn dort ausgezahlt, also ist die Uni doch praktisch mein Arbeitgeber. Allerdings habe ich offiziell einen Status als Freiberufler (was in sich widersprüchlich ist). Das geht doch nicht mit rechten Dingen zu! 

Gibt es in Griechenland kein Arbeitnehmerrecht? So etwas kann die EU doch nicht billigen!

Me filikoús chairetismoús,
Sascha Mauel</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>An die Anwaltsgesellschaft:</p>
<p>Danke für Ihre Respons vom 8.3. auf meinen Eintrag vom 6.3. Ich bin mir darüber im Klaren, dass eine evt. Klage eine langwierige Angelegenheit sein wird, und höchstwahrscheinlich erheblichen Arbeitsaufwand mit sich zieht (ellinikí grafeiokratía). Dennoch bin ich der Meinung, dass die von mir geschilderten, fragwürdigen Praktiken - zumindest theoretisch - anfechtbar sein müssten, im äußersten Fall auch auf EU-Ebene. Was würde denn wohl der griechische Ombudsmann dazu sagen, wenn ich ihn einschalten würde? Wo finde ich diesen eigentlich, und wie kann ich zu ihm Kontakt aufnehmen? Für Hinweise, die mir in dieser Hinsicht weiterhelfen, bin ich sehr dankbar!</p>
<p>Wie ist das eigentlich mit meiner Einkommensteuererklärung: muss ich die Steuer selber abführen, oder wird das die Uni für mich erledigen? Ich arbeite zwar vertraglich und bekomme meinen Lohn dort ausgezahlt, also ist die Uni doch praktisch mein Arbeitgeber. Allerdings habe ich offiziell einen Status als Freiberufler (was in sich widersprüchlich ist). Das geht doch nicht mit rechten Dingen zu! </p>
<p>Gibt es in Griechenland kein Arbeitnehmerrecht? So etwas kann die EU doch nicht billigen!</p>
<p>Me filikoús chairetismoús,<br />
Sascha Mauel</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Comment on Die Pkw Einfuhr nach Griechenland by Werner</title>
		<link>http://www.olympion.de/anwalts-blog/2007/04/27/die-pkw-einfuhr-nach-griechenland/#comment-4105</link>
		<dc:creator>Werner</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 09 Mar 2010 09:15:04 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.olympion.de/anwalts-blog/2007/04/27/die-pkw-einfuhr-nach-griechenland/#comment-4105</guid>
		<description>Hallo,
ich habe in Deutschland seit zwei Jahren einen Kleinwagen (1000 ccm) geleast. Heißt ich bin Fahrzeughalter, aber nicht Eigentümer. Nun will ich dieses Fahrzeug erwerben und in Griechenland zulassen. Ergibt sich durch den Tatbestand “Leasing” ein anderes Einfuhrprozedere als bisher schon beschrieben?

Ferner benötige ich die Adresse eines “Ektelonisti”,der für den Raum Mesolongi/Agrinion zuständig ist. Wo kann ich eine solche Adresse finden? 

Vielen Dank im Voraus für Ihre Mühe</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,<br />
ich habe in Deutschland seit zwei Jahren einen Kleinwagen (1000 ccm) geleast. Heißt ich bin Fahrzeughalter, aber nicht Eigentümer. Nun will ich dieses Fahrzeug erwerben und in Griechenland zulassen. Ergibt sich durch den Tatbestand “Leasing” ein anderes Einfuhrprozedere als bisher schon beschrieben?</p>
<p>Ferner benötige ich die Adresse eines “Ektelonisti”,der für den Raum Mesolongi/Agrinion zuständig ist. Wo kann ich eine solche Adresse finden? </p>
<p>Vielen Dank im Voraus für Ihre Mühe</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Comment on Fortsetzung Taetigkeitsaufnahme im europaeischen Ausland- Sozialversicherungspflicht by Anwaltsgesellschaft</title>
		<link>http://www.olympion.de/anwalts-blog/2007/05/02/fortsetzung-taetigkeitsaufnahme-im-europaeischen-ausland-sozialversicherungspflicht/#comment-4099</link>
		<dc:creator>Anwaltsgesellschaft</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 08 Mar 2010 16:04:34 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.olympion.de/anwalts-blog/2007/05/02/fortsetzung-taetigkeitsaufnahme-im-europaeischen-ausland-sozialversicherungspflicht/#comment-4099</guid>
		<description>Hallo,

