Wissenswertes ueber griechisches Immobilienrecht

Eigentumserwerb in Griechenland
Rechtsgrundlagen
Griechenland ist wie Deutschland ein Rechtsstaat; der Erwerb an griechischen Immobilien richtet sich nach dem Astikos Kodikas (ZGB - Zivilgesetzbuch); dieses Gesetzbuch ist vergleichbar mit unserem BGB.
Wie nach deutschem Recht, auch nach griechischem Recht ist der Eigentumserwerb an einer Immobilie erst mit der Eintragung im Grundbuch vollzogen.
Eine grundbuchliche Eintragung […]

Eigentumserwerb in Griechenland

Rechtsgrundlagen

Griechenland ist wie Deutschland ein Rechtsstaat; der Erwerb an griechischen Immobilien richtet sich nach dem Astikos Kodikas (ZGB - Zivilgesetzbuch); dieses Gesetzbuch ist vergleichbar mit unserem BGB.

Wie nach deutschem Recht, auch nach griechischem Recht ist der Eigentumserwerb an einer Immobilie erst mit der Eintragung im Grundbuch vollzogen.

Eine grundbuchliche Eintragung ins Ipothikofilakio oder Ktimatologio ist zur Erlangung von Rechtssicherheit erforderlich, da der gute Glaube an die Richtigkeit des Grundbuchs auch im griechischen Recht geschützt ist.

Der Kaufvertrag Griechische Immobiliengeschäfte werden durch den Abschluß eines notariellen, präzise gefassten Kaufvertrages abgewickelt.

Der Kaufgegenstand wird exakt beschrieben, der Kaufpreis und dessen Fälligkeit genannt, Stornierungsrechte und Vertragsstrafen bei Zahlungsverzug und/oder Rücktritt vom Kaufvertrag festgelegt; ebenso die Vertragsabwicklung zur Erlangung der Eigentumsübertragung im Grundbuch.

Das Grundbuch Wie genau beim deutschen Recht, ist nach dem griechischen ZGB der Eigentumswechsel mit Eintragung beim für die Immobilie zuständigen Grundbuchamt vollzogen.

Die Zahlung des Kaufpreises oder Restkaufpreises erfolgt unmittelbar mit der notariellen Niederschrift und wird im besagten Notarprotokoll festgehalten.

Die Zahlung der Grunderwerbsteuer (siehe Recht und Steuern) ist Voraussetzung für die Eigentumsumschreibung, mit der man das amtierende Notariat beauftragen kann.

  1. Christos
    April 28, 2007 6:17 pm

    Hallo,
    wie hoch darf die Maklerprovision in GR sein?
    Gibt es bestimmte Sätze oder darf jeder berechnen was er will?

    Gibt es in GR “TÜV geprüfte” Immobilienmakler oder kann jeder ohne Ausbildung oder sonstige Kenntnisse was vermitteln?

    Tragen die Immobilienmakler eine Verantwortung was das Obect angeht?

    Danke

  2. Anwaltsgesellschaft
    April 29, 2007 10:04 am

    Christo gia sou,
    die Maklerprovision in Griechenland ist Verhandlungssache. Die Sätze liegen beim Kauf/Verkauf einer Immobilie meist bei ca. 1-2,5% vom Kaufpreis. In einigen Fällen kann die 1% unterschritten oder aber auch ein Prozentsatz von mehr als 2,5% vereinbart werden. Eine TÜV Prüfung ist nicht vorgesehen. Der gewerblich tätige Makler benötigt allerdings eine entsprechende Erlaubnis. Diese ist jedoch ohne größere Schwierigkeiten erhältlich. Die Makler tragen grundsätzlich keine Verantwortung für das Objekt, für ihre Zusicherung allerdings schon. Die Angaben müssen den Tatsachen entsprechen, bei Täuschung etc. besteht eine Haftung.

