Kommentare und Fragen

Die Kategorie “nicht zugeordnet” ist für Fragen und Kommentare die in keine andere Kategorie passen.

Die Kategorie “nicht zugeordnet” ist für Fragen und Kommentare die in keine andere Kategorie passen.

  1. Marianne
    May 12, 2007 10:49 am

    Hallo,

    ich sehe beim eikaufen öfter Käse mit der Bezeichnung “Feta” was aber normaler Weißkäse ist.
    Ich habe gelesen dass der Begriff (Bezeichnung) Feta geschützt ist (darf nur für bestimmte Käsesorten aus Griechenland verwendet werden).
    Was ist jetzt richtig? Geschützt oder nicht?

    Danke

  2. Tasos
    May 19, 2007 10:42 am

    eine etwas ältere Meldung…

    http://www.ra-haensch.de/php/wordpress/?p=43

    :-)

  3. AnwaltsGesellschaft
    May 20, 2007 3:18 pm
  4. dirk thom
    May 21, 2007 10:52 am

    habe eine agentur fuer animation gegruendet in deutschland. jetzt sagt mir ein hotel,welches meine dienste in anspruch nehmen,das ich vom deutschen finanzamt ein formular brauche wo steht das das hotel keine mehrwertsteuer zahlen brauch. worum handelt es sich dabei?wie heisst das formular?danke fuer ihre hilfe.

  5. AnwaltsGesellschaft
    June 4, 2007 6:43 pm

    Hallo Dirk,
    vermutlich geht es dabei um eine umsatzsteuerbefreite EU-Lieferung. Dazu benötigst man eine Umsatzsteueridentnummer. Infos dazu erhältst du beim Finanzamt in Deutschland oder in Griechenland.

    Zur Sicherung des Umsatzsteueraufkommens entwickelte die EU einen computergestützten, EU-weiten Informationsaustausch über die USt-IdNr. der am gemeinsamen Warenaustausch teilnehmenden Unternehmen.

    Da der Lieferant einer von der Umsatzsteuer befreiten Lieferung auf seiner Ausgangsrechnung sowohl die eigene USt-IdNr. als auch die des innergemeinschaftlichen Erwerbers vermerken muss, kann die Zentralstelle in Verbindung mit den staatlichen Finanzbehörden anhand der beiden USt-IdNummern nachvollziehen, ob die Umsatzsteuer (früher: Einfuhrumsatzsteuer) des innergemeinschaftlichen Erwerbers ordnungsgemäß abgeführt worden ist.

    Um einen Missbrauch und eine Umgehung zu verhindern und um eigene steuerliche Nachteile auszuschließen, besteht für den Lieferanten (Inhaber einer deutschen ID-Nr.) einer von der Umsatzsteuer befreiten innergemeinschaftlichen Lieferung die Möglichkeit, die ID-Nummer seines innergemeinschaftlichen Erwerbers vorab als richtig und existent elektronisch, schriftlich oder auch telefonisch in Saarlouis abzufragen (sog. Bestätigungsverfahren nach § 18 e UstG).

  6. Dimitris
    August 12, 2007 8:04 pm

    Hallo,

    meine Frage:

    warum muss ich als Grieche den neuen Reisepass machen?
    Warum ist das für mich Pflicht und für meinen italienischen Arbeitskollegen nicht???

    Ist das ein Sondergesetz nur für Griechenland oder wie soll man das verstehen?

    Ist EU nicht für alle gleich?

    MfG
    Dimitris

  7. Arnold
    October 28, 2007 8:46 pm

    Hallo, eine Frage zum Kfz-Versicherungs-Recht

    Wie ist die Rechtslage, wenn ich als Deutscher mit einem in GR zugelassenen und versicherten Auto, welches mir von meinem Unterkunftsgeber, gegen Benzingeld, geliehen wurde, im Falle eines Unfalles?
    Wer zahlt den Schaden? Die Versicherung des Pkw’s, meine deutsche Haftpflicht oder meine “Mallorca-Police”?

  8. Anwaltsgesellschaft
    January 23, 2008 9:14 pm

    Die Versicherung des Fahrzeugs, Es sollte jedoch noch sicherheitshalber abgeklärt werden, ob die Überlassung des Fahrzeugs an Dritte im Vertrag vorgesehen ist.

