Steuern und Kosten bei Kauf und Verkauf

Allgemeines
Der Abschluß eines Kaufvertrages über eine Immobilie ist im europäischen Raum immer noch von Land zu Land mit unterschiedlichen Kosten verbunden.
Seien es die für Notar, Umsatz- oder Grunderwerbsteuer, Versteuerung eines möglichen Veräußerungsgewinns oder Folgebelastungen wie Grund- Vermögen- und Einkommensteuer.
Steuern und Gebühren beim Kauf Die Grunderwerbsteuer - Immobilienübertragungssteuer Käufe von Griechischen Immobilien werden […]

Allgemeines

Der Abschluß eines Kaufvertrages über eine Immobilie ist im europäischen Raum immer noch von Land zu Land mit unterschiedlichen Kosten verbunden.

Seien es die für Notar, Umsatz- oder Grunderwerbsteuer, Versteuerung eines möglichen Veräußerungsgewinns oder Folgebelastungen wie Grund- Vermögen- und Einkommensteuer.

Steuern und Gebühren beim Kauf Die Grunderwerbsteuer - Immobilienübertragungssteuer Käufe von Griechischen Immobilien werden entweder mit der Grunderwerbsteuer Foros Metavivasis Akiniton oder mit der Umsatzsteuer FPA Foros Prostithemenis Aksias besteuert.

Steuerpflichtig ist dabei jede Übertragung, Veräußerung oder die Gewährung von Rechten.

Die einmalige Grunderwebsteuer beträgt bei Immobilien in Gemeinden mit Feuerwehr zwischen 11% und 13% und in Gemeinden ohne 9 % (für den Kaufpreis von 1,– bis 15.000 €) bis 11% (für den Kaufpreis ab 15.001,– € und darüber erfasst insbesondere alle entgeltlichen Übertragungen von Immobilien.

Sie wird auf der Grundlage des notariell beurkundeten Kaufpreises berechnet, soweit dieser nicht niedriger als der vom Finanzamt veranschlagte Einheitswert ist.

Der Steuerbetrag ist vor der notariellen Protokollierung des Kaufvertrages zur Zahlung fällig.

Umsatzsteuerpflichtig ist nur der Erwerb von neuen Immobilien, die nach dem 1.1.2006 gebaut worden sind. Die Mehrwertsteuer beträgt dann 19%.

Die Mehrwertsteuer für Immobilien wurde erst im Jahre 2006 eingeführt, so dass aus der Praxis noch keine umfassenden Informationen über weitere Details bestehen.

Notar und Grundbuch Der in einer Immobilienkaufsache amtierende Notar erstellt für seine Tätigkeit eine Gebührennote auf der Basis des beurkundeten Kaufpreises.

Hier ist mit ca. 1,2% - 2% zu kalkulieren. Der Einfachheit halber kann das Notariat gleichzeitig auch mit der Grundbucheintragung beauftragt werden gegen geringfügige Gebührenerhöhung.

  1. Razobi
    September 10, 2007 7:44 pm

    Muss ich in Deutschland irgend eine Steuer zahlen wenn ich ich,ein im Jahre 1990 in Griechenland erworbenes Haus als Deutscher Staatsbürger 2007 wieder verkaufen möchte.
    (Vorrausetzung ist natürlich das der Verkauf über ein Notar gelaufen ist).

  2. AnwaltsGesellschaft
    September 11, 2007 5:21 pm

    Grunderwerbsteuern sind beim Kauf und Verkauf von Immobilien in Griechenland zu entrichten. Ebenso sind etwaige Erbschaftssteuern sowie gegebenenfalls Mieteinnahmen nur in Griechenland zu versteuern. Lediglich im Falle eines Gewinns beim Verkauf einer Immobilie, welcher sich einkommenserhöhend auswirkt, könnte der deutsche Fiskus unter Umständen daran denken, diesen Gewinn der deutschen Einkommensteuer zu unterwerfen.

    Weitere Infos u.a. zum Steuerrecht unter

    http://www.rechtsanwalt.gr

  3. Oliver
    September 15, 2007 10:04 pm

    Hallo, ich habe evtl. vor, ein neues Haus in Griechenland zu kaufen. Meine Frage: Wenn ich die 13% Grunderwerbsteuer von Kaufwert bezahlen muß, muß ich auch dann noch einmal 19% Steuern vom Kaufwert zusätzlich bezahlen? Oder können Sie mir eine genaue Auflistung mailen, welche allgemeinen Kosten dazu kommen. Ich würde mich über eine Antwort freuen. Viele Grüße Oliver

  4. AnwaltsGesellschaft
    September 17, 2007 4:28 pm

    Hallo Oliver,
    die Umsatzsteuer von 19% fällt nicht zusätzlich an, sondern alternativ. Grundsätzlich ist die Grunderwerbssteuer zwischen 9-11% in manchen Fällen bis 13% zu bezahlen. Für
    Neubauten mit einer Baugenehmigung ab 2006 fällt anstatt der Grunderwerbssteuer die Umsatzssteuer von 19% an.

    http;//www.rechtsanwalt.gr

  5. Karl
    December 5, 2007 2:18 pm

    Hallo,
    Hatte vor mir dieses Jahr noch eine Baugenehmigung zu beantragen,für die Insel Korfu (gr).Das Haus das gebaut werden soll hätte eine größe von 85qm. Könnten Sie mir denn eine ungefähre Preissparte nennen,habe nämlich mitbekommen das es dort angeblich zu dramatischen Preissteigerungen gekommen sein soll.
    Ueber Antwort wäre ich sehr Dankbar!! Gruß k

  6. AnwaltsGesellschaft
    December 6, 2007 9:39 am

    Hallo,
    leider nicht, wir können nur rechtliche Fragen beantworten. Ihre Frage wäre vom Bauamt oder von einem Bauingenieur zu beantworten.

