Die Pkw Einfuhr nach Griechenland

Die Einfuhr eines Privatkraftwagens aus den E.U.- Ländern und seine Zulassung in Griechenland unterliegen keinen besonderen Einschränkungen (wie z.B. Altersgrenzen) und bedürfen keiner vorherigen Genehmigungen.
Lediglich Dieselfahrzeuge dürfen nur außerhalb der Großstädte Athen und Thessaloniki zugelassen werden.
Um ein Fahrzeug in Griechenland zuzulassen, muss es zunächst vom örtlichen Zollamt taxiert und für den freien Verkehr […]

Die Einfuhr eines Privatkraftwagens aus den E.U.- Ländern und seine Zulassung in Griechenland unterliegen keinen besonderen Einschränkungen (wie z.B. Altersgrenzen) und bedürfen keiner vorherigen Genehmigungen.

Lediglich Dieselfahrzeuge dürfen nur außerhalb der Großstädte Athen und Thessaloniki zugelassen werden.

Um ein Fahrzeug in Griechenland zuzulassen, muss es zunächst vom örtlichen Zollamt taxiert und für den freien Verkehr abgefertigt werden.

Hierzu ist, bei Gebrauchtwagen, eine technische Abnahme beim griechischen KTEO (TÜV) notwendig.

Danach kann das Fahrzeug bei der örtlichen Zulassungsstelle angemeldet werden und ein griechisches Kennzeichen erhalten.

Für die Taxierung eines Fahrzeuges im Zollamt werden Kfz-Brief, Kfz-Schein und Kaufrechnung (oder ein Kaufvertrag, der vor einem Griechischen Konsulat in Deutschland beglaubigt sein muss), bzw., bei einer gewerblichen Ausfuhr, das vorgesehene E.U.-Begleitdokument (EVD) benötigt. Das Fahrzeug kann sowohl mit konventionellen als auch mit Zoll-Kennzeichen einreisen.

  1. Mertig, Angelika und Heiko
    May 1, 2007 6:34 pm

    Hallo,und ein herzliches Jassu von München nach Thessaloniki !!!
    Mit Interresse haben wir Ihre infos gelesen.
    Meine Frau und ich wollen im August 2008 von München nach Messopotamos / Preveza übersiedeln, da ich dann in den Vorruhestand gehe. Wir haben in Messopotamos seit 2000 ein kleines Häuschen angemietet und werden uns dann 365 Tage im Jahr dort aufhalten. München bleibt allerdings als Hauptwohnsitz bestehen(wegen Krankenkasse). Nun ist die Frage aufgetaucht, ob wir auch als Zweitwohnsitz in GR unser Auto in Griechenland anmelden können. Leider konnte uns noch niemand sagen, wieviel Zoll gegebenfalls an die griechischen Behörden zu zahlen ist. Bei unserem Fahrzeug handelt es sichum einen Seat-Ibiza mit 1200ccm. Baujahr des Fahrzeuges und somit Erstzulassung in München Mai 2005. Ihren Ausführungen entnehme ich, daß der in Deutschland ausgestellte Kfz-Brief für eine Ummeldung in Griechenland ausreichen würde. Muß dieser Brief ebnfalls vom griechischen Kunsulat beglaubigt werden? Müssen wir hier in Deutschland vor der Überführung ein Überführungskennzeichen(Kurzzeitkennzeichen) anbringen lassen und das Fahrzeug hier in München abmelden??
    Ich hoffe Sie können uns weiterhelfen. Auf alle Fälle ein herzliches epharisto für Ihre Bemühungen.

    Liebe Grüße aus München

    Angelika und Heiko Mertig

  2. Rainer
    May 14, 2007 10:54 am

    Hallo, ich befinde mich in der gleichen Situation ( ebenfalls wohnhaft in Preveza - Stadt ) und habe auch noch keine weiteren Informationen ob oder wie es funktionieren kann.Sollte ich etwas hier bei der Zulassungsstelle in Erfahrung bringen werde ich euch informieren. Für eine eventuelle in Erfahrung gebrachte Info von euch würde ich mich freuen.

    mfg

    aus Preveza

    Rainer

  3. Anwaltsgesellschaft
    May 16, 2007 4:08 pm

    Hallo, leider ist mein letzter Kommentar (war relativ umfangreich) irgendwo im Cyberspace verloren gegangen, schade. Ich versuche es jetzt nochmal.

    Wer sich wie Sie liebe Eheleute Mertig ganzjährig in Griechenland aufhalten möchte, muss sein Fahrzeug in Griechenland zulassen. Um eine griechische Zulassung zu bekommen, muß das Fahrzeug zunächst vom griechischen Zoll begutachtet werden. Da ein Einfuhrzoll theoretisch nicht mehr vorhanden ist, wird diese Begutachtung als “telos taxinomisis” also als “Begutachtungsgebühr” bezeichnet, faktisch handelt es sich aber um einen Einfuhrzoll. Die Höhe dieser Gebühr ist vom Kaufpreis, Zeitwert, Schadstoffklase und der Kubikzahl des Fahrzeugs abhängig. Je größer der Motor ist und je älter die Schadstoffklasse, desto höher ist die Gebühr. Bei Kleinwagen um die 1200 ccm ist die Gebühr relativ gering, soweit das Fahrzeug sich nicht in einer ungünstigen Schadstoffklasse (meist vom Baujahr abhängig) befindet. Auf der Grundlage dieser Daten wird dann der Einfuhrzoll berechnet.

    Hier nun die aktuelle Tabelle:

    Für Fahrzeuge, welche die EU-Schadstoffnorm 98/69 oder jünger erfüllen beträgt die Gebühr für Fahrzeuge zwischen 901-1400 ccm 12% vom Kaufpreis / Zeitwert. Ab 1401-1600 beträgt sie 20%, usw. über 2001 ccm sind es konstant 50%.

    2) Für Fahrzeuge, welche die ältere EU Norm 94/12 erfüllen sind die Zahlen entsprechend bis 900ccm 14%, 901-1400 27%, 1401-1600 45%, ab 2001 konstant 142%.

    Sobald das Fahrzeug dann begutachtet und die Gebühr entrichtet ist, geht es zum TÜV und dann zur Zulassungsstelle. Dort bekommt man die griechischen Kennzeichen.

  4. Panteleimon
    May 20, 2007 3:48 pm

    Das ist die Grösste Abzocke die es überhaupt gibt.nd das im Jahre 2007.
    Aber mitglied der Europäischen Union sein Ja???
    Dann sollten auch die Gesätze eingehalten werden.
    Mir Würde Bereits mein Fahrzeug Beschlagnahmt von den Griechischen Behörden und Versteigert.

    Frechheit einfach nur Frecheit!!
    Der Europäische gerichtshof lässt Grüssen!!!

  5. Panteleimon
    May 20, 2007 3:54 pm

    Was ich noch hin zufügen wollte.
    Leute zahlt bloss keine Taxierung!!!!!!!
    Lasst das Fahrzeug mit Fremdkennzeichen zu und bringt es alle 6 monate auser land!!!!!
    Und das thema ist Gelösst.
    Nicht einen cent für zoll bezahlen!!!
    Wichtig ist nur das Ticket für den Nachweis der einreisse.
    Hatte mein wagen 121 Tage länger drinn und sollte 3600 Euro strafe zahlen hab ich nicht getan und so wurde mir mein wagen beschlagnahmt.Nicht vergessen nach 6 monaten raus damit und wieder rein!!!

  6. AnwaltsGesellschaft
    May 21, 2007 8:07 am

    Hallo Panteleimon, ich halte es für bedenklich und auch gefährlich, solche Ratschläge zu geben. Natürlich haben alle vollstes Verständnis dafür, dass die bestehende Situation ärgerlich und unbefriedigend ist. Es ist aber so, dass die Gesetze eines Landes zu respektieren und insbesondere einzuhalten sind, so wie sie gelten. Nach geltendem griechischen Recht unterliegen Fahrzeuge bei Ihrer Einfuhr zum Verbleib in Griechenland dem “foros taxinomisis”. Die Sache mit den 6 Monaten ist eine Ausnahmeregelung von diesem Grundsatz und gilt nur für Leute, welche ihren ständigen Wohnsitz im Ausland haben. In diesem Fall kann ein Fahrzeug insgesamt 6 Monate im Kalenderjahr mit fremden Kennzeichen nach Griechenland eingeführt werden und hier von demjenigen, auf dessen Namen das Fahrzeug zugelassen ist in Griechenland gefahren werden. Danach muß das Fahrzeug wieder für die restlichen 6 Monate raus aus Griechenland und kann erst im nächsten Kalenderjahr wieder für sechs Monate eingeführt werden. Also einfach raus und sofort wieder einführen genügt nicht. Das Ticket der Einreise ist ein möglicher Nachweis für die Aufenthaltsdauer des Fahrzeugs in Griechenland, aber nicht das allein gültige Beweismittel. Verstöße gegen diese vereinfacht dargestellte Regelung hat die von Panteleimon genannten Strafen, Beschlagnahmen und im Falle der Nichtzahlung als letzte Konsequenz die Zwangsversteigerung des Fahrzeugs durch den Zoll zur Folge.

  7. Niko
    May 22, 2007 11:21 pm

    Hi

    ich will demnächst mein Auto auch in Griechenland verkaufen aber von Deutschland aus.
    Ich hab jetzt hier das mit den Prozentualen Anteilen gesehen, aber verstehe das nicht ganz.
    Ich habe einen 1.5 liter (1493ccm), E2 Norm, 101 PS und BJ 94, welcher Prozentsatz würde denn für das Auto sprechen.
    Und wenn ich das richtig verstanden habe, sind die Prozente vom VK zu berechnen?
    BSP: 15.000 € VK
    Gebühren: bei 50% 7500 Euro???

    MfG

  8. AnwaltsGesellschaft
    May 23, 2007 9:50 am

    Also, das Fahrzeug wäre in Ihrem Fall wohl in der 3. Steuerklasse und bei bis 1500ccm damit mit 95% vom Fahrzeugwert zu verzollen. Der Fahrzeugwert wird entweder nach dem im Kaufvertrag ausgewiesenen Kaufpreis oder nach der Liste des Zolls festgelegt.

    Grundsätzlich geht noch ein Alterrabatt pro Jahr vom Listenpreis ab. Im Falle des Baujahres 1994 wären das rund 76% Abzug vom Listenpreis. Vom Restbetrag wären dann 95% Steuer zu zahlen. Wenn Sie einen Kaufvertrag vorlegen, der deutlich niedriger ist als der Listenpreis minus Altersrabatt, wird nicht der Rechnungsbetrag sondern der Listenpreis abzgl. Altersrabatt veranschlagt. Daraus wird dann die Steuer in Abhängigkeit der ccm und des Baujahres errechnet.
    Bj 2000-2007 1. Klasse (günstigste), 2. Klasse Bj. 1996-2000 3. Klasse 1988-1995. Das deckt sich in etwa mit den Schadstoffklassen.

    Grundsätzlich läßt sich sagen, daß die Einfuhr von alten Fahrzeugen finanziell unwirtschaftlich ist. Am günstigsten ist die Einfuhr von Fahrzeugen Bj. 2001-2007, wobei die Fahrzeug im Idealfall nicht älter als fünf Jahre sein sollten. Dann ist der Einfuhrzoll am Niedrigsten. Der zu zahlende Prozentsatz richtet sich dann noch nach der Kubikzahl, die Beträge sind bis 2000 ccm gestaffelt, danach einheitlich. Die vorstehende Info ist unverbindlich. Es ist auf alle Fälle ratsam vor Einfuhr eines Fahrzeugs einen Zollagenten zu konsultieren, welcher die genauen Beträge errechnet und Ihnen mitteilen kann.

  9. n.bambullis
    May 25, 2007 12:58 am

    habe einen jeep wrangler2.5liter
    wier wohnen seit 2 monaten in grie 5mal hab ich beim zoll nachgefragt was ich zahlen muss eine unverschämtheit 5mal anderre preise gennant das höchstgebot lag bei 12.500eur ein witz und das ist europa und griechenland dabei kostete das auto neu 1992 15800eur (habe hersteller nachweis)ist das rechtens wa kostet mich das auto wirklich und in den nächsten tagen kriege ich durch meine krankheit eine 67% behinderrung habe ich villeicht dadurch auch vorrteille…
    ich danke ihnen im vorraus……….

  10. Niko
    May 26, 2007 12:49 pm

    Zum 1.5liter vom Bj. 94 2 beiträge weiter oben.
    Habe jetzt noch erfahren das jedes Extra am Auto auch noch extra zoll gebühren kostet (spoiler, felgen, etc.) Stimmt das?

    MfG

  11. AnwaltsGesellschaft
    May 27, 2007 9:51 am

    Zu bambullis: Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz aus Deutschland verlegt haben könnten Sie eine “metikesia” geltend machen, das ist eine Wohnsitzverlegung nach Griechenland. Soweit Sie davon für mehrere Jahre Ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland hatten und die entsprechenden Papiere vom griechischen Konsulat ausgestellt werden, gibt es enorme Nachlässe auf den Einfuhrzoll (der Betrag liegt dann bei ca. 20% vom eigentlichen Zoll).
    Ansonsten gilt das Gesagte. Bj. 1992 ist relativ alt nach den gesetzlichen Gegebenheiten und hat mit den höchsten Einfuhrzoll, ab 2000 ccm ist es ohnehin die höchste Klasse, da ist es also egal ob es 2000 oder 5000ccm sind. Ein Zöllner kann Ihnen aber den ganz genauen Betrag errechnen. Sie müssen lediglich die Übereinstimmungsbescheinigung vorlegen, das ist ein Papier mit Fahrzeugdaten meist in einem gelben Umschlag. Ansonsten beim Hersteller nach der EU-Übereinstimmungsbescheinigung nachfragen.

  12. AnwaltsGesellschaft
    May 27, 2007 9:53 am

    Nochmal zu bambullis: Soweit die Behinderung in Griechenland als solche anerkannt wird, gibt es auch hier entsprechende Steuererleichterungen.

    Zu Niko: Ja, das ist richtig. Aufpreispflichtige Extras am Auto erhöht den Wert des Fahrzeugs, so daß sich bei der Berechnung dann auch ein höherer “telos taxinomisis” ergibt.

  13. Lambros
    May 28, 2007 1:07 pm

    Ich bin seit 3 Jahren jetzt in Griechenland und würde gerne meinen BMW Z1 hier Anmelden. Um mein Fahrzeug hier anmelden zu können muss ich aber laut Griechischem Zoll erst 16.000€ Steuern dafür bezahlen.
    Auf diese Summe kommen die wegen 91bj und 2,5 Liter Maschine. Kann mir jemand helfen oder mir Tipps geben? Ich finde diese summe sehr ungerecht und frage mich ob das irgendwie zu umgehen ist. Sollte ich irgendwo Klagen oder gibt es eine Anlaufstelle für solche Fälle?

  14. n.bambullis
    May 29, 2007 2:26 am

    danke fuer die auskunft nochmal zur behinderrung die ist von der nomarchia in meiner stadtmit 67% aber leider sind die so unfähig beim zoll das ich nicht mehr weiter weiss. können sie mir kongreterre tips geben oder das endsprechende gesetz.vielen dank nochmal

  15. Stefan D.
    May 29, 2007 11:19 am

    Guten Tag,
    ich möchte meinen BMW nach Griechenland verkaufen und habe bereits herausgefunden, dass der “Zoll” mit unter von der Schadstoffklasse abhängig ist. Doch leider kann ich nicht herausfinden mit welchem Prozentsatz ich rechnen muss. Es ist ein 320d, BJ: 11/01, 1995 ccm, 110kw, EURO 3, Preis: 15000 €. Mit welchem Satz muss ich rechnen. Hoffe mir kann jemand helfen. Vielen Dank im voraus und viele Grüße, Stefan D.

  16. AnwaltsGesellschaft
    May 29, 2007 5:33 pm

    Die Behinderung muß von der Igeonomiki Epitropi anerkannt werden. Ab bzw. über 67% von dieser Behörde anerkannter Behinderung werden dann bestimmte Erleichterungen bescheinigt, das kann ein verminderter Einfuhrzoll etc. sein. Es gelten allerdings Ausnahmen, teils nach Art der Behinderung.

  17. Stefan
    May 30, 2007 7:37 am

    Hi, ich habe nun auch meinen Golf (BJ.1986, 1600ccm) abgemeldet. Habe Ihn mehrere Jahre in GR gefahren und er war in D angemeldet. Nun möchte ich das Fahrzeug in GR in Teilen oder als ganzes verkaufen. Kann ich es in GR verkaufen und die Anmeldung und Zoll macht dann der Käufer?
    Gruß
    Stefan

  18. Niko
    June 1, 2007 1:09 pm

    Zu Niko:
    Sie meinten wenn auf dem Kaufvertrag der Preis niedriger wäre als auf dem Listenpreis kann man sich aussuchen ob man die niedriegeren Kosten zahlt.
    Wenn jetzt auf dem Kaufvertrag 1 Euro oder vll. 500 € stehen würde, müsste es doch funktionieren das man eigentlich kaum was zahlt???
    Die Zöllner können einem ja net sagen “hey das stimmt nicht mit 1 €”, es ist ja ein Vetrag oder irre ich mich da?

  19. AnwaltsGesellschaft
    June 4, 2007 6:31 pm

    Stefan, wenn Sie das Fahrzeug in Deutschland verkaufen, kann es der Käufer selbst nach Griechenland einführen und verzollen. Falls Sie das Fahrzeug in Griechenland verkaufen wollen, müssen Sie die geltenden Fristen beachten.

  20. AnwaltsGesellschaft
    June 4, 2007 6:33 pm

    Zu Niko: wenn der Kaufpreis sehr von dem Listenpreis des Zolls abweicht, dann nimmt der Zoll seinen Listenpreis und nicht den Kaufpreis.

  21. Panteleimon
    June 13, 2007 8:02 am

    So Ab dem 01.01.2008 ist Griechenlad verpflichtet den paragraphen 90 Absats 30 (Taxirung fuer Fahrzeug Einfuhr) nachzukommen.Sollte dies nicht der Fall sein Drohen Sanktionen und Hohe Busgeld Kosten.Ich Persoenlich Empfehle jeden bis da hin zu warten bevor jemand sein Fahrzeug Taxiren moechte.

    MFG Panteleimon

  22. AnwaltsGesellschaft
    June 14, 2007 7:28 am

    Panteleimon, die bereits auferlegten Bußgelder haben bislang die griechische Regierung nicht davon abgehalten, ihre Besteuerungspraxis beizubehalten. Eine Umsetzung halte ich persönlich bis ins Jahr 2008 für unwahrscheinlich.