  9. Eleftheria Tzanidaki
    February 5, 2008 2:17 am

    hallo…
    nein mann hatte eine griechischen führeschein den er leider (zum glück)in deutschland verloren hat.Mein mann wurde vor kurzem angehalten wo er bemerkte das sein führerschein weg war als ich in griechenland angerufen habe stellten wir fest das er auch von vieln war der einen unbewusten gefälschten führerschein hatte einen (meimou diploma) was können wir da jetzt machen wir wohnen jetzt fest in deutschland und ich möchte nicht das mein mann ein verfahren an hals bekommt bitte um dringende hilfe danke mfg eleftheria

  10. Eleftheria Tzanidaki
    February 5, 2008 2:52 am

    ich bin noch mal eleftheria können sie mir so schnell wie möglich antworten

  11. Daniela Capizzelli
    February 11, 2008 8:12 pm

    Hallo
    hier ist mein Problembeschreibung:
    meine Schwester war in Griechenland verheiratet und dort ist sie letztes Jahr gestorben und begraben worden. Sie war rumänische staatsbürgerin und hat ein kind im alter vom 13 Jahren hinterlassen der bei unsere Mutter in Rumänien wohnt.
    Da ich zur Beerdigung für einen tag eingereist war und mir nicht nach Dokumenten zumute war, habe ich kein Sterbeuurkunde oder ähnliches mitgenommen,was heute Probleme bringt, ohne dieser Urkunde können wir in Rumänien ihren Tod nicht eintragen lassen und auch dem Kind kein Ausweis erstellen können. Hinzufügen ist dass der Vater des Kindes zypriotischer Staatsbürger ist und seit seinem Geburt nicht mehr aufzufinden ist. Dies ist allerdings das nächste Problem. Kurz: wo bekomme ich(aus der Schweiz) am schnellsten die Sterbeurkunde und was brauche ich dafür als Schwester? Und wo kann ich mich in Zypern wenden um Vater des Kindes aufzuspüren, da ich seine Einverständnis zur Klärung des Obhut des Kindes brauche? Vielen dank für Ihte Mühe, Gruss Daniela

  12. AnwaltsGesellschaft
    April 28, 2008 12:16 pm

    Hallo Eleftheria,
    um Ihre Frage beantworten zu können, benötigen wir mehr Informationen. Was meinen Sie mit “unbewußt gefältschen Führerschein” bzw. wie wurde das festgestellt, wenn der Führerschein verloren war ? Hat Ihr Mann die Prüfungen ordnunsgemäß abgelegt, wenn ja, wo und bei wem ?

  13. AnwaltsGesellschaft
    April 28, 2008 12:18 pm

    Hallo Daniela,
    Sie müssen bei der Gemeinde nachfragen, wo Ihre Schwester begraben ist.

  14. AnwaltsGesellschaft
    May 13, 2008 9:38 am

    Informationen zu Rechtsfragen mit Bezug zu Deutschland und Griechenland finden Sie auf unserer Website unter http://www.rechtsanwalt.gr und Beiträge unter http://www.rechtsanwalt.gr/german/downloads.html

  15. flankos
    June 29, 2008 4:56 am

    2001 baute ich ein genehmigtes Haus auf einer größeren griechischen Insel, in einem landwirtschaftlichen Gebiet etwa 3Km Luftlinie außerhalb eines Dorfes. Auf dieser Insel lebt Rotwild, welches nicht bejagt werden darf. Die Rehe fressen manchmal die angebauten Melonen an. Auch Vögel machen den Bauern zu schaffen. Früher zäunten die Bauern die Grundstücke ein und stellten Vogelscheuchen auf. Seit diesem Jahr verwenden die Bauern gasbetriebene Knallschussapparate/Lärmkanonen, welche alle 5 Minuten tags und nachts einen lauten Knall produzieren. Solch ein Apparat wird seit zwei Monaten ununterbrochen einige hundert Meter von meinem Haus weg betrieben. Je nach Wetterlage wird die Ruhe empfindlich gestört. Besonders nachts ist der Lärm nur mit Ohrenstöpseln zu ertragen. Der Lärm macht mir gesundheitlich zu schaffen und ich trage mich mit dem Gedanken das Haus zu verkaufen und Griechenland zu verlassen. Die Wertminderung beim Verkauf des Hauses unter diesen Umständen wäre erheblich.Ist es möglich, dem Bauern anwaltlich anzudrohen, dass er im Falle weiterer Lärmbelästigung mit einer Schadensersatzklage zu rechnen hat? Das Haus hat einen Wert von etwa 400.000€.
    Die Polizei meint, sie wäre machtlos den Lärm unverzüglich abstellen und riet zu einer Anzeige. Was raten Sie mir?