  7. Niko Tsipas
    February 25, 2008 10:01 pm

    Hallo,
    meine Schwester und ich (beide in BRD lebend und Lohnsteuer pflichtig)werden ein Grundstück verkaufen das wir vor Jahren von unserem Vater geerbt haben. Welche Kosten kommen auf uns zu? und, wenn wir das Geld hierher überweisen, müssen wir es hier versteuern?
    Danke
    Niko

  8. Elmar Spieske
    March 24, 2008 12:14 pm

    Hallo,
    besteht die Möglichkeit eine im Besitz eines Deutschen
    befindliche Griechenland-Immobilie, die wiederum an
    einen Deutschen verkauft wird, in Deutschland beurkunden zu lassen? Es gibt ja immer wieder Schwierigkeiten mit der
    Sprach und den griechischen Gepflogenheiten.
    Evtl. eine Kanzlei, die sowohl in Deutschland und
    in Griechenland ensässig ist?

  9. AnwaltsGesellschaft
    May 13, 2008 9:42 am

    Informationen zum Immobilienkauf, Wohnungskauf, Hauskauf, Grundstückskauf in Griechenland und allgemein Immobilien in Griechenland finden Sie auf unserer Website unter http://www.rechtsanwalt.gr und http://www.rechtsanwalt.gr/german/downloads.html

  10. AnwaltsGesellschaft
    May 13, 2008 9:43 am

    Sehr geehrter Herr Spieske,

    wir können Sie selbstverständlich beim Immobilienkauf bzw. allgemein zu Rechtsfragen über Immobilien in Griechenland beraten.

  11. Anna Theodosiadou
    July 15, 2008 6:10 pm

    Immobilienkauf in griechenland!
    Habe auch eine frage: mein mann und ich leben in deutschland und haben eine wohnung gekauft, diese ist noch nicht vollständig abbezahlt. Wären gerade an einem hauskauf in griechenland interessiert (wohnsitz weiterhin deutschland) und möchten wissen, ob mann die grunderwerbsteuer irgendwie umgehen kann? Habe gehört, daß diese nur anfällt, wenn ich bereits ein haus oder eine wohnung in griechenland besitze, also beim zweiterwerb, stimmt das?
    Liebe grüße, anna!

  12. Nikolaos Lais
    August 30, 2008 2:53 pm

    Hallo, ich habe eine Frage bezüglich eines Grundstücksverkaufs in Griechenland , dieses Grundstück ist in meinem Besitz seid 1994 und ist von mir jetzt verkauft worden , steuern die in Griechenland anfallen sind vom Käufer bezahlt worden , meine Frage ist muß ich hier in Deutschland noch Steuer bezahlen? Gruß Nikos

  13. Michael
    October 2, 2008 5:49 pm

    Hallo, ich habe als Deutscher 2007 in GR ein Grundstück gekauft und angefangen zu bauen. Jetzt kann ich mit Gewinn das Angefangene verkaufen. Welche Steuern kommen auf mich zu? Ich muss das vorer wissen, um den Verkaufspreis fest zulegen.
    Michael

  14. Anwaltsgesellschaft
    February 22, 2009 4:06 pm

    Hallo Michael,
    da Sie Ihr Einkommen in D zu versteuern haben, ist der Veräußerungsgewinn wohl in Ihrer deutschen Steuererklärung anzugeben.
    www.rechtsanwalt-griechenland.de
    www.rechtsanwalt.greutschland

  15. sprenger
    March 10, 2009 2:18 am

    ich hab da eine frage wegen einem älteren ehepaar. vor etwa 35 jahren haben die eine wohnung in griechenland gekauft, dementsprechend auch die steuern für bezahlt. jetzt vor kurzem bekammen die einen brief vom griechischen finanzamt, dass sie 20.000 €steuern zahlen müssen. wie ist sowas passiert? Haben die vielleicht, als sie die verträge gemacht haben, atwas nicht richtig gemacht?

  16. chrisostomos
    June 6, 2010 3:42 pm

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    folgede Frage beschäftigt mich zur Zeit. Meine Eltern haben vor c.a. 27Jahren einen Rohbau inkl. Grundstück gekauft und nach und nach fertig gestellt. Der damalige Bauträger hatte vier solcher Rohbauten erstellt und sie separat veräüßert. Alle Häuser wurden freistehend jedoch in einer Reihe hintereinander gebaut. Rechtlich ist es wohl noch ein Grundstück. Meine frage lautet nun: welche rechtlichen Schritte muss man einleiten um eine schnellstmöglich Trennung zu erlangen? Danke für Ihre Mühe.

  17. Michael Jacobs
    July 7, 2010 11:59 am

    Ich habe 2007 ein Grundstück gekauft und darauf einen Rohbau erstellt der jetzt zum Verkauf steht. Meine Kosten waren 150.000 Euro, der Verkaufspreis soll 200.000 Euro sein.
    Frage:
    1) muß ich die 200.000 € versteuern (Umsatzsteuer) oder die 50.000€ Differenz?
    Frage:
    2) oder muß ich nur die Differenz in meinen Jahressteuererklärung angeben und versteuern?
    Frage:
    3) Wer zahlt die Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer), der Käufer oder der Verkäufer?

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