Fortsetzung Erbrecht in Griechenland

Die Sterbeurkunde (liksiarchiki praksi thanatu) ist in dreifacher Ausfertigung bei der zuständigen griechischen Gemeinde (dimos) zu beantragen; damit ist eine Negativbescheinigung des zentralen griechischen Nachlassregisters (kentriko mitroo diathikon) anzufordern, dass keine anderweitige Todesfallverfügung des Erblasser hier in Griechenland vorliegt.
Die Beibringung der erforderlichen Unterlagen aus dem Heimatland erfordert oft einen hohen Zeitaufwand, so dass man […]

Die Sterbeurkunde (liksiarchiki praksi thanatu) ist in dreifacher Ausfertigung bei der zuständigen griechischen Gemeinde (dimos) zu beantragen; damit ist eine Negativbescheinigung des zentralen griechischen Nachlassregisters (kentriko mitroo diathikon) anzufordern, dass keine anderweitige Todesfallverfügung des Erblasser hier in Griechenland vorliegt.

Die Beibringung der erforderlichen Unterlagen aus dem Heimatland erfordert oft einen hohen Zeitaufwand, so dass man Gefahr läuft, griechische Abgabetermine nicht einhalten zu können, was auch wiederum zu erheblichen Zeitverzögerungen führt und letztlich zu Verzugszinsen und Strafzahlungen führen kann.

In Griechenland ist eine Erbschaftsannahmeerklärung (apodochi klironomias) erforderlich, sofern Immobilien geerbt werden.
Ist unklar, ob der Nachlass verschuldet ist, kann man die Erbschaft mit dem Privileg der Inventarerrichtung annehmen.
Dann sind eventuelle Verbindlichkeiten nur auf den Wert des Nachlasses beschränkt und der Erbe haftet nicht für die gesamten Nachlaßverbindlichkeiten. Sodann ist die Erbschaftssteuererklärung gegenüber einen griechischen Notar abzugeben.

Erbschaftsteuer

Die Übertragung von Vermögenswerten insgesamt, das heißt nicht nur von Immobilien, im Erbschafts- oder Schenkungsfall ist in Griechenland wie auch in Deutschland steuerpflichtig.

Also ist die Grundlage der Berechnung der griechischen Erbschafts- oder Schenkungssteuer das gesamte Vermögen des Erblassers oder Schenkenden.

Zu beachten ist, dass die Steuersätze in Griechenland um einiges höher liegen und die Freibeträge niedriger sind als in anderen EU-Ländern. Dies ergibt sich bereits aus dem Umstand, dass die offiziellen Einheitswerte, auf deren Grundlage die Besteuerung von Immobilien stattfindet, sehr niedrig sind.

Die Steuersätze liegen zwischen 0 % bei einem Vermögen bis zu 80.000 € die von näheren Verwandten geerbt wird, und steigen progressiv auf bis zu 40 %.

Die Freibeträge unter Ehegatten und Abkömmlingen ersten Grades und für Enkelkinder sind 80.000 €, unter Verwandten 2. und 3. Grades 15.000 €, und für entferntere Verwandtschaftsgrade oder nicht Verwandte 5.000 €.

Bei Schenkungen kommen die gleichen Steuersätze zur Anwendung.

Beispielberechnung:

Bei seinem Ableben hinterlässt der A gemäß der Berechnung des zuständigen Finanzamtes ein ausschließlich aus Immobilien bestehendes Vermögen im Wert von 200.000 €, das seine Gattin S und sein Sohn B zu gleichen Teilen mit einem jeweiligen Anteil von ½ erben.

In diesem Fall erhält jeder von ihnen ein Vermögen im Wert von 100.000 €.

Die Steuer wird für jeden Erben getrennt berechnet, folglich wird jeder der S und B für den Betrag von 100.000 € besteuert.

Der Berechnungsfaktor für den Betrag von 80.000 € „0“ ist, er ist also steuerfrei.

Ab dem Betrag von 80.000 € und bis zu dem Betrag von 100.000 € werden alle dazwischen liegenden der Erbschaft entsprechenden Beträge mit 5% besteuert.

Folglich werden von dem Wert von 100.000 € für beide Berechtigten die ersten 80.000 € von der Besteuerung befreit und die übrigen 20.000 € mit 5% besteuert.

