Erbrecht in Griechenland
Wer Vermögenswerte jeder weder Art hat, sollte rechtzeitig Vorsorge für den Erbfall treffen.
Klar abgefasste letztwillige Verfügungen im Todesfall ersparen den Hinterbliebenen Zeit, Ärger und Geld.
Das gilt auch im Besonderen für Auslandsvermögen, hier auch gerade bei Immobilienwerten.
Nachlässigkeit kann den Erben oft teuer zu stehen kommen.
Bei Immobilienbesitz in Griechenland rechtzeitig ein Testament an […]
Wer Vermögenswerte jeder weder Art hat, sollte rechtzeitig Vorsorge für den Erbfall treffen.
Klar abgefasste letztwillige Verfügungen im Todesfall ersparen den Hinterbliebenen Zeit, Ärger und Geld.
Das gilt auch im Besonderen für Auslandsvermögen, hier auch gerade bei Immobilienwerten.
Nachlässigkeit kann den Erben oft teuer zu stehen kommen.
Bei Immobilienbesitz in Griechenland rechtzeitig ein Testament an Ort und Stelle aufzusetzen oder besser noch nach einer eingehenden Beratung eine notarielle Nachlassregelung zu verfassen, heißt viele Probleme im voraus zu vermeiden.
Vermögensübertragungen im Todesfall sind hier in Griechenland genau so wie in Deutschland steuerpflichtig, wobei Erbschafts- und Schenkungssteuer zusammen gesehen werden müssen. Auf diesem Gebiet finden Doppelbesteuerungsabkommen keine Anwendung.
Die Erbfolge richtet sich immer nach der Staatszugehörigkeit des Erblassers.
Die Abwicklung des Vermögensüberganges der in Griechenland gelegenen Vermögenswerte erfolgt nach griechischem Recht und es fällt die griechische Erbschaftsteuer an. Die beste und praktikabelste Lösung für den oder die späteren Erben ist ein notariell beglaubigtes, in griechischer Sprache (mit gleichzeitiger deutscher Übersetzung möglich) abgefasstes Testament.
Ungleich aufwendiger gestaltet sich das Prozedere ohne eine griechische Nachlassregelung. Liegt ein Testament im Heimatland des Erblassers vor, so muss dieses ins Griechische übertragen, beglaubigt und mit einer so genannten Apostille versehen werden.
Hauser Roland
August 8, 2007 9:47 am
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich und meine Freundin ,beide deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland, haben 1992 in Griechenland (Insel Evia) ein Gründstück gekauft, und ich möchte jetzt meinen Anteil Ihr verschenken.
Wie kann ich vorgehen,dass mein Anteil im Grundbuch und auf dem Finanzamt meiner Freundin übertragen wird?
mfG. R.Hauser
Anonym
August 25, 2007 6:06 pm
Guten Tag
Meine Frau und ich -deutsche Staatsbürger-besitzen ein Haus in GR. Nun möchten wir ein Testament machen, dass uns gegenseitig als Erben einsetzt. Unsere beiden Kinder sollen vom Pflichtteil ausgeschlossen werden, da sie ja später das Haus sowieso erben.
Meine Fragen an Sie,
1. Ist das möglich?
2. Wo müssen wir das Testamen machen in Deutschland oder in Griechenland?
3. Würden Sie die Angelegenheit übernehmen, wenn ja, Kontakt über Mail
4. Welche Kosten kommen auf mich zu?
Vielen Dank für Ihre Bebühungen
AnwaltsGesellschaft
August 27, 2007 8:34 am
Guten Tag,
Ihre Fragen richten sich zunächst nach dem anzuwendenden Recht. Da Sie beide deutsche Staatsbürger sind, gilt deutsches Erbrecht.
Ein Ausschluß vom Pflichtteil ist grundsätzlich nicht möglich. Soweit testamentarisch Verfügungen getroffen werden, womit den Bedachten weniger zugedacht wird, als sie als Pflichtteil erhalten würden, besteht ein Pflichtteilergänzungsanspruch. Das Testament können Sie auch in Griechenland bei einem griechischen Notar errichten. Wir können die Sache gerne übernehmen. Bitte setzen Sie sich mit uns per Email in Verbindung. Unsere Daten finden Sie auf unserer Website unter www.rechtsanwalt.gr
Sylvia Wimmer
October 27, 2007 1:51 pm
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Mann ist griechischer Staatsbùrger, wir leben in Italien. Mein kùrzlich verstorbener Schwiegervater besass ein 3 stòckiges Wohnhaus in GR. Das 3.Stockwerk im besagten Wohnhaus gehòrt offenbar meinem Schwager (pulitirion vom Vater),ist aber “afereton” aus bautechnischen Grùnden! Die ersten beiden Stockwerke gehòrten meinem Schwiegervater, Erben sind nun wohl meine Schwiegermutter, mein Mann und mein Schwager.Ebenfalls sind Ersparnisse vorhanden, sehr wahrscheinlich auf den Namen beider Ehepartner.Was geschieht beim Ableben von einem der beiden Unterzeichnungsberechtigten? Es ist leider kaum mòglich Klarheit ùber das weitere Geschehen zu erlangen, ebenfalls ist uns die Gesetzeslage unklar. Vielen Dank fùr Ihre Auskunft Mit freundlichen Grùssen Sylvia Wimmer
AnwaltsGesellschaft
October 27, 2007 5:39 pm
Sehr geehrte Frau Wimmer,
in diesem Fall erben Ihre Schwiegermutter 1/4 der beiden Wohnungen und die beiden Söhne (also Ihr Mann und Ihr Schwager)je 3/8. Es muß eine Erbschaftsannahmeerklärung für jeden Erben beim griechischen Finanzamt eingereicht werden. Danach erfolgt eine Umschreibung beim Grundbuchamt und Ihr Mann wird Eigentümer seines Anteils. Danach kann eine Auseinandersetzung unter den Miteigentümern erfolgen. Kann keine einvernehmliche Einigung erzielt werden, besteht die Möglichkeit der Teilungsversteigerung.