es ist zutreffend, dass die Uni nicht zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen verpflichtet ist und daher verpflichtet sie die Doktoranden sich bei der Kasse der Freiberufler anzumelden und die Beiträgen dort selbst zu zahlen. Diese Praktik ist sicherlich bedenklich. Sollten Sie jedoch diese Pflicht vertraglich übernommen haben, gäbe es lediglich die Möglichkeit zu klagen, um dieser Pflicht zu entgehen. Allerdings weisen wir darauf hin, dass dies eine langwierige Sache werden dürfte.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>es ist zutreffend, dass die Uni nicht zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen verpflichtet ist und daher verpflichtet sie die Doktoranden sich bei der Kasse der Freiberufler anzumelden und die Beiträgen dort selbst zu zahlen. Diese Praktik ist sicherlich bedenklich. Sollten Sie jedoch diese Pflicht vertraglich übernommen haben, gäbe es lediglich die Möglichkeit zu klagen, um dieser Pflicht zu entgehen. Allerdings weisen wir darauf hin, dass dies eine langwierige Sache werden dürfte.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Comment on Erbschaftssteuer für Immobilien in Griechenland by Anwaltsgesellschaft</title>
		<link>http://www.olympion.de/anwalts-blog/2007/04/26/erbschaftssteuer-fur-immobilien-in-griechenland/#comment-4098</link>
		<dc:creator>Anwaltsgesellschaft</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 08 Mar 2010 16:02:05 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.olympion.de/anwalts-blog/2007/04/26/erbschaftssteuer-fur-immobilien-in-griechenland/#comment-4098</guid>
		<description>Hallo,

es ist nicht möglich, dass Ihr verstorbener Onkel das Eigentum der anderen Erben belastet hat, sondern lediglich seinen eigenen ideellen Anteil (also 1/4) des Eigentums.

Die Tatsache, dass Sie heute nach seinem Tod eine Erbschaftsausschlagung durchführen  sollen, hat nichts mit den Anteilen an dem Grundstück zu tun. Ihr Onkel hat offensichtlich während seines Todes Schulden gemacht, die auf seine Erben übergegangen sind. Da er keine Kinder und auch keine Eltern hatte und womöglich auch kein Testament hinterlassen hat, erben auch seine Neffen und Nichten (Söhne bzw. Tochter seiner Geschwister) nach den Bestimmungen der gesetzlichen Erbfolge, d.h. der Erbfolge, die nach dem Gesetz vorgesehen wird, falls kein Testament hinterlassen worden ist.

Ihre Tante hat Ihnen sicherlich empfohlen sein Erbe auszuschlagen, da dies mit Schulden belastet sein kann.

Unseres Erachtens sollte beim Grundbuchamt, Landgericht usw. recherchieren werden um festzustellen, welche Lasten Ihr Onkel auf seinem Grundstück hatte, bzw. ob er ein Testament hinterlassen hat. Falls Sie insoweit anwaltliche Hilfe benötigen, können Sie sich an uns wenden. Unsere Email lautet: info@rechtsanwalt.gr