Somit 20.000 € X 5% = 1.000 €. Demnach werden sowohl die S als auch die B aufgefordert, jeder einen Steuerbetrag von 1.000 € zu zahlen.

Hinweis:

Einen ausführlichen Überblick über das griechische Erbrecht, sowie über erbrechtliche Fragen im deutsch-griechischen Rechtsverkehr finden Sie in dem Buch „Internationales Erbrecht Griechenland –“ der Anwaltsgesellschaft Kosmidis & Partner.

  1. Katarina Müller
    June 29, 2007 12:45 pm

    Guten Tag,
    mein Vater ist Grieche und hat in GR ein Haus (und auch dort seinen Wohnsitz, keinen mehr in Deutschland), seine Ehefrau und Töchter sind Deutsche (keinen griechischen Pass) und wohnen in Deutschland. Was ist im Erbfall zu bedenken?

    Wäre eine Schenkung im Lebensfall steuerlich zu bevorzugen?
    Ein Testament gibt es bislang nicht.
    Weder Töchter noch Ehefrau stehen im Grundbuch.
    Danke für Ihre Auskunft.

  2. AnwaltsGesellschaft
    June 29, 2007 4:19 pm

    Das Erbstatut richtet sich nach der Staatsangehörigkeit des Erblassers. Da Ihr Vater die griechische Staatsangehörigkeit besitzt, richtet sich das Erbrecht -Nachlaßverfahren nach griechischem Recht. Nach dem griechischen Erbrecht erben die Kinder etwas mehr wie die Ehefrau im Verhältnis zum deutschen Recht. Es gilt Nachlaßeinheit, d.h. daß Ihr Vater nicht gesondert über sein Vermögen in Deutschland und Griechenland verfügen kann, sondern nur einheitlich. Bei der Übertragung von Immobilien im Erbfalle ist eine Erbschaftsannahmeerklärung erforderlich, diese beläuft sich für im Inland lebende Erben auf 4 Monate, für im Ausland lebende Erben 1 Jahr. In dieser Frist muß die Erklärung abgegeben werden und ggfls. Erbschaftssteuer abgeführt werden, ansonsten drohen Bußgelder. Die Erbschaft an sich gilt jedoch automatisch als angenommen, wenn sie nicht binnen der genannten Frist ausgeschlagen wird.
    Eine Schenkung zu Lebzeiten dürfte günstiger sein “goniki parochi”. Allerdings gibt es auch im griechischen Recht natürlich Freibeträge bei der Erbschaftssteuer. Um hier eine Aussage machen zu können, müsste man den Wert des Nachlasses kennen.

  3. Katarina Müller
    June 30, 2007 2:35 pm

    Herzlichen Dank für Ihre Auskunft, das hilft mir schon mal weiter. Der Wert der Immobilie steht in einem behördlichen Schriftstück (ich weiss nicht, ob das das Grundbuch ist) mit 42.000 Euro, ein Makler schaetzt es jedoch auf 150.000. Dazu kommen Sachwerte.
    Auf welchen Betrag wird der Freibetrag für Erben von 80.000 Euro angerechnet?
    Muss ich das Erbe in Deutschland versteuern?
    Und würde ein Testament hier helfen? Mein Vater behauptet, er müsste für den Erbfall kein Testament machen.

  4. Konstantinos Tselepis
    September 9, 2007 2:48 pm

    Hallo, Ich heiße Konstantinos Tselepis. Ich brauche Informationen zu meinem möglichen Erbe. Der Erblasser-mein Urgrossvater hat in Griechenland ein Handelsgeschäft sowie Immobilien an seine 3 Kinder-eine darunter war meine Oma vererbt. Diese starb und hatte 2 Kinder-einer davon war mein Vater. Dieser starb auch. Nach meinen jetzigen Informationen müßte ich Anspruch auf den Erbteil meiner Oma bzw. meines Vaters haben. Meine noch lebende Tante sagte mir aber, dass sie rechtlich nichts bekommen hatte, weil der Teil der Oma ihren Brüdern überschrieben wurde und die Oma in keiner der Schriftstücke namentlich aufgeführt wird. Wie kann ich genaue Aufklärung der Verhältnisse bekommen, um zu erfahren ob ich tatsächlich Anspruch habe. Erbrechtlich müßte ich doch Anspruch haben.
    Für eine Information zu diesem Fall bedanke ich mich.