  23. Panteleimon
    June 14, 2007 9:45 pm

    Das mag sein doch sollte Griechenland bis zum 01.01.2008 keine aenderung im bezug auf die Steuerpolitik bzw Kfz Steuern,Mineraloelsteuern Vornehmen,und die abschafung der zoll taxierungs gebueren fuer die Einfuhr von Gebraucht Fahrzeugen,dohren im fall einer erneuten verurteilung siehe Urteil vom 18 April 2007 fall Nr. C-74/06 nicht nur Busgelder sondern die Rueckerstattung der Taxierungs Gebueren an alle die einen Nachweiss dafuer haben.Sollte es zur einer ahnlichen verurteilung kommen wie im fall vom 23.08.1997 Fall Nr.C-393/98 (Gomez Valente)
    Wie aus diesem URTEIL strickt und einfach hervorgeht das die Besteuerung (Teli Taxinomisis)auf EU Produkte Sprich Gebrauchtfahrzeuge nicht nur Diskrimenierent ist sondern auch Fuer Jedes Land der EU —VERBOTEN— ist.
    Daher ist es nur zu empfehlen den absatz 90 (Abkommen vom Rom)nachzukommen da eine Entschaedigung fuer die Ottonormal verbraucher in die Milliarden gehen wuerde,die Griechenland selbst verstaendlich alls Mittel der EU GESTRICHEN WERDEN WUERDEN.

    MFG Panteleimon

  24. Paoktsis
    June 20, 2007 10:41 pm

    Hallo,

    habe in Griechenland letztes Jahr einen Seat Ibiza 1400cc neu gekauft und möche es hier nach Deutschland bringen. Hab es aber in Griechenland bis zum Februar 2008 dort versichert.

    1) Wie lange kann ich das Auto mit griechischen Kennzeichen in Deutschland fahren ?? Auch 6 Monate ??

    Danke

  25. AnwaltsGesellschaft
    June 21, 2007 7:18 am

    Hallo Paoktsi,

    Nach § 23 StVZO ist das Fahrzeug in dem Land/Bezirk zuzulassen, in dem es seinen regelmäßigen Standort hat. Es wäre also zunächst abzuklären, ob du das Fahrzeug nur vorübergehend oder dauerhaft nach Deutschland verbringen möchtest.
    Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen dürfen in D nur vorübergehend mit ausländischer Zulassung betrieben werden, wenn der Hauptstandort eigentlich in D ist.
    Vorübergehend bedeutet in diesem Zusammenhang ein Jahr.
    Hier die rechtlichen Grundlagen:

    §§ 1 und 5 IntVO

    §1

    ……..

    ” 1) Ausländische Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger sind zum vorübergehenden Verkehr im Inland zugelassen, wenn für sie von einer zuständigen Stelle ein gültiger

    a) Internationaler Zulassungsschein nach Artikel 4 und Anlage B des Internationalen Abkommens über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926 (RGBl 1930 II S 1234) oder
    b) ausländischer Zulassungsschein ausgestellt und im Inland kein regelmäßiger Standort begründet ist. ”

    §5

    …….

    ” Als vorübergehend im Sinne des § 1 Abs. 1 gilt ein Zeitraum bis zu einem Jahr; der Zeitablauf beginnt

    a) bei internationalen Zulassungsscheinen nach dem Internationalen Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926 mit dem Ausstellungstage,

    b) bei ausländischen Zulassungsscheinen mit dem Tage des Grenzübertritts. ”

    Ordnungswidriges Handeln liegt also spätestens nach einem Jahr Verweildauer des Fahrzeugs in Deutschland mit ausländischen Kennzeichen vor. Kontrollen durch die Polizei finden statt.
    Darüber hinaus gilt es zu bedenken, daß die griechischen Versicherungen sehr viel geringere Deckungssummen bei der Verkehrshaftpflichtversicherung haben (500.000,– Euro).

    Die Empfehlung lautet deshalb, das Fahrzeug unmittelbar in Deutschland zuzulassen und zu versichern.

  26. Elli
    July 6, 2007 6:20 pm

    Hallo,
    mein Bekannter, der in Athen lebt, möchte sich hier ein Auto in Deutschland kaufen und mit nach Griechenland nehmen. Mit der ganzen Besteuerung…..???? Keine Ahnung. Wenn mein Bekannter etwas genauer weiss, welches Auto er sich kaufen will, gibt es eine Anlaufstelle in Athen, damit er sich informieren kann, wie hoch die ganzen Gebühren kommen? Gibt es in Athen auch so etwas wie den TÜV um dort nachzufragen? Wie heißt die richtige Anlaufstelle in Athen/Griechenland?
    Schon mal Dank für die Antwort im Voraus

  27. AnwaltsGesellschaft
    July 9, 2007 9:34 am

    Guten Tag Elli,
    ja, es gibt eine Anlaufstelle. Diese ist der Zoll (Telonio). Die Steuer heißt “telos taxinomisis”. Die Höhe der Steuer ist abhängig vom Baujahr, der Schadstoffklasse und der Kubikzahl des Fahrzeugs. Der TÜV ist für diese Frage nicht zuständig.

  28. Rainer
    July 9, 2007 5:48 pm

    Hallo, habe auf der Seite der Griechischen Botschaft Berlin gelesen, dass man das Auto nach Ablauf der Frist auch direkt wieder ausführen kann, statt taxieren zu lassen. Wenn man nun “erwischt” wird und keinen Nachweis für das Einfuhrdatum hat, wie verhält man sich am besten? N.B.: der TÜV von unserem Twingo Bj. 98 ist auch schon überfällig :-(

  29. AnwaltsGesellschaft
    July 10, 2007 9:25 am

    Hallo Rainer,
    wenn mit Frist die sechsmonatige Frist gemeint ist, dann ist das richtig. Voraussetzung ist, dass man seinen ständigen Wohnsitz im Ausland hat. Unter diesen Voraussetzungen darf man ein Fahrzeug mit ausländischen Kennzeichen bis maximal sechs Monate im Kalenderjahr in Griechenland fahren (entweder an einem Stück oder in mehreren Zeiträumen, die dann insgesamt die sechs Monate nicht überschreiten). Danach muß das Fahrzeug wieder für mindestens sechs Monate aus Griechenland raus. Wenn ich mich nicht irre, bekommt man TÜV übrigens auch in Griechenland für Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen, bin mir aber nicht sicher. Da sollten Sie aber einmal beim TÜV nachfragen.

  30. Panteleimon
    July 12, 2007 4:53 am

    Hallo Rainer
    TUV HELLAS S.A.
    24, El. Venizelou Str.
    Ag. Paraskevi
    15341 ATHENS
    Griechenland
    Tel. +30 210 6540195
    Fax +30 210 6528025

    Und das Fahrzeug mit Fremd kennzeichen muss auch nicht fuer 6 Monate auser Landes Bleiben nach der 6 Monatigen Frisst.
    Es genuegt lediglich das Fahrzeug nach 6 Monaten auszufuehren und mit anderen Kennzeichen Bzw Zullassung und der Gruenen Karte Einzufueren ACHTUNG!!!!Das Tiket muss immer oneway sein!!!

    MFG Panteleimon

  31. Udo Gesinger
    July 22, 2007 3:34 pm

    Hallo,
    im Frühjahr führte ich einen Landrover Defender, welcher in Deutschland als LKW zugelassen war nach Griechenland ein. In Deutschland ist das Fahrzeug ein Kombinationkraftwagen, das heißt, es kann dort sowohl als PKW als auch LKW angemeldet werden.
    Landrover Griechenland bestätigt auf Anfrage des rhodischen Zoll, dass es sich um einen PKW handelt. Der rhodische Zoll stufte das Fahrzeug dann als PKW Typ Jeep ein. Vom griechischen Konsulat in Stuttgart wurde mir eine Übersiedlungsbescheinigung ausgestellt in dem das Fahrzeug als Umzugsgut angegeben ist. Trotzdem, erhob das Zollamt eine Einfuhrabgabe von etwa 11.500€. Ist die Abgabe, welche ich beim Umzug von Deutschland nach Griechenland auf das mitgebrachte Fahrzeug entrichten mußte, rechtmäßig?

    Mit freundlichem Gruß

    Udo Gesinger

  32. Udo Gesinger
    July 22, 2007 4:00 pm

    Noch ein Mal Hallo,

    wie weit betrifft die Rechtssache C-392/05 Georgios Alevizos “http://lexetius.com/2007,650″ unter Berücksichtigung der EU Richtlinie 83/183/EWG meine Angelegenheit?

    Gruß

    Udo Gesinger

  33. kobras
    July 22, 2007 4:17 pm

    ein Bekannter hat sein deutsches Auto vom Zoll verblomben lassen. Er hat es ein halbes Jahr gefahren, dann in einer Garage zwischen Lenkrad und Schaltung verblomben lassen. Wenn er wieder zurück kommt, kann er es wieder ein halbes Jahr fahren.MFG
    Kobras

  34. AnwaltsGesellschaft
    July 23, 2007 5:57 pm

    Sehr geehrter Herr Gesinger,
    um Ihre Frage beantworten zu können müssten Sie uns bitte noch angeben, wie hoch (prozentual) der Einfuhrzoll veranschlagt wurde. Dieser beträgt normalerweise als Umzugsgut mit Übersiedlungsbescheinigung ca. 20% des eigentlichen Einfuhrzolls. Der reguläre Zoll berechnet sich anhand der Motorgrösse (Kubik), Schadstoffklasse und Baujahr - Ausstattung - Wert des Fahrzeugs. Man erhält dann üblicherweise rote Zulassungsnummern und muß das Fahrzeug dann mindestens fünf Jahre fahren, bevor man es veräußern kann, bzw. bevor man reguläre Zulassungsnummern erhält.

  35. Werner
    July 27, 2007 3:20 pm

    Hallo, mein ständiger Wohnsitz ist im Ausland. Sie schreiben an Rainer, dass man unter diesen Voraussetzungen ein Fahrzeug mit ausländischen Kennzeichen bis maximal sechs Monate im Kalenderjahr in Griechenland fahren darf(entweder an einem Stück oder in mehreren Zeiträumen, die dann insgesamt die sechs Monate nicht überschreiten). Genau dies möchte ich auch tun. Danach möchte jedoch die restlichen 6 Monate das Auto ohne Nummernschilder in Griechenland belassen. Ist dies möglich? Was für Vorschriften muss ich befolgen? Besten Dank für Ihre Antwort.

  36. AnwaltsGesellschaft
    July 29, 2007 4:54 pm

    Ja, das können Sie tun. Sie müssen die Nummernschilder dann beim örtlichen Zoll abgeben.

  37. Udo Gesinger
    July 29, 2007 5:29 pm

    Ausgangswert sind 16.725,69€ x 346% x 20% gleich 11.574,18€ Abgabe.
    Ich habe jetzt rote Schilder und kann über mein Auto praktisch fünf Jahre nicht mehr verfügen. Bei “normaler” Einfuhr, also ohne Übersiedlungsbescheinigung hätte die Abgabe 57.870€ betragen. Das Auto kann man in Rhodos neu für etwa 30.000€ kaufen. Ich verstehe das nicht.

  38. AnwaltsGesellschaft
    July 30, 2007 7:34 am

    Vermutlich hat es mit dem Baujahr und der Schadstoffklasse etwas zu tun. 346% Aufschlag gibt es bei der aktuellen Schadstoffklasse nicht, nur bei älteren Fahrzeugen. Der günstigere Kaufpreis von 30.000,– für das aktuelle Modell ist sicherlich darin begründet, dass dieses die Grenzwerte der jüngsten Schadstoffklasse erfüllt.

  39. Udo Gesinger
    July 30, 2007 1:38 pm

    Erstmal danke für die Antwort.
    Das mag ja stimmen, aber so wie ich die Richtlinie 83/183/EWG verstehe, dürften solche Abgaben bei Übersiedlungen überhaupt nicht erhoben werden, auch keine 20%. Sehen Sie denn keine Chance das Geld wieder zurück zu holen?

  40. Werner
    July 31, 2007 8:21 am

    Besten Dank für Ihre Antwort.
    Ich möchte das KfZ-Nummernschild beim örtlichen Zoll in Griechenland nicht abgeben, sondern mit ins Ausland nehmen und dort mit einem Zweitfahrzeug benutzen (Wechselnummersystem: ein Nummernschild für zwei Fahrzeuge). Ist der Zoll damit einverstanden, dass ich die Schilder nicht in Griechenland deponiere, sondern ausführe?

  41. AnwaltsGesellschaft
    July 31, 2007 5:23 pm

    Diese spezielle Frage müssten Sie mit dem Zoll abklären, aber ich denke, dass wenn Sie statt der Schilder das Fahrzeug hinstellen, müsste es auch gehen.

  42. Michel
    July 31, 2007 9:27 pm

    Wir haben ein Haus in Griechenland, leben in Deutschland und ließen vor Jahren im Urlaub den VW Golf (Bj.88), der aufgrund der Körperbehinderung meiner griechischen Frau entsprechend umgebaut wurde in Hellas,damit auch sie dort mobil sein konnte.
    Wir haben Saisonkennzeichen für 6 Monate im Jahr, waren vor 2 Jahren beim KTEL, wobei der TÜV allerdings mehrere Jahre inzwischen abgelaufen ist. Wir wollen das Auto nun in Deutschland abmelden, um in Griechenland den Wagen zu verschrotten.
    Ist dies möglich ?

  43. AnwaltsGesellschaft
    August 1, 2007 9:20 am

    Zur Abmeldung - Stillegung - Verschrottung des Fahrzeugs in Deutschland müssen die Kennzeichen in D abgegeben werden. Ich meine, bin mir aber nicht ganz sicher, dass Sie eine Bescheinigung erhalten können, wonach das Fahrzeug verschrottet werden soll. Die Verschrottung sollte dann unter diesen Umständen in Griechenland möglich sein.

  44. Pantelis
    August 1, 2007 4:34 pm

    Ich habe mich gerade beim nächstgelegenen Zollamt für Kozani(Kastoria) erkundigt, was denn die Taxierung für einen Seat Ibiza Cupra (EZ 11/2000, 1.800cc, EURO3=EU-RL 1998/69) kosten würde, da ich den Wagen meinem Neffen zur Hochzeit schenken wollte. Nach unzähligen Anrufen dort, bekam ich dann endlich eine Zahl genannt; 4.200,00 €. Ich erkundigte mit höflich, woraus denn diese Summe resultiere? Man/n antwortete mir weniger höflich: “Das ist so und gehe mich nichts an”! Ich versuchte dem Beamten vorzurechnen, dass eine Taxierung zu 4.200,00 € für dieses Fahrzeug (laut Tabelle 35%), einen Zollwert von 12.000,00€ vorraussetzt! Das würde nach altersbedingtem Abzug von 46% einen Großhndelspreis 26.000,00 € bzw. einen Zeitwert von 11.000,00 € (ich unterstelle 1.000,00 € für Transport und Zollnummer) bedeuten!!! Der Wagen hat einen realistischen Zeitwert von ca 5.000,00 €, bzw. hatte damlas einen Großhandelspreis von 12.000,00 €! Meine konkrete Frage nun an Sie: Muß ich mir diese Wilkür und Missachtung geltenden Rechts (ungeachtet hiervon ob die Taxierungsaufschläge generell überhaupt rechtens sind) gefallen lassen, bzw. wie kann ich auf dem Rechtswege dagegen vorgehen? Besten Dank für Ihre Antwort jetzt schon!!

    Pantelis

  45. Udo Gesinger
    August 2, 2007 12:04 pm

    Zitat Anwaltsgesellschaft: “Sehr geehrter Herr Gesinger,
    um Ihre Frage beantworten zu können müssten Sie uns bitte noch angeben, wie hoch (prozentual) der Einfuhrzoll veranschlagt wurde. Dieser beträgt normalerweise als Umzugsgut mit Übersiedlungsbescheinigung ca. 20% des eigentlichen Einfuhrzolls.”
    Meine Frage dazu: “Wie ich die Richtlinie 83/183/EWG verstehe, dürften solche Abgaben bei Übersiedlungen überhaupt nicht erhoben werden, auch keine 20%. Sehen Sie denn keine Chance das Geld wieder zurück zu holen?”

  46. AnwaltsGesellschaft
    August 2, 2007 3:11 pm

    Herr Gesinger,
    Ich sehe keine Chance, das Geld zurückzubekommen. Die Regelung stellte bis vor kurzem noch nationales geltendes Recht dar. Soweit ich informiert bin, wurde neuerdings die Regelung abgeschafft, so daß ab jetzt die 20% nicht mehr zu bezahlen sind bei Übersiedlungen.

  47. Klaus Liebich
    August 5, 2007 4:45 pm

    Guten Tag,
    unser Problem ist folgendes: Wir haben ein Haus auf einem 3.500 qm-großem Grundstück mit Olivemhain und Weingarten. War 2001 beim Kauf ein landwirtschaftliches Grundstück. Ich habe eine Steuernummer beim zuständigen Finazamt in Poligiros. Da ich im Vorruhestand bin, werden wir ab April dauernd in GR sein. Unseren Mazda 2500 Pickup (LKW-Zulassung) möchten wir dann in GR anmelden. Ein griechischer Autohändler sagte, ich solle mich beim Finanzamt als Landwirt registrieren lassen, dann müßte ich bei Einfuhr des Fahrzeugs nur 750 Euro und dann jährlich nur 80 Euro Steuern zahlen, Ist dass so richtig und welche steuerlichen Konsequenzen hätte ich zu erwarten, wenn ich als Landwirt gemeldet bin?
    Freundliche Grüsse
    Klaus Liebich

  48. Hellas
    August 5, 2007 6:59 pm

    An Panteleimon und alle die sich fragen warum darf Griechenland gegen EU-Gesetze verstoßen?

    Zitat Panteleimon
    “Ab dem 01.01.2008 ist Griechenlad verpflichtet den paragraphen 90 Absats 30 (Taxirung fuer Fahrzeug Einfuhr) nachzukommen.Sollte dies nicht der Fall sein Drohen Sanktionen und Hohe Busgeld Kosten”

    Solange diese EU-Strafen KLEINER sind als die EINNAHMEN des griechischen Zolls WIRD SICH DA NICHTS ÄNDER (warum auch?).

    Überrascht???