http://www.rechtsanwalt-griechenland.de</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>es ist nicht möglich, dass Ihr verstorbener Onkel das Eigentum der anderen Erben belastet hat, sondern lediglich seinen eigenen ideellen Anteil (also 1/4) des Eigentums.</p>
<p>Die Tatsache, dass Sie heute nach seinem Tod eine Erbschaftsausschlagung durchführen  sollen, hat nichts mit den Anteilen an dem Grundstück zu tun. Ihr Onkel hat offensichtlich während seines Todes Schulden gemacht, die auf seine Erben übergegangen sind. Da er keine Kinder und auch keine Eltern hatte und womöglich auch kein Testament hinterlassen hat, erben auch seine Neffen und Nichten (Söhne bzw. Tochter seiner Geschwister) nach den Bestimmungen der gesetzlichen Erbfolge, d.h. der Erbfolge, die nach dem Gesetz vorgesehen wird, falls kein Testament hinterlassen worden ist.</p>
<p>Ihre Tante hat Ihnen sicherlich empfohlen sein Erbe auszuschlagen, da dies mit Schulden belastet sein kann.</p>
<p>Unseres Erachtens sollte beim Grundbuchamt, Landgericht usw. recherchieren werden um festzustellen, welche Lasten Ihr Onkel auf seinem Grundstück hatte, bzw. ob er ein Testament hinterlassen hat. Falls Sie insoweit anwaltliche Hilfe benötigen, können Sie sich an uns wenden. Unsere Email lautet: <a href="mailto:info@rechtsanwalt.gr">info@rechtsanwalt.gr</a></p>
<p><a href="http://www.rechtsanwalt-griechenland.de" rel="nofollow" class="extlink">http://www.rechtsanwalt-griechenland.de</a></p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Comment on Fortsetzung Taetigkeitsaufnahme im europaeischen Ausland- Sozialversicherungspflicht by Sascha Mauel</title>
		<link>http://www.olympion.de/anwalts-blog/2007/05/02/fortsetzung-taetigkeitsaufnahme-im-europaeischen-ausland-sozialversicherungspflicht/#comment-4093</link>
		<dc:creator>Sascha Mauel</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 06 Mar 2010 20:54:32 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.olympion.de/anwalts-blog/2007/05/02/fortsetzung-taetigkeitsaufnahme-im-europaeischen-ausland-sozialversicherungspflicht/#comment-4093</guid>
		<description>Ich bin ein an einer griech. Universität [Uni.] eingeschriebener Doktorand/PhD-Student [ypopsífias didaktorikoú). Es handelt sich hierbei um ein internationales Forschungsprogramm der Europäischen Kommission, das durch EU-Mittel eines sog. Marie Curie-Stipendiums finaniziert wird.
Mein Gehalt aus diesen EU-Geldern beziehe ich jedoch vom wissenschaftlichen Kommitte (epitropí erevnón) der Uni. 
Neben mir nehmen an diesem Marie Curie Projekt noch neun weitere Doktoranden teil, die allesamt in anderen Ländern der EU stationiert sind. Von diesen Kollegen muss keiner Abgaben für eine Sozial- und/oder Krankenversicherung in seinem Gastland entrichten, das heißt dort, wo er sein PhD-Studium absolviert. So sieht es auch das EU-Rahmenprogramm vor.
Alleine, der ich in GR ausstationiert bin, muss dennoch beides zahlen. Hängt das womöglich damit zusammen, dass die Uni. mich - in Widerspruch zu dem eigentlich vorgesehenen Einstellungsverfahren - als selbständigen Angestellten behandelt? Bei der Unterzeichnung des Vertrages mit der Uni. musste ich mich dazu verpflichten, dass ich mich bei der Versicherungsanstalt für Freiberufler/Selbständige (O.A.E.E. = Organismós Asfálisis Eléftheron Epangelmatión), sowie bei meinem (gemäß meines Wohnsitzes) zuständigen Finanzamtes (Eforía) als Selbständiger anmelde (genau gesagt als Schriftstelle, und zwar unter dem Vorwand, ich würde für die Uni. literarische Werke verfassen). Anmelden sollte ich mich mit einer Gewerbeadresse, die mit meiner Privatadresse identisch ist. Dazu kommt noch, dass ich fünf Monate lang relativ hohe Beiträge zahlen musste, ohne Anspruch auf Leistungen zu haben! Ja, wo gibt's denn sowas?
Dies alles ist zutiefst widersprüchlich, denn 1) ich erhalte von der Uni. ein vertraglich vereinbartes, monatliches Gehalt, 2) kann dort also ein festes Angestelltenverhältnis nachweisen, sowie 3) bin dazu vertraglich verpflichtet, in den Räumlichkeiten der Uni. meine Vollzeitarbeit auszuführen. Ich bin also definitiv nicht Selbständig.
Nun habe ich erfahren, dass eine Vielzahl, wenn nicht gar alle meiner Kollegen, die ein vergleichbares Arbeitsverhältnis mit der Uni. eingegangen sind (typisch weitere Doktoranden, mit oder ohne finanzielle Förderung eines nationalen oder internationalen Forschungsprogrammes) identische Schmuverträge unterzeichnen mussten. Es heißt "das müssen wir eben akzeptieren, wenn wir unseren Job behalten wollen!" Irgendwie "ergaunert" sich die Uni. dadurch Vorteile bei der Eforía, indem sie u.a. erhöhte Stundenzahlzusagungen bekommt. Die genauen Zusammenhänge habe ich bisher nicht verstehen können. Ich bin aber nicht gewillt, eine Leistung zu zahlen, auf die ich keinen Anspruch habe - und schon gar nicht, wenn das ganze vertraglich nicht ganz koscher ist!
Verwiesen wird dabei immer auf das Gesetz "Act 3050/2002 (art. 4)" - ein Gesetz, von dem ich an anderer Stelle gehört habe, es solle sich um ein temporäres Gesetz handeln, das keine Gültigkeit mehr besitzt...!?
Das riecht mir alles sehr stark nach der allbekannten griechischen Korruption! Wie komme ich da wieder raus?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ich bin ein an einer griech. Universität [Uni.] eingeschriebener Doktorand/PhD-Student [ypopsífias didaktorikoú). Es handelt sich hierbei um ein internationales Forschungsprogramm der Europäischen Kommission, das durch EU-Mittel eines sog. Marie Curie-Stipendiums finaniziert wird.<br />
Mein Gehalt aus diesen EU-Geldern beziehe ich jedoch vom wissenschaftlichen Kommitte (epitropí erevnón) der Uni.<br />
Neben mir nehmen an diesem Marie Curie Projekt noch neun weitere Doktoranden teil, die allesamt in anderen Ländern der EU stationiert sind. Von diesen Kollegen muss keiner Abgaben für eine Sozial- und/oder Krankenversicherung in seinem Gastland entrichten, das heißt dort, wo er sein PhD-Studium absolviert. So sieht es auch das EU-Rahmenprogramm vor.<br />
Alleine, der ich in GR ausstationiert bin, muss dennoch beides zahlen. Hängt das womöglich damit zusammen, dass die Uni. mich - in Widerspruch zu dem eigentlich vorgesehenen Einstellungsverfahren - als selbständigen Angestellten behandelt? Bei der Unterzeichnung des Vertrages mit der Uni. musste ich mich dazu verpflichten, dass ich mich bei der Versicherungsanstalt für Freiberufler/Selbständige (O.A.E.E. = Organismós Asfálisis Eléftheron Epangelmatión), sowie bei meinem (gemäß meines Wohnsitzes) zuständigen Finanzamtes (Eforía) als Selbständiger anmelde (genau gesagt als Schriftstelle, und zwar unter dem Vorwand, ich würde für die Uni. literarische Werke verfassen). Anmelden sollte ich mich mit einer Gewerbeadresse, die mit meiner Privatadresse identisch ist. Dazu kommt noch, dass ich fünf Monate lang relativ hohe Beiträge zahlen musste, ohne Anspruch auf Leistungen zu haben! Ja, wo gibt&#8217;s denn sowas?<br />
Dies alles ist zutiefst widersprüchlich, denn 1) ich erhalte von der Uni. ein vertraglich vereinbartes, monatliches Gehalt, 2) kann dort also ein festes Angestelltenverhältnis nachweisen, sowie 3) bin dazu vertraglich verpflichtet, in den Räumlichkeiten der Uni. meine Vollzeitarbeit auszuführen. Ich bin also definitiv nicht Selbständig.<br />
Nun habe ich erfahren, dass eine Vielzahl, wenn nicht gar alle meiner Kollegen, die ein vergleichbares Arbeitsverhältnis mit der Uni. eingegangen sind (typisch weitere Doktoranden, mit oder ohne finanzielle Förderung eines nationalen oder internationalen Forschungsprogrammes) identische Schmuverträge unterzeichnen mussten. Es heißt &#8220;das müssen wir eben akzeptieren, wenn wir unseren Job behalten wollen!&#8221; Irgendwie &#8220;ergaunert&#8221; sich die Uni. dadurch Vorteile bei der Eforía, indem sie u.a. erhöhte Stundenzahlzusagungen bekommt. Die genauen Zusammenhänge habe ich bisher nicht verstehen können. Ich bin aber nicht gewillt, eine Leistung zu zahlen, auf die ich keinen Anspruch habe - und schon gar nicht, wenn das ganze vertraglich nicht ganz koscher ist!<br />
Verwiesen wird dabei immer auf das Gesetz &#8220;Act 3050/2002 (art. 4)&#8221; - ein Gesetz, von dem ich an anderer Stelle gehört habe, es solle sich um ein temporäres Gesetz handeln, das keine Gültigkeit mehr besitzt&#8230;!?<br />
Das riecht mir alles sehr stark nach der allbekannten griechischen Korruption! Wie komme ich da wieder raus?</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Comment on Erbschaftssteuer für Immobilien in Griechenland by Stratos</title>
		<link>http://www.olympion.de/anwalts-blog/2007/04/26/erbschaftssteuer-fur-immobilien-in-griechenland/#comment-4091</link>
		<dc:creator>Stratos</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 06 Mar 2010 15:34:26 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.olympion.de/anwalts-blog/2007/04/26/erbschaftssteuer-fur-immobilien-in-griechenland/#comment-4091</guid>
		<description>Hallo, tolle seite sehr intressant.