Für weitere Rückfragen können Sie sich gerne direkt mit uns in Verbindung setzen unter folgender Emailadresse:
info@rechtsanwalt.gr
http://wwww.rechtsanwalt.gr
anna boubaki
January 9, 2008 2:30 pm
hallo, ich habe die griechische staatsbürgerschaft, lebe aber seit meiner geburt an in deutschland. wenn ich angenommen hier in deutschland von einer deutschen staatsbürgerin als alleinerbin eingesetzt werde, nach welchen erbschaftssteuerrecht werde ich behandelt und wenn ich die deutsche staatsbürgerin als erbin einsetzte???
Lingohr-Wolber, Doris
February 26, 2008 3:27 pm
Ich bin Deutsche und Eigentümerin eines Hauses auf der Insel Thasos.
Wie kann am kostengünstigsten für meine Erben vorgesorgt werden? Sollte ich jetzt schon notariell das Eigentum an alle infrage kommenden eintragen lassen, damit die Erben keine Erbschaftssteuer zahlen müssen.
Vielen Dank im voraus.
Doris
Frauke Schlegelmilch
February 28, 2008 12:10 pm
Guten Tag, der Vater(griechischer Staatsbürger) meiner Kinder aus meiner geschiedenen Ehe ist am 14.02.2008 verstorben. Welche Schritte müssen wir einleiten, um das Erbe für die Kinder (deutsche Staatsbürger und in GR nicht eingetragen) zu beantragen.
Nach meinem Empfinden stehen den Kindern die Anteile des Vaters am großelterlichen Haus und landwirtschaftlichen Flächen zu.
Wie wird verfahren, wenn das anzutretende Erbe zuvor noch nicht geteilt wurde. Will sagen mein geschiedener MAnn bewohnte das Haus der Großeltern, es gibt also auch noch weitere anspruchsberechtigte Personen( drei Onkel). Er war dort 8 Jahre lang gemeldet.
Die Ländereien sind geteilt worden, wie geht der Anteil vom Vater auf die Kinder über. Es gibt über nichts Papiere. Was kan ich tun, um zu verhindern, daß die griechische Verwandschaft für uns nachteilige Tatsachen schafft.
Gibt es fristen in denen man einen erbschein beantragen muß? Müssen die ehelichen Kinder des Erblassers in GR anerkannt werden? oder reciht ein FAmilienstammbuch aus D um deren Status zu bestätigen.
das sind viele Fragen, ich hoffe, Sie können mir helfen.
Sas evcharisto poli - me ektimisi
Frauke
J. Kola-Tsiotsios
March 26, 2008 10:56 am
Guten Tag, ich hab auch mal eine Frage. Mein Mann ist Grieche und lebt schon ca. 20 Jahre in Deutschland. Seine Mutter lebt in Griechenland und es gibt noch 2 weitere Brüder in GR. Nun meine Frage: Der Mutter gehört ein Haus dort. Wer erbt es? Wird es automatisch durch 3 geteilt (3 Brüder)? Oder kann die Mutter selbst bestimmen, wer es bekommt?
Ich hoffe, ich erhalte eine Antwort! Danke!
Jasmin
Stefanie
April 8, 2008 4:38 pm
Sehr geehrte Damen und Herren,
es geht darum, dass mein Vater verstorben ist, mein bruder (20Jahre) und ich (22Jahre) sind seine Kinder aus erster Ehe. Er war 10 Jahre verheiratet und hat eine Tochter (8Jahre) aus der zweiten Ehe. Wer erbt was und zu welchem Anteil und wie kann man ein Erbe gegebenenfalls ablehnen?
lieben gruß, steffi
Anastasios Peikou
July 2, 2008 2:47 pm
Hallo,
ich bin griechischer Staatsbürger und habe eine Frage bezüglich des Erbrechts in Griechenland.
Kann ich Ihnen meine Frage hierübe stellen oder muss ich mich erst irgendwo registrieren. Welche Gebühren fallen hierfür an?
Besten Dank im Voraus für Ihre Antwort.
AnwaltsGesellschaft
July 2, 2008 5:04 pm
Sehr geehrter Herr Peikou,
einfache Fragen beantworten wir gerne hier kostenlos.
Bei umfangreicheren Beratungen können Sie sich gerne an unsere Kanzlei wenden.
http://www.rechtsanwalt.gr
Anastasios Peikou
July 7, 2008 7:32 am
Hallo,
vorab danke für Ihre Antwort.
Nachdem meine Mutter 2000 verstorben ist, hat mein Vater noch bis Mitte 2001 im elterlichen Haus gewohnt.Dies hat er nach Zureden meiner Schwester und meines Schwagers 2001 verkauft und den Erlös davon meiner Schwester zukommen lassen,seit diesem Zeitpukt wohnt er bei Ihr im Haus.Da ich hier in Deutschland lebe und arbeite, erfuhr ich davon über Fremde einige Monate später.
Bei meinem jährl.Urlaub im August 2001, teilte mir meine Schwester mit, das unser Vater Ihr das ganze Vermögen überschrieben hatte, da sie sich um Ihn kümmert und er bei ihr wohnt.Mit meiner Schwester war mündl. abgesprochen, den Erlös aus dem Verkauf des Hauses in eine Ferienwohnung am Meer zu investieren, das wir alle etwas davon haben und ich in meinem Urlaub den Vater mit dorthin nehmen könnte.Seit diesem Zeitpunkt habe ich, aus Verärgerung, den Kontakt zu meiner Schwester abgebrochen.Es kam auch bis dato zu keiner Kontaktaufnahem Ihrerseits.Mein Vater ruft, mittlerweile 80 Jahre, von Zeit zu Zeit noch an.Vor ein paar Monaten habe ich erfahren, das mein Schwager das Geld zur Begleichung eines Bußgeldes an die EU verwendet hat.Es gab da in den vergangenen Jahren wahrscheinlich, er war über mehrere Jahre mit einigen Bekannten,Vorsitzender der dort ansässigen OMADA (Genosschenschaftsvorsteher),falsch abgerechnete Tonagen der Obstbauern gegenüber Brüssel.