  49. AnwaltsGesellschaft
    August 6, 2007 10:59 am

    Ja, das ist so richtig Hellas. In Ergänzung zu deinen Ausführungen weise ich zur Vervollständigung nochmals darauf hin, daß die bestehende Regelung solange national geltendes Recht verbleibt, bis es geändert wird. Allein dadurch, dass Griechenland die von der EU-verhängten Bußgelder bezahlt, heißt nicht, dass die nationale Regelung unwirksam ist. Das ist der entscheidende Punkt. Die griechischen Gesetze bleiben solange weiter in Kraft, bis sie von einer griechischen Regierung aufgehoben werden. Das hat mit den EU-Sanktionen direkt nichts zu tun. Wenn man also seriös über die geltende rechtliche Situation aufklären möchte und rechtsbeständige Aussagen treffen will, dann muß

  50. AnwaltsGesellschaft
    August 6, 2007 11:00 am

    man hier deutlich darauf hinweisen, daß Zollzahlungen nicht umgangen werden können, nur weil von der EU-Sanktionen gegen Griechenland verhängt werden.

  51. Udo Gesinger
    August 7, 2007 4:11 pm

    Da fragt man sich doch, warum ist Griechenland in der EU? Griechenland hat sich mit falschen Zahlenangaben eingeschlichen, holt jetzt heraus was zu kriegen ist und kümmert sich einen Dreck um viele EU Richtlinien. Bei soviel Schlitzohrigkeit soll man keinen Hass bekommen?

  52. Hellas
    August 8, 2007 11:20 am

    Hallo Udo,
    harte Worte.
    Vielleicht ist dir nicht bewusst (oder du willst es gar nicht wissen) wie oft D von der EU an/abgemahnt worden ist… Da gibt es einen Spruch mit “eigene Nase packen” oder so :-)

    Warum so verbittert?
    Ein paar tausend Euro sind doch kein Grund zum “Hass bekommen”

    Sollte das ein Grund sein, so müsste ich als Berufspendler alle Regierungen der letzten Perioden die der Reihe nach die Kilometerpauschalen massakriert haben auch hassen ;-)

    In diesem Sinne
    HELLAS

  53. Udo Gesinger
    August 8, 2007 8:32 pm

    Hallo Hellas,
    Du hast ja Recht. Ich ersetze “Hass” durch “dicken Hals”. Die Prozedur war aber trotzdem filmreif: mehrere falsche Auskünfte von den griechischen Behörden, 17 mal beim Zoll, 1 Fahrt mit dem Auto von Rhodos nach Deutschland, 1 Flug nach Deutschland, endlose Telefongespräche mit der Botschaft und dem Zoll. Zum Abschluß eine fette Rechnung. Da macht Umziehen innerhalb Europas richtig Spaß.
    Ich habs überlebt und bin schon wieder guter Dinge.
    Danke Dir für Deinen kleinen Knuff und wünsch Dir kali ipomoni beim Pendeln.

    Gruß Udo

  54. Hellas
    August 8, 2007 11:23 pm

    Hallo Udo,
    Filmreif ist schon der richtige Ausdruck, manchmal glaube ich Hollywood sollte ursprünglich ein Ort in GR werden!

    z.B. Mein Horrorfilm
    Hauptdarsteller: Ich
    Drehort: Greece

    Ich kam 2 Tage verspätet zum Militär aus D (Schriftliche Entschuldigung vorhanden da unverschuldet den Termin verpasst)

    Militärgericht in Thessaloniki -> Entschuldigung annerkant.

    2 Jahre später (bei meiner Odyssee beim Militär) kam der langersehnte Entlassungstermin näher…

    Genau 1 Woche vor den Entlassungstermin ließ man mich zu Stratologia (Militärverwaltung) rufen.

    Da hat man mir ganz cool mitgeteilt dass ich den griechischen Staat 74000 Drachmen (damals seeeehr viel Geld) schulde und das wäre dann die Strafe dass ich den Termin um 2 Tage verpasst habe. AKOUSON AKOUSON (heisst: HÖRT HÖRT).

    Ich erwähnte dass ich unschuldig gesprochen wurde und die Antwort des Offiziers war: “Das spielt keine Rolle, zahlen oder noch 2 Jahre dienen”

    Mein alter Herr musste mir dann den Betrag per telegrafischer Überweisung schicken damit ich pünktlich entlassen werden kann.

    Das war der Dank dass ich mein schönes Leben in D aufgegeben hatte um meinem Land zu dienen.

    Das war einer von vielen Filmen wo ich in GR mitgespielt habe (die andere waren kleinere Rollen :-) )

    Wir haben die Demokratie erfunden oder… war das die Bürokratie?

  55. Klaus Liebich
    August 9, 2007 1:16 pm

    an AnwaltsGesellschaft: Möchte anfragen, ob ich auf eine Hilfe zur Lösung meines Problems hoffen darf?

    an Udo Gesinger und Hellas: habe durch Landkauf und Hausbau ausreichend Erfahrung mit den griechischen Behörden, Handwerkern u.ä. sammeln dürfen. Da standen mir schon mal die Haare zu berge und ich war oft nah am Verzweifeln. Aber im Nachhinein kann ich über vieles nur lächeln und den Kopf schütteln, werde ich doch entschädigt durch ein wundervolles nordgriechisches Klima, eine herrliche Landschaft, kristallklares Meer und -was am Wichtigsten ist- liebenswerte, freundliche und immer hilfsbereite Nachbarn. Wie sagt ein deutsches Sprichwort: Wie man in den Wald reinruft, so schallt es hinaus.(Passt aber mit Sicherheit nicht immer).

  56. Udo Gesinger
    August 9, 2007 8:15 pm

    @Klaus Liebich,
    ich hab das ja auch alles hinter mir, aber die Sache mit dem Auto war der Abschuß. Und wenn es die von Dir aufgezählten Annehmlichkeiten nicht gäbe, wäre ich schon lange wieder weg.
    Ich verrate Dir jetzt ein Sprichwort, das immer passt:
    “Regen im Mai, April vorbei.”

    “Kali soi stin ellada” wünsch ich Dir.
    Gruß Udo

  57. AnwaltsGesellschaft
    August 10, 2007 11:35 am

    Ich habe jetzt Eure Gedanken eine ganze Weile mitverfolgt und möchte ausnahmsweise einige nicht juristischen Überlegungen beisteuern:

    Speziell jetzt zur Frage des Zolls und der Autos mal etwas anders betrachtet. Deutschland (und natürlich auch andere Staaten wie zB Frankreich etc.) produziert PKWs. Der Automobilbau ist eine tragende Säule der deutschen Wirtschaft, welche natürlich ein großes Interesse am schrankenlosen und ungehinderten Verkauf der KFZs interessiert ist. Das ist ja auch richtig so und der freie Warenverkehr eine tragende Säule der EU. Von der griechischen Seite aus betrachtet, sieht dies aber auch so aus, daß Griechenland keine eigene KFZ Produktion besitzt, Strassen und Infrastruktur bereitstellen muß und keinerlei Einnahmen, sondern nur Unterhaltungskosten hat. Die einzige Möglichkeit, Einnahmen gegen die Ausgaben gegenrechnen zu können, ist in diesem Fall die Erhebung des Einfuhrzolls (welcher übrigens im Lauf der Jahre bereits deutlich gesunken ist und sicherlich auf Dauer gesehen völlig abgeschafft werden wird). Ich will damit nicht sagen, daß ich das Ganze mit dem Zoll gut finde, überhaupt nicht, zumal ich für meinen PKW ebenfalls einen recht hohen Betrag berappen mußte. Es soll lediglich ein Erklärungsversuch für die Maßnahme sein.

    Der zweite Gedanke ist folgender: Wir kommen aus Deutschland mit einem enormen Erwartungshorizont nach Griechenland, was die technischen, organisatorischen, infrastrukturellen und behördlichen Abläufe anbelangt. Stichwort “In Deutschland wird das aber so gemacht, und das ist immer besser bzw. richtig”. Überlegt man sich aber einmal, weshalb man aus Deutschland eigentlich weg ist (und ich denke, dass viele nicht nur oberflächlich mit nur: “wegen dem Wetter” antworten werden) so liegt das daran, daß viele Leute die jetzt nach Griechenland )Griechen und Deutsche) kommen, in Deutschland auch wegen dem Stress der Hektik und allgemein der Einwirkung von allen Seiten etc. weg wollen. Man kommt aber nach Griechenland und erwartet bei lockerer Entspannung ein genau so wie in Deutschland funktionierendes System. Frage: Wie soll das gehen ? Das griechische System hat nicht eine so hohe Qualität, Kontroll- und Kommunikationsdichte etc. wie der deutsche Staat. Mit allen Vor- und Nachteilen. Das Ergebnis der Überlegung ist, daß man sich für ein System entscheidet. Mehr persönlicher Freiraum bedeutet auch dafür einige andere Nachteile in Kauf zu nehmen(weil auch die Dienstleister etc. in Griechenland ebenfalls mehr Freiraum für sich beanspruchen), oder aber eine Vollkasko Gesellschaft mit ebenfalls allen Vor- und Nachteilen. Das ist eine ziemlich philsophische Frage. Am Besten -und darin sehe ich einen der Hauptvorteile der EU- ist es doch, das Maximum an Vorteilen aus den beiden Welten miteinander kombinieren zu können bei Minimierung der Nachteile. Allerdings geht es ganz ohne jegliche Nachteile natürlich nicht……

  58. AnwaltsGesellschaft
    August 10, 2007 11:43 am

    Sehr geehrter Herr Liebich,
    die Frage ist weniger rechtlicher, sondern steuerrechtlicher Natur. Bitte fragen Sie einen Steuerberater dazu. Wenn Sie keine diesbezügliche Möglichkeit haben, sagen Sie kurz Bescheid, wir werden das dann abklären und Ihnen mitteilen.

  59. Klaus Liebich
    August 10, 2007 4:00 pm

    Sehr geehrte “AnwaltsGesellschaft”, vielen Dank für die “nicht juristischen Überlegungen”, das hat wirklich Hand und Fuß und trifft den Nagel auf den Kopf.
    Vielen Dank auch für die Antwort auf mein Problem. Was ich eigentlich suche, ist ein deutschsprachiger Steuerberater, der für den Finanzamtsbereich Polygyros zuständig ist. Wenn Sie mir da weiterhelfen könnten, wäre ich Ihnen sehr dankbar.
    Viele Grüsse
    und ein schönes Wochenende allen Mitgliedern Ihrer Kanzlei wünscht
    Klaus Liebich

  60. Klaus Liebich
    August 10, 2007 4:10 pm

    @Udo Gesinger,
    hallo Udo, diese Seite ist sicherlich nicht dazu da, dass wir mal so allgemein zusammen quatschen. Kann ich Dich anderswie erreichen (falls Dir das recht ist)?
    Grüße
    Klaus

  61. Panteleimon
    August 12, 2007 9:22 am

    Guten Morgen an alle.

    So ich moechte das hiern noch mal betonen und zwar fuer alle!
    Auch fuer Hellas!

    Seit 1991 ist Griechenland Laut Gerichtsurteil verpflichtet den absatz 90 abkommen von Rom nachzuckommen.
    Sprich eine geregelte Steuer bzw keine Diskrimenirende Versteuerung bei EU Prudukten Vorzunehmen.
    Wie ich aus der Zeitschrifft 4Troxi entnommen habe Zahlt Griechenland zur zeit eine straffe wobei die einnahmen doppelt so hoch sind durch Taxirungs gebueren Benzin Steuern Teli kikloforias (KFZ Steuern)hierbei moechte ich betonnen das das jaehrliche einkommen vom gesammt einkommen in der KFZ geschichte 11% sind vom gesammt einkommen des Landes.
    Am 18 April war die Verhandlung Kommision gegen die Hellenische Republik.
    Es ist noch kein Urteil Verkuendet bzw veroefentlicht worden.
    Doch eins steht 100% fest wenn Griechenland verurteilt wird und das wird es,dann wird es gleichzeitig ein anderes Busgeld angelegenheit sein und diese wird mehr als das doppelte betragen zuzueglich kommt noch dazu das alle die eine Taxierung vorgenommen haben fuer eine Fahrzeug verzollung ab 1991 sprich Urteil der erten Verhandlung einen anspruch auf Rueckerstattung der Zoolkosten haben werden.Weil es nehmlich bestandteil der verhandlung bzw klage war(habe die klageabschrieft gelesen in einer Seite)
    NA UND DANN MOECHTE ICH SEHEN!!Wir Reden hier von Milliarden Leute.Griechenland wird dies selbstverstaendlich nicht zurueck erstatten,aber wer mitglied der EU ist bekommt auch geld von der EU dem zufolge sind auch die EU Gesetze einzuhalten.

    Ich kann gerne link seiten zum Thema einsetzen wenn das ok ist doch moechte es erst nach einverstaendnis des Webmasters tuhen.

    Mit Freundlichem Gruss Panteleimon

  62. Panteleimon
    August 12, 2007 9:56 am

    Und dann moechte ich noch was los werden!

    Im Grunde genommen lohnt es sich ueberhaupt nicht mit einem Fahrzeug nach Griechenland einzureissen,nicht nur wegen den hohen Taxierung gebueren oder der hohen KFZ Steuer bei Gross cc Fahrzeugen,nein alleine weil die strassen hier schon ein zustand fuer sich sind.

    Ich selbst habe vor kurzem einen Wagen hier her gefahren 7200 euro kostenpunkt in Deutschland BJ 4/97 2000cc 320i BMW Cabrio und kostet 147euro steuern im jahr in der BRD.

    Hier nicht nur ueber 8000 euro Fuer Taxierung sondern auch 368 Euro steuern im Jahr + Autobahn Gebueren.
    Tsss *Kopfschuetel* Das ist einfach nur ein schlechter witz nicht mehr nicht weniger.

    ZAHLE ICH SELBSTVERSTAENDLICH NICHT!!!
    Fuer was auch???
    Ueberascht????
    Dafuer das man alle 5000 Km ein Neues Fahrwerk Braucht??
    Nein meine Damen und Herren so nicht.
    26 Mitglied der Europaeischen Gemeinschaft und so zustaende.
    Da kann man sich ausrechnen wo das Geld hingegangen ist bzw hin geht ;)

  63. Hellas
    August 12, 2007 10:35 am

    Ich finde dass Klaus Liebich Recht hat :-)

    Zum quaseln habe ich mich im Forum angemeldet und das entsprechende Thema gestartet!
    http://www.olympion.de/dein-griechenland-forum/autoimport-in-gr-t594.html?p=683

  64. Udo Gesinger
    August 12, 2007 10:59 am

    @AnwaltsGesellschaft
    Ich zitiere:
    “Von der griechischen Seite aus betrachtet, sieht dies aber auch so aus, daß Griechenland keine eigene KFZ Produktion besitzt, Strassen und Infrastruktur bereitstellen muß und keinerlei Einnahmen, sondern nur Unterhaltungskosten hat.”
    Bei allem Wohlwollen, das stimmt einfach nicht. Griechenland erhebt eine jährliche Kfz-Steuer! (Zusätzliches Bonbon: Nach einem Totalschaden im Januar, wechselte ich das Fahrzeug. Für beide Fahrzeuge war die volle Jahressteuer fällig, es gab keine Rückerstattung.)
    Griechenland bekommt wesentlich mehr aus der EU heraus als es einzahlt und profitiert eindeutig. Und wenn ich sehe, dass Landstraßen kiliometerlang beleuchtet werden und wo hier überall asphaltiert wird, da geht auch mir ein Licht auf. Wenn jeder sein eigenes Süppchen kocht, brauchen wir keine Union. In Deutschland gibt es keine Olivenproduktion und griechische Oliven werden anderswo in der EU ja auch nicht besteuert. Diese Einfuhrabgaben/Zölle/Steuern sind in unserer Union nicht zu entschuldigen.
    Ich zitiere:
    “Das griechische System hat nicht eine so hohe Qualität, Kontroll- und Kommunikationsdichte etc. wie der deutsche Staat.”
    Das stimmt so auch nicht. Der Zoll schleicht sich hier dauernd auf den Lidl Parkplätzen herum und macht jagt auf Fahrer von Fahrzeugen mit ausländischen Kennzeichen. Auch die Polizei kontrolliert in dieser Richtung. Ist die Verlängerung einer Genehmigung oder die Kfz-Steuer nur ganz kurz überfällig, wird gnadenlos und unverhältnismaßig hoch zugelangt.
    Erwartungshorizont der nach Griechenland siedelnden Deutschen hin oder her, es ist einfach eine Frage des Anstandes, -w i e- der Staat und damit seine Bediensteten mit den anderen EU Bürgern umgeht. Es heißt: “An den Taten sollst du sie erkennen.”
    Griechenland wurde Jahrhunderte von fremden Mächten unterdrückt und ist erst relativ kurze Zeit selbständig. Vielleicht haben einige Politiker Angst, dass ihr Land zuviel eigene Identität in der Union wieder verliert? Oder ist es doch nur das Geld?

  65. Udo Gesinger
    August 12, 2007 11:04 am

    @Klaus Liebich,
    gerne plausche ich mit Dir privat. Schick mir einfach eine SMS mit Deiner Mail-Adresse auf 00306949375496.
    Gruß Udo

  66. AnwaltsGesellschaft
    August 12, 2007 11:50 am

    Hallo Udo,
    immer schön mit der Ruhe, die Tendenz in diesem Forum zur “Überhitzung” ist offensichtlich hoch…..

    Die KFZ Steuer müssen Sie doch auch in Deutschland und in allen anderen EU Ländern zahlen, oder ? Dies hat nichts mit der Debatte über die Einfuhrzölle zu tun.