  5. AnwaltsGesellschaft
    September 10, 2007 7:47 am

    Gia sou Konstantine,
    die Sache ist sicherlich etwas komplizierter als sie auf den ersten Blick scheint. Dazu muß man wissen, dass nach griechischem Recht das Erbe zwar automatisch auf den Berechtigten übergeht, doch im Falle von Immobilien müssen notarielle Erbschaftsannahme- und Steuererklärungen abgegeben, anschließend erfolgt die Titelumschreibung beim Grundbuchamt. Ist dies nicht geschehen und zwar über mehrere Generationen, dann ergeben sich eine Menge Probleme vom Finanzamt bis zur Ersitzung des Erbes durch Dritte, welche die Immobilien nachweislich seit 20 Jahren in Besitz haben.
    Es gilt also zunächst zu klären, ob Deine Oma und dein Vater jeweils notarielle Erbschaftsannahmeerklärungen abgegeben haben, ansonsten wäre das nachzuholen. Wenn eine “Überschreibung” des Anteils der Oma auf die Brüder erfolgt sein sollte, müssten Pflichtteilsansprüche geprüft werden etc. Für eine detaillierte Klärung der Frage werden jedenfalls mehr Informationen benötigt. Gibt es Unterlagen bzw. Infos zu der-den Immobilie(n) ? Du kannst dich gerne an uns wenden, wir prüfen den Sachverhalt zunächst unentgeltlich und unterbreiten einen Vorschlag, wie vorzugehen ist. Danach kannst du dich entscheiden.

    Mehr Infos unter http://www.rechtsanwalt.gr

  6. Panajiotis Karas
    September 12, 2007 5:46 pm

    Hallo,ich heisse Panajiotis Karas. Mein Vater verstarb von vor einem Jahr in Griechenland und hinterliess meinen beiden Schwestern und mir einige Immobilien. Folgendes Problem:über eine Teilimmobilie hatte mein Vater keine Kaufsteuer entrichtet, d.h. im Grundbuch ist nach wie vor der Verkäufer eingetragen. Sind nun die Nachkommen verpflichtet diese Kaufsteuer zu bezahlen, um das Erbe antreten zu können oder hätten wir auch die Möglichkeit, auf diese Teilimmobilie zu verzichten, also das Erbe anzutreten ohne diese Teilimmobilie. Für die Beantwortung meines Anliegens wäre ich sehr dankbar.
    Mit freundl. Grüssen
    Panajiotis Karas

  7. Bernhard Riedel
    September 21, 2007 1:35 pm

    Wir haben auf Kreta ein Ferienhaus seit 1998, es hat uns seinerzeit mit Grundstück - umgerechnet auf Euro - ca.
    120.000 Euro gekostet.
    Habe die Absicht dies meiner Tochter und meinem Enkel zu gleichen Teilen als Schenkung zu überlassen.
    2 x 80.000 € wären ja dann steuerfrei (wenn ich dies richtig verstanden habe) - wenn man die damaligen Investitionskosten zu Grunde legt.
    Das Objekt hat jedoch zwischenzeitlich einen entsprechenden Wertzuwachs erfahren.

    Meine Frage somit: Bestimmt nun das Finanzamt den momentanen Markt-Wert des Objekt auf Grund einer Schätzung oder anderer Richtwerte.
    Oder wie kann der Beschenkte unnötigen steuerlichen Belastungen aus dem Wege gehen.
    Ich könnte das Objekt auch auf 3 Beschenkte aufteilen.
    (Tochter/Schwiegersohn/Enkel).
    Für eine Info wäre ich sehr dankbar

  8. Ioannis Herrmann
    September 28, 2007 8:47 pm

    Mein Vater ist vor 1 1/2 Jahren verstorben.
    Leider bekomme ich von meiner Mutter /der Verwandschaft keine Auskünfte über Erbe/Vermögen des Vaters.
    Es scheint mir als wollen sie etwas vor mir verheimlichen.
    Auf dem Notariat in meiner Stadt habe ich erfahren das kein Testament vorhanden war und die Unterlagen zum Konsulat nach Stuttgart geschickt wurden.
    Wie bekomme ich heraus ab überhaupt ein Erbe besteht. In Griechenland steht noch eine Immobilie die die Mutter verkaufen möchte.
    Ich fühle mich total hintergangen.
    Wie kann ich vorgehen um Klarheit zu bekommen?