  16. Katzopolis
    July 24, 2008 11:59 am

    Hallo s.g. AnwaltsGesellschaft…

    Meine Frage bezieht sich auf den Wehrdienst in GR.
    Ich bin in Deutschland geboren und lebe seit dem ständig in D.
    1992 bin ich zum Wehrdienst einberufen worden. Ich habe damals unter erheblichen Schwierigkeiten eine Bescheinigung bekommen, dass ich den Wehrdienst nicht antreten muss, solange ich ständigen Wohnsitz im Ausland habe und mich in der Zwischenzeit nicht länger als ca. 3 Monate in GR aufhalte. Diese Bescheinigung ist jetzt also 16 Jahre alt und glücklicher Weise musste ich noch nie Gebrauch davon machen. Meine konkrete Frage: sollte / muss ich diese Bescheinigung eigentlich mal erneuern lassen? Wenn ja, in welchen Abständen u.U.??

    Vielen Dank für die Antwort im Voraus, zumal die frage und das Thema für mich sehr brisant sind (ich möchte halt im Urlaub in GR keinen Stress mit den “Feldjägern” bekommen)

    Gruss,
    Katzopolis !!!

  17. hape
    August 5, 2008 1:02 pm

    Hallo Anwaltsgesellschaft,
    bei der Anfrage von Dirk zur Umsatzsteuer dürfte es sich höchstwahrscheinlich nicht um eine Lieferung (eines Gegenstandes), sondern um eine sonstige Leistung handeln. Das Umsatzsteuerrecht unterscheidet nämlich zwischen Lieferungen und sonstigen Leistungen (§ 3 UStG).Die Vorschrift zum innergemeinschaftlichen Erwerb gilt für Lieferungen (§ 1a UStG). Maßgebend für die Umsatzsteuer ist jeweils der Ort der Lieferung oder sonstigen Leistung, d.h. wo diese erbracht wird. Der Ort der sonstigen Leistung bestimmt sich nach § 3a UStG, wobei
    § 3b und 3f UStG zu beachten sind. Zunächst ist einmal zu klären welche sonstige Leistung genau Dirk erbringt, danach kann der Ort bestimmt werden an dem diese Leistung zu besteuern ist.

  18. Ralf
    August 23, 2008 1:21 pm

    Hallo !
    Unterliegt die Einfuhr des eigenen Hausrates besonderen Bestimmungen ? Wir wollen zum Beispiel unseren gesamten Hausrat (Möbel,Kleidung,Bücher,Computer,Elektrogeräte,TV- und Hifigeräte u.s.w.) in einer Fahrt mit einem LKW (entweder von Bekannten geliehen oder über Europcar o.ä. gemietet) über Italien und der Fähre Brindisi/Igomenitsa nach Griechenland bringen.
    Vieln Dank im voraus für eure Antwort !!!!
    Gruß, Ralf

  19. Ralf
    September 14, 2008 6:57 pm

    Hallo ?????
    Ist noch jemand hier ???????
    Bekomme ich keine Antwort oder ist dieses Forum längst tot ???
    Würde mich über eine Antwort sehr freuen !!!

    Gruß, Ralf

  20. AnwaltsGesellschaft
    September 15, 2008 9:14 am

    Hallo Ralf,
    bei einer Einfuhr von Hausrat im Rahmen eines Zuzugs aus einem EU Land besteht für Hausrat kein Zoll. (Autos zählen nicht zu Hausrat).

  21. AnwaltsGesellschaft
    September 15, 2008 9:16 am

    Hallo Ralf,
    auf alle Fälle solltest Du dich beim nächst gelegenen griechischen Generalkonsulat informieren, da es für die Verlegung des Hauptwohnsitzes nach Griechenland spezielle Regelungen gibt. Stichwort “metikesia”.