Nun zu meiner Frage:
Habe ich überhaupt ein Anrecht auf mein Erbteil,auch nach soviel Jahren?Ein Testament habe ich nicht gesehen und auch keines angefochten.
Besten Dank im Voraus für Ihre Antwort.
Anastasios
Egon
July 9, 2008 1:26 pm
Guten Tag !
Meine Freundin (Griechin) hat von Ihrem Vater in Griechenland das Haus und Grundstücke (unbebaut, teils kein Bauland) geerbt. Nun würde uns interessieren, welche Kosten (Gebühren, Steuer, Finanzamt, Rechtsanwalt usw.) hier auf uns zukommen. Gibt es hier Richtwerte, damit wir uns ungefähr darauf einstellen können ? Ich habe den Beitrag auf Ihrer Homepage gelesen, betr. Besteuerung Freibetrag bis € 80.000, was, wenn die Grundstücke vom Wert darunter liegen ?
Besten Dank im Voraus für Ihre Bemühung !
Peter
July 31, 2008 5:44 pm
Hallo,
mein Onkel (deutscher Staatsbürger) der seit 2001 seinen ständigen Wohnsitz in Griechenland hatte, hat mir nach seinem Tode (er starb im Mai diesen Jahres) sein Haus in Griechenland vererbt. Sein Testament hatte er beim Notariat in Griechenland hinterlegt. Er hatte seit 2001 keinen Wohnsitz mehr in Deutschland.
Welches Erbrecht kommt hier zur Anwendung? Deutsches Recht oder Griechisches?
Armin
September 1, 2008 10:48 pm
kalispera sas,
wie wird nach griechischem Recht das Nachlassvermögen (Erbmasse) ermittelt? Werden auch Schenkungen (z.B. Grundstücke, Häuser etc.), die ein Erblasser wenige Monate oder Jahre vor seinem Ableben seinen Kindern gemacht hat bei der Ermittlung des Erbes berücksichtigt? Falls ja, welche Fristen sind dabei von Bedeutung? Ab wann finden nach griechischem Recht Schenkungen zu Lebzeiten bei einem Erbfall keine berücksichtigung mehr? Gibt es in Griechenland auch so etwas wie in Deutschland die 10-Jahres-Frist? Wo finde ich weiterführende Literatur in deutscher Sprache zu diesem Thema?
Armin
September 2, 2008 2:50 pm
… noch eine Frage in Zusammenhang mit Erbschaft und Schenkung nach griechischem Recht. Kennt das griechische Recht so etwas wie einen “Pflichtteilsergänzungsanspruch”? Und muss ich mir lebzeitige Zuwendungen auf einen Pflichtteil anrechnen lassen? Wenn ja, wie und wo ist das geregelt?
AnwaltsGesellschaft
September 3, 2008 8:19 am
Hallo Armin,
nach griechischem Recht wird Nachlassvermögen in ähnlicher Weise wie nach deutschem Recht ermittelt. Schenkungen an Kinder werden bei der Ermittlung ohne zeitliche Begrenzung berücksichtigt, während für Schenkungen an Dritte - wie in Deutschland- eine 10-jährige Frist gilt.
Das griechische Erbrecht kennt ein dem Pflichtteilsergänzungsanspruch ähnliches Institut.
Für relevante deutsche Literatur speziell zum deutsch-griechischen Erbrecht gibt es das Buch von Kosmidis/Schömmer (Internationales Erbrecht Griechenland, Beck Verlag, 2007). Details dazu auf unserer Webseite unter http://www.rechtsanwalt.gr
AnwaltsGesellschaft
September 3, 2008 8:24 am
Hallo Peter,
das Erbstatut, also das materielle Erbrecht, welches auf den jeweiligen Erbfall anzuwenden ist, richtet sich nach der Nationalität des Erblassers, also in Ihrem Fall deutsches (materielles) Erbrecht.
http:www.rechtsanwalt.gr
AnwaltsGesellschaft
September 3, 2008 9:47 am
Hallo Egon,
In Griechenland werden Richtwerte für die Grundstücke vorgesehen, die vom Finanzamt geschätzt werden (vergleichbar mit Einheitswerten). Damit wir eine Kostenschätzung vornehmen können, benötigen wir eine Kopie des Testaments und der Eigentumstitel die ihr Vater hatte. Falls diese nicht vorhanden sein sollten, müsste eine Grundbuchrecherche durchgeführt werden.
Falls Sie hierzu Hilfe benötigen, können Sie sich gerne an uns wenden.
http://www.rechtsanwalt.gr
Lisa
October 25, 2008 4:35 pm
Guten Tag, ich bin 58 und möchte 2009 ein Haus in Korfu kaufen. Was kann ich tun, um die sicherste und einfachste Erbregelung für meinen Sohn(jetzt 27)zu gestalten? mfg Lisa
Kostas
December 2, 2008 11:55 am
Guten Tag,
mein in Griechenland lebender Vater besitzt auf dem Peloponnes ein Haus, wo er auch wohnt. Das Testament hat er erst nach Mutters Tod gemacht und das Haus mir überschrieben, welches einen Pflichtanteil für meinen Bruder beinhaltet.
Da mein Vater keine Beine mehr hat, auf eine Haushaltshilfe angewiesen und mittlerweile 79 Jahre alt ist, ist es nur noch eine Frage der Zeit, bis er in ein Pflegeheim muss. Alle seine Angehörigen, auch mein Bruder und ich, leben in der Schweiz und können nicht auf ihn schauen.
Ich habe gehört, sollte jemand in ein Alters- oder Pflegeheim müssen, das Haus, seine Rente aus der Schweiz, und seine gesamten Ersparnisse das Pflegeheim bekommt.
Ist das wahr, und wenn ja, was kann man dagegen tun? Denn so bliebe am Schluss nicht mal das Geld, um ihn zu beerdigen, welches er extra dafür auf diese Seite gelegt hat.