    Würde wenn nötig auch gerne einen Rechtsanwalt mit einschalten.
    Über eine Antwort würde ich mich freuen.

  9. Karin Maurer
    October 28, 2007 4:45 pm

    Erbrecht
    Mein Mann ist Grieche, ich bin Deutsche. Wir haben in Griechenland ein gemeinsames Grundstück (auf beide Namen eingetragen). Wir sind am überlegen, ob wir das Grundstück bebauen. Da ich aus erster Ehe 3 Kinder habe würde ich gerne wissen, wer beim Ableben von meinem Mann oder von mir erbberechtigt ist? Ist es sinnvoll, wenn wir beide ein Testament in griechisch verfassen? Muss es notariell beglaubigt werden.
    MfG
    Karin M.

  10. AnwaltsGesellschaft
    May 13, 2008 9:55 am

    Sehr geehrte Frau Maurer,
    das Erbstatut Ihres Mannes richtet sich nach dessen Nationalität, also nach griechischem Erbrecht. Ihr Erbstatut richtet sich nach Ihrer Nationalität, also nach deutschem Erbrecht. In beiden Rechtsräumen existiert das Pflichtteilsrecht, mit der Maßgabe, daß es in Griechenland als echtes Erbrecht und nicht als Geldanspruch wie in Deutschland ausgestaltet ist. Nach beiden Rechtssystem erben zunächst Ihre Kinder, bezogen auf den jeweiligen Elternteil, sowie der überlebende Ehegatte. Nach griechischem Recht erbt der überlebende Ehegatte 1/4 und den Rest die Kinder, während der überlebende Ehegatte nach deutschem Recht die Hälfte erbt, wenn die Ehe zum Todeszeitpunkt bestand. Soweit Sie abweichend hiervon etwas regeln möchten, wäre ein Testament sinnvoll. Wir sind gerne bereit, Ihnen dabei gegebenenfalls behilflich zu sein.

    http://www.rechtsanwalt.gr

  11. AnwaltsGesellschaft
    May 13, 2008 9:57 am

    Informationen zum Erbrecht in Griechenland, Testament, griechisches Erbrecht, Pflichtteilsanspruch, Erbschein und allgemein zum griechischen Erbrecht bzw. zu erbrechtlichen Rechtsfragen mit Bezug zu Deutschland und Griechenland finden Sie auf unserer Website unter http://www.rechtsanwalt.gr und http://www.rechtsanwalt.gr/german/downloads.html

  12. Heike Axen
    October 17, 2008 8:09 pm

    Hallo,mein Vater ist vor ca. 6 Monaten verstorben.er lebte mit meiner Mutter im eigenen Haus auf Kreta.Meine Brüder und ich leben in Deutschland.Soweit ich weiß haben meine beiden Brüder und ich,sowie meine Mutter alle 1/4 geerbt.Uns geht es nun darum, dass meine Mutter vorerst über das gesamte Vermögen (Haus,Grund und Geld) verfügen können soll, wie sie will.Dafür möchten wir Kinder ihr eine Vollmacht ausstellen.Einen entsprechenden Vollmacht hat eine griechische Anwältin vor Ort augesetzt und uns übersandt.Reicht es aus, dass alle Kinder unterschreiben und die Vollmacht samt beglaubigten Kopien der Ausweise zurück an die rechtsanwältin in Griechland sendet? Für eine möglichst schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar!

  13. Dino Gaitanis
    November 7, 2008 5:35 pm

    Hallo,

    ich hoffe Sie können uns weiter helfen, wie sind drei Geschwister und leben in Deutschland.
    Unser Vater war griechischer Staatsbürger und unsere Mutter war deutsche Staatsbürgerin.
    Wir Kinder haben alle auch die deutsche Staatsbürgerschaft, und könne nur schlecht Griechisch sprechen.