  3. Hans S.
    May 17, 2007 12:28 pm

    Guten Tag

    ich habe folgenden Artikel bei LBS gefunden:
    http://www.lbs.de/bw/immobilien/auslandsservice/laenderinformationen/griechenland

    Ein Auszug:
    Wer in Griechenland ein Grundstück kaufen will, sollte vor Abschluss des Kaufvertrages prüfen, ob Erwerbsbeschränkungen für Ausländer bestehen. Mögliche Gründe für solche Beschränkungen sind Vor- oder Wiederverkaufsrechte des Staats oder die Lage des Objektes in einem Grenz-oder Landschaftsschutzgebiet. Grund und Boden sind in Griechenland nicht durch ein Kataster erfasst. Liegenschaften werden durch einen von einem Ingenieur unterzeichneten Lageplan (Topographiko) nachgewiesen.

    Gelten diese “Erwerbsbeschränkungen für Ausländer” auch für Käufer von EU-Länder?

    Danke

  4. AnwaltsGEsellschaft
    May 19, 2007 10:27 am

    Guten Tag,
    solche Erwerbsbeschränkungen gibt es für “Ausländer” in der Tat in Grenzgebieten, nicht jedoch für Staatsangehörige aus EU-Mitgliedsstaaten. Bei diesen Regionen in Grenzgebieten muß eine entsprechende Genehmigung eingeholt werden, welche für EU Bürger zu erteilen ist (ohne Ermessensspielraum). Bei nicht EU-Bürgern hat die Verwaltungsbehörde Ermessensspielraum, sie kann also die Genehmigung erteilen oder verweigern. Für Landschaftsschutzgebiete gelten die Einschränkungen die naturschutzrechtlichen Vorschrfiten natürlich auch für griechische Staatsbürger.

  5. Georgios Chasoglou
    July 16, 2007 2:13 pm

    Hallo,

    Ich möchte gerne meine Wohnung in Griechenland verkaufen und zwar in Kilkis.
    Kann mir einer vieleicht da weiter helfen z.B mit makler in Kilkis.

    Vielen Dank

    Gruß
    Giorgos

  6. AnwaltsGesellschaft
    July 17, 2007 7:23 pm

    Hallo,

    vielleicht klappts über www.remax.gr

    Gruss

  7. Christoph
    August 30, 2007 3:51 pm

    Gia sas, Anwälte!
    Danke für Eure gut strukturierte und informative Seite.
    Meine Eltern (deutsch) haben 1973 ein Grundstück am Meer gekauft und 1976 ein Haus darauf gebaut. Mein Vater hat darauf geachtet,daß alles nach deutschen Regeln in Ordnung war, d.h. das Grundstück wurde vermessen (war damals nicht nicht nötig), die Nachweise des Verkäuferes waren alle korrekt (Sein Schwiegervater hatte das Grundstück 1930 dem Staat abgekauft), die Steuer wurde korrekt entrichtet und ein Bauantrag gestellt. Später hat sich das alles als ganz wichtig herausgestellt, weil viele gemauschelte Verkäufe und Bauten den Besitzern Probleme mit dem Staat verschafften. Leider starb mein Vater 1988. Im Zuge des Erbschaftssteuerverfahrens (in GR) wurde die Rechtmäßigkeit des Grundstückerwerbes bestätigt und brav Erbschaftssteuer bezahlt.
    Vor einigen Jahren wurde die Rechtmäßigkeit des Grundstückerwerbs in Frage gestellt. Das Grundstück (4 Stremata) liegt am Meer. Der Staat behauptet nun, alles Land bis zur Position der historischen Winterwelle (ca. 60 m von der heutigen Uferlinie entfernt) sei Staatseigentum. Das betrifft ca. 3/4 des Grundstückes. Allerdings wurde unser komplettes Grundstück 1930 durch den Vorvorbesitzer vom Staat erworben (Die Unterlagen dazu sind wiederholt als korrekt begutachtet worden. Das ist in der Gegend eher ungewöhnlich)!
    Was raten Sie in diesem Fall? Kennen Sie das Gesetz, auf dem dieser Anspruch beruht?