Mein Griechisch ist leider nicht so gut um mich in Griechenland mit einem Notar zu verständigen.
Ich danke Ihnen sehr für Ihren Rat.
Kostas Athanasopoulos
Anwaltsgesellschaft
December 4, 2008 5:21 pm
Sehr geehrter Herr Athanasopoulos,
Sollte die Ihnen vorliegende Bankvollmacht lediglich eine privatschriftliche sein, gehen wir davon aus dass die meisten Banken diese nicht anerkennen werden da sie fast ausschließlich notariell beurkundete Vollmachten verlangen.
Da Testamente auch ohne weiteres ergänzt bzw. zurückgenommen werden können bietet die Übertragung des Eigentums an einer Immobilie zu Lebzeiten grds. höhere Rechtssicherheit, wobei es im konkreten Fall ausschließlich vom Willen Ihres Vaters abhängt wie über sein Vermögen verfahren werden soll. Sollte Ihr Vater an einer Übertragung des Eigentums zu Lebzeiten einwilligen sollten Sie diese unseres Erachtens entsprechend einleiten.
Bezüglich der Vereinbarung mit dem Pflegeheim sollte die Unterzeichnung etwaiger Vereinbarungen durch Ihren Vater ohne vorherige Rechtsüberprüfung möglichst nicht vorgenommen werden.
http://www.rechtsanwalt.gr
http://www.rechtsanwalt-griechenland.de
N.
February 16, 2009 11:02 pm
Halli Hallo…..
Ich habe eine etwas komplizierte Frage, die ich dennoch so schnell wie möglich beantwortet haben muss. Ich hoffe, Sie können mir dabei helfen. Ich versuche, mich kurz zu fassen:
Mein Onkel ist gerade verstorben. Er hat eine ETW in Griechenland. Kein Testament in Deutschland. Er hat noch 2 Söhne, mit denen er allerdings seit 20 Jahren keinen Kontakt mehr hat und die auch s´cheinbar nichts von dem Eigentum in GR wissen. Generell scheint keine Behörde oder Angehörige von diesem Besitz zu wissen. Da mein Onkel aber in D sehr viele Schulden hat, gehe ich davon aus, dass jeder Erbberechtigte das Erbe ausschlagen wird.
Nun meine Fragen:
1. Wie erfährt der griechische Staat, dass mein Onkel verstorben ist? BZW. erfährt er es überhaupt?
2. Was passiert mit der Whg, wenn sie niemand von den Erben möchte?
Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir diese Fragen beantworten könnten. Vielen Dank im Voraus, LG N.
Anwaltsgesellschaft
February 22, 2009 4:12 pm
Hallo N.,
der griechische Staat erfährt nicht automatisch vom Tod des Onkels. Da die Erbschaft in Griechenland automatisch als angenommen gilt, wenn sie nicht binnen der hierfür vorgesehenen Fristen ausgeschlagen wird, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. In diesem Falle werden die Erben also von Gesetzes wegen Eigentümer der Immobilie. Falls die Erben aber keine Erbschaftssteuererklärung machen fallen allerdings Verspätungszuschläge an.
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Kai Serroz
February 24, 2009 6:26 pm
Guten Tag
Erst einmal vielen Dank für diese Seite und die Möglichkeit, erste Abklärungen zu machen.
Auch ich habe eine Frage:
A ist Grieche und in Griechenland verstorben. A hat keine Kinder und keinen Mann (ebenfalls verstorben). A hat auch keine Eltern mehr aber eine Schwester B. Die Schwester C ist zwar verstorben aber hat zwei Töchter D und E.
Wer erbt zu wievielen Teilen?
Was geschieht, wenn es ein Testament gibt, was der Schwester B einen großen Teil der Erbschaft zuspricht? Gibt es eine Art Pflichtteil oder ist es möglich, dass nur der kleine Rest unter D und E aufgeteilt werden muss.
Wie ist das mit der Meldepflicht? Müssen sich alle Erben melden oder werden sie kontaktiert? Oder ist jemand nicht am Erbe beteiligt, wenn er sich nicht meldet?
Vielen Dank für die Beantwortung.
Freundliche Grüße
Kai Serroz
Anwaltsgesellschaft
February 25, 2009 10:30 am
Hallo Kai Serroz,
Nach der Regeln der gesetzlichen Erbfolge, würde die Schwester B zu 50%, und die D und E zu je 25% erben, wobei es hier auf den Todeszeitpunkt der Schwester C ankommen kann.
Sollte aber das erwähnte Testament bestehen, hätten die Töchter D und E keine Pflichtteilsansprüche, da im griechischen Recht ein Pflichtteil nur den Kindern, dem Ehegatten und den Eltern zuerkannt wird.
Eine Meldepflicht gibt es in Griechenland nicht, die Erbschaft geht “von Gesetzes wegen” auf die Erben über, und braucht lediglich noch notariell angenommen zu werden, insbesondere wenn Immobilien vorhanden sind, damit die Eigentumsrechte beim Grundbuchamt eingetragen werden können.
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anton
March 1, 2009 11:36 pm
hallo,mein vater ist verstorben und hat kein testament gemmacht.wir sind 4 geschwister.meine mutter will eine vollmacht von uns haben damit sie für uns unterschreiben kann.zwei von uns haben kein gutes verhälniss zu ihr.meine frage. kann sie uns mit so einer vollmacht das erbe auf die anderen geschwister übertragen ohne das wir etwas davon erfahren? bitte um antwort, vielen dank anto
Anwaltsgesellschaft
March 9, 2009 6:43 pm
Hallo Anton,
Die gesetzliche Erbfolge, die zur Anwendung kommt wenn kein Testament hinterlegt wird, hat genaue Regeln von denen ein Notar nicht abweichen kann. Inwieweit Ihre Mutter aufgrund notarieller Vollmacht allerdings Ihren Erbanteil auf die anderen Miterben übertragen kann, hängt von dem Inhalt der erteilten Vollmacht ab. Insoweit empfehlen wir in jedem Falle vor Unterzeichnung der Vollmacht sich mit einem Anwalt Ihrer Wahl in Verbindung zu setzen und den Vollmachttext überprüfen zu lassen, bevor Sie diesen unterzeichnen.