So nun zu meinem problem, vor ca. 20 jahren ist meine Oma verstorben und hat natürlich kein testament hinterlassen, es sind 4 geschwister bzw. brüder, die praktisch 1/4 von allen bekommen also gerecht verteilt, so nun ist einer der brüder zur bank gegangen und hat praktisch eine Hypothek aufgenommen als Bürger für seinen Schwiegersohn um sich selbständig zu machen, leider ist mein Onkel vor kurzem verstorben und die Hypothek wurde nie zurückgezahlt, jetzt rief meine Tante aus Griechenland an und sagte das wir nach Griechenland müßten um das Erbe abzuschlagen damit wir die schulden nicht Übernemen müssen, aber welches recht hatte er eine Hypothek darauf zu nehmen was ihm ja eigentlich gar nicht gehört, und was haben die Brüder bzw. wir Kinder damit zu tun, es hatte ja keiner Unterschrieben das er machen kann was er will, das Erbe von meiner Oma wurde ja nie Aufgeteilt, mal davon abgesehen wie kann eine Bank einen Kredit gewähren und als Sicherheit eine sache nehmen die einem nicht gehört? Meine Tante sagte uns auch noch das Sie und die 2 Kinder Ihre angelegeheit so geregelt haben das sie die Schulden nicht züruck bezahlen müßten, aber wir wenn wir das Erbe meiner Oma bzw. meines Vaters annehmen sollten.