    Vielen Dank,
    Christoph

  8. Konstantin
    September 16, 2007 5:55 pm

    Hallo und Kompliment für diese Webseite.
    Ich hätte bitte auch eine frage. Ich habe vor einem Jahr ein Laden gekauft. Vor dem Laden war ein Platz für den Laden. Der Makler hatte damals gesagt das dieser Platz für den Laden sei. Im nachhineien hat aber der Rechtsanwalt gesagt das dieser Platz für alle ist ( Kinoxristos xoros). Der Makler hat es aber als Parkplätze für den Laden oder als Hilfsplatz vorgeschlagen. Bitte , was kann ich da rechtlich und natürlich vertraglich machen so das dieser Vorplatz der auch so eingerichtet ist ( Zaum rundherum vor dem Laden und Bäumchen - Der Eingang des Hauses ist von der anderen Seite ) auch Vertraglich und Rechtlich machen so, das ich auch keine Probleme im nachhinein bekommen werde ? Kann man diesen Vorplatz (Kinoxristos Xoros als Parkplätze für den Laden machen oder als Hilfsplatz ? Bitte um ihre Meinung ! VIELEN HERZLICHEN DANK

    Konstantin

  9. AnwaltsGesellschaft
    September 17, 2007 4:32 pm

    Hallo Kosta,
    der Sachverhalt ist noch nicht ganz klar. Ist die Fläche im Kaufvertrag ausgewiesen, oder handelte es sich nur um eine mündliche Aussage des Maklers ? Wenn es Gemeinschaftseigentum ist, wird da nicht allzuviel zu machen sein, es sei denn du hast die Fläche 20 Jahre im Besitz, ohen daß Dritte Besitz- und Eigentumsrechte daran geltend machen, dann gilt sie nach griechischem Recht als ersessen. Ansonsten müsste eine Einigung mit den übrigen Mitgeintümern erzielt werden.
    Wenn du die Teilfäche als Sondernutzungsrecht erworben hast, dann gibt es ohnehin keine Probleme.

    http://www.rechtsanwalt.gr

  10. Kostas
    September 17, 2007 5:45 pm

    Von: KOSTA

    Vielen herzlichen Dank für die Info,

    vor dem Laden ist ein für diesen gemachten und gezäunten Vorplatz gemacht worden. Er führt nur zum Laden. (Kein Eingang für das Haus )Kann man evtl. diesen auch als Parkplatz für den Laden einfügen z.B.das ich ca 4 Parkplätze gekauft habe und so den Vorplatz für den Laden zu haben? Oder als Hilfsplatz für den Laden. Der Notar hat gesagt er tut es als Hilfsplatz oder Parkplatz für den Laden in den Verträgen. Ist es möglich oder gibt es auch eine andere Möglichkeit ? Bitte um ihren guten Rat !

  11. AnwaltsGesellschaft
    September 19, 2007 10:44 am

    Grundsätzlich kann man das alles als Sondernutzungsrecht im Zusammenhang mit dem erworbenen Wohnungs- bzw. Ladeneigentum vereinbaren. Nachdem der Notar hierzu bereit ist, ist offenbar eine andere Zuweisung der fraglichen Fläche noch nicht erfolgt und damit eine Berücksichtigung Ihrer Bedürfnisse und Wünsche im Einvernehmen mit dem Verkäufer wohl noch möglich. Dies müssten Sie jedoch mit dem Verkäufer und dem Notar klären.

    http://www.rechtsanwalt.gr

  12. alexandros broumbas
    January 22, 2008 10:03 pm

    hallo,
    ich besitze ein ca 1ha grosses grundstueck in der naehe der stadt kilkis.nun spiele ich mit dem gedanken es zu verkaufen,habe aber keine preisvorstellung.konnte auch nichts vergleichbares auf seiten von immobilienmaklern finden.haben sie vieleicht einen tip,wie ich in erfahrung bringen koennte, was das land in dieser region in etwa wert ist.vielen dank im voraus.
    alex