Nicht auszuschließen ist dabei der Umstand, dass Ihre Mutter die Erbschaftsannahme in Griechenland auch für Ihren Namen durchführen beabsichtigt. Sollte dies der Fall sein und die Erbschaft in Griechenland nicht notariell angenommen worden sein, können wir Ihnen selbstverständlich auch hierbei behilflich sein.
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Bernd
March 27, 2009 6:02 pm
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Vater ist vor kurzem in Deutschland verstorben, er war griechischer Staatsbürger. Er hinterläßt zwei Söhne (Mutter ist vor zwei Jahren verstorben). Es wurde ein Testament nach Berliner Art hinterlegt. Wie ich nun erfahren habe, kommt das griechische Erbrecht zum Tragen.
Nun meine Frage: da mich mein Bruder schon einmal in einer anderen (Großmutter) Erbschaft hintergangen hat (er hat die gemeinsame Immobilie zur Zwangsversteigerung freigegeben; ich konnte nur durch einen Käufer dem zuvorkommen), wird er wahrscheinlich wiederum in dieser Erbschaftssache (es ist jeweils eine Immobilie in D. und Gr. vorhanden) ähnlich verfahren.
Nun meine Frage: da es im griechischen Erbrecht nur ein sogenanntes Bruchteilerbe gibt, kann er dann nur seinen Teil zwangsversteigern lassen oder die gesamte Immobilie?
Vielen Dank für die Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd
N.L.
April 12, 2009 11:10 pm
Kalispera,
hier mein Anliegen: Ich bin deutsche Staatsbuergerin, falls meine Oma (griech.Staatsbuergerin wohnhaft GR) verstirbt wird das Erbe auf ihre Kinder (meine Mutter und Tante) uebertragen.
Meine Mutter hat keinen Kontakt mehr zur Familie und ich weiss nicht WIE und OB sie ueber den Tod ihrer Mutter informiert werden wuerde.
Wenn meine Mutter also das Erbe nicht antritt bzw sie nicht ausfindig gemacht werden kann, geht alles an meine Tante oder nach der Erbreihenfolge ihr Erbe an MICH automatisch weiter?
Was ist wenn meine Mutter ausfindig gemacht wird, aber mit dem Erbe nichts zu tun haben will? Wer bekommt ihren Erbanteil?
Ich wuerde mich sehr ueber eine Antwort freuen, da ich so froh bin diese Seite und Moeglichkeit Fragen zu stellen, gefunden habe!
Efxaristo poli!
N.L.
Kosmidis & Partner Anwaltsgesellschaft
April 14, 2009 9:28 am
Hallo N.L.,
Ihre Mutter müsste ihren Erbanteil zunächst ausschlagen, damit Sie als Erbin an ihrer Stelle antreten können. Dies gilt jedoch nur für den Fall des Eingreifens einer gesetzlichen Erbfolge und nicht für den Falle den Vorliegens eines Testamentes. Sollte ein Testament hinterlegt worden sein durch welches Ihre Mutter nicht bedacht worden ist, dann bestünde für sie ein Anspruch auf den Pflichtteil. Sollte sie diesen aber ausschlagen ist es schwierig an der Stelle des Pflichtteilsberechtigten zu treten.
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Kosmidis & Partner Anwaltsgesellschaft
April 14, 2009 9:44 am
Hallo Bernd,
Ihren Angaben zufolge gehen wir davon aus, daß die Erbschaft Ihres Vaters nach den Vorschriften der gesetzlichen Erbfolge zu regeln sein wird, da das so genannte Berliner Testament vom griechischen Recht nicht anerkannt wird. Gemäß der griechischen gesetzlichen Erbfolge erben die Kinder das Gesamtvermögen.
Insoweit – und lediglich Ihren oben dargelegten Angaben zufolge– können wir Ihnen mitteilen, dass die Erben unteilbare Miteigentumsanteile jeder Immobilie bzw. jedes Vermögensstückes erben. Es liegt daher nicht im Ermessen Ihres Bruders, die gesamte Immobilie – ohne Ihre Zustimmung – zwangsversteigern zu lassen.
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Maria Baumann
May 3, 2009 10:22 pm
Jiassas…ich hätte auch mal eine Frage..,meine Eltern leben nicht mehr und wir sind 3 Kinder,eins lebt in Griechenland und zwei leben hier…jetzt hat meine Schwester die in Griechenland lebt das Elternhaus geerbt von meiner Mutter noch!Das Grundstück aber nicht das gehörte meinem Opa,der auch nicht mehr lebt….Jetzt hat mein Vater kein Testament gemacht und wir erben von ihm unbebaute Grundstücke und eine Eigentumswohnung in Ioannina(lt.meiner Schwester die in Griechenland lebt ist es nur 10000€ wert obwohl es mitten in der City ist!Meine Frage ist wie können wir anderen Geschwister an unser Erbe kommen….wir sind angeblich so wie sie sagt im Grundbuch eingetragen…dann hatte mein Vater Gelder auf der Bank hinterlassen…jeder Verwandte bestätigt das…ausser die Schwester in Griechenland…wir haben ihr naiver Weise die Vollmacht erteilt sich um unsere Bellange zu kümmern….d.h.Grundsteuer…etc.wie können wir das mit den Banken machen…hätten wir Einsicht auf die Konten???Unser Vater ist jetzt 3 Jahre tod…kann man das nachträglich???Efraristo para poli!
Anwaltsgesellschaft
May 5, 2009 8:32 am
Sehr geehrte Frau Baumann,
Wir bedanken uns für Ihre E-Mail Anfrage vom heutigen Tage.
Für die Beurteilung der bestehenden Sach- und Rechtslage benötigen wir zunächst nähere Informationen.