    Das Problem :

    Unsere Eltern sind beide verstorben, unsere Mutter vor zehn Jahren,und unser Vater mit 68 Jahren am 08.06.2007.
    Unser Vater lebte und wohnte nach den tot unserer Mutter, mit einer griechischen Freundin ca. 8 Jahre zusammen.
    Sie waren nicht verheiratet.
    Nach dem Tod unseres Vaters legte die Lebensgefährtin, uns deutsche notarielle Kaufverträge vor, aus denen wir entnehmen konnten,
    dass sie es irgendwie geschafft hat, sich die Immobilien in Deutschland auf Ihren Namen per Kaufvertrag Umschreiben zu lassen.
    Momentan liegen wir im Rechtstreit mit dieser Lebensgefährtin, da wir die Kaufverträge als Schenkung sehen, da sie keine Kaufpreiszahlung
    geleistet hat, und nur von erfundenen Verrechnung in den Kaufverträgen gesprochen wird.
    Dazu kommt noch, dass Sie sich weigert uns unseren deutschen Erbplichtanteil ( ca. 60.000 ) auszuzahlen.
    Da wir eine Eigentumswohnung in Griechenland geerbt, und diese für ca 68.000 Euro verkauft haben, behauptet die Gegenseite, dass das deutsche
    Erbe mit dem griechischen Erbe verrechnet werden muss. Somit hätten wir keinen Anspruch mehr, auf unser Erbplichtanteil.

    Wir glauben, da es sich bei unserem Vater um einen griechischen Staatsbürger handelte, müssten die deutschen und griechischen Werte getrennt
    betrachtet werden.
    Ist vielleicht der ganze Prozess falsch, hätten wir vielleicht sofort alles über Griechenland und der griechischen Rechtsprechung überlassen sollen.
    Wie wissen momentan nicht mehr weiter, wir haben nur Kosten und werden auch noch alles verlieren.

  14. Konstantina Faleka
    November 15, 2008 10:28 am

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich besitze die griechische und deutsche Staatsbürgerschaft und lebe in Dtschld.
    Da mein Vater vor kurzem gestorbe ist und ein Testament zu Lebzeiten geschrieben hatte, werde ich in Griechenland erben. mein Vater lebte die letzten 10 Jahre in Griechenland und besaß die griechische Staatsbürgerschaft.

    Wi verhält es sich mit dem Erbschaftsrecht?

    Mit freundlichen Grüßen,

    Konsatntina Faleka Esslingen, den 15.11.08

  15. Bernd
    November 15, 2008 4:24 pm

    Guten Tag,

    Frau X hat eine 6 Wöchige Reise angetreten in ein fernes Land. Sie will mir ihr ganzes Vermögen hinterlassen als Alleinerbe falls Sie nicht wieder zurückkommen sollte (also im Todesfall).
    Sie hat mir eine einfache (EKSOUSIODOTISI) gegeben, in der steht:

    Η υπογεγραμμένη……X…. ΕΞΟΥΣΙΟΔΟΤΩ τον ……… οπως αναθεσω την διαχιριση τον περουσιακών μου στοιχείων στoν ανωτερω αναφερομενo.

    Ich glaube nicht dass so eine einfache EKSOUSIODOTISI ausreicht um das Erbe zu bekommen.

    1.) Reicht so eine einfache EKSOUSIODOTISI aus, um das Erbe zu bekommen?
    2.) Was wäre wenn Χ dort verschollen ist, und kein Totenschein ausgestellt werden kann, weil Χ nicht auffindbar ist? Gibt es auch in GR ein Verschollenheitsgesetz? Wenn ja, wie heißt das auf griechisch?
    3.) Welche Papiere genau, müsste Frau X anfertigen, wenn Sie mir im Todesfall Ihr Erbe hinterlassen möchte.

    Würde mich sehr über eine Antwort freuen,

    Freundliche Grüße,

    Bernd

  16. Sofia
    November 21, 2008 10:50 pm

    Hallo und guten Abend,
    auch ich habe eine Frage zum griechischen Erbrecht. Unsere Mutter ist kürzlich verstorben und hat meinem Bruder kurz vor ihrem Tod ihr Haus ‘verkauft’. Verkauft in Anführungszeichen, da nur ein symbolischer Wert von ca. 5000,-€ bezahlt wurde. Geschätzter Wert des Hauses sind ca. 150.000,-€. Können meine Schwester und ich einen Pflichtteil trotzdem geltend machen? Zahlt meine deutsche Rechtschutzversicherung falls es zu einem Rechtstreit bzw. einer Einigung vor Gericht kommen würde?
    Vielen Dank jetzt schon für Ihre Antwort!
    Herzliche Grüße
    Sofia