  13. Anwaltsgesellschaft
    January 23, 2008 9:05 pm

    Hallo Broumbas,
    beim Finanzamt gibt es die so genannten Einheitswerte. Dort können Sie schon mal den Grundpreis erfahren. Erfahrungsgemäß ist dieser zwar deutlich niedriger als der Verkehrswert, aber je nach Gegend beläuft sich der Verkehrswert auf das doppelte, in manchen Fällen sogar das Dreifache. Das wäre dann ein Richtwert.

    Dann noch eine Anmerkung. Die gängige Grösse für Bodenflächen ist in Griechenland das Strema, was 1000 qm, oder 10 Ar entspricht. Ein Hektar wären 100 Ar oder 10 Stremata. Ist das die Grösse Ihres Grundstücks ?

  14. alexandros broumbas
    January 27, 2008 6:36 pm

    vielen dank schonmal fuer die info.es sind ca.600qm(also nicht 1ha) wie ich jetzt erfahren habe.habe jetzt auch schon versucht irgendwie an eine adresse vom finanzamt zu kommen,aber ist mir nicht gelungen.als nicht griechisch sprechender grieche,ist es nicht so einfach,da etwas herauszufinden.koennt ihr mir vieleicht ne adresse geben an die ich mich da wenden koennte?danke schon mal im voraus

  15. AnwaltsGesellschaft
    May 13, 2008 9:46 am

    Sehr geehrter Herr Broumbas,
    teilen Sie die Region mit, in welcher das Grundstück belegen ist und wir teilen Ihnen das zuständige Finanzamt mit.

    Mfg

    http://rechtsanwalt.gr

  16. AnwaltsGesellschaft
    May 13, 2008 9:46 am

    Informationen zum Immobilienkauf, Wohnungskauf, Hauskauf, Grundstückskauf in Griechenland und allgemein Immobilien in Griechenland finden Sie auf unserer Website unter http://www.rechtsanwalt.gr und http://www.rechtsanwalt.gr/german/downloads.html

  17. Harald Hrovat
    July 22, 2008 5:25 pm

    Sehr geehrter Herr RA. Kosmidis.
    Vielleicht können Sie uns ein wenig weiterhelfen in Sachen Baurecht!
    Unser Problem: Wir haben ein Grundstück auf der Insel Kreta gekauft, und möchten dort gerne ein Tierheim mit Wohnhaus / Containern bauen. Leider bekommen wir bis heute keine Genehmigung, mit der begründung: Wohnhaus ja - Tiere nein!
    Können Sie uns vielleicht die Rechtliche Lage erklären und uns evt. einen Tipp geben, wie wir doch noch zum Ziel kommen? Alle Versuche mit den Behörden vor Ort scheitern schon im Vorfeld, obwohl es schon einige Tierheime auch in dieser Region gibt.
    Für eine Auskunft oder besser noch einen Ausweg wären wir Ihnen sehr zu Dank verpflichtet.
    Mit freundlichem Gruß

    H.Hrovat

  18. Ottmar Finkele
    November 24, 2008 10:25 am

    Gia sas,
    ich habe letztes Jahr einen Bauplatz in Griechenland gekauft und möchte dort ein kleines Haus bauen.
    Stimmt es, dass man für Holzhütten oder kleine Holzhäuser keine Baugenehmigung benötigt?
    Wie schaut es mit der Genehmigung für eine Klärgrube und eine betonierte Bodenplatte aus?
    mit freundlichen Grüßen
    Ottmar Finkele

  19. Nina
    May 9, 2009 10:04 pm

    Hallo,
    ich habe ein landwirtschaftlich genutzte Fläche, die ich derzeit in GR vermiete. Der Mieter ist nun zu mir gekommen und möchte mir das Ackerland abkaufen. Er hat bereits eine Anzahlung geleistet. Meine Fragen:
    -> Wiei hoch sind die Notargebühren
    -> Wer trägt diese Kosten, Käufer/Verkäufer in gleichen Teilen?
    Muss sonst noch etwas beachtet werden?
    Ich denke generell gilt bei einem Verkauf das gleiche wie in D auch: Übergabe der ganzen Papiere etc. erst bei Zahlung des Gesamtkaufbetrages, richtig?
    Besten Dank im voraus!