Insoweit bitten wir um Mitteilung, ob ein Testament Ihrer Mutter existiert. Da Ihr Vater kein Testament hinterlegt zu haben scheint, erben voraussichtlich alle 3 Geschwister gemäß gesetzlicher Erbfolge. Bezüglich der Grundstücke wäre eine Recherche durchzuführen, um feststellen zu können, welche Rechte Ihnen hieraus zustehen.
Im Hinblick auf die Bankkonten müsste aller Voraussicht nach ein Erbschein beantragt werden. Von besonderer Bedeutung ist jedoch die angesprochene Vollmacht, die Sie Ihrer Schwester erteilt haben, da Sie dort vielleicht die Bevollmächtigung zur Ausübung Ihrer Rechte erteilt haben könnten, und Ihnen somit derzeit keine weiteren Rechte zustehen.
Wir bitten insoweit um Vorlage des Testaments Ihrer Mutter, der an Ihrer Schwester erteilten Vollmacht sowie weiterer relevanter Unterlagen über welche Sie verfügen, damit wir hierzu eine nähere Beurteilung vornehmen können.
Mit freundlichen Grüßen
Anwaltsgesellschaft
www.rechtsanwalt-griechenland.de
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Karl Bauer
May 14, 2009 2:44 pm
Hallo,
ich habe eine Frage, was passiert mit Gegenständen aus einer Erbschaft, wenn das
Erbe ausgeschlagen wurde?
Wie werden diese verwertet, durch wen und wann.
Vielen Dank
Karl Bauer
D. Albrecht
June 2, 2009 11:20 am
Sehr geehrte Herrschaften,
ich habe eine Frage bezüglich dem Erbschaftsrecht im Hinblick auf das Vermögen meines Vaters.
Die Situation ist die, dass meine Eltern nicht verheiratet waren und inzwischen auch getrennt leben, mein Vater ist wieder in Griechenland.
Ich bin deutscher Staatsbürger und trage auch nicht den Nachnamen meines Vaters. Wir haben aber ein sehr gutes Verhältnis und würden uns gern zusätzlich absichern falls notwendig.
Hätte ich überhaupt in dieser Konstellation einen Anspruch auf das Erbe (falls ohne Testament)?
Sollte ich zusätzlich die griechische Staatsbürgerschaft und somit den Namen meines Vaters annehmen? Und welche Dinge sind hierzu notwendig?
Mfg
D.A.
ria
June 17, 2009 5:14 pm
gia sas
ich heiss maria und wollte fragen was laut griechischen gesetz gilt.mein mann ist verstorben und wir haben eine 2jahre alte tochter.er selbst hatt nichts hinterlassen können weil er sehr jung war.aber die eltern haben ein haus.ich möchte wissen ob meine tochter den erbananteil ihres vaters hatt oder bekommt alles die schwester meines mannes?und können meine schwiegereltern all ihr haben rechtlich jetzt alles meiner schwegerin überschreiben damit unsere tochter keinen anspruch darauf hatt?
Anwaltsgesellschaft
June 18, 2009 3:24 pm
Damit Ihre Tochter Erbansprüche bezüglich des Erbes Ihrer Schwiegereltern geltend machen kann, müssen Letztere zunächst verstorben sein. Zu Lebzeiten können Ihre Schwiegereltern völlig frei über ihr Eigentum verfügen. Nach dem Tode Ihrer Schwiegereltern kann Ihre Tochter den Ihrem verstorbenen Ehemann zustehenden Pflichtteil verlangen, soweit seine Eltern Ihrer Tochter kein Erbe hinterlassen sollten. Wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass die Tatsache, ob Ihre Tochter Erbansprüche gegenüber Ihren Schwiegereltern geltend machen kann, von vielen verschiedenen Faktoren abhängt. Mithin kann heute nicht mit Sicherheit gesagt werden, wie diese Ansprüche ausgeübt werden können bzw. welche Ansprüche ihr zustehen.
Lisa
July 13, 2009 8:59 pm
Mein Vater (griechischer Staatsbürger) hat mir in Griechenland ein kleines Schiff hinterlassen. Wie soll ich der Steuerbehörde und dem Gericht nachweisen, dass ich sein einziges Kind bin?
Anwaltsgesellschaft
July 14, 2009 8:36 am
Sie benötigen eine Bescheinigung über die engsten Verwandten, das in Griechenland sogenannte „pistopiitiko plisiesteron sigenon“. Diese wird vom zuständigen Standesamt ausgestellt. Sollten Sie sich zur Zeit in Deutschland aufhalten, dann wenden Sie sich bitte an das griechische Konsulat. Dort wird man Sie darüber aufklären, wie Sie diese Bescheinigung am schnellsten bekommen können.
Joachim Will
July 19, 2009 6:02 pm
Hallo,
meine Frau und ich sinbd Deutsche und haben gemeinsam ein Grundstück mit Haus in Griechenland. Der Wohnsitz ist in Deutschland. Wir wollen jetzt ein Testament in GR machen. Jeder muss in GR ein eigenes Testament machen. So weit ich weiß, kann man kein gemeinsames Testament wie in D machen (Berliner Testament).
Ist es ok, wenn wir uns gegenseitig als Erben einsetzen und beim Tod des Letztlebenden die Kinder gemeinsam als Erben einsetzen?
Stella
August 8, 2009 7:44 am
Sehr geehrte Herren,
mein Mann und ich haben vor 10 Jahren eine Wohnung in Griechenland gekauft,zu je 50%.
Mein Mann,Griechischer Bürger,hat mir mit einem Testament seinen Anteil verebt.