  17. Klaus
    November 24, 2008 9:07 pm

    Hallo und guten Abend
    Ich habe eine Frage zum griechischen Erbrecht:

    Mein Vater war Grieche und hat 3 Söhne.
    Nach der Scheidung von meiner Mutter hat er wieder geheiratet.
    Seine Mutter (meine Oma) hat in Spanien ein Grundstück gekauft, das sie nach ihrem Tod an meinen Vater vererbt hat (ohne Testament).
    Mein Vater hat zwar von dem Grundstück gewußt, hat sich aber nie dafür interresiert und so stand der Ordner mit den Unterlagen
    darüber all die Jahre einfach im Regal. Er hat mit Sicherheit auch niemals eine notariele Erbschaftannahmeerklärung abgegeben.
    Jetzt ist mein Vater gestorben. Ich würde jetzt gerne wissen ob seine Frau (unsere Stiefmutter)
    ein Recht auf dieses Grundstück hat und wenn ja zu welchem Anteil. Wir haben keine Ahnung wie hoch der Grundstückswert ist. Wir wissen
    noch nicht einmal wo es genau liegt. Desweiteren würde ich gerne wissen was ich tun muß um herauszufinden ob auf dem Grundstück irgendwelche
    Schulden liegen z.B. Grundsteuer denn die ist mit Sicherheit auch all die Jahre nicht gezahlt worden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Klaus

  18. Georgios Oustampasidis
    January 27, 2009 10:51 am

    Hallo,mein Name ist Georg,
    ich habe eine grundsätzliche Frage?:
    Gibt es eine Methode bei der die Eltern solange Sie leben
    ihr Erbe den Kindern überschreiben ,so das diese keine
    Steuern zahlen müßen?
    Oder gibt es eine Testamentform bei der das gleiche gilt?
    Ich danke Ihnen im vorraus!
    Gruß Georg.

  19. Theodora Tsiklani
    April 21, 2009 3:27 pm

    Guten Tag ,
    mein Name ist Theodora und meine Eltern haben mir ein Haus hinterlassen in Griechenland.Das Haus hat 4 Stockwerke und und offiziel gehöhrt mir 1 Stockwerk das mir mein Vater vermacht hat. Als mein Vater starb ( meine Mutter war schon verstorben ) hatte er kein Testament hinterlassen,mein Onkel der sich um meinen Vater 2 Wochen gekümmert hatte legte ein Testament vor das mein Vater angeblich das ganze Haus vermacht hätte aber die Unterschrift auf dem Testament war nicht von meinem Vater. Ich ging vor Gericht und kämpfte 11 Jahre um das Haus. Letztes Jahr wurde das Testament für ungültig erklärt. Da ich noch eine leibliche Schwester habe, die aber seit 16 Jahren verschollen ist, möchte ich jetzt das Haus auf mich eintragen lassen und verkaufen. Mein Anwalt hat mich um eine “Afimi” gebeten und hat mir ansonsten nicht`s weiter erklärt.
    Da ich mich mit dem Griechichen Recht nicht auskenne und auch kein ” Anwalts griechich ” verstehe brauche ich Hilfe,den ich mochte nicht das Haus meiner Eltern verlieren!
    Mfg
    Theodora

  20. Lazaros Lokas
    May 22, 2009 9:19 am

    Kalimera!
    Ich habe ein paar Fragen zur Rechtslage, welche Schritte ausgeführt werden müssen, damit das Erbe angetreten werden kann.
    Mein Vater hat 1990 in einem kleinen Dorf in Serres auf dem Grundstück seines verstorbenen Vaters auf den Grundmauern des Altbaus ein neues Haus bauen lassen. Leider hat er es bis dato in keinen griech. Grundbuch oder sonst. Ämtern eintragen lassen. Am 08.04.09 ist mein Vater verstorben und hat ein Testament in griechischer Sprache hinterlassen in dem er seinem Sohn, sprich mich, das Haus vererbt. Meine beiden Schwestern un Mutter natürlich haben Nutzungsrecht.
    - Das Haus ist in keinem Grundbuch eingetragen. Wir haben lediglich einen Plan und die Auftragsbestätigung des ausführenden Architekten über den Bau.
    - Was muß ich tun um das Haus in GR auf meinen Namen eintragen zu lassen unter den schwierg. Voraussetzungen, dass Vater nun verstorben und er als Eigentümer in keinen Grundbuch auftaucht. Bisher sind die Eintragungsverpflichtungen bis zu “unserem” Dorf nicht angekommen, aber es steht in Kürze an.
    Es gäbe die Möglichkeit der sog. “Chrisektisia” wie ich gehört habe.
    Über eine Stellungnahme würde ich mich sehr freuen!