    Viele Grüße
    Nina

  20. Anwaltsgesellschaft
    May 11, 2009 11:45 am

    Hallo Nina,

    Wir bedanken uns für Ihre Anfrage. Ihre Fragen beantworten wir wie folgt:

    1) Die Notargebühren hängen vom Wert des Grundstücks ab. Dies kann nach Vorlage der Eigentumstitel von einem Notar errechnet werden. Falls Sie dies wünschen, können Sie uns Ihren Titel zukommen lassen , damit wir mit unserer Notarin Rücksprache über die konkrete Höhe der Notarskosten halten können.
    2) Die Notarkosten werden ausschließlich vom Käufer getragen. Der Verkäufer ist lediglich verpflichtet, seine Anwaltskosten zu zahlen . Weitere Kosten fallen nur dann an, wenn diese notwendig erscheinen ( sollten Sie beispielsweise noch nicht über eine griechische Steuernummer verfügen, so muss diese separat beantragt werden).

    Für den Verkauf wird der Titel (Kaufvertrag, Schenkungsvertrag etc.) sowie eine Kopie Ihres gültigen Reisepasses bzw. Personalausweises benötigt. Gerne sind wir Ihnen bei der Veräußerung behilflich.

    Anwaltsgesellschaft

    www.rechtsanwalt-griechenland.de
    www.rechtsanwalt.gr

  21. bernd berg
    June 10, 2009 8:59 pm

    ein fröhliches Hallo und großes Kompliment für ihre arbeit hier im Netz.
    Auch ich habe eine Frage: Meine Frau und ich wollen unser Haus in GR verkaufen, es ist auf den Namen meiner Frau eingetragen, wir sind beide deutsche Staatsbürger. Meine Frau ist zur Zeit in GR und dann wieder 5 Monate nicht mehr. Kann sie mir hier in GR eine Vollmacht beim Notar zur vollständigen Abwicklung des Verkaufes ausstellen lassen? Eine entsprechende deutsche Generalvollmacht habe ich, sie soll nur hier in GR nicht gelten. Ein Hinweis von ihnen wäre sehr nett.
    mit freundlichem Gruß Bernd

  22. Anwaltsgesellschaft
    June 11, 2009 10:35 am

    Selbstverständlich kann Ihre Frau Sie dazu bevollmächtigen, das Grundstück in ihrem Namen zu verkaufen bzw. als Bevollmächtigter der Verkäuferin beim Kaufvertrag zu erscheinen. Die deutsche Generalvollmacht ist zwar in Griechenland gültig, für den Verkauf dieses Grundstückes benötigen Sie jedoch eine spezielle Vollmacht. Wir sind gerne bereit, bei der Erstellung der Vollmacht und des Abschlusses des Kaufvertrags für Sie tätig zu werden.

  23. Lobenstein,Ralph
    November 3, 2009 2:44 pm

    Hallo ich habe seit 83 ein Haus mit 4 stremata am Pelion.Nun will ich 1000 m²davon verkaufen.Das ganze Grundstück befindet sich innerhalb der Ortsgrenzen.Gibt es Bebauungs Vorschriften wieviel auf so einem Grundstück gebaut werden darf? Wer kann einem da rechtsverbindliche Auskunft geben?Ich lass natürlich jetzt das Telgrundstück neu vermessen.

  24. Raimund Bröskamp
    January 28, 2010 9:45 pm

    Ich finde diese Informationen hier sehr hilfreich und einige Fragen wurden auch schon beantwortet.