Ich bedanke mich im Voraus bei Ihnen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo, tolle seite sehr intressant.</p>
<p>So nun zu meinem problem, vor ca. 20 jahren ist meine Oma verstorben und hat natürlich kein testament hinterlassen, es sind 4 geschwister bzw. brüder, die praktisch 1/4 von allen bekommen also gerecht verteilt, so nun ist einer der brüder zur bank gegangen und hat praktisch eine Hypothek aufgenommen als Bürger für seinen Schwiegersohn um sich selbständig zu machen, leider ist mein Onkel vor kurzem verstorben und die Hypothek wurde nie zurückgezahlt, jetzt rief meine Tante aus Griechenland an und sagte das wir nach Griechenland müßten um das Erbe abzuschlagen damit wir die schulden nicht Übernemen müssen, aber welches recht hatte er eine Hypothek darauf zu nehmen was ihm ja eigentlich gar nicht gehört, und was haben die Brüder bzw. wir Kinder damit zu tun, es hatte ja keiner Unterschrieben das er machen kann was er will, das Erbe von meiner Oma wurde ja nie Aufgeteilt, mal davon abgesehen wie kann eine Bank einen Kredit gewähren und als Sicherheit eine sache nehmen die einem nicht gehört? Meine Tante sagte uns auch noch das Sie und die 2 Kinder Ihre angelegeheit so geregelt haben das sie die Schulden nicht züruck bezahlen müßten, aber wir wenn wir das Erbe meiner Oma bzw. meines Vaters annehmen sollten.</p>
<p>Ich bedanke mich im Voraus bei Ihnen.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Comment on Die Pkw Einfuhr nach Griechenland by karrenbauer</title>
		<link>http://www.olympion.de/anwalts-blog/2007/04/27/die-pkw-einfuhr-nach-griechenland/#comment-4080</link>
		<dc:creator>karrenbauer</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 04 Mar 2010 08:14:45 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.olympion.de/anwalts-blog/2007/04/27/die-pkw-einfuhr-nach-griechenland/#comment-4080</guid>
		<description>die Steuerbefreiung gilt bei Übersiedlung laut Aussage des griechischen Konsulates in Stuttgart nicht für einen Transporter auch wenn dieser nicht gewerblich genutzt werden, sondern nur für PKW.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>die Steuerbefreiung gilt bei Übersiedlung laut Aussage des griechischen Konsulates in Stuttgart nicht für einen Transporter auch wenn dieser nicht gewerblich genutzt werden, sondern nur für PKW.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Comment on Die Pkw Einfuhr nach Griechenland by Anwaltsgesellschaft</title>
		<link>http://www.olympion.de/anwalts-blog/2007/04/27/die-pkw-einfuhr-nach-griechenland/#comment-4078</link>
		<dc:creator>Anwaltsgesellschaft</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 03 Mar 2010 16:11:42 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.olympion.de/anwalts-blog/2007/04/27/die-pkw-einfuhr-nach-griechenland/#comment-4078</guid>
		<description>Sehr geehrter Herr Karrenbauer,