  22. hape
    September 15, 2008 12:54 pm

    Hallo Ralf,
    zu deiner Frage, od die Einfuhr des Hausrates besonderen Bestimmungen unterliegt, möchte ich dir folgende unverbindliche Auskunft geben. Seit der Einführung der Zollunion in der EU ist der Zoll bei der Einfuhr aus einem anderen EU-Land entfallen. Zoll fällt demnach nur noch beim Import aus einem Drittland an.
    Die nächste Frage gilt der Umsatzsteuer. Beim Import aus einem Drittland ist Einfuhrumsatzsteuer fällig. Stammen die Wirtschaftsgüter aus einem EU-Land, so unterlagen sie bereits der Umsatzsteuer und ist nicht nochmals zu bezahlen. Es liegt auch kein innergemeinschaftlicher Erwerb vor (geregelt in den §§ 1a-1c Umsatzsteuergesetz - UStG). Eine Besonderheit, die auch für Privatpersonen gilt, ist der Erwerb neuer (!) Kfz (§ 1b UStG).
    So dürfte es sein. Wie ich aber GR kenne, ist man vor Überraschungen nicht immer sicher, obwohl es ein EU-Land ist. Ein Bakschiss wird in südeuropäischen (EU)-Ländern immer noch gern genommen (s. hierzu auch Forum “Kfz”). Also am besten vorher alles genauestens abklären und - sofern man es von irgendeiner Stelle bekommt - schriftlich bestätigen lassen. Ich kann beim Umgang mit griechischen Behörden nur viel Glück wünschen. Sollte man sich ungerecht behandelt fühlen, so gibt es in GR auch einen Ombudsmann, den noch nicht einmal die meisten Griechen kennen. Der antwortet sogar in deutsch.
    Hier die Adresse:
    The Greek Ombudsman
    Hatziyianni Mexi 5
    GR – 11528 Athens
    Greece

  23. Katzopolis
    September 17, 2008 2:31 pm

    Hallo s.g. AnwaltsGesellschaft…

    Meine Frage bezieht sich auf den Wehrdienst in GR.
    Ich bin in Deutschland geboren und lebe seit dem ständig in D.
    1992 bin ich zum Wehrdienst einberufen worden. Ich habe damals unter erheblichen Schwierigkeiten eine Bescheinigung bekommen, dass ich den Wehrdienst nicht antreten muss, solange ich ständigen Wohnsitz im Ausland habe und mich in der Zwischenzeit nicht länger als ca. 3 Monate in GR aufhalte. Diese Bescheinigung ist jetzt also 16 Jahre alt und glücklicher Weise musste ich noch nie Gebrauch davon machen. Meine konkrete Frage: sollte / muss ich diese Bescheinigung eigentlich mal erneuern lassen? Wenn ja, in welchen Abständen u.U.??

    Vielen Dank für die Antwort im Voraus, zumal die frage und das Thema für mich sehr brisant sind (ich möchte halt im Urlaub in GR keinen Stress mit den “Feldjägern” bekommen)

    Gruss,
    Katzopolis !!!

  24. AnwaltsGesellschaft
    November 14, 2008 4:14 pm

    Hallo Katzopolis,
    wenn es sich um eine “aoristi anavoli os katikos exoterikou”, also um eine zeitlich unbegrente Rückstellung wegen ständigem Auslandswohnsitz handelt, dann müssen Sie meines Erachtens nichts unternehmen. Die Wehrpflicht endet mit 45. Danach können Sie sich eine endgültige Bescheinigung erteilen lassen.