    Jetzt zu meiner Frage:

    Ist es irgendwie geregelt, wer die Maklerprovision zahlt? In D ist meist der Käufer und gelehgentlich auch der Verkäufer Provisionspflichtig.

    Wie sieht das bei einem griechischen Grundstück aus?

  25. Anwaltsgesellschaft
    February 18, 2010 5:25 pm

    Sehr geehrter Herr Lobenstein,

    Die Grundstücke können in Griechenland nur nach strengen Bedingungen geteilt werden. Insoweit ist es in den meisten Fällen unmöglich, ein sich außerhalb der Stadtplanung befindliches Grundstück, das eine Größe von 4.000 qm hat, zu teilen und davon Teile zu verkaufen.
    Normalerweise kann auf einem Grundstück mit einer Größe von 4.000 qm außerhalb der Stadtzone ein Haus von ca. 200 qm gebaut werden.
    Für beide obigen Fragen empfehlen wir Ihnen, auf jeden Fall mit einem Ingenieur Kontakt aufzunehmen, um die Baufähigkeit bzw. die Teilung überprüfen zu lassen.

    http:www.rechtsanwalt-griechenland.de

  26. Anwaltsgesellschaft
    February 18, 2010 5:26 pm

    Sehr geehrter Herr Bröskamp,
    das hängt von der Vereinbarung der Parteien ab. Es ist zwar üblich, dass der Käufer die Provision zahlt, jedoch nicht im gesetzlich vorgesehen.

  27. Mary Braune
    February 27, 2010 9:36 pm

    Hallo,
    Ich habe 1992 ein Bauernhaus in Patmos mit 3000 qm Land gekauft, regulär, der Besitz ist im Grundbuch eingetragen.Habe Wohnsitz in D. bin in Gr.3-5 Monate.
    Ab 2007 muß Steuer bezahlt werden,
    und ich habe beim Steuerberater
    jedes Jahr Antrag gestellt, habe aber noch keine Antwort erhalten.
    Die Steuerberaterin meinte, daß daure eben. Meine Frage: besteht die Gefahr, daß plötzlich Steuern ab 1992 rückwirkend auf mich zukommen? Mir ist etwas mulmig zumute.
    Vielen Dank für Aufklärung.
    Mary B.

  28. Anwaltsgesellschaft
    March 1, 2010 10:53 am

    Hallo Mary,

    wir bedanken uns für Ihre Anfrage. Falls Sie Grundvermögen in Griechenland besitzen, müssten Sie dies beim Finanzamt anmelden und Einkommensteuererklärungen einreichen, selbst wenn Sie kein Einkommen von diesem Grundstück bezogen haben. Vor dem Jahre 2007 war eine Steuer für den Besitz von Grundvermögen in Griechenland nicht vorgesehen, mit Ausnahme für Grundvermögen mit sehr hohem Wert. Wir gehen davon aus, dass der letztere Fall für Sie nicht gilt. Insoweit können wir mitteilen, dass es unwahrscheinlich ist, dass Sie rückwirkend ab 1992 Steuern zahlen müssen. Allerdings ist es gut möglich, dass ein Bußgeld für die Nicht-Einreichung von Steuererklärungen entrichtet werden müsste.

  29. S. Krause
    May 7, 2010 4:09 pm

    Hallo
    wir haben 2005 ein Bauernhaus in Kreta in einer rein ländlichen Region erworben (mit Steuernummer, Notar, Anwälten etc.) und im folgenden Jahr von Grund auf renoviert. Zu dem Haus gehören 800 qm Boden mit verschiedenen Bäumen. Ich dachte, dass die Steuern über die Stromrechnung eingezogen würden. Nach dem hier Gelesenen handelt es sich hierbei aber um eine Gemeindesteuer. Mir ist jetzt nicht klar in wie weit eine Grund- und Bodensteuer erhoben wird und wie ich diese bezahle?

    ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.
    mit freundlichen Grüßen
    S.Krause

  30. Poliwoda, A.
    June 15, 2010 10:33 am

    Gia sas,
    vor vier Jahren haben wir auf Rhodos in einem Dorf eine Wohnung gemietet. Es bestehen zwei Mietparteien. Wir bewohnen die erste Etage.
    Nun sollen wir die Außenfassade des kompletten Hauses neu streichen. Durch die Witterungsbedingungen im Winter sind vor allem Schäden im oberen Fassadenbereich entstanden. Man sagt uns, dass dies die Pflicht des Mieters ist das Haus auch von außen instand zu halten. Wenn wir nicht streichen, oder streichen lassen dann erhöht der Vermieter für die nächsten drei Jahre die Miete um monatlich 50 Euro. Ist es unsere Pflicht das Haus von außen zu streichen?
    Ich möchte den Mietvertrag eigentlich verlängern. Um welche Dauer wäre es in dieser aktuellen Situation am besten?
    Über eine schnelle Antwort würde ich mich sehr freuen, da hier im Dorf keiner eine genaue Auskunft geben kann (will).
    A.Poliwoda

  31. Anwaltsgesellschaft
    June 16, 2010 9:51 am

    Poliwoda,

    grundsätzlich können die Vertragsparteien in einem Mietvertrag frei bestimmen, welche der beiden Parteien die Wohnung instandhalten muss. Insoweit müsste der Mietvertrag auf entsprechende Regelungen geprüft werden.
    Soweit im Mietvertrag nichts vereinbart worden ist, ist für die erforderlichen Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten der Vermieter verantwortlich (Artikel 591 griechisches ZGB).
    Üblicherweise ist in den Mietverträgen jedoch eine entsprechende Vereinbarung zu Lasten des Mieters vorgesehen.
    Besteht in Ihrem Mietvertrag eine entsprechende Regelung ?

    http://www.rechtsanwalt-griechenland.de

  32. Hakemann
    July 8, 2010 8:39 pm

    Gibt es in Griechenland ein Vorkaufsrecht auf Haus und Grundstück für die Ehefrau, wenn nur der Ehemann im Grundbuch eingetragen ist? Als Vorsichtsmaßnahme im Falle einer Scheidung, damit der Ehemann das Haus nicht ohne das Wissen der Ehefrau verkauft? Vielen Dank.

  33. Anwaltsgesellschaft
    July 9, 2010 2:39 pm

    Hallo,

    wir bedanken uns für Ihre Anfrage. Ihre Fragen beantworten wir wie folgt:

    1) Beim Verkauf wird den ganze Betrag besteuert, nicht nur die Differenz.
    2) Sie werden den ganzen Verkaufspreis dem Finanzamt mitteilen. Nur wenn Sie als Bauuntenehmer angemeldet worden sind, wird mit Ihrem Einkommensteuererklärung Ihr tatsächliches Einkommen erklärt und besteuert.
    3) Der Verkäufer ist verpflichtet die Mehrwertsteuer zu zahlen, er ist nämlich derjenige der die Erklärung dem Finanzamt einreicht und die Steuer zahlt. Aus praktischer Sich wird jedoch vom Verkäufer der Verkaufspreis erhöht, damit diese vom Käufer getragen wird.

  34. Anwaltsgesellschaft
    July 12, 2010 10:58 am

    Hallo,

    es gibt kein gesetzliches Vorkaufsrecht in diesem Fall im griechischen Recht. Ob die Ehefrau einen Teil davon bei der Scheidung bekommen kann, hängt davon ab, inwieweit sie zur Vermögensmehrung während der Ehezeit beigetragen hat. Es müsste ferner geprüft werden ob im konkreten Falls Sie ein solches Recht hätten, da das Gesetz bestimmte Bedingungen vorsieht (z.B. kann das Recht nicht ausgeübt werden wenn der Ehemann das Haus zB durch Schenkung bekommen hatte).

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