    Cheretismous

    Lazos

  21. Christos Berger
    June 15, 2009 12:26 pm

    Hallo, mein Vater (östereich griechischer Doppelstaatsbürger verstarb vor ca. einem Jahr in Athen, wo er auch lebte. Er erzählte meinem (Voll)Bruder und mir, dass er alles unter uns Kindern zu gleichen Teilen aufteilen wird. Jetzt gibt es angeblich ein Testament nachdem meine Halbschwester aus Griechenland 60% und mein Halbbruder 40% erben. Meine Schwester hat meinem (Voll)Bruder und mir je 30000 Eur aus ihrem Anteil zu bezahlen.
    Gibt es in Griechenland so etwas wie tetsamentsunabhängige Mindestansprüche und wenn ja in welchem Prozentbereichen bewegen sich diese? Mein Vater hatte 4 Kinder und war 2x geschieden.

    Danke im Voraus
    C.Berger

  22. pux-2
    July 15, 2009 9:27 pm

    Mein Kind und ich besitzen zusammen als Deutsche mit Hauptwohnsitz in Deutschland eine griechische Immobilie.
    Mein Kind besitzt davon 60%,ich40% .
    Im Erbfall,wenn ich gestorben bin,ist es möglich,daß Sie die griechischen Erbschafts-Formalitäten anstelle meines Kindes erledigen? An wen soll er sich dann wenden?
    Oder muss er persönlich in Griechenland anwesend sein,um alles zu regeln?

  23. Sampantzis Kalin
    December 16, 2009 4:51 pm

    gia sas ego exo ena provlima o pateras mu pethane prin 2 xronia ke o papus mu prin 3 mines exume sto xoro xorafia gia pola levta omos ego den exo lefta ke dikigoro gia na zitiso tin klironomia mu pos boro na matho ti mu aniki prin meres milisa me ton thio mu sto xorio ke mu ipe oti ta aderfia tu patera mu prospathisan na parun tin klironomia omos den borun giati ego ke o aderfos mu imaste klironomi ti prepi na kano ke apo pu na zitiso voithia .to xorio tu baba mu ine petrusa /dramas/ sas efxaristo .

  24. Anwaltsgesellschaft
    February 18, 2010 5:55 pm

    Αξιότιμε κύριε Sampantzis,
    Θα πρέπει να μας ενημερώσετε για το πώς έχετε κληρονομήσει τα ακίνητα αυτά και τι έχετε κάνει μέχρι σήμερα (π.χ. υπήρχε διαθήκη του πατέρα σας; Στην Ελλάδα ή τη Γερμανία;). Επίσης σημαντικό είναι να έχετε τους τίτλους των ακινήτων, ώστε να μπορέσουμε να βρούμε στοιχεία γι’ αυτά και να κάνουμε έρευνα στο υποθηκοφυλακείο, ώστε να δούμε σε τι καθεστώς τελούν αυτά σήμερα. Αν θα θέλατε να συζητήσουμε περαιτέρω πληροφορίες, παρακαλώ στείλτε μας ένα email στο info@rechtsanwalt.gr

  25. Jannis
    April 20, 2010 5:36 pm

    Hallo, mein Name ist Jannis.
    Ich habe eine Immobilie in Griechenland. Zur Zeit habe ich sowohl die Griechische und die Deutsche Staatsbürgerschaft. Mit meiner Frau habe ich, nach deutschem Recht, gegenseitigen Erb- und Pflichtteilverzicht vereinbart. Meine 2 Kinder sind somit alleine erbberechtigt. Was passiert nun in Griechenland? Wer erbt - auch die Ehefrau? Nach welchem Recht richtet sich das Vererben ?
    Dank für Ihre Antwort.