Nun ist mein Mann verstorebn,und da er noch eine Tochter aus
1. Ehe hat,möchte ich Sie fragen,hat sie trotzdem noch einen Pflicht teil zu gut,,und wieviel wären das.
Lena und Sofia
November 15, 2009 1:30 pm
Guten Tag,
auch wir haben eine Frage zum Erbrecht, bei der wir Unterstützung bzw. Ihren Rat benötigen. Wir sind 3 Geschwister und leben in Deutschland. Unsere Mutter (gr. Staatsbügerin) ist vor nicht ganz einem Jahr gestorben. Kurz vor ihrem Tod hat sie unserem Bruder, warum auch immer ihren Anteil (50%) an einem EFH in Evia/GR. “geschenkt”. Der andere Anteil gehört einer befreundeten Deutschen, die auch verstorben ist, deren Familie (nur Geschwister) allerdings nichts von dem Besitz an der Haushälfte weiss. Unser Bruder hat uns bis jetzt immer im Unklaren gelassen, wie er die Angelegenheit regeln will, da wir ja zumind. unseren Pflichtteil verlangen könnten. Nachdem er jetzt eingestanden hat, dass er nie vor hatte uns etwas abzugeben, unsere Fragen: Können wir unseren Pflichtteil noch einfordern und was müssen wir dazu tun? Kann mein Bruder, wie er jetzt behauptet, wenn sich die Erben der verstorbenen Freundin binnen best. Frist nicht melden, das ganze Haus für sich beanspruchen? Könnten Sie uns in diesem Fall vertreten?
Für eine rasche und hilfreiche Antwort bedanken wir uns schon jetzt!!!!
Jani
December 16, 2009 3:01 pm
Hallo,
mein Vater ist in diesem Jahr verstorben. Ich habe jahrelang meine Eltern gepflegt, haben auch zusammen gewohnt. Meine Mutter ist ebenfalls (2007) verstorben. Mein Vater hatte zu Lebzeiten in 2001 ein Testament beim Notar eröffnet, in dem er für sein 2 stöckiges Haus mich für den Erdgeschoss und meinen Bruder für den 1 Stock eingetragen hat. Für meine Schwester einen Gartenanteil und für den letzten Bruder Geld. Können nun meine Geschwister die das Haus nicht geerbt haben, es rechtlich bzw. gesetzlich anfechten. Ich habe gehört, daß sobald ein Testament besteht und jedes einzelne Kind etwas erhält und wenn das auch nur 2 Euro sind, kann man dies nicht anfechten. Ist das so korrekt?
Vielen Dank im Voraus
Jani
Xristina
December 17, 2009 2:11 am
Hallo,
mein Vater ist im Januar 2009 verstorben. Es gibt drei Erben:
Meine Mutter (griechische Staatsbürgerschaft)
Mein Bruder (griechische Staatsbürgerschaft)
Ich (griechische und deutsche Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung)
Frage: Welches Erbrecht gilt für mich? Das griechische oder das deutsche Erbrecht?
Für eine baldige Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar!
Vielen Dank im Voraus
Anwaltsgesellschaft
February 18, 2010 5:50 pm
Sehr geehrter Herr Will,
das anzuwendende Erbrecht wird von der Staatsangehörigkeit bestimmt und nicht nach dem Ort der Grundstücke, die geerbt werden. In Ihrem Fall können Sie also Ihr Testament nach dem deutschen Recht verfassen, selbst wenn Sie dieses in Griechenland machen oder dabei griechische Grundstücke geregelt werden. Falls Sie Unterstützung für die Verfassung des Testamentes benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Anwaltsgesellschaft
February 18, 2010 5:51 pm
Hallo Stella,
den Kindern wird ein Pflichtteilsrecht im griechischen Recht anerkannt, das die Hälfte des gesetztlichen Erbteils beträgt. In Ihrem Fall beträgt der gesetzliche Erbteil der Tochter Ihres Ehemannes 3/4, also der Pflichtteil 3/8. Insofern hätten Sie Anspruch auf 3/8 des Erbes Ihres Ehemannes, also 3/8 des 50% des Hauses, also 18,75%.
Anwaltsgesellschaft
February 18, 2010 5:51 pm
Hallo Lena und Sofia,
selbstverständlich haben Sie einen Anspruch auf Ihren Pflichtteil, der die Hälfte des gesetzlichen Erbteils beträgt. Ihr Bruder könnte nicht „automatisch“ den Teil der verstorbenen Freundin bekommen, wenn diese bzw. ihre Erben es nicht beim Grundbuch anmelden. Bitte schicken Sie uns eine Email an info@rechtsanwalt.gr, um weitere Details besprechen zu können
Anwaltsgesellschaft
February 18, 2010 5:52 pm
Hallo Jani,
es ist wichtig zu wissen, ob Ihr Vater griechischer Staatsbürger war, da in diesem Fall die Erbansprüche vom griechischen Recht geregelt werden. Wenn dies der Falls sein sollte, ist es nicht korrekt, dass das Kind das Testament nicht anfechten kann, wenn es etwas erhalten hat, selbst wenn dies einen sehr niedrigen Wert hat. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Da zum Zeitpunkt des Todes Ihr Vater keine Ehefrau, aber 4 Kinder hatte, beträgt der gesetzliche Erbteil jedes Kindes 1/4 , also einen Pflichtteil von 1/8. Sollte ein Kind kein 1/8 des Wertes des ganzes Erbes erhalten haben, dann kann es seine Pflichtteilsergänzungsanspruch geltend machen.
Anwaltsgesellschaft
February 18, 2010 5:53 pm
Hallo Xristina,
die Staatsangehörigkeit des Erbes ist nicht von Bedeutung, nur des Erblassers. Insoweit wird das Erbe Ihres Vaters von seiner Staatsangehörigkeit geregelt.
Kristina
February 26, 2010 7:03 pm
Guten Tag,
mein Vater (griechischer Staatsbürger) ist im März 2009 gestorben. Er lebte mit seiner Frau (meiner Stiefmutter), sowie meinen 2 Halbgeschwistern in Griechenland. Via via habe ich dann vom Tod meines Vater gehört. Weder meine Stiefmutter, noch ein anderer Teil meiner Familie haben mich in Kenntnis gesetzt. Ausserdem habe ich auch kein offizielles Dokument erhalten, wie z. B. eine Todesurkunde. Mein Vater hatte mehrere Betriebe in Griechenland, sowie auch Häuser. Meine Frage ist, ob ich erbrecht habe. Mein Vater war nicht mit meiner Mutter verheiratet und ich habe die Deutsche Staatsbürgerschaft. Meine Familie blockt jeglichen Kontakt ab und versucht mich zu umgehen. Wie kann ich verfahren? Und gibt es eine Frist in der das Erbe verteilt sein muss?
Vielen Dank für Ihre Hilfe,
Kristina
Dora
March 27, 2010 12:28 pm
Guten Tag,
Nun habe ich auch meinen Weg hierher gefunden und bin auch sehr dankbar das es diese Webseite gibt. Ich habe folgende Frage: Mein Vater ist griechischer Staatsbürger, meine Mutter ist Österreicherin (dadurch haben ich und mein Bruder die doppelte Staatsbürgerschaft). Da nun mein Vater (*klopf auf Holz* er lebt noch und hoffentlich das noch lange) viel zu vererben hat machen wir uns Sorgen (Mutter, ich und mein Bruder), dass es in einem Erbfall zu großen Problem mit seinen Geschwistern kommen könnte. Seit mein Großvater gestorben ist zerfleischt sich diese Familie, jeder bahauptet er hätte zu wenig geerbt - es wurde allerdings nie vor Gericht gestritten. Besteht die Möglichkeit das meine Onkeln versuchen durch den Gerichtsweg uns den Erbschein strittig zu machen? Wie kann man so einem Fall vorbeugen? Hinzu kommt das mein Vater ein sturer Grieche ist, der einfach kein öffentliches Testament machen will um alles zu regeln. Die Angst ist groß das wir uns auf einen langjährigen Streit befasst machen müssen mit der griechischen Familie. Was könnte man da machen?
Vielen Dank für ihre Hilfe.
Dora
Anwaltsgesellschaft
March 30, 2010 7:59 pm
Hallo Dora,
Es wäre sinnvoll, die Angelegenheiten schon jetzt zu Lebzeiten Ihres Vaters regeln. Um Sie konkret über die weitere Vorgehensweise zu informieren, benötigen wir mehr Information über die Erbschaft Ihres Großvaters, bzw. eine Info darüber, ob ein Testament existiert, ob eine Erbschaftsannahme erfolgt ist, worum es bei den Streitigkeiten mit den anderen Geschwistern geht usw. Die Errichtung eines Testamentes wäre in jedem Fall sinnvoll, wir weisen jedoch darauf hin, dass ein solches Testament die Probleme mit seinen Geschwistern, die die Erbschaft Ihres Großvaters betreffen, nicht lösen würde.
Falls Sie die Angelegenheit mehr ins Detail besprechen wünschen, bitten wir um Zusendung einer Email an info@rechtsanwalt.gr
Efthimios
July 22, 2010 11:07 am
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Mutter (griechische Staatsbürgerin) ist 1986 verstorben und hatte damals ein Testament hinterlassen, das bis heute nicht eröffnet wurde.
Erbberechtigte sind mein Vater, mein Bruder und ich. Wir sind alle griechische Staatsbürger. Wir wissen, dass es im Testament vordergründig um die Erbschaft div. Grundstücke in Griechenland geht. Eines dieser Grundstücke (Nähe Athen) soll nach dem Wunsch meiner verstorbenen Mutter zu je einem Drittel an die drei o.g. Familienmitglieder vererbt werden. Sowohl mein Bruder als auch mein Vater möchten jedoch auf ihren Anteil verzichten und das Grundstück mir bzw. meinen Kindern als Geschenk überlassen.
Meine Fragen:
1. Wie müssen wir vorgehen und welche Unterlagen werden benötigt, um das Testament in GR eröffnen zu können?
2. Müssen bei der Testamentseröffnung alle Erbberechtigten zwingend in Griechenland anwesend sein oder kann ich mich mit entsprechenden Vollmachten von meinem Vater und meinen Bruder auch alleine darum kümmern? (Ich befinde mich aktuell für 1 Woche in Griechenland)
3. Ich habe gehört, dass es in Griechenland für Grundstück-Eigentum eine neue Regelung mit einer Frist geben soll, in der sich der Grundstück-Eigentümer bei den griechischen Behörden melden muss, damit das Grundstück korrekt eingetragen werden kann. Stimmt das?
4. Wenn ja, wie lange gilt die Frist und was genau muss unternommen werden, damit das Grundstück fristgerecht korrekt eingetragen werden kann?
Über Ihre kurzfristige Antwort würde ich mich sehr freuen. Haben Sie bereits jetzt vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Herzliche Grüße aus Hildesheim
Efthimios
Anwaltsgesellschaft
July 22, 2010 7:39 pm
Hallo Efthymios,
Wir bedanken uns für Ihre Anfrage. Ihre Fragen beantworten wir wie folgt:
1. Zunächst benötigen wir den Paß bzw. Personalausweis aller Erben, die Sterbeurkunde, sowie die Kontaktdaten des Notars, bei welchem das Testament hinterlegt wurde.
2. Für die Testamentseröffnung ist die Anwesenheit der Erben nicht notwendig. Im Allgemeinen können wir für Sie alle erforderlichen Handlungen übernehmen, sofern Sie und die restlichen Erben uns eine notariellen Vollmacht hierzu erteilen. Diese Vollmacht kann entweder beim griechischen Konsulat oder bei einem deutschen Notar abgegeben werden (dann ist aber eine Apostille erforderlich).
3. und 4. Es handelt sich um das neue Kataster, bei welchem alle Eigentümer ihre Grundstücke anmelden müssen. Dies gilt nur für bestimmte Orte. Ob Sie Ihr Eigentum anmelden müssen bzw. bereits angemeldet haben müssten, können wir erst beurteilen, wenn Sie uns nähere Daten zu Ihren Liegenschaften zukommen lassen, bzw. nach der Eröffnung des Testaments.
Wir würden Sie gerne in diese Angelegenheit unterstützen. Falls Sie dies wünschen, schicken Sie uns bitte die vorstehend mitgeteilten Unterlagen und fallbezogenen Information per Email an info@rechtsanwalt.gr. Wir stehen weiterhin gerne zu Verfügung, falls Sie weitere Fragen haben.
MfG
Anwaltsgesellschaft