  25. Jürgen
    May 26, 2009 4:38 pm

    Sehr geehrte Herren Rechtsanwälte,
    ich hätte eine Frage zum griechischen Baurecht. Meine Töchter haben in Griechenland von einem deutschen Bauherren einen Rohbau gekauft, den sie fertig bauen. Der Komplex besteht aus 4 Gebäudeteilen, für die es nur eine einzige Baugenehmigung gibt. Die Hausteile sind miteinander verbunden (sog. Haus mit 4 Dächern).Der 1.Gebäudeteil, der vom Verkäufer selbst bewohnt wird, ist längst fertig und auch schon schluss-abgenommen. Das Gebäude der Töchter ist inzwischen fast fertig, die Schlussabnahme kann bald erfolgen. Die Hausteile 3 und 4 sind bereits angefangen, im Rohbau und noch nicht verkauft.
    Der Verkäufer behauptet nun, meine Töchter müssten sich als Mitbauherren beim Bauamt eintragen lassen. Im notariellen Kaufvertrag ist insofern nicht geregelt. Der Verkäufer meint, die Verpflichtung ergebe sich aus dem griechischen Baurecht. Ich bin jedoch der Ansicht, dass meine Töchter nicht verpfklichtet sind, sich als Mitbauherren eintragen zu lassen. Zum einen deshalb, weil es nur eine einzige Baugenehmigung gibt und sie bei entsprechender Eintragung auch die Verantwortlichkeit für die Hausteile 3 und 4 übernehmen würden. Ausserdem haben sie keinerlei vertragliche Beziehungen zu dem bauaufsicht- führenden Bauingenieur. Die Verantwortlichkeit meiner Töchter für die Durchführung der Bauarbeiten am eigenen Hausteil besteht m.E. nur im Innenverhältnis zu dem Verkäufer, der aber gegenüber dem Bauamt alleiniger Verantwortlicher Bauherr ist.
    Da ich bislang keine einheitliche Antwort auf die Frage erhalten konnte, würde es mich sehr interessieren, wie die Rechtslage nach dem öffentlichen griechischen Baurecht ist.
    Ist das griechische Baurecht dem deutschen ähnlich, vielleicht sogar identisch? In Deutschland bliebe der Bauunternehmer einer Eigentumswohnanlage Bauherr, der Käufer einer Wohnung in dieser Anlage würde nicht zum Mitbauherren werden.
    Über eine baldige Antwort würde ich mich sehr freuen.
    Ich bedanke mich schon im Voraus.

  26. Anwaltsgesellschaft
    May 27, 2009 2:36 pm

    Hallo Jürgen,
    Ohne Einsicht in die Baugenehmigung und in den Vertrag können wir Ihnen leider keine konkrete Antwort geben. Wir können Ihnen jedoch Folgendes mitteilen:
    Sollte das Grundstück gemäß des Kaufvertrages „so wie es ist“, also als Rohbau, verkauft worden sein, ohne dass der Verkäufer verpflichtet ist, dieses fertig zu bauen, dann müsste unseres Erachtens Ihre Tochter eine „Überprüfung
    (griechisch: „Anatheorisi“) der Baugenehmigung wegen Änderung des Eigentümers beantragen. Sollte jedoch mit dem Vertrag die Lieferung eines komplett bebauten Hauses vereinbart worden sein, dann bestünde diese Pflicht unseres Erachtens nicht.
    Ferner weisen wir darauf hin, dass das oben Genannte unter Vorbehalt der Einsicht in die Verträge und in die Baugenehmigung mitgeteilt wird.

    www.rechtsanwalt-griechenland.de
    www.rechtsanwalt.gr

  27. Peter Lutz
    May 29, 2009 5:47 pm

    Sehr geehrte Herren Rechtsanwälte,
    Meine Frau hat einen “festen Wohnsitz” in Deutschland. Im Sommer, seit 2006 arbeitete sie immer von Mai bis September in einem kleinen Laden. Sie ist bis heute in Griechenland bei der IKA gesetzlich krankenversichert.
    Wegen der Krise wird sie dieses Jahr nicht arbeiten und möchte sich deshalb in Deutschland wieder freiwillig versichern.
    Das mit den Zeiten und der Anerkennung scheint wohl kein Problem zu sein, doch die GKV in Deutschland möchte ein Formuar in dem steht wann das Versicherungsverhältniss in Griechenland endet, um dann im Anschluß eine Versicherung in Deutschland abschliessen zu können
    Doch hier ist das System wohl etwas anders. Die Versicherungszeit geht hier immer in Blöcken bis 08 Februar des nächsten Jahres.
    Doch man kann sich ja nicht in 2 europäiischen Ländern gleichzeitig gesetzlich versichern.
    Wir hatten gehört man bräuchte ein E104 Forumlar. doch da stand nur drin von wann bis wann sie versicherungspflichtig gearbeitet hat aber nicht bis wann sie versichert ist.
    Hat da jemand eine Idee???

    Meine wäre ein E106 zu beantragen, doch wird dann die griechische GVK mit denen das dann verrechnet wird die gegebenen Behandlungen auch voll bezahlen oder nur das was in Griechenland bezahlt wird?
    Was ist wenn eine bestimmte Behandlung in Griechenland nicht getragen wird. Wer kommt dann für die Kosten auf? Bleibt man dann in der Luft hängen??????

  28. Wolf-Jürgen Deckert
    June 17, 2009 2:01 pm

    Sehr geehrte Herren Rechtsanwälte,
    ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir die Telefonnummer von Herrn Rechtsanwalt Konstantinos Doulakakis aus Thessaloniki mitteilen könnten, da ich leider kein griechisches Telefonbuch hier in Deutschland habe.
    Seine frühere Nummer lautete 268683 oder 220653 oder 701247
    Seine Adresse war: Tsmiski 54, 4. st., 54623
    Da ich keinen telefonischen Kontakt bekomme, nehme ich an, dass sich seine Telefonnummer(n) geändert haben.
    Ich darf mich schon im Voraus bei Ihnen bedanken.
    Mit besten Grüßen

  29. Anwaltsgesellschaft
    June 17, 2009 4:20 pm

    Anbei die angefragten Daten:

    Doulakakis Konstantinos
    Rechtsanwalt
    Monastiriou str. 9
    Thessaloniki
    Tel. Nr. +30 2310 508 466
    Fax. Nr. +30 2310 515 601

  30. W.-J. Deckert
    June 19, 2009 1:48 pm

    Sehr geehrte Herren Rechtsanwälte,
    danke für die schnelle Antwort.

  31. Gatakion
    August 15, 2009 4:04 pm

    Sehr geehrte Anwaltsgesellschaft,
    ich habe eine Frage zur Renten- und Krankenversicherung.
    Irgendwann möchten ich und mein Mann (Grieche) in Griechenlannd leben. Gibt es dort genau wie bei uns auch eine Krankenversicherungspflicht? Kann man sich freiwillig versichern? Und was kostet es heutzutage.
    Mein Mann sagt, es hat vor einigen Jahren mal um 140 Euro pro Person gekostet, bei der IKA Kranken-und Rentenversicherung in Einem.
    Für eine Antwort sage ich vielen Dank kai sta Ellinika
    eyxaristo poly

  32. Anwaltsgesellschaft
    August 18, 2009 11:09 am

    Die Krankenversicherungspflicht hängt von der Tätigkeit (Arbeit) der Person ab. Falls eine Person keine Tätigkeit in Griechenland ausübt, dann sieht das Gesetz keine Versicherungspflicht vor, man kann sich jedoch freiwillig versichern. Die Kosten einer Versicherung hängen von diversen Faktoren ab. Wir weisen darauf hin, dass es in Griechenland viele verschiedene Krankenkassen gibt und diese, je nach Tätigkeit, stark voneinander abweichen können.

  33. Zotivito
    November 26, 2009 2:55 am

    Hallo: Die Bestimmungen für PKW-Einfuhr sind mir bekannt;
    gilt das auch für Boot, Bootshänger, Wohnwagen?
    Beabsichtigt ist ein Aufenthalt von etwa 4 Monaten jährlich im Winter.
    Danke.

  34. W.-J. Deckert
    December 24, 2009 4:13 pm

    Sehr geehrte Herren Rechtsanwälte,
    ich bitte Sie um Beantwortung folgender Frage:
    Gilt eine vor einem deutschen Notar ausgestellte Generalvollmacht auch in Griechenland, gegebenenfalls mit Übersetzung eines öffentlich bestellten Dolmetschers oder/und einer Beglaubigung durch das griechische Generalkonsulat?
    Ich danke Ihnen schon im Voraus

  35. Maria Rizou
    January 25, 2010 5:19 pm

    Hallo,
    als griechische Staatsbürgerin habe ich ein Haus in Griechenland, festen Wohnsitz und Arbeit in Deutschland (monimos katikos exoterikou). Wird das Haus in Griechenland als 1. Wohnsitz von der Steuer befreit?

  36. Anwaltsgesellschaft
    February 18, 2010 5:29 pm

    Sehr geehrte Frau Rizou,
    dies geht leider nicht. Falls Sie Ihren ständigen Aufenthalt in Deutschland haben, wird das Haus in Griechenland von der Steuer nicht befreit.

    http://www.rechtsanwalt-griechenland.de

  37. Astrid Gräb
    February 22, 2010 4:40 pm

    Hallo,

    auch wir brauchen dringend mal ihre Hilfe. Mein Mann und ich haben ein Grundstück in der Nähe von Parga. Wir wollten dort ein Haus drauf bauen lassen. Bei der ATE Bank in Parga / Epirus wurde uns dann gesagt, das eine Finanzierungsanfrage nur mit vorliegender Baugenehmigung möglich ist. Man sehe auf Grund unserer Gehälter und sehr guter Schufaauskunft auch keinen Grund , dass die Finanzierung abgelehnt werden würde.Sie bräuchten alle Unterlagen von uns und natürlich auch alle Unterlagen vom Grundstück, exakte Kostenaufstellung für das geplante Haus vom Architekten usw. UND halt die Baugenehmigung. Nachdem alles da war und wir alles bei der Bank abgegeben haben , auch die Baugenehmigung ,bezahlten wir noch eine Gebühr von 50 Euro und wir würden in ca. 3 Wochen dann von der ATE Bank hören.Das alles war bereits im August 2008.
    Nach 4 Wochen ,also im September 2008 dann der Anruf aus Griechenland von der ATE Bank , dass auf Grund der Wirtschafts Krise weltweit die da gerade begonnen hatte unser Antrag abgelehnt werden müßte. Das war natürlich ein Schock für uns. Denn durch diese Wirtschafts Krise wollte auch keine andere Griechische Bank das Haus finanzieren.
    Aber , und jetzt komme ich zu meiner eigentlichen Frage : Was noch viel schlimmer ist, ist die Tatsache das wir nun auf einer Baugenehmigung sitzen die ca. 10.000 Euro gekostet hat ( weil die Bank ja sagte , das nur mit einer Baugenehmigung finanziert werden kann )und wir diese Baugenehmigung nicht nutzen können , weil die Ablehnung kam. Ist es möglich , wenn wir nun ein kleineres und günstigeres Haus bauen lassen würden , wir die Baugenehmigung die wir nun für das größere und auch anders geplante Haus besitzen für ein kleineres und anders geplantes Haus nehmen können ? Ist so eine Abänderung möglich oder müßten wir wirklich nochmal eine komplett neue Baugenehmigung beantragen ,die ja auch wieder viel Geld kosten würde?
    Muß man wirklich immer eine Baugenehmigung besitzen um eine Finanzierung über eine griechische Bank zu bekommen ? Oder hätte nicht ein beglaubigtes Schreiben genügt , das auf dem Grundstück gebaut werden darf ?

    Wie wäre es richtig gewesen?. Und können wir die vorhandene Baugenehmigung für ein kleiners Haus benutzen?

    Wir hoffen sehr auf eine Antwort und einen Ratschlag von Ihnen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Familie Gräb aus Deutschland

  38. Anwaltsgesellschaft
    February 25, 2010 10:02 am

    Sehr geehrte Familie Gräb,

    Sie haben die Möglichkeit, eine Abänderung Ihrer Baugenehmigung beim Bauamt zu beantragen (auf griechisch heißt dieses Verfahren „anatheorisi“), um ein kleineres Haus als das ursprünglich geplante bauen zu können. Die Abänderung ist zwar kostenpflichtig, jedoch nicht annähernd so viel wie die Ausstellung der ersten Genehmigung. Für die genaue Kostenhöhe müssten Sie sich mit einem Ingenieur in Verbindung setzen.

    Bezüglich der Finanzierung benötigen griechische Banken die Baugenehmigung, um einen Finanzierungsplan diesbezüglich erstellen zu können. Dies steht mit der Berechnung des Kreditrisikos in Zusammenhang. Schließlich möchte die Bank kein Projekt finanzieren, ohne mit Sicherheit zu wissen, welchen Wert der Bau letztendlich haben wird.

  39. Astrid Gräb
    February 27, 2010 4:59 pm

    Vielen Dank für Ihre sehr schnelle Antwort.
    Mein Mann und ich sind sehr erleichtert, dass wir nicht nochmal eine Baugenehmigung brauchen.

  40.  
Kommen wir ins Gespräch!
Deine Meinung...
Name und Emailadresse sind nötig:
  1.