  26. Anwaltsgesellschaft
    April 29, 2010 12:05 pm

    Hallo Jannis,
    Da Sie auch die griechische Staatsangehörigkeit besitzen, richtet sich die Erbschaft nach griechischem Recht. Ihrer Ehefrau steht zwar ein Pflichtteilsrecht zu, sie kann jedoch durchaus nach Ihrem Tod darauf verzichten. Sollten Sie bereits zum heutigen Zeitpunkt sicherstellen wollen, dass die Immobilie nach Ihrem Tod nur auf Ihre Kinder übergeht, dann können Sie bereits heute das Eigentum auf Ihre Kinder übertragen unter gleichzeitiger Einräumung eines lebenslanges Nießbrauchsrechts. Nach Ihrem Tod würde das Volleigentum „automatisch“, also nicht erst durch den Erbfall, direkt auf Ihre Kinder übergehen.

  27. Dimitra
    June 21, 2010 8:55 am

    Hallo mein Name ist Dimitra
    Meine Mutter (Griechin, die seit über 40 Jahren in Deutschland lebt) besitzt eine Immobilie in GR, die sie mir und meiner Schwester schenken will.
    Da sie momentan schwer krank ist können wir nicht nach Griechenland gehen um die nötigen Papiere zu machen. Frage: Gibt es in Deutschland griechische Notare die diese Angelegenheit für uns abwickeln können. Was müssen wir tun? Welche Unterlagen benötigen wir?
    Freue mich über Rückmeldung von Ihnen.

    Vielen Dank & Grüße
    Dimitra

  28. Anwaltsgesellschaft
    June 21, 2010 5:00 pm

    Hallo Dimitra,

    Leider kann ein in Deutschland zugelassener Notar nicht die Übertragung der griechischen Immobilie vornehmen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass Ihre Mutter, Sie und Ihre Schwester eine notarielle Vollmacht an einen Anwalt erteilen, damit man für Sie zu diesem Zweck in Griechenland in Ihrem Namen tätig werden kann. Die Vollmacht kann von einem deutschen Notar beurkundet werden.
    Gerne stehen auch wir hierfür zur Verfügung. Falls Sie Interesse an eine solche Abwicklung haben, schicken Sie uns bitte eine Email an info@rechtsanwalt.gr damit wir die weiteren Details besprechen können.

  29. Klaus W.
    July 21, 2010 11:25 pm

    Seit 2008 besitze ich eine Segelyacht, die in Lefkas von einer dort ansässigen deutsch-griechischen Firma verchartert wird.
    Zu diesem Zweck habe ich in Griechenland eine Firma angemeldet; diese wurde zunächst für 3 Jahre von der Sozialversicherungspflicht befreit, weil sie den Sitz im kleinen Ort Agios Nikitas hat.
    Ich bin seit 30 Jahren als Angestellter in Deutschland pflichtversichert und entnehme der EU-Verordnung Nr. 1408/71 vom 14. Juni 1971, dass nur in einem Land Versicherungspflicht besteht.
    Seit 2008 versuche ich, eine Ausnahmegenehmigung von der Sozialversicherungspflicht in Griechenland zu erwirken, und zwar über die Verbindungsstelle Ausland der deutschen Rentenversicherung. Bisher war das nicht erfolgreich.
    Falls es nicht bis Herbst 2010 gelingt, die Befreiung zu verlängern, werde ich die Vercharterung aufgeben und das Schiff entweder verkaufen oder in ein anderes Land verlegen müssen.
    Was raten Sie mir zu tun?

  30. Anwaltsgesellschaft
    July 22, 2010 7:34 pm

    Hallo Klaus W.,

    In der Regel werden Sie von der Sozialversicherungspflicht als Unternehmer in Griechenland befreit, sobald Sie in Deutschland pflichtversichert sind. Hierzu existiert ein Formular, das E101, das für die Befreiung beim griechischen Sozialversicherungsträger eingereicht wird. Vermutlich gibt es ein Problem mit den eingereichten Unterlagen, sonst müsste das Verfahren eher problemlos abgewickelt werden können.

    Wir gründen zahlreiche Unternehmen mit Deutschen Partnern in Griechenland, und dies ist nie ein Problem gewesen. Für die Abklärung von Steuerfragen können Sie sich auch an die Ecovis Hellas Steuerberatung GmbH wenden. Die Email von Ecovis lautet info@steuerberater-griechenland.de.

    MfG

    Anwaltsgesellschaft

  31.  
Kommen wir ins Gespräch!
Deine Meinung...
Name und Emailadresse sind nötig:
  1.