die Steuerbefreiung für Fahrzeuge gilt nur für Griechen, die nach Griechenland zurückkehren. Ich meine auch für Deutsche, wenn sie ihren Hauptwohnsitz nach Griechenland verlegen . Für genauere Informationen diesbezüglich empfehlen wir die Kontaktaufnahme mit dem nächst gelegenen griechischen Konsulat in Deutschland.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter Herr Karrenbauer,</p>
<p>die Steuerbefreiung für Fahrzeuge gilt nur für Griechen, die nach Griechenland zurückkehren. Ich meine auch für Deutsche, wenn sie ihren Hauptwohnsitz nach Griechenland verlegen . Für genauere Informationen diesbezüglich empfehlen wir die Kontaktaufnahme mit dem nächst gelegenen griechischen Konsulat in Deutschland.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Comment on Die Pkw Einfuhr nach Griechenland by Karrenbauer</title>
		<link>http://www.olympion.de/anwalts-blog/2007/04/27/die-pkw-einfuhr-nach-griechenland/#comment-4073</link>
		<dc:creator>Karrenbauer</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 02 Mar 2010 12:23:36 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.olympion.de/anwalts-blog/2007/04/27/die-pkw-einfuhr-nach-griechenland/#comment-4073</guid>
		<description>das griechische Konsulat in Stuttgart hat mir gerade telefonisch mitgeteilt, dass man ein derzeitiges Fahrzeug nicht als Übersiedlungsgut mitnehmen darf und ich es deshalb verkaufen müßte</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>das griechische Konsulat in Stuttgart hat mir gerade telefonisch mitgeteilt, dass man ein derzeitiges Fahrzeug nicht als Übersiedlungsgut mitnehmen darf und ich es deshalb verkaufen müßte</p>
]]></content:encoded>
	</item>
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