    Zitat: “Griechenland erhält mehr von der EU als es einzahlt”. Mit solchen plakativen Aussagen wird man dem Thema meiner Meinung nach nicht gerecht.
    Frage: wofür erhält Griechenland Zahlungen aus der EU Kasse?
    Eine mögliche Antwort ist als Strukturförderung. Eine andere mögliche Ansicht wäre aber auch, daß die Industriestaaten aufgrund der Abschaffung der Handelszölle in der EU keine Einfuhrzölle mehr zahlen müssen, zumindest für die meisten Maschinen, Elektronik, hochwertige Güter etc. eben (mit Ausnahme der größeren PKWs eben. Denn dies gilt auch nicht für alle PKWs. Wenn Sie sich einmal die PKW Preise für neue Kleinwagen und Mittelklassefahrzeuge in Griechenland anschauen, dann werden Sie feststellen, daß diese zum Teil sogar billiger sind als in vielen übrigen EU Staaten.)
    Diese Tatsache läßt sich nicht lapidar mit “Oliven” und “Feta” Exporten aufwiegen. Schauen Sie sich mal allein die Aussenhandelsbilanz zwischen D und GR an, Griechenland importiert ein Vielfaches aus D, als es nach D exportiert. der Ausgleich erfolgte vor der EU durch die Erhebung der Handelszölle, diese sind jetzt weggefallen. Da kann so manch einem auch ein weiteres Licht aufgehen, oder ?
    Die Sache ist doch die: Wie wollen alle eine starke EU Union. Das Grundprinzip ist, Erhöhung des Lebensstandards und Angleichung in allen EU Staaten. Manche Staaten in der EU sind stärker, andere finanziell schwächer. Dies ist Sinn des Ausgleichs. Durch den freien Warenverkehr verlieren die schwächeren Staaten noch mehr an finanzieller Kraft durch den Wegfall der Importzölle, Staaten wie zB D oder Frankreich etc. als Exportweltmeister profitieren hiervon. Wie soll die Angleichung des Lebensniveaus erfolgen, wenn durch die getroffenen Maßnahmen, die grundsätzlich äußerst begrüßenswert sind, die Angleichung zwischen den Ländern eher wegrückt als nahekommet, also der Spread größer wird anstatt kleiner ?
    Ich, wie übrigens die allermeisten Hellenen auch, bin ein absoluter Verfechter des europäischen Gedankens, und nach den vielen Jahren in D auch ein großer Freund Deutschlands. Ich persönlich befürworte auch eine technologische und organisatorische Vorreiterstellung Deutschland innerhalb der EU. Die Hellenen gehören zu den EU Staaten, die in ihrer Mehrheit mehr EU wollen, wie zB ein gemeinsames Grundgesetz, Schaffung von EU Militär etc. Aber dies alles kann nur dann funktionieren, wenn die Unterschiede in Sachen Finanzen, Bildung, Sozialwesen etc. minimiert werden. Ansonsten wird es (nur) eine Wirtschaftsunion bleiben. Die gemeinsamen Werte der abendländischen Kultur sind glücklicherweise ja bereits vorhanden.
    Damit hier keine Mißverständnisse auftreten: Ich gebe Ihnen absolut recht zum Einfuhrzoll etc. Nur finde ich wie “Hellas” daß Sie zum Teil etwas zu hart formulieren.
    Es gehrt auch nicht darum, dass jeder “nur sein eigenes Süppchen kocht”, sondern es muß ein fairer Interessenausgleich in der EU stattfinden, was ja auch zum größten Teil bereits geschieht. So ziemlich alle EU Länder haben schon mal verschiedene EU Richtlinien etc. nicht in nationales Recht umgesetzt und sind dafür verurteilt worden. Im Falle von Griechenland ist das eben die KFZ Frage, welche hoffentlich bald ein Ende finden wird. Andere Länder andere Probleme. Man hat aber auch seine Vorteile, wenn man in Griechenland lebt und das sollte man meiner Meinung nicht vergessen und sich ein wenig vom etwas stressfreieren Lebensrhythums inspirieren lassen…

  67. Udo Gesinger
    August 12, 2007 5:08 pm

    @Anwaltsgesellschaft
    Ich bin genau so wie Sie für einen “fairen Interessensausgleich”. Das andere Länder andere Regeln mißachten ist mir auch klar. Ich weiß für meine Person nur, dass ich für mein Auto beim “Umzug” nach Griechenland an Griechenland 11.500€ bezahlt habe, obwohl diese nach EU Richtlinie 83/183/EWG nicht erhoben werden darf. Der Grundgedanke dieser Richtlinie, die Förderung der Freizügigkeit, wird von Griechenland mit Füßen getreten. Zur Unterscheidung: Artikel 90 EG soll Handelshemmnisse beseitigen, die Richtlinie 83/183/EWG soll, ich zitiere die Generalanwältin Frau Kokott: “der gesamten Bevölkerung der Mitgliedstaaten die Existenz der Europäischen Gemeinschaft stärker ins Bewusstsein gerufen und die Schaffung binnenmarktähnlicher
    Verhältnisse weiter vorangetrieben werden”.
    Mit der griechischen Einfuhrabgabe wird seit vielen Jahren genau das Gegenteil erreicht. Das ist ein Skandal und hat mit fairem Interessensausgleich nichts zu tun, sondern ist eine massive Behinderung der erstrebenswerten europäischen Freizügigkeit.
    Das Thema dieser Seite ist nun mal: “Die Pkw Einfuhr nach Griechenland.” und nicht: “Welche Fehler machen Andere?”. Einen Skandal muss man, auch wenn die Worte hart sind, so nennen dürfen, egal in welchem Land er passiert.
    Wenn meine Worte auch nicht so klingen, mein Lebensrhytmus war vor meiner griechischen Zeit schon stressfrei und ist es immer noch, aber meinen kritischen Verstand hat mir die Sonne hier noch nicht verdampft.

  68. Udo Gesinger
    August 12, 2007 6:21 pm

    Noch mal@Anwaltsgesellschaft
    Ich zitiere Sie:
    “Die KFZ Steuer müssen Sie doch auch in Deutschland und in allen anderen EU Ländern zahlen, oder ? Dies hat nichts mit der Debatte über die Einfuhrzölle zu tun.”
    Ich habe die Kfz Steuer überhaupt nicht kritisiert. Sie haben versucht die Einfuhrzölle mit den Unterhaltslasten für das Straßennetz zu erklären. Ihre Aussage:
    “Griechenland…Strassen und Infrastruktur bereitstellen muß und keinerlei Einnahmen, sondern nur Unterhaltungskosten hat.” bleibt unrichtig.
    Griechenland hat nicht nur Unterhaltskosten, sondern auch Einnahmen aus dem Straßenverkehr, eben die Kfz-Steuer.

  69. Udo Gesinger
    August 12, 2007 6:49 pm

    und die Mineralölsteuer auf die Treibstoffe.

  70. Udo Gesinger
    August 13, 2007 10:31 am

    und die Autobahngebühren.

    Die europäische Union hat Griechenland viel gebracht. Touristen bringen viel Geld ins Land. Griechische Gastarbeiter schickten Milliarden nach Hause und die ehemaligen genießen die ausländische Rente in Griechenland. Ich beobachte hier einen Bauboom ohne gleichen. Ich freue mich, dass es den griechischen Menschen besser geht und ihr Leben leichter wird. Aber die Devise muss heißen: Leben und Leben lassen!
    Was macht jedoch Griechenland? Mit solchen unsäglichen Einfuhrabgaben konterkariert es den europäischen Gedanken und schürt Unfrieden. Das kommt in diesem Blog klar zum Ausdruck. Ich wandte mich hierher, um eventuell einen Weg zu finden, wie ich die von mir abgepressten 11.500€ wieder bekommen kann. Da heißt es von Anwaltsgesellschaft jedoch nur: “Ich sehe keine Chance, das Geld zurückzubekommen. Die Regelung stellte bis vor kurzem noch nationales geltendes Recht dar….”. Wenn nationales Recht im klaren Widerspruch zu den EU-Richtlinien steht muss es doch einen Weg geben. Statt dessen lese ich nur Erklärungsversuche für diese unfaire Behandlung.

  71. Panteleimon
    August 19, 2007 7:04 am

    Udo Gesinger hat vollkomen Recht hier handelt es sich ganz eindeutig um Steuergeld missbrauch.Nicht nur aus diesem Grund muss Griechenland sich vor dem Europaeischem gerichtshoff werantworten muessen.Es handelt sich ganz eindeutig um schwarzgeld (Taxirungs gebueren)die nicht in der Statistik der EU auftauchen.Interne Steuern auf EU Prudukte sind Eindeutig VERBOTEN und das nicht nur fuer Griechenland sondern Fuer JEDES MITGLIED DER EU!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

    MFG Panteleimon

  72. AnwaltsGesellschaft
    August 27, 2007 8:21 am

    Hallo,

    ich möchte hier jetzt noch einmal darauf hinweisen, daß sich dieses Forum ausschließlich mit der Beantwortung von Rechtsfragen beschäftigt und nicht mit der Bewertung von staatlichen Maßnahmen. Ich hatte wiederholt darauf hingewiesen, daß auch wir die Erhebung von Einfuhrzoll nicht für richtig halten. Auch wurde wiederholt in diesem Forum ausgeführt, dass die Frage vor dem Europäischen Gerichtshof geklärt wird. Rechtsfragen können wir dennoch nur nach der bestehenden Rechtslage beantworten.
    Die ursprüngliche Frage, wie Herr Gesinger ob er die von ihm bezahlten 11.500,– Euro zurückbekommen kann, war und ist mit nein zu beantworten, da die aktuelle Rechtslage in Griechenland so ist, wie ausführlich dargelegt.
    Dieses Forum dient auch nicht dazu, Ratschläge zu geben, wie man geltendes Recht umgehen kann. Die dargelegten Überlegungen zu den möglichen Beweggründen für die Erhebung des Einfuhrzolls stellen lediglich einen subjektiven Erklärungsversuch dar und dienen nicht der Rechtfertigung, was auch nicht unsere Aufgabe in diesem Forum wäre.
    Ich bitte deshalb künftig nur Fragen zu stellen, die auch in rechtlicher Hinsicht nach der herrschenden Rechtslage (und das ist das maßgebliche Kriterium für Rechtsratschläge) einigermaßen vernünftig beantwortet werden können.
    Soweit das Bedürfnis zum “Dampf ablassen” besteht, stelle ich die Eröffnung eines neuen Forums anheim.

  73. Tobi
    August 27, 2007 2:19 pm

    “Nach § 23 StVZO ist das Fahrzeug in dem Land/Bezirk zuzulassen, in dem es seinen regelmäßigen Standort hat. Es wäre also zunächst abzuklären, ob du das Fahrzeug nur vorübergehend oder dauerhaft nach Deutschland verbringen möchtest.
    Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen dürfen in D nur vorübergehend mit ausländischer Zulassung betrieben werden, wenn der Hauptstandort eigentlich in D ist.”

    Das ist ein Problem, das ich nicht so einfach loesen kann, das mir bislang aber auch niemand zufriedenstellend beantworten konnte (kommt wohl selten vor):
    Wir sind Teilhaber einer griechischen O.E. und besitzen ein Firmenfahrzeug.
    Privat aben wir je einen Wohnsitz in D und in GR, die Firma hat keinen Sitz in D.
    Nun muessen wir des oefteren, tatsaechlich auch fuer die Arbeit, nach Deutschland, wobei es mittelfristig unmoeglich ist zu sagen, wo wir uns pro Jahr mehr aufhalten; das schwankt.
    Eine Ummeldung auf deutsche Kennzeichen kommt nicht in Frage, da das Fahrzeug mit Foerdermitteln finanziert wurde und nicht verkauft werden darf.
    Koennen wir also dieses Auto in D benutzen, wenn es unserer griechischen O.E. gehoert, auch wenn wir privat in D einen Wohnsitz haben?

  74. Angelos
    August 29, 2007 11:58 am

    @AnweltsGeselschaft
    Guten Tag,
    mein Anliegen zur Einfuhr eines Kfz. nach Griechenland.
    Meine Familie und ich erwägen zum Jahresende nach Griechenland Auszuwandern bzw. zurückzukehren. Ich, geb. 1966 und beide Staatsangehörigkeiten D/GR, meine Frau Griechin, zwei Kinder deutsche Staatsangehörige.
    Wie ist nun die Rechtslage, gelten wir als (Rückwanderer oder Auswanderer)???
    Ist es von Vorteil (finanziell) mein Fahrzeug am griechischen Konsulat in Deutschland zur Überführung registrieren bzw. Bescheinigen zulassen, oder mit der Einfuhr noch zu warten, da ich bis Mitte 2008 nach Deutschland pendele.
    Mit freundlichem Gruß
    Angelos

  75. AnwaltsGesellschaft
    August 29, 2007 4:51 pm

    Hallo Angelos,
    soweit Sie beabsichtigen das Fahrzeug nach Griechenland zu überführen, ist es auf alle Fälle natürlich kostengünstiger, eine “Metikesia” beim Konsulat anzumelden und das Fahrzeug mit reduziertem Einfuhrzoll in Griechenland einzuführen (20% vom regulären Einfuhrzoll). Das Fahrzeug kann ingesamt 6 Monate im Kalenderjahr in Griechenland sein, soweit Sie Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben. Verlegen Sie Ihren Wohnsitz nach Griechenland spielt es keine Rolle ob Sie pendeln oder nicht, dann muß das Fahrzeug sofort umgemeldet werden.

  76. Christoph
    August 30, 2007 3:27 pm

    Hallo Anwälte,
    ich finde Eure Seite ganz toll. Danke für die eindeutigen Hinweise.
    Ich bin Deutscher, meine Frau Griechin aus Saloniki, wir leben in Deutschland. Meine Eltern haben schon seit über 30 Jahren ein Haus auf der Chalkidiki. Ich möchte gerne meinen VW Käfer 1300, Bj 1969, nach Griechenland bringen und dort im Sommer nutzen.
    1.Habe ich es richtig verstanden, daß ich nur die deutschen Nummernschilder beim Zoll abzugeben brauche, aber nicht das Auto ausführen muß? Können auch meine Frau / Schwiegereltern die Schilder abgeben oder holen? Gibt es ein bestimmtes Zollamt oder kann ich das am Wohnort meiner Schwiegereltern nehmen?
    2. Wenn ja, ist das wohl die kostengünstigste Variante, die Einfuhr wäre wegen des Alters wohl zu teuer. Womit müßte ich ca. rechnen?
    3. Dann ist alle zwei Jahre TÜV fällig. Den kann ich aber auch in Griechenland machen. Korrekt?
    Vielen Dank für Eure Antwort im Voraus!
    Gruß aus Deutschland
    Christoph

  77. Fatih
    September 4, 2007 12:43 am

    Hallo ertsmal..habe mir grade fast alle eure sorgen und probleme durchgelsen was ihr da diskutiert habt..Unzwar möchte ich gerne hier dem AnwaltsGesellschaft eine frage stellen..Ich möchte von deutschland nach griechenland autos transportieren.Halt die autos da verkaufen,weil die Fahrzeuge in griechenland realtiv teuere als hier in deutschland ist..Auf was muss ich achten?was wird auf mich zu kommen?Muss ich viel zollgebühren zahlen?(ccm..)Werde nur autos ab bj.2000 transportieren..Lohnt sich es?so was zu machen?
    Ich bedanke mich schonmal im vorraus..MFG Fatih.D

  78. AnwaltsGesellschaft
    September 4, 2007 8:10 am

    Hallo Fatih,
    die Antworten auf Deine Fragen findest Du in diesem Thread beantwortet. Wir wollen auf ständige Wiederholungen verzichten. Wenn Du eine konkrete Frage hast, die sich nicht aus dem bereits Gesagten beantworten lässt, dann stelle sie, wir werden diese dann gerne beantworten.

  79. Kostas
    September 13, 2007 7:59 pm

    Hallo,
    Macht eigentlich die EU nichts gegen diese “telos taxinomisis” für Pkws die in Griechenland eingeführt werden ? Ich habe gehört, dass das Verzollen von Pkws für Rückkehrer abgeschafft worden ist. Gib es eine Webseite (möglicher weiße von EU) um auf dem Laufenden zu bleiben?

  80. AnwaltsGesellschaft
    September 14, 2007 7:33 am

    Hallo Kosta, wegen des “telos taxinomisis” läuft ein Verfahren gegen Griechenland bei der EU. Die Einfuhr für Rückkehrer aus dem Ausland war bislang reduziert (ca. 20% vom eigentlichen Einfuhrzoll mussten abgeführt werden). Dieser Betrag ist kürzlich ebenfalls abgeschafft worden. Eine konkrete Website zu dem Thema ist mir nicht bekannt.

    http://www.rechtsanwalt.gr

  81. xxlgr
    September 18, 2007 6:46 pm

    Hallo,
    ich habe aufmerksam das alles gelesen was hier ueber die Autos geschrieben wird. Ich wohne seit 7 Jahren in Athen habe aber immernoch einen Wohnsitz in Deutschland. Ich finde es ist besser wenn man sein altes Auto einfach in Deutschland verkauft und sich hier ein anderes kauft. Die Pkws bis 1800 ccm sind hier so oder so gleich im Preis teilweise sogar guenstiger und man umgeht das ganze Theater. Um wirkliche Kosten des Zolls zu erfahren brauchen die Leute dort diese Typenbescheinigung. Ist das Auto sehr alt koennen die Zoellner nur waage Vermutungen ohne Besichtigung machen.

  82. xxlgr
    September 18, 2007 7:00 pm

    Am besten ist es man geht zu einem “Ektelonisti”. Die Jungs haben den ganzen Tag mit den Zoellnern zu tun und auf deren
    Ausage ist verlass. Mit so einem “Ektelonisti” dauert das ganze einen Tag. Ich persoenlich habe den Fehler gemacht das ich meine neue Firma hier in Griechenland angemeldet habe und eine Steuernummer bekommen habe. MERKE: WENN DU EINE GRIECHISCHE STEUERNUMMER HAST UND BEIM FINAZAMT IN GRIECHENLAND DEINEN HAUPWOHNSITZ IN GRIECHENLAND ANMELDEST DANN DARFST DU MIT DEINEM DEUTSCHEN AUTO NICHTEINMAL IN GRIECHENLAND EINREISEN. Die 6 Monateregelung gilt dann nicht!!! Diese Unwissenheit hat mich 10240 Euro Busgeld gekostet. UNWISSENHEIT SCHUETZT VOR STRAFE NICHT! Deswegen genau nachfragen ob man auch berechtigt ist das Auto hier 6 Monate zu nutzen.

  83. AnwaltsGesellschaft
    September 19, 2007 10:41 am

    Hallo xxlgr,
    danke für deine Ausführungen. Das ist genau das, was wir seit geraumer Zeit hier zu vermitteln versuchen, um die Leute aufgrund von Unkenntnis der einschlägigen Regelungen vor Schaden zu bewahren. Wir sind hierfür, wie die siehst, teils kritisiert worden, obwohl wir lediglich die bestehende Rechtslage darlegen.

    http://www.rechtsanwalt.gr

  84. xxlgr
    September 19, 2007 9:12 pm

    Ja manche machen sich das Leben schwer! Ich glaube das einzige was wirklich geht ist die Metikesia. Die genauen Papier die man dafuer braucht kann man im Internet unter der website des griechischen Konsulates in Stuttgart nachschauen oder einfach dort anrufen. Noch ein kleiner Tipp. Ich habe einige Freunde die einfach die ganze Prozedur gemacht haben das Auto brav verzollt haben mit der 20% Regelung und dann sich einfach in Deutschland wieder angemeldet haben und weiterhin dort ihren Wohnsitz haben. “KE UTE JATA UTE ZIMIA! Das ist glaube ich eine gute Loesung fuer Rentner die gerne noch das deutsche Gesundheitswesen in Deutschland nutzen moechten(fuer das sie dort auch ordentlich und brav in die Krankenkassen einbezahlt haben) oder fuer manche Jungs die MONIMI KATIKI EXOTERIKOU sind und deswegen vom Militaerdienst befreit sind, aber wir wollen ja auf solch einer Seite fuer nichts illegales werben.

  85. xxlgr
    September 19, 2007 9:25 pm

    Achja das allerwichtigste noch !
    Diese “TELI TAXINIMISIS” ist ein echter Umweltknaller!! Umso sauberer ein Auto (Schadstoffklasse) umso guenstiger.Das ist unser Beitrag zum Co2ausstoss…
    Was man auch beachten sollte ist das wenn man einen jungen gebrauchten Porsche-Mercedes-Jaguar etc. kauft dann kann es sich unter Umstaenden lohnen ihn aus Deutschland einzufuehren. Diese grossen Fahrzeuge sind in Griechenland als gebrauchte recht teuer. D.h. das ein Auto auch nicht diesen grossen Preisverfall hat wie in Deutschland. Ich investiere in GR mehr in ein Auto aber verliere dafuer auch weniger. So ich glaube ich habe jetzt alles dazu gesagt.
    Schoene Gruesse aus dem sonnigen Athen!!

  86. AnwaltsGesellschaft
    September 20, 2007 7:30 am

    Hallo Christoph,
    die Einfuhr des Käfers wird sich unter normalen Umständen kaum lohnen. Die Nummernschilder (übrigens soweit ich weiß auch das Auto selbst, welches dann beim Zoll untergestellt wird) können beim Zoll des gewöhnlichen Aufenthaltes in Griechenland abgegeben werden. Das Ganze ist idR vom Eigentümer zu erledigen, da Griechen mit ständigem Aufenthalt in Griechenland überhaupt nicht mit Fahrzeugen mit ausländischen Kennzeichen in Griechenland fahren dürfen.
    Bei deinem Fahrzeug wäre zu überlegen, ob es nicht als Oldtimer eingeführt werden kann. Hierzu solltest du dich aber direkt mit einem Zöllner verständigen.

    http://www.rechtsanwalt.gr

  87. Panteleimon
    September 20, 2007 3:35 pm

    Moin alle zusammen :)

    Hier das Urteil

    Neuste Narchichten :)

    curia.europa.eu

    Einfach kopieren den link und in den Browser Fuegen :)

    Und Jetzt moechte ich sehen was Griechenland noch an Zoll einnahmen bekommt fuer die einfuhr von Gebrauchtfahrzeuge

    ;)

    MFG

    Panteleimon

  88. Panteleimon
    September 20, 2007 4:12 pm

    Hallo noch mal also ich glaub ich trau meinen augen nicht!!

    Von xxlgr ich zietire :
    Ich finde es ist besser wenn man sein altes Auto einfach in Deutschland verkauft und sich hier ein anderes kauft. Die Pkws bis 1800 ccm sind hier so oder so gleich im Preis teilweise sogar guenstiger .

    Ja wo leben sie den wenn ich die Frage mal stellen darf?
    Also ich lebe auch in Athen und bin mit der Rechtslage mittlerweile hier ganz gut vertraut.
    Abgesehen davon ist das auch immer die Frage ob man die Finanzielen moeglichkeiten hat sich einen neuwagen zu kaufen ganz gleich ob in Deutschland oder in Griechenland.
    Fakt ist das es sich hier um eine Verletzung des Absatz EG90 handelt.
    Und dann moechte ich sehen das Pkw s (algemein guenstiger oder gleichpreiss) in Griechenland sind.
    Das kann doch nur ein schlechter scherz sein!!!

    MFG
    Panteleimon

  89. didi
    September 21, 2007 1:48 pm

    hallo,
    ich grieche, bin in deutschland geboren und aufgewachsen. seit 1 jahr lebe ich jetzt in griechenland. wenn ich jetzt ein auto rueberbringen moechte, was muss ich bezahlen???
    soviel wie ein Rückkehrer???

    danke

  90. Panteleimon
    September 23, 2007 8:45 am

    Und hier noch mal fuer alle die Griechisch lesen koennen. :)

    http://news.ert.gr/c/9/342759.asp

  91. hercules
    September 25, 2007 12:23 pm

    hallo. ich habe einen cypriotischen pass und habe als hauptwohnsitz deutschland. ist es mir erlaubt, mit meinem pkw mit deutschem kennzeichen in griechenland zu fahren? wenn ja, wie lange? ich bitte um antwort. vielen dank. mfg hercules

  92. hercules
    September 25, 2007 12:24 pm

    ich habe noch eine frage zu dem urteil, das panteleimon ins netz gestellt hat. kann es mir jemand in einfachen worten erklären, was dies nun bedeutet und welche auswirkungen dies hat? dank im voraus für die antwort. gruss hercules

  93. AnwaltsGesellschaft
    September 28, 2007 7:51 am

    Hallo Hercules,
    nachdem du deinen Hauptwohnsitz in Deutschland hast und dich in Griechenland nicht länger als sechs Monate im Jahr aufhältst, kannst du mit deinem Fahrzeug mit deutschen Kennzeichen bis maximal 6 sechs Monate im Kalenderjahr in Griechenland fahren.

    http://www.rechtsanwalt.gr

  94. Willi
    September 30, 2007 2:42 pm

    Guten Tag liebe Hellas freude,
    ich lebe als Rentner ca. 6 monate in Griecheland und den rest in deutschland,dabei fahre ich immer mit mein Auto hin und her.Jetzt habe ich ein Angebot von mein Nachar erhalten das er gerne mein Auto abkaufen will und zwar direkt in Griecheland. Wie kann ich im jetzt das Auto verkaufen wenn ich es noch in Deutschland angemeldet habe? Er meint er hat ein bekannten Autohändler in Griecheland der öfters in Deutschland Autos kauft und in Griecheland weiterverkauf,und der könnte wenn ich es im vekaufe direkt in griecheland das eben das Auto dann weiterverkauft werden kann an meinen Nachbar ohen weitere Probleme. Ich müste nur ins Deutsche Konsulat und dort abmelden. Stimmt es oder kann mir jemand eine weitere Auskunft geben wie ich es am besten das Geschäft über die Bühne bringen kann ohne das ich das Auto nochmal nach Deutschland zurück fahren und dann noch mal Abmelde und weiter zur verkaufen nach Griecheland!Für Eure antworten würde ich mich sehr freuen,
    mit den besten Grüßen,
    Willi

  95. Necro
    October 1, 2007 9:34 am

    hallo erstmal,
    gelten nachgerüstete PKW´s auf EURO 3 bzw. D3, auch als EG-richtlinie 69/1998?
    Was ist das E.U. Begleitdokument?
    vielen dank im voraus
    Dimi

  96. Udo Gesinger
    October 4, 2007 10:46 am

    Kann mir bitte jemand das Urteil des europäischen Gerichtshofes vom 20.9.07 in der Rechtssache C‑74/06 mit einfachen Worten auf deutsch erklären?
    “Die Hellenische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 90 EG verstoßen, dass sie zur Bestimmung des steuerlichen Werts von aus einem anderen Mitgliedstaat in das griechische Hoheitsgebiet eingeführten Gebrauchtfahrzeugen zur Festlegung der Zulassungsteuer ein einziges, auf das Alter dieser Fahrzeuge gestütztes Wertminderungskriterium anwendet und eine Minderung des Werts um 7 % bei sechs bis zwölf Monate alten Fahrzeugen und von 14 % bei ein Jahr alten Fahrzeugen zugrunde legt, was nicht gewährleistet, dass die geschuldete Steuer, sei es auch nur in einigen Fällen, den Restbetrag der Steuer nicht übersteigt, der im Wert gleichartiger bereits im Inland zugelassener Gebrauchtfahrzeuge noch enthalten ist.”
    Ich habe es schon fünf Mal gelesen und kapiere es nicht.

  97. xxlgr
    October 4, 2007 7:12 pm

    tja warten wir mal ab was die griechische Regierung dann auch tatsaechlich machen wird. Eins ist sicher! Die Einahmen wird sie bestimmt machen. Bis jetzt hat sie sich das Geld bei denen geholt die Porsche, Bmw, Jaguar oder Mercedes fuhren. Jetzt bin ich mir fast sicher das das fehlende Geld bei den Kleinwagen die bis jetzt Eu weit in Griechenland am geringsten versteuert wurden geholt wird.(Steht uebrigens auch in dem Link von Panteleimon). Mal sehen was fuer Ottonormalverbraucher besser ist….
    Ach ja und noch was nuetzliches fuer den Kaeferfan!
    Oldtimerzulassung bedeutet das das Auto im Originalzustand sein muss und das Auto darf nur am Wochenende zu Oltimerveranstaltungen und in die Werkstatt gefahren werden.

    Auf Panteleimons Frage wo ich lebe will ich auch noch antworten:

    IM SONNIGEN ATHEN

  98. Nausikaa
    October 13, 2007 12:53 pm

    Hallo aus Kreta,
    auch ich würde gern mein Auto aus Deutschland nach Griechenland einführen, da ich inzwischen auf Kreta lebe. Nun gibt es doch auch noch die Möglichkeit, das Fahrzeug als Umzugsgut anzumelden. Leider kann ich im Netz die Bedingungen dafür nicht finden. Können Sie mir weiterhelfen?

    Herzliche Grüße
    Nausikaa

  99. AnwaltsGesellschaft
    October 14, 2007 5:59 pm

    Hallo Nausikaa,
    Sie müssen beim griechischen Konsulat in Deutschland vor dem Umzug mitteilen, daß Sie Ihren ständigen Wohnsitz nach Griechenland verlegen wollen, Stichwort “metikesia”. Im Zuge dieses Umzugs können Sie das Fahrzeug mittlerweile zollfrei (zumindest für die meisten Fahrzeuge) mitnehmen. Erkundigen Sie sich wegen der Details beim Konsulat oder bei der Botschaft in Berlin.

    Mfg

    http://www.rechtsanwalt.gr

  100. NINA
    October 17, 2007 10:29 pm

    Hallo,
    meine Mutter die 6 Monate im Jahr in GR lebt und die restlichen 6 Monate in D, möchte ihren PKW von Deutschland nach GR bringen. Der GR Zoll teilte ihr bei einem Telefonat mit, dass sie jedes Auto einführen kann, dass mind. 6 Monate auf sie zugelassen ist. Anscheinend gibt es ein neues Gesetz bei dem auch alte PKW`s (in unserem Fall ein Opel Vectra 2000ccm und 13 Jahre alt) problemlos und max. mit ca. 400 Euro in GR verzollt und GR Kennzeichen erhalten. Es müssen nur die entsprechenden Unterlagen vom GR Konstulat angefordert werden. Kann mir jemand die entsprechenden Unterlagen die benötigt werden, nennen? Ich möchte betonen, dass meine Mutter weiterhin ihren Erstwohnsitz hier in D hat und haben wird. Kennt irgendjemand dieses “neue Gesetz”?

  101. Michael
    October 25, 2007 9:32 am

    Am 11.10.2007 um 09:30h fuhr ich mit meinem Wohnmobil: TOYOTA LAND CRUISER BJ 45, amtliches Kennzeichen NEA-HQ-22, mit einigen freiwilligen Helfern des Hellenic Wildlife Hospital, nach Platamona. In Manolis Apartments, am Hafen, wohnte ein Freund von mir, der mit einer kleinen Gruppe von Freunden Gleitschirmfliegerurlaub am Olymp machte. Ebenfalls wohnten die Leute der Flugschule SKY SPORTS dort, sie hatten ihre Reise von der Dienstleistungsfirma – „FLUGPARK OLYMP“ aus Deutschland ausarbeiten lassen. Ebenfalls wurden Apartments vorgeschlagen und einen Minibus für sie gebucht.
    Ich traf so gegen 10:00h auf die Fliegergruppen, und gab ihnen den Aktuellen Wetter- und Windbericht ab, den ich täglich aus dem Internet entnehme.
    Danach fuhr ich mit den Helfern zu einer Holzhandlung – wir wollten Zaunpfähle für das Hellenic Wildlife Hospital kaufen. Unmittelbar vor der Holzhandlung wurden wir von einem Auto überholt und gestoppt. Die Insassen des Fahrzeuges wiesen sich als Beamte des Finanzamtes und des Zolls aus. Wir wurden unmissverständlich aufgefordert, den Beamten zu folgen. Einige Strassen weiter stand der Mietwagen der Flugschule SKY SPORTS und das Fahrzeug meines Freundes von Autos der Beamten umringt. Mir wurde vorgeworfen mit meinem Wohnmobil Geschäfte zu machen – mein Widerspruch wurde ignoriert. Meinem Freund Wilfried Warmbold wurde ebenfalls Geschäftemachen vorgeworfen, auch hier half der Widerspruch von etwa 15 Beteiligten nichts. Der Flugschule SKY SPORTS wurde vorgeworfen, einen Mietwagen zu fahren, der nur für den Fahrer und seine Familie verwendet werden darf.
    Die Flugschule SKY SPORTS durfte dennoch den Mietwagen benutzen. Mein Toyota und der Ford meines Freundes wurden jedoch in Katerini Beschlagnahmt.
    Beide Fahrzeuge werden nur privat genutzt und sind am 12.07.2007 nach Griechenland gekommen. Die Einreisestempel in den Pässen liegen vor.

    Kann mir jemand die Adresse von Brüssel ( EU ) nennen, wo ich Beschwerde einlegen kann ?

    Mit Dank im Voraus.

    Gruss Michael

  102. Dieter Harazim
    October 27, 2007 10:58 am

    hallo,nett daß es euch gibt.meine frage:
    will mit lkw (7,5 Tonner)nach kreta fahren.den
    wagen auf dem grundstück meines freundes abstellen.nicht
    mehr fahren(motor ausbauen?)sondern da ich ca.5 monate da
    bleibe (jedes jahr als unterkuft nutzen)nachdem ich eure
    tollen auskünfte gelesen habe,kommen mir zweifel ob sich
    das realisieren läßt.hat 1250 euro gekostet und ist bis
    august 2008 tüv zugelassen.ist von 1988 und kommt nicht mehr über den tüv.

  103. AnwaltsGesellschaft
    October 27, 2007 5:53 pm

    Hallo Michael,
    du musst zunächst Rechtsmittel gegen die Beschlagnahme der Steuerfahndung einlegen. Habt Ihr das schon veranlasst bzw. was habt ihr bisher für Maßnahmen dagegen ergriffen ?

  104. Michael
    October 28, 2007 8:54 am

    Hallo !

    Kann mir jemand aus dem Forum die Adresse der EU nennen, die für die Beschwerden bei einer Fahrzeugbeschlagnahmung zuständig ist.

    Gruss Michael

  105. Michael
    October 28, 2007 9:04 am

    Nochmals hallo !

    Natürlich habe ich den Fall sofort einem Rechtsanwalt übergeben, der sich sofort mit dem Zoll und der Finanzfahndung in Verbindung gesetzt hat. Die Antwort:” Sie müssen erst auf die enrgültige Klage unsererseits warten”!.
    Nun habe ich bereits schon einmal die Efrahrung mit Fahrzeugbeschlagnahmung gemacht - es dauerte über ein Jahr, bis ich die entgültige Klage zugeschickt bekam. Damals führte die EU zwei Prozesse in meinem Namen gegen Griechenland, die die EU beide gewann, nur hat mir das nichts genützt, da ich das Fehrzeug nicht zurückbekam.
    Ich möchte also sofot was unternehmen, da das Fahrzeug einfach am Strassenrand in der Nähe des Zolls steht - für jeden zugänglich !

    Gruss Michael

  106. Anastasios
    October 29, 2007 5:35 pm

    Hallo,

    Hier wird es immer so beschrieben, falls jemand nach Griechenland ziehen möchte. So viel ich weiss erlaubt mir aber der Griechische staat als privatperson die Einfuhr eines einzigen Fahrzeuges auf meinem namen, und das mein ganze leben. Was müsste ich machen, wenn ich als händler agieren möchte und 5-10 autos nach griechenland importieren möchte? ist dies möglich? Gruss Anastasios

  107. AnwaltsGesellschaft
    October 30, 2007 10:15 am

    Hallo Anastasios,
    die vom Einfuhrzoll befreite Einfuhr gilt nur einmal für den Fall der “metikesia” also des Umzugs vom Ausland nach Griechenland für Privatpersonen. Als Händler muss man die Fahrzeuge regulär dem Zoll vorfahren und soweit “telos taxinomisis” also Steuer anfällt, diese entrichten.

  108. Anastasios
    October 30, 2007 12:52 pm

    Danke für die prompte beantwortung! Telos taxinomisis bedeutet demnach, dass ich die Steur für das auto nach der tabelle, welche sie ganz zu oberst unter punkt 3 dargestellt haben, berechnen muss. richtig?

    Nehmen wir an ich importiere ein fahrzeug der kleinsten klasse: 901-1400 ccm 12% vom Kaufpreis ! Kaufpreis 15′000 davon 12% wäre dann ca. 1800.-. die abgabe beim Staat. Was ist aber mit den 19% Mehrwertsteuer in Griechenland?? Kommt die dann auch dazu???

    Wenn ja absolute abzocke, komme aus der schweiz, und da sind die importe einiges leichter geregelt! autokauf in deutschland, rückerstattung der MWST in deutschland von 18% bezahlung der schweizer MWST von 11,6% und schon ist das auto in die schweiz importiert.

    DIE UNTEN STEHENDE TABELLE DIENT MIR ZUR BERECHUNG DER Telos taxinomisis richtig?

    Hier nun die aktuelle Tabelle:

    Für Fahrzeuge, welche die EU-Schadstoffnorm 98/69 oder jünger erfüllen beträgt die Gebühr für Fahrzeuge zwischen 901-1400 ccm 12% vom Kaufpreis / Zeitwert. Ab 1401-1600 beträgt sie 20%, usw. über 2001 ccm sind es konstant 50%.

    2) Für Fahrzeuge, welche die ältere EU Norm 94/12 erfüllen sind die Zahlen entsprechend bis 900ccm 14%, 901-1400 27%, 1401-1600 45%, ab 2001 konstant 142%.

    Sobald das Fahrzeug dann begutachtet und die Gebühr entrichtet ist, geht es zum TÜV und dann zur Zulassungsstelle. Dort bekommt man die griechischen Kennzeichen.

    Danke bestens im voraus.

    Gruss aus der Schweiz

    Anastasios

  109. AnwaltsGesellschaft
    October 31, 2007 8:13 am

    Hallo Anastasios,
    Ja, richtig. Die im Ausland bezahlte Mehrwertsteuer wird in der Regel angerechnet, also wenn Sie in D mit MWST gekauft haben und diese auf der Rechnung ausgewiesen ist, muß nicht nochmals Mehrwertsteuer in Griechenland bezahlt werden (ich meine aber, daß es allerdings einige Ausnahmen bei gewerblich genutzten Fahrzeugen gibt).
    Die Steuerbeträge in den Tabellen ändern sich von Zeit zu Zeit (die Beträge werden schrittweise weiter gesenkt). Wenn Sie also die genauen Beträge haben möchten, sollten Sie sich an ein sog. “Ektelonisti” wenden, das sind Leute, welche üblicherweise die gesamte Prozedur gegen Bezahlung durchführen. Die können Ihnen dann auch die aktuellen Beträge mitteilen.

    http://www.rechtsanwalt.gr

  110. AnwaltsGesellschaft
    October 31, 2007 8:16 am

    Hallo Dieter,
    grundsätzlich bedürfen auch die LKWs der Verzollung. Es gelten hierfür jedoch besondere Regelungen, die von denen der PKWs abweichen. Du solltest dich beim Zoll oder einem Zöllner über die Situation in deinem speziellen Fall informieren.

    http://www.rechtsanwalt.gr

  111. muchexperience
    November 4, 2007 10:17 pm

    Hallo,
    wir haben ein kleines Ferienhaus in der Nähe von Athen.
    Wir Reisen per Fugzeug an und fahren viel Bus.
    Es wäre aber auch super die Gegend mit einem Motorroller erkunden zu können.
    Er sollte ca. 80-100km/h schaffen damit man nicht ständig überholt wird. Ich denke 125ccm würden reichen.

    Die Fragen:
    1)
    Kann ich als Deutscher einen solchen Roller in GR kaufen und auf mich anmelden?
    2)
    Ist es legal wenn unser griechischer Bekannter für uns einen kauft und auf seinen Namen anmeldet und wir den ständig nutzen?

    3)
    Ab wieviel PS oder ccm muß ein Roller in GR angemeldet werden bzw. reicht auch nur eine Versicherungsnachweis?

    4)
    Hat jemand eine Tipp wo ich mehr Infos zu diesem Thema finden kann?

    Vielen Dank

  112. Sheila
    November 22, 2007 8:13 pm

    Hallo,
    habe mal eine Frage.
    Meiner Freundin,wohnt auf der griechischen Insel Kos, wurden vorgestern 2 Autos beschlagnahmt.
    Habe schon einiges aus dem Forum gelesen,werde aber aus dem Urteil c-74/06 vom Europaeischen Gerichtshof nicht schlau.
    Kann mir jemand sagen was meine Freundin jetzt machen kann,bestaht eine Chance das sie die Autos wiederbekommt?

    Danke,Sheila

  113. xxlgr
    November 28, 2007 5:49 am

    Hallo muchexperience,
    sie koennen einen roller in griechenland anmelden. Da sie eine Wohnung in gr besitzen haben sie sicherlich eine steuernummer beim finanzamt fuer auslaender (Tmima alodapon). Falls nicht muessen sie diese dort beantragen. Sie koennen kein Fahrzeug in gr benutzen ohne es anzumelden. Sie muessen jedes Jahr die Steuerplakette kaufen. (Ist aber beim roller nicht besonders teuer). Versichern koennen sie ihr gefaehrt aber wenn sie wollen nur in der Zeit in der sie hier sind. Ist aber eh nicht teuer eine police fuers ganze Jahr zu haben und erspahrt ihnen gerenne. Wenn sie allerdings die steuerplakette nicht bis zum Termin d.h. von november - bis dezember abholen dann verdoppelt sich die Steuer. Es ist also ratsam jemanden damit zu beauftragen sie in der zeit abzuholen.
    Ob sie einen roller fahren duerfen der auf einen griechen angemeldet ist weiss ich nicht. Ich glaube aber das das geht nur muss man der versicherung mitteilen das er auch von anderen gefahren wird und man muss evtl. jeh nach alter der fahrer aufschlag bezahlen.
    ich hoffe ich konnte etwas licht ins dunkle bringen.
    mfg aus athen xxlgr

  114. Pux-2
    December 3, 2007 8:08 pm

    Vom griechischen Generalkonsulat in Köln erfuhr ich ,daß die Telos taxinomisis in einem Jahr ganz abgeschafft würde.Stimmt das?
    Noch eine weitere Frage: habe ein Auto mit Saisonkennzeichen für 6 Monate. Muß ich das auch immer wieder vor Ablauf der Fahrzeit nach Deutschland ausführen?nach

  115. timine_p
    December 5, 2007 8:29 pm

    Hallo, wir haben ein ganz anderes Problem: Mein Freund, der in Griechenland im Sommer in einem Hotel arbeitet, kam für 3 Monate nach Deutschland. auf der Fahrt hierher fuhr ihm bei besten Sichtverhältnissen nachts ein LKW auf der Autobahn in seinen Fiat seicento. Totalschaden und den Ärger hat er nun. Der Fall ist zwar rechtlich klar: Schuld war der LKW-Fahrer. Aber nun soll als Wiederbeschaffungswert der für Deutschland geltende Wert von der Versicherung gezahlt werden. Das sind knapp 900€ weniger als von der Versicherung in GR für die Wiederbeschaffung in GR genannt wurde.
    Da er im nächsten Jahr wieder in GR arbeiten wird für ca. 9 Monate, muss er das Auto in GR auch wieder anmelden. Es ist alles hochumständlich, keiner gibt richtig Infos und der beauftragte Anwalt schein nur peripheres Interesse zu haben. Aber für meinen Freund ist das existenziell, er schwimmt nicht im Geld und war nun mal nicht schuld.
    Meine Frage: Worauf muss er noch achten? Wer kann uns wirklich richtig gut helfen? Zur Zeit am besten iOffenbach / Frankfurt / Hanau ?
    Vielen Dank schon mal im Voraus! Viele Grüße Timine

  116. Wolfgang
    December 5, 2007 10:19 pm

    Hallo zusammen,
    meine Frau und ich gehen demnächst in den Ruhestand und beabsichtigen, mehr Zeit auf Kreta zu verbringen. Wir besitzen ein kleines Ferienhaus in den Bergen und haben uns bisher für den Urlaub dort einen Mietwagen am Flughafen in Heraklion gebucht. Das ist für einen längeren Aufenthalt zu teuer.
    Wenn ich den Thread richtig verstanden habe, wird die Umsetzung der Einfuhrproblematik - trotz rechtlicher Regelung - doch noch ein wenig dauern.
    Um die ganzen Schwierigkeiten mit der Einfuhr bzw, Anmeldung eines Fahrzeugs in Kreta zu umgehen, ist da folgende Idee abwegig oder möglich?
    1. Günstiges Auto in Deutschland kaufen
    2. In Deutschland am Wohnort zulassen
    3. Damit nach Kreta fahren
    4. In Heraklion am Zoll als Einreise registrieren lassen.
    5. Am Ende des Urlaubs beim Zoll einstellen (&-Monatszeit wird unterbrochen)
    6. zurückfliegen
    7. vielleicht nach z.B. 3 Monaten wieder hinfliegen
    8. Auto beim Zoll abholen usw. usw. solange bis die 6 erlaubten Monate “aufgebraucht” sind
    und das ganze Jahr für Jahr wiederholen
    TÜV (KTEO) und AU (?) in Kreta machen lassen
    Steuer und Versicherung in Deutschland bezahlen.

    Weiß jemand wie hoch die “Parkgebühren” beim Zoll würden ?
    (alternativ könnte man nur die Nummernschilder beim Zoll in Heraklion abgeben, wäre aber umständlicher - Taxi/Bus zusätzlich)

    Bin ich jetzt zu blauäugig oder wäre das eine Lösung?
    Viele Grüße an alle betroffenen und vor allem recht herzlichen Dank an den/die freundlichen Mitarbeiter von AnwaltsGesellschaft, die so uneigennützig viele Ratschläge erteilt haben. Das war sehr hilfreich und informativ.
    Nochmals vielen Dank,
    Wolfgang

  117. AnwaltsGesellschaft
    December 6, 2007 4:39 pm

    Hallo,
    ja, diese Lösung ist gesetzeskonform.

  118. Stefan
    December 7, 2007 2:09 pm

    Diese Regelung mit dem Deponieren der Nummernschilder beim Zoll: gilt das nur für ein Auto, oder kann man auf diese Weise mehrere Fahrzeuge, gleichzeitig oder abwechselnd, und/oder an verschiedenen Orten, in Griechenland stehen haben? z.B eins in Athen, das andere auf Aegina (um die teure Fähre zu sparen wenn man oft hin- und her fährt). Ginete avto?

  119. Wolfgang
    December 10, 2007 2:25 am

    Hallo,
    Ich habe noch eine Information der Deutschen Botschaft in Athen von 2003 gefunden, “http://www.eu-info.de/static/common/files/view/1295/einfuhrbestimmungengr.pdf” - nach der die 6-monatige Aufenthaltserlaubnis erst wieder neu gültig ist, wenn man UNUNTERBROCHEN ein halbes Jahr im Ausland gewesen ist: Zitat: “Eine Wiedereinfuhr für abermals sechs Monate kann beliebig oft wiederholt werden, allerdings unter der Voraussetzung, daß Halter und Fahrzeug vor der
    Wiedereinfuhr mindestens 185 Tage ununterbrochen im Ausland geweilt haben”.

  120. Bernhard
    December 21, 2007 1:27 pm

    Wolfgang schlug am December 5, 2007 10:19 pm ein ausl. Auto beim Zoll einzustellen.

    Dazu möchte ich niemandem raten. Auf den gr. Inseln stehen um die Zollämter beschlagnahmte und eingestellte Fahrzeuge, oft von Vandalen beschädigt oder unbrauchbar gemacht.
    Der gr. Zoll ist für mich persönlich ein sehr wenig geeigneter Aufbewahrungsort. Die Schilder dort abzugeben mag ja noch angehen, aber darüber hinaus, nein , besser nichts dem gr. Zoll anvertrauen. Das schreibe ich als Auslandsösterreicher der ständig, seit 22 Jahren, in GR lebt.

  121. Akrit
    January 3, 2008 3:09 pm

    Wie sieht es eigentlich mit den Einfuhrzöllen bei gewerblichen Autoimporteuren aus?

  122. Brigitte
    January 7, 2008 4:07 pm

    Hallo,
    werde aus all dem nicht wirklich schlau. Wir ziehen im Sommer für einige Jahre nach Athen. Beid der Deutschen Botschaft Athen lese ich, dass bei einem Umzug ein Transportmittel (Auto) pro Mensch abgabenfrei ist. Die PKWs dürfen allerdings nicht älter als 6 Jahre sein. Stimmt das denn nun?

  123. Gnostos
    January 12, 2008 1:19 pm

    Hallo,
    wie schaut die aktuelle rechtliche Lage mit dem Einfuhrzoll von gebraucht Pkw Bj. 1995, 1200ccm, 45PS.

    Gebraucht in der BRD gekauft für 1200EUR.
    für die Überfuhr ins griechische Staatsgebiet aus?

    Bin griechischer Staatsbürger, habe mein Haupwohnsitz aber weiterhin in der BRD.
    Wir besitzen mitlerweile ein eigenes Haus und haben auch eine griechische (A-Fi-Mi) Steuernummer zugewiesen bekommen.

    Habe weiterhin meinen Ertswohnsitz in der BRD, und nutze meine Wohnung in Griechenland nur für ca. 6Wh im Jahr.
    Nun habe ich meiner Frau den Pkw mit den obigen Technischen Daten gekauft, diesen wollte ich für immer nach Griechenland überführen.
    Welche Amstswege sind nötig wenn ich diesen Pkw mit griechischen Nummernschildern auf griechischem Staatsgebiet zulassen und nutzen möchte?

    Hat sich da etwas bei der Verzollungsprozedur im Jahr 2008 gegeüber den alten Vorschriften geändert?

  124. Chris
    January 12, 2008 11:43 pm

    Hallo an alle,

    ich bin auf dieses Forum gestossen,
    ich habe hiermit auch eine Frage.

    Meine Schwester (Griechin) ist (verheiratet und hat ein Kind) Wohnhaft in Griechenland auf einer Insel.

    Sie bekommt im Februar wieder Nachwuchs (Zwillinge).

    Sie beabsichtigt sich nun mit Ihrem Mann ein neues Auto zu kaufen.

    In Griechenland würde ein bestimmtes SUV welches sich die beiden ausgesucht/ausgeguckt haben ca. 41,000.-€uro (mit der normalen Serienausstattung) kosten.

    Hier in Deutschland kommt man für das selbe Fahrzeug auf ca. 40,000.-€uro (jedoch mit reichlich mehr Sonderausstattung).

    Der VW Händler in Grechenland sagte den beiden,
    er gebe ihnen diverse Prozente auf den Wagen (bedingt durch die drei Kinder) und somit müss(t)en die nur ca. 34,000.-€uro zahlen.

    Mann hat ihr auch gesagt,
    dass wenn Sie ein Auto aus Deutschland kauft,
    und dies nach Griechenland überführt,
    sie keine Zollgebühren zahlen braucht (angeblich weil sie drei Kinder hat)!

    Und aus diesem Grund geben die Händler an Familien diese Prozente damit diese die Fahrzeuge direkt in Griechenland kaufen,
    und sich die nicht aus den anderen EU Ländern kaufen.

    Meine Frage nun:

    Ist das richtig und man muss hierbei keine Zollgebühren zahlen? (wegen der drei Kinder?).

    Wenn sie sich doch hier in Deutschland ein Fahrzeug kaufen würde,
    wie sieht es mit der MwSt. aus?
    Zahlt sie die hier in Deutschland an den Händler und damit hat sich das ganze erledigt,
    oder kommen da in Griechenland noch weitere MwSt. Kosten auf sie zu?

    Ich habe mich hier an diverse Händler gewandt.

    Die meinten,
    sie würde hier den gesamten Preis inkl. MwSt. zahlen,
    und danach bei der Anmeldung in Griechenland beim Strassenverkehrsamt würde sie hier vom Händler die 19%MwSt. zurück bekommen.

    Zahlt sie dann die 19-20%MwSt. in Grechenland nach?
    Oder wie ist das Prozedere in diesem Fall?

    Weiterhin noch eine Frage:
    Kann bzw darf sie ein neues Dieselfahrzeug ohne weiteres in Griechenland fahren?

    Vielen Dank vorab.

    Mit freundlichen Grüßen
    C-B

  125. Chris
    January 13, 2008 1:42 pm

    Sehr geehrtes Anwaltsbüro,

    hiermit eine kleine Ergänzung zu meiner obigen Frage/n.

    Das SUV/Fahrzeug welches meine Schwester kaufen möchte ist ein 2.0l TDI (Diesel) 103/140 (kW/PS) Automatik.

    Ich hoffe man hat mich mit meiner vorherigen Anfrage verstanden:

    Das selbe Fahrzeug kostet hier in Deutschland mit Vollausstattung ca.40,000.€uro (durch einen ca. 15%igen Nachlass auf den Neupreis kommen wir auf ca.35,000.-€uro).

    In Griechenland kostet der Wagen wie beschrieben auch ca.41,000.-€uro (mit der Serienausstattung),
    der VW Händler in Griechenland bot uns den Wagen für ca. 35,000.-€uro (bedingt durch die drei Kinder) an.

    Die Frage stellt sich natürlich,
    sollte man das Auto in Griechenland kaufen da der Preis fast identisch ist und auf die Sonderausstattung verzichten,
    oder doch lieber in Deutschland kaufen (dies natürlich auch nur wenn es stimmt, dass Familien mit drei Kinder keine Zollgebühren/MwSt. zahlen müssen)?

    Welche Kosten würden im Fall dass sie das Auto in Deutschland kauft noch auf sie zukommen?

    Nochmals vielen Dank vorab.

    Mit freundlichen Grüßen
    C-B

  126. Kabasakal
    January 13, 2008 2:25 pm

    Hallo zusammen,

    ständig ist hier die Rede von den Taxierungsgebühren bei einer privaten PKW Einfuhr nach GR. Wie sieht es bei einer gewerblichen Einfuhr aus, um das Fahrzeug dann in GR zu verkaufen. Gilt dort die gleiche Anwendung der Taxierungssätze(wie bei privat) oder wird die gewerbliche Einfuhr komplett anderst behandelt?
    Über eine Antwort freue ich mich sehr!

    Besten Dank vorab.

    MfG
    Kabasakal

  127. Elisabeth
    January 20, 2008 12:36 am

    Hallo an alle.
    Auch ich habe das Problem mit deutschen (Münchner) Nummernschildern.Erst Mitte Dezember hat der Zoll wieder einer deutschen Familie ein Auto konfisziert auf Kos.Man kann sich nur wirklich fragen wann wacht Griehenland auf und stellt fest,daß es ein Mitglied der EU ist und sich an Gesetze halten muß.Bei Subventionsgeldern wissen die Politiker ganz genau was ihnen lt.Gesetz zusteht.Sicher man will nicht,daß jeder Schrott ins Land kommt oder schwunghafter Handel mit günstigen gebrauchten aus dem Ausland betrieben wird,aber die Regierung macht es den Käufern im Inland auch nicht einfach.Man muß z.B wenn man ein Auto kauft jedes Jahr seinen Lohnsteuerjahresausgleich machen.Selbst bei geringsten Einkommen.Dann verlangt man trotz Eu immer noch eine “Greencard”,die theoretisch alle 6 Monate zu erneuern ist.Vom Versicherungsschutz griechischer Versicherungen wollen wir gar nicht reden.Nächstes Jahr stellt sich mir dann auch die Frage ein Auto aus Deutschland oder doch hier eins kaufen.Hoffe es hat sich bis 2009 definitiv was getan mit den Gesetzen.
    Viele Grüße an alle.

  128. costa
    January 21, 2008 9:06 am

    erstmal hallo an alle
    ich hab mal eine frage an die anwallts gesellschaft.also will dieses jahr in kreta selbständig werden durch autohandel von deutschland nach kreta.aber ich weiss nicht ob es sich lohn?wegen denn zoll.

  129. Marcia
    January 23, 2008 8:34 pm

    Guten Abend, event. können Sie mir weiterhelfen. Ich möchte mit meinem Lebensgefährten nach GR.Alleredings ist der Fahrzeugbrief schon in GR, das heißt, das wir das Überführungsprotokoll nicht bentragen können. Gibt es eine Möglichkeit das wir den Wagen erst in GR ab- und ummelden können?

    Ich würde mich sehr über hilfe freuen, denn von den Ämtern werden immer unterschiedliche Aussagen getroffen!

  130. Anwaltsgesellschaft
    January 23, 2008 9:16 pm

    Hallo Stefan, es geht nur mit einem Auto.

  131. Anwaltsgesellschaft
    January 23, 2008 9:18 pm

    Hallo Akrit,
    Die Einfuhrzölle gelten auch für den gewerblichen Import von Fahrzeugen.

  132. Anwaltsgesellschaft
    January 23, 2008 9:20 pm

    Hallo Brigitte,
    die Information stimmt.

  133. Anwaltsgesellschaft
    January 23, 2008 9:23 pm

    Gnostos,
    das Fahrzeug von 1995 ist finanziell entweder garnicht oder nur mit unverhaeltnismaessig hohem finanziellen Aufwand moeglich.

  134. 0815
    January 24, 2008 11:52 pm

    Guten Abend
    Frage:Welche Abgaben gelten für QUADS unter 200ccm als Neufahrzeug an Griechisches Unternehmen Netto Fakturiert, und muss die UST
    vor der Zulassung beglichen werden ???
    Muss ein Neufahrzeug mit EU Papieren zum KTEO
    oder kann man gleich zulassen???

  135. Barbara Pergande
    February 3, 2008 6:37 pm

    Sehr geehrte Herren Rechtsanwälte,

    erst einmal vielen Dank,für Ihr uneigennütziges Engagement in diesem Forum.
    Ich habe eine konkrete Frage: Besitze ein en PKW mit Saisonkennzeichen für 6 Monate(4-10)
    Ich möchte das Fahrzeug nach Gr bringen und nur die 6 Monate fahren,die es zugelassen ist.Die übrige Zeit will ich es in meiner Garage unterstellen,da ich mich auch nicht in Gr aufhalte.Muß ich es auch jährlich von Gr nach D bringen,damit ich es im nächsten Jahr wieder fahren kann,obwohl es nur 6 M;onate im Jahr gefahren werden darf?

    Ich würde mich über eine Antwort freuen und bedanke mich im voraus,Barbara

  136. Detlef (Arktos) Heinrich
    February 9, 2008 11:27 am

    Jassou aus Kanallaki,

    bisher konnte ich nichts über die Zollbestimmungen über Motorräder finden. Ich lebe seit knapp einem Jahr in EL und würde gerne mein Motorrad zulassen - 1600ccm/Bj 2001, Yamahe XV1600 Wildstar. Bin hier selbständig, werde aber wohl als Cafe-Besitzer wohl kaum mein Fahrzeug fürs Geschäft zulassen können. Zur Abzocke wird viel erzählt aber nichts genaues weiß man. Habe den Ratschlag befolgt, mein Motorrad nach 6 Monaten auszuführen, was ja wohl sinnlos war. Was ist nun Fakt?

    Danke im Voraus für eine Antwort!

    Bikergruß

    Arktos

  137. Thomas
    February 17, 2008 2:57 pm

    tach,

    ich bin bei meiner Recherche neben diesem Forum auch auf folgenden Link gestoßen:

    http://www.griechische-botschaft.de/wirtschaft/meldungen/40211.htm

    Wir wollen ebenfalls ein Motorrad nach Griechenland überführen (übrigens ebenfalls nach Preveza, schöne Grüße an dieser Stelle an die Leser aus dieser Region).

    Es handelt sich um eine 13 Jahre alte Suzuki Bandit mit 600ccm. Dem obigen Link zufolge setzten sich die Kosten für eine Überführung aus folgenden Komponenten zusammen:

    1.) Taxierungsgebühr. In einer Tabelle kann man ablesen wie hoch diese ist. Bei Motorrädern ist sie abhängig von der ccm Zahl also für eine 600er wären das 7% des Zollwertes. Der Zollwert wiederum errechnet sich aus einer anderen Tabelle. Leider ist diese nur für Fahrzeuge bis 8 Jahre aufgeführt. Ich habe die Annahme getroffen, dass man die Liste weiterführt und würde für ein 13 Jahre altes Fahrzeug einen Abschlag von 64% auf den Neupreis ansetzen. Den Neupreis konnte ich leider nicht mehr recherchieren und habe ihn auf 9000 DM geschätzt (ca. 4500 Euro). Das würde einen Zollwert von 1620 Euro ergeben und somit eine Taxierungsgebühr (eben die 7% vom Zollwert) in Höhe von 113,40 Euro.
    2.) Hinzu kämen noch 18% Einfuhrumsatzsteuer für Gebrauchtfahrzeuge auf die Taxierungsgebühr, das wären in unserem Fall 18% auf 113,40 Euro, also 20,41 Euro.
    3.)Dann kommt noch eine Zulassungsgebühr in höhe von 75 Euro hinzu.
    4.)Zu guter letzt fallen noch jährliche Steuern an, die ich für ein Motorrad leider nicht erfahren konnte (Erfahrungen darüber sind sehr willkommen). Die Tabelle auf dem oben genannten Link fängt erst bei 786 ccm an, ich gehe mal davon aus, dass eine 600er dann etwas günstiger als die besagten 73,37 Euro sind.

    Alles in allem würden uns danach eine Überführung der Maschine (inkl. Anmeldung) ca. 208,81 zzgl. Transport kosten.

    Bleibt die Frage ob sich das ganze lohnt. Gerade die pauschale Aussage in diesem Forum vom 23.01.2008 “das Fahrzeug von 1995 ist finanziell entweder garnicht oder nur mit unverhaeltnismaessig hohem finanziellen Aufwand moeglich.” macht mich doch etwas stutzig und lässt mich fragen, ob ich bei meiner Berechnung noch etwas vergessen habe, oder ob dort irgendwo ein Fehler ist!?!

    Sicherlich könnte man darüber nachdenken die Maschine in Deutschland zu verkaufen und in Griechenland eine vergleichbare Maschine anzuschaffen, aber auch dort fehlen mir die Erfahrungswerte (wie sind die Preise / lohnt sich das).

    Bin für jegliches Feedback dankbar.

    bis denn…
    (und auch Bikergruß)
    Thomas

  138. 0815
    February 18, 2008 12:37 am

    An Thomas
    Guten Abend im Schlafraum, wenn du nach oben scrollst weist du was ich meine.
    Bei der griechischen Botschaft in Deutschland
    gehen die Uhren auch anders, denn die 18
    Prozentige UST ist Jahre her.
    Wenn Du die UST schon einmal in einem EU-Land
    bezahlt hast, kann sie nicht nochmal eingehoben
    werden.
    Ideal wäre ein Deutschsprechendes Unternehmen,
    welche die Komplette Einfuhr über “TÜV” bis
    hin zur Anmeldung Übernimmt.
    Wäre ein Lukratives Geschäft……….
    Solltest du alle Hürden Überwinden wünsche ich
    Dir viel Vergnügen mit dem Bike in Greece.

  139. Hans-Gerd Finke
    February 18, 2008 5:38 pm

    Hallo Zusammen,

    hier geht es zwar hauptsächlich um die Einfuhr von KFZ nach Griechenland, aber wie sieht es denn eigentlich andersherum aus?
    In GR habe ich unlängst einen Oldtimer-LKW gefunden, der
    noch fahrbereit ist und zum Verkauf ansteht. Spontan dachte ich an eine Überführung nach D.
    Leider hat das Fahrzeug keine Papiere mehr und wird nur
    landwirtschaftlich genutzt.
    Eine Möglichkeit wäre wohl - wenn nach meinen bisherigen Recherchen auch illegal - eine Überführung mit einem
    Kurzzeitkennzeichen und natürlich einem entsprechenden
    Versicherungsschutz. In D völlig legal, aber was könnte
    mir damit in GR blühen?
    Weiß jemand darauf eine Antwort? Oder gibt es auch in GR
    eine Art Ausfuhrkennzeichen, das man relativ einfach
    beantragen kann? Geht in GR überhaupt etwas “einfach”?

    Vielen Dank und Grüße
    Hans-Gerd

  140. Rückkehrer
    February 20, 2008 12:47 am

    Hallo in die Runde,

    ich habe da auch mal eine Frage. Allerdings ist das bei mir/uns etwas verdreht :)

    Also, ich bin nach 2 1/2 Jahren Griechenland (leben und arbeiten) mit meiner Familie wieder retour nach Deutschland. Über die Vielfalt der verschiedenen Eindrücke möchte ich jetzt nicht näher eingehen, aber eine Sache geistert mir seit ein paar Tagen durch den Kopf.

    Ich habe mir vor 2 Jahren ein Fahrzeug in Griechenland neu gekauft (finanziert). Dieses Fahrezug ist in Griechenland ganz normal zugelassen und versichert. Mit diesem Fahrzeug bin ich nun vor kurzem (2 Wochen) nach Deutschland gefahren.

    Da ich ziemlich weit oben gelesen haben, das man nur eine beschränkte Zeit hat (1 Jahr), in welcher man sich mit ausländischen EU-Kennzeichen in Deutschland aufhalten darf, stellt sich mir dir Frage, ob ich nicht doch gleich das Auto hier in Deutschland zulassen und versichern soll.

    Nun meine Frage: Wie sieht das ganze nun mit dem Zoll aus bzw. was muss man dafür tun?

    Von den Unterlagen her hab ich meine Versicherungsnachweise, den Kaufvertrag des Fahrzeugs und den Fahrzeugschein. Der Fahrzeugbrief ist zur Sicherheitsgarantie bei der finanzierenen Bank in Griechenland verblieben. Die Raten kann man aber auch bequem von Deutschland aus bezahlen, daher nun mein Kopfzerbrechen. Wie kann man dieses Problem am schnellsten, günstigsten und unkompliziertesten lösen?

    Vielen Dank und liebe Grüsse
    Kostas

  141. bieber321
    February 25, 2008 6:00 pm

    Frage:
    Wie sieht es mit der Haftung aus, wenn ich als Deutscher in GR mit einem Pkw, welches auf meinen Freund zugelassen und versichert ist, ganz oder teilschuldig verunglücke?
    Die schriftliche Genehmigung zum führen dieses Fahrzeuges wurde/wird erteilt.
    Wie hoch sind die Mindestdeckungssummen?
    Wie steht es mit der Haftung wenn der Schaden höher ist als der Versicherungsdeckungsschutz?
    Es geht mir darum, mir nicht durch eine “Dummheit” mein restliches Leben “zu versauen”.
    Denn dann wäre ein Leihwagen “billiger”.

  142. Giannis
    February 25, 2008 7:08 pm

    Dank an alle Kommentatoren, insbesondere an die AnwaltsGesellschaft - vieles interessant, manches hilfreich. Besonders unterstreichen möchte ich die “nicht-juristischen” Erläuterungen der AnwaltsGesellschaft.

    Ich selbst wohne seit sechs Jahren in einem Dorf auf Rhodos, hatte vergleichbare Probleme, fahre inzwischen einen Hyundai und eine kleine Yamaha, beide mit griechischen Kennzeichen - war in beiden Fällen die beste und auch kostengünstigste Lösung im Vergleich zu Einfuhr und Neuzulassung in GR.

    Jetzt gibt’s trotzdem ein Problem: Habe einen FORD Transit (deutsche LKW-Zulassung) hierher gebracht mit Hausrat usw., ursprünglich sollte der Wagen zurück nach Deutschland, jetzt hat ein griechischer Freund Kaufinteresse angemeldet, wenn ich ein griechisches Kennzeichen beschaffen kann.

    Als Privatier (Rentner) darf ich solch ein Auto aber hier nicht fahren, sehe also keine Möglichkeit der Zulassung; angeblich darf mein Freund das Auto aber nicht in Eigenregie ummelden und zulassen. Der Zoll erteilt äußerst widersprüchliche Angaben, bei jedem Besuch anders, heute drohte man mit Beschlagnahmung des Fahrzeugs und EUR 1.500,00 Strafe, weil ein zum Verkauf bestimmter LKW angeblich nur 5 Tage im Lande sein darf. Und was ist mit den berühmten sechs Monaten?

    Weiß jemand Hilfe? Weiß jemand, was nun wirklich stimmt? Dank im voraus!

  143. Giannis
    February 26, 2008 12:10 pm

    Ich sollte meine Notiz von gestern, da mißverständlich, ergänzen: Ich bin seinerzeit mit einem deutschen Auto hierher gekommen, habe das wieder ausgeführt und in Deutschland verkauft. Meine jetzigen Fahrzeug - wie erwähnt - wurden in Griechenland auf dem Gebrauchtfahrzeug-Markt günstig erstanden: Die Banken sitzen auf Tausenden von Fahrzeugen aus geplatzten Finanzierungen …

  144. 0815
    February 26, 2008 11:40 pm

    Guten Abend nochmals
    Meine Fragen von 24.1.2008 wurden geklärt, allerdings sind doppelt so viele entstanden.
    Ist es Richtig, dass die Einfuhr und Anmeldung
    von Neufahrzeugen viel komplizierter und Zeitaufwändiger ist(Mehrere Jahre !!!!) als bei Gebrauchtfahrzeugen welche bereits in einem EU Land zugelassen waren ???
    Was Passiert wenn man alle Abgaben geleistet hat und das Fahrzeug nicht zulassen darf ???

  145. Melanitsa
    February 27, 2008 11:09 pm

    Hallo an Alle,

    auch ich bin eine Autoeinfuhr Geplagte…ich lebe und arbeite seit einiger zeit auf Kreta, und nun laesst es sich einfach nict mehr heraus zoegern, die sache mit der Autoeinfuhr.
    Meine Situation ist folgende: Mein Auto ist ein Opel Astra 1800cc Bj99, und das problem ist, es ist nicht in Deutschland zugelassen, sondern in der schweiz (und auch dort gekauft), da ich dort gelebt habe bevor ich nach Griechenland kam. Vie verhaelt sich nun die Einfuhr eines PKW aus der Schweiz???? Und wie kann ich dem griechischen Zoll den aktuellen Verkaufswert nachweisen? Muss ich evtl. zurueck in die Schweiz um Papiere zur Einfuhr zu besorgen.
    Hat jemand einen Rat was die kostenguenstigste Alternative waere?
    Herzlichen Dank fuer jeden Rat
    Liebe Gruesse
    Melanitsa

  146. Niko
    March 3, 2008 11:17 am

    Hallo, ich habe da ein Problem.
    Ich habe vor kurzem ein Auto nach glichen land gebracht für meine Schwester nun meldet sie es nicht selber an weil jemand das Auto kaufen möchte.
    Daraufhin habe ich beim Griechischen Konsulat in Düsseldorf Angerufen wegen beglaubigten Kaufvertrag.
    Dort sagte man mir das das nicht so geht ,der Käufer der ja in Griechenland lebt muss persönlich zum Konsulat in Düsseldorf kommen und den Vertrag holen das wehren die gesetzte Sagte man mir. So ganz kann ich das nicht glauben das jemand nur dafür nach Deutschland fliegen muss. Unmöglich ist das.
    Ich bedanke mich im voraus für ihre Antwort Danke!

  147. Wolfgang
    March 7, 2008 4:06 pm

    Ich Betreibe seit 20 Jahren eine Firma in Gr habe auch vor ca 12 Jahren ein Gebrauchtnutzfahrzeug importiert ( ich besitze eine Afimi zum Import Export möchte jetzt ein Neu nutzfahrzeug nach Griechenland einführen.Welche Informationen gibt es bez. Wegfall des Einfuhrzolls ab 01.01.08 ? Wird das praktiziert oder existiert das nur auf dem Papier und wenn Trozdem weiterhin Einfuhrzoll erhoben wird wie kann mann sich die ewentuelle Rückzahlung sichern . Muss sofort nach zahlung eine Klage beim Europ. Gerichtshof eingereicht werden bzw. wie läuft das ab?
    Wolfgang

  148. Steffi
    March 9, 2008 7:43 pm

    Hallo!
    Meine Oma hat in Asprovalta (zwischen Thessaloniki und Kavala) ein Ferienhaus und möchte jetzt einen kleinen Pkw überführen. Geplant ist, das in Deutschland angemeldete Fahrzeug über Österreich, Italien mit Fähre von Ancona nach Igominica zu fahren. Ca. 2 Monate später können erst die Behördengänge bzw. Zulassung in Griechenland vorgenommen werden. Sollen wir bereits bei der Anreise in Igominica die Zollpapiere ausstellen lassen, bzw. bei welchem Zollamt müssen wir was erledigen? Was müssen wir alles beachten? Außerdem wurde uns gesagt, dass wir eine Steuernummer brauchen. Wie läuft das ab? Und stimmt das, dass meine Oma (Rentnerin) dann durch die Zulassung verpflichtet ist, jährlich eine griechische Einkommenssteuererklärung zu machen? Ich hoffe Sie können uns helfen! Vielen lieben Dank im Voraus!

  149. Fott
    April 4, 2008 8:06 pm

    Hallo,
    Hab ein paar bekannte in Griechenland, die gerne paar Autos aus Deutschland haben wollen.
    Wir haben uns überlegt, dass die mir Geld überweisen und ich die Autos hier in D kaufe und nach Griechenland rüber fahre, bzw nach italien, dann mit Fähre nach Griechenland.
    Wie funktioniert dass hier mit Abmelden, Kennzeichen…?
    Wie ist das mit geld überweisen, könnten wir da Probleme bekommen bei 70.000€?
    Darf man das überhaupt?
    MFG Fott

  150. silka
    April 6, 2008 6:30 pm

    Hallo Steffi,

    ich habe auch schon Auto eingefürt. Alerdings mit einige schwierigkeiten.
    Was hast du für ein Auto? wie gros, hupraum, Fabrikat da kann ich dann ungefähr sagen was kostet. Ich bin auch von Drama ist nicht weit weg von Asprovalta.

    mfg
    silka

  151. Tsatsouli
    April 14, 2008 10:23 am

    Hallo aus München,
    Habe mit Intresse ales hier im Forum gelesen ,
    aber ich konnte nicht feststellen ob das Gesetz mitlerweile in Kraft getreten ist .
    muß ich jetzt Einfuhsteuer für ein KFZ zahlen .
    Immerhin haben wir schon April 2008.
    Danke für die Antwort .

  152. AnwaltsGesellschaft
    April 28, 2008 12:21 pm

    Hallo Barbara,
    das Fahrzeug kann grundsätzlich auch in Griechenland belassen werden, dazu muß es aber dem örtlichen Zoll mitgeteilt werden. Soweit uns bekannt ist, gibt es die Möglichkeit die Nummernschilder dort abzugeben und dann wieder abzuholen.

  153. AnwaltsGesellschaft
    April 28, 2008 12:28 pm

    Hallo Giannis,
    die sechs Monate hat nichts mit der Verweildauer aufgrund Einfuhr zwecks Verzollung zu tun. Die sechs Monate pro Kalenderjahr beziehen sich nur auf Leute mit ständigem Wohnsitz im Ausland. Leute mit ständigem Wohnsitz in Griechenland dürfen überhaupt nicht mit Fahrzeugen mit ausländischen Kennzeichen fahren. Sie dürfen Fahrzeuge zwecks Verzollung aus dem Ausland einführen, müssen die Verzollung jedoch unmittelbar veranalassen.

  154. AnwaltsGesellschaft
    April 28, 2008 12:29 pm

    Hallo 0815,
    deine Frage verstehe ich nicht. Bitte etwas klarer formulieren, was du meinst.

  155. Freunddersonne
    May 5, 2008 11:02 am

    Hallo Freunde es gibt einige Infos ……

    Nach paragraph 25 a des deutschen gesetzbuch darf ein auto haendler in deutschland das auto im falle eines export autos nicht den brutto preis anbieten er muss den wagen netto verkaufen da bei der kaufer warscheinlich ein haendler mwst und zoll zahlen muss…

    10% zoll gebuehren und 19 % mwst. vom netto preis des wagens muss er am zoll da lassen …. das gilt aber nur bei autos die nicht aelter sind als 4 jahre …..

    fuer mehr infos einfach melden

  156. Antinojenis Papadopoulos
    May 5, 2008 1:59 pm

    Hallo,
    leider hab ich keinen Ähnlichen Fall im Forum gefunden und muß Sie leider selber fragen.
    Nachdem mein Vater verstorben ist, steht sein Wagen(in BRD gemeldet) in Katerini. Da es genügend Interresenten gibt hab ich den Wagen abgemeldet (in BRD) und den Brief nach Griechenland geschickt. Es handelt sich um einen Mercedes E-Klasse bj.1/2004. (1800ccm). Wie hoch ist der Zoll und wie muß ich vorgehen??? Eine Bescheinigung wann das Fahrzeug ins Land kam zu bekommen (Innerhalb der 6 Monatsfrist) ist kein Problem, obwohl der Wagen schon länger in Griechenland steht. Gibt es eine Stelle in Deutschland die mir Auskunft gibt oder Internetseite des gr.Zolls??? Oder wissen Sie was für Kosten auf den Käufer zukommen ??????
    Jeder erzählt mir was anderes !!!!!

    Vielen Dank im vorraus

    A.Papadopoulos

  157. MichalisHellas
    May 9, 2008 12:53 pm

    καταργείται το ΤΕΛΟΣ ΤΑΞΙΝΟΜΗΣΗΣ απο 01.06.2008

    ΤΗΛ ΕΠΙΚΟΙΝΩΝΙΑΣ 210- 3245486

  158. Papas
    May 9, 2008 3:09 pm

    Die Verzollung wird am 01.06.2008 laut griechischer Behoerden abgeschaft!

  159. Wolfgang
    May 10, 2008 8:05 pm

    Papas
    Gibt es da mehr Details? Welche Behörde hat wann was gesagt ? Wo kann mann das nachfragen?
    Wolfgang

  160. Papas
    May 11, 2008 10:02 pm

    210 - 3245486 informationen nur auf griechisch!
    Mal abwarten bis 01.06.2008! Obwohl ich das nicht glaube aba wollnwa ma schaun!

  161. AnwaltsGesellschaft
    May 12, 2008 8:38 am

    Hallo Papas, Hallo Michalis,
    ich habe heute unter der von Euch angegebenen Nummer 210-3245486 angerufen und mir wurde die Auskunft über die Abschaffung nicht bestätigt. Laut Auskunft der dortigen Mitarbeiterin sei die Abschaffung nicht beabsichtigt. Worauf beruht Eure Aussage ?

  162. Papas
    May 12, 2008 12:33 pm

    Was meint die Anwaltgesellschaft?? Habt ihr auch solche informationen????

  163. Anwaltsgesellschaft
    May 12, 2008 8:45 pm

    Hallo Pappas,
    Was ich meine ist folgendes:
    Du hast am 9.5 mitgeteilt, daß die Verzollung abgeschafft werden soll. Ebenso Michalis Hellas. (siehe bisschen weiter oben). Ich habe dann beim Finanzministerium heute unter der von Euch angegebenen Nummer angerufen und von dort wurde verneint, daß die Abschaffung der Verzollung/telos taxinomisis zum 1.6.08 geplant sei.

  164. AnwaltsGesellschaft
    May 13, 2008 9:39 am

    Informationen zu Rechtsfragen mit Bezug zu Deutschland und Griechenland finden Sie auf unserer Website unter http://www.rechtsanwalt.gr und Beiträge unter http://www.rechtsanwalt.gr/german/downloads.html

  165. papas
    May 13, 2008 12:31 pm

    Mir wurde was ganz anderes gesagt! Naja mal abwarten was passieren wird!! Kannst ja mal bei den Zollaemtern nachfragen die sagen dir bestimmt nicht die Wahrheit!!

  166. Barbachristo
    May 19, 2008 9:05 am

    Einfuhr eines gewerblichen Fahrzeuges nach Griechenland.

    Mein Cousin möchte ein Kühlfahrzeug (Kleintransporter) in Deutschland kaufen und nach Griechenland überführen lassen.

    Er will das Auto per Transport an die griechische Grenze bringen. Welche Formalitäten muß er erfüllen? Beim Kauf muß er die Mehrwertsteuer in Deutschland bezahlen. Wo kann er die Erstattung beantragen?

    Vielen Dank für Ihre Antwort

  167. Anwaltsgesellschaft
    May 19, 2008 7:53 pm

    Ich würde auf alle Fälle empfehlen, vor der Einfuhr mit dem Zoll zu reden, wegen der fahrzeugspezifischen Besonderheiten, Baujahr etc.

    http://www.rechtsanwalt.gr

  168. Heidemarie
    May 21, 2008 10:43 pm

    Hallo an alle, die hier sachlich oder emotional diskutieren! Lese mit Interesse, was über die “Einfuhr” von Pkws aus Deutschland nach GR geschrieben wird, da ich selbst bisher nur zeitweise in GR lebte, aber jetzt als Rentnerin ganz hierher ziehen möchte. Natürlich möchte ich meinen “Renault Kangoo”, Bauj.2000 /4 Zylinder, 1 149ccm, mitbringen, da ich bereits einen griechischen “Hundestreuner” als Wander- und Reisekumpel gefunden habe, den ich bestens in diesem Gefährt unterbringen kann.
    Meine Frage: dieser Kangoo ist ein Zweisitzer und hat hinten nur die Ladefläche- ist also ein “Kastenwagen” - oder?? Stimmt es, dass diese Autos nur von Gewerbetreibenden eingeführt werden dürfen?
    Ich danke schon jetzt der Anwaltsgesellschaft für die kompetente Antwort..!!
    Grüße von der Insel Samos
    Heidemarie

  169. Jota
    May 25, 2008 4:58 pm

    Habe auch diverse Fragen zum Thema Pkw:
    Ich habe ein Auto im Januar 2008 gekauft.
    Da der Arbeitgeber meines Mannes im April insolvenz angemeldet hat haben wir vor nach GR zu ziehen.
    Da wir sowieso schon runter wollten,aber erst im August,September,wollen wir nun jetzt schon runter.
    Meine Frage:ist es ein Problem wenn ich jetzt schon mit dem PKW nach GR runterfahre und erst im September meine
    “Metoikisi”Papiere hier fertig mache?Natürlich werde ich
    nicht wieder mit dem Auto hochfahren,sondern das Auto bleibt dort,ich werde Fliegen und zwar alleine.
    Auch wenn mein Mann sich hier abmeldet(wegen Arbeitslosen-
    geld usw.)werde ich weiterhin hier gemeldet bleiben bis ich zumindest diese 6 monate -frist durch habe.
    Muss ich beim Zoll(oder wo immer)nachweisen das ich das Auto jetzt oder schon vorher in GR hatte und wie?
    Weiterhin möchte ich wissen wie das Funktioniert mit dem Abmelden hier in DE da das Auto ja die ganz normalen DE
    Kennzeichen haben muss wenn es beim Zoll ankommt.
    Versicherung hängt ja auch da mit dran.
    Wäre dankbar für jede Antwort…

  170. Papas
    May 30, 2008 8:10 am

    Geia soy Jota! Metoikesia ist eine ganz abmeldung aus deutschland, du verlesst also deinen staendingen auslandswohnsitz (Germany) und ziehst wider in die Heimat (Hellas) Damit man ein Wagen mit nach Hellas nehmen kann und ihn mit der Metoikesia Nachweisung hier anmelden kann, muss der Wagen 6 Monate im Ausland angemeldet sein und dort auch Fahren! Dies wird mit Verschiedenen Bescheinigungen Nachgewiesen! Wenn Du das auto selber nach Hellas bringst dann mit Zollnummer oder per Transporter ohne Nummernschilder! VORSICHT!!! Wenn du weiter dort angemeldet bleibst und dann hier ein richtigen arbeitsvertrag bekommst kann es zu grossen problemen kommen! Stelle die Fragen dem Griechischen Konsulat in deiner Nehe!

  171. Jota
    June 3, 2008 7:53 pm

    Papas ich glaube du hast mich falsch verstanden..
    Wenn ich mich hier abmelde (irgendwann August oder September)dann wird das Auto hier in DE schon 7-8 Monate ganz normal hier gefahren sein.
    Da ich(und meine Familie)aber schon im Juli runter nach GR
    wollen wollte ich wissen ob ich nachweisen muß wann ich mit dem Auto nach GR gefahren bin.
    Abmelden hier von DE werde ich mich erst später.
    Und dementsprechend werde ich die Metoikisi papiere auch erst später fertigmachen lassen(vom Konsulat)
    Das heißt:runter nach GR mit dem Auto im Juli,Auto ist hier gemeldet ich auch,ich im September zurück nach DE um
    Papiere fertig zu machen(abmelden und Metoikisi Papiere fertig machen.)das Auto wird aber in GR bleiben mit den Deutschen Kennzeichen.Außerdem habe ich gelesen das das
    Auto in GR mit dem Deutschen kennzeichen dort ankommen muß(keine zollnummer oder keine Kennzeichen).
    Arbeitslos bin nicht ich sondern mein Mann,und das Auto ist auf mich zugelassen.

  172. Herbert
    June 12, 2008 2:29 pm

    Hallo alle miteinander,
    zunächst auch mal herzlichen Dank für die ganzen gelieferten Informationen. Trotzdem muß ich nochmals nachhaken. Kann ein in Deutschland zugelassener Pkw jetzt z.b. auf 6 Monate in 2008 verteilt (Abgabe der Schilder beim örtlichen Zollamt) in Griechenland verbleiben und für weitere 6 Monate in 2009 verteilt dort gefahren werden,usw.? Oder muß der Wagen generell nach 6 Monaten raus aus Griechenland!? Dann würde aber die Aussage 6 Monate im Kalenderjahr nicht passen!!! Wenn das mit dem Zollamt klappen würde, kann man dann auch das Zollamt am Flugplatz, z.B. Athen nehmen!? Gibt es vielleicht hier dann ein auf griechisch verfasstes Anschreiben, vielleicht mit Gesetzestext, dass der Zöllner auch weiß was man genau will!? Viele Fragen-doch ich denke dies sind einige Punkte aus vorhergehenden Mail, welche die Sache auf den Punkt bringen und vielen weiterhelfen. Die Botschaft in Berlin hat sich hierzu im übrigen nicht direkt geäußert. Liebe Grüße und nochmals herzlichen Dank für die Infos.
    Herbert

  173. Autohaus
    June 12, 2008 3:58 pm

    Von den Problemen der Einfuhr von Autos nach Griechenland kann ich ein Lied singen.

  174. Papas
    June 12, 2008 5:19 pm

    Autos mit nicht Griechischen Kennzeichen die in Griechenland langer als 6 Monate bleiben machen sich nach Griechischem gestezt strafbar. Es mag sein das ihr leute kennt die schon jahre lang in Griechenland autos fahren die Auslandische Kennzeichen tragen, die jedoch ein SEHR grosses risiko eingehen! Das Problem tritt dann auf wenn man vom Zoll oder von der SDOE angehalten wird, (Die meistes mit der Polizei) kontrollier. Vor 2 Wochen wurde ein Freund angehalten der Ein FIAT Cunquecento mit Deutschkennzeichen hatte und der Wagen wurde beschlagnahmt er hat eine Geldstraffe von 5000 Euro bekommen und muss vor Gericht! Ich kenne alle diese Gesetze da mein Vater selbst im Zoll arbeitet!!

  175. 0815
    June 12, 2008 11:57 pm

    An Autohaus
    Bist ein Händler aus Greece oder Germany ?
    Übrigens kann ich mitsingen seit ich in
    Greece ein Unternehmen habe.

  176. Anastasia
    June 16, 2008 9:55 pm

    Auslandsaufenthalt für ein Auto mit griechischen Kennzeichen

    Wie lange darf sich ein Auto mit griechischen Kennzeichen in Österreich aufhalten? Ich lebe zur Zeit in Athen und werde im September wieder nach Wien ziehen. Um mir den Umzug zu erleichtern möchte ich gerne mit einem Privatwagen über Italien nach Wien fahren. Es handelt sich um das in Griechenland gemeldete Auto meiner Eltern. Wann muss der Wagen spätestens wieder nach Griechenland gebracht werden? Eventuell ist es mir erst im nächsten Frühjahr möglich das Auto nach Griechenland zu bringen. Kann die vorübergehende Ausfuhr des Autos problematisch für mich werden?
    Herzlichen Dank für ihre Hilfe :-)

  177. Sotiria
    June 22, 2008 1:18 pm

    Hallo,
    ich habe auch eine Frage bezüglich der Einfuhr eines Kfz nach Griechenland.
    Gegenstand: Meine Großeltern in GR möchten ein Auto aus Deutschland nach GR einführen, bzw. ich soll das Auto in Deutschalnd kaufen und nach Griechenland bringen. Das Problem ist: Das Auto soll in GR bleiben und als Familienauto/für die Landwirtschaft genutzt werden, aber nicht von meinen Großeltern selbst, da sie keinen Führerschein besitzen. Entfällt da evtl. der Einfuhrzoll, bzw. wie ist das, wenn ein in GR lebender Gr.Staatsbürger aus Deutschland ein Kfz einführen möchte?

    Danke im Voraus
    Sotiria

  178. A. Grah
    June 22, 2008 1:34 pm

    Mir geht es darum, das ich erfahre was mich die Einfuhr für einen Merzedes Benz hub:1800 kostet. Dieses kann mir niemand beantworten

  179. Andrea
    June 22, 2008 7:36 pm

    Hallo,

    mit großem Interesse habe ich hier einige Beiträge gelesen. Vielleicht kann mir eine kompetente Person zu meinem Problem ein paar Ratschläge liefern.
    Ich bin vor 3 Jahren mit einem Oldtimer-Bus in Griechenland eingereist, habe dort bei meinem Schwiegervater eine Garage gebaut, klebe einmal im Jahr unrechter Weise eine Papierplakette drauf und zahle hier in Deutschland meine Oldtimerversicherung und Steuer. Ich würde gerne dieses Fahrzeug, welches ich nur 3 Wochen im Jahr nutze, für immer in Griechenland lassen, zumal ich mit meiner griechischen Frau auch einen großen Teil meiner alten Tagen dort verbringen möchte. Meine konkrekte Frage, wie kann ich die ganze Angelegenheit legal und kostengünstig lösen? Über Anregungen wäre ich sehr dankbar.
    LG

  180. Andrea
    June 22, 2008 7:47 pm

    noch nachgelegt:
    der Wagen ist von 1970, hat 1700ccm, ist als Oldtimer in Deutschland zugelassen.
    LG

  181. Sotiria
    June 24, 2008 2:15 pm

    Also!
    Was ich bis jetzt gelesen habe ist wirklich zweifelhaft!
    1. Überlege ich mir, ob ich mit dem Auto, dass ich in Deutschland anmelde nach GR fahre und es dort in Deutschland versichert und angemeldet in der Garage lasse! So lange der TÜV nicht abgelaufen ist, sollte das doch kein Problem sein! Woher sollen die griechischen Behörden wissen, dass das Auto nicht zwischenzeitlich wieder in Deutschland war?
    2. Habe ich auf der ADAC Homepage gelesen, dass es vielerorts die Möglichkeit gibt, ein Fahrzeug das länger als 6 Monate, aber nicht auf Dauer in Griechenland bleiben soll, beim örtlichen Zoll unter Zollverschluß unterzustellen.

    Kann mir dies jemand vielleicht bestätigen?

  182. Aleksandra
    June 27, 2008 6:31 pm

    Sehr gehrte Anwälte,
    habe auf griechische-botschaft.de folgendes gelesen:
    Deutsche oder andere EU Bürger, die in Griechenland auf Dauer einwandern wollen sind von den Taxierungsgebühren befreit, wenn Sie bei einem Griechischen Konsulat in Deutschland beweisen können, dass Sie Deutschland für immer verlassen und eine Bescheinigung (pistopiitiko metikessias) davon bekommen.

    Also ich bin deutsche Staatsbürgerin. Habe im Juli 2005 einen Griechen in Deutschland geheiratet, habe auch seinen Nachnamen angenommen.(Papiere im Griechischen Konsulat in Stuttgart erledigt.)
    Wir sind im Dezember 2005 nach Griechenland/ Orestiada gezogen bzw. ausgewandert. Ich bin seit dem Dezember 2005 nicht mehr in Deutschland gemeldet sondern in Griechenland, habe aber meinen Deutschen Pass.
    Wie sieht die Rechtslage für mich aus? Was raten Sie mir? Kann ich dieses Papier noch beantragen oder ist es zu spät?

    Vielen Dank im voraus

  183. Aleksandra
    June 27, 2008 7:14 pm

    Das frage ich zur Sicherheit noch dazu:
    den Zollwert und was da noch so anfällt müsste ich zahlen!? Und wie ich das so verstehe ist das die höhere Summe… Diesem kann ich (noch) nicht entgehen?!?!?

  184. Anwaltsgesellschaft
    June 28, 2008 8:44 pm

    Hallo Heidemarie,
    das mit den Pritschenwagen ist so eine Sache. Die Fahrzeuge wurden grundsätzlich nur zum landwirtschaftlichen Gebrauch zugelassen und haben Vergünstigungen. Allerdings habe ich jetzt kein direktes Verbot gefunden, wonach nicht auch ein Privatmann so ein Fahrzeug, dann allerdings ohne Vergünstigungen, in Griechenland fahren kann.

    http://www.rechtsanwalt.gr

  185. Anwaltsgesellschaft
    June 28, 2008 8:56 pm

    Hall Iota,
    hier haben wir zwei verschiedene Themenkreise. Der erste bezieht sich auf die 6 Monatsfrist erlaubter Aufenthalt eines Fahrzeugs in Griechenland pro Kalenderjahr, wenn der ständige Wohnsitz des Inhabers im Ausland befindet. Wir der ständige Wohnsitz im Ausland aufgegeben und ein griechischer Wohnsitz angenommen, dann gilt die sechsmonatige Frist automatisch nicht mehr. Das wäre entweder mit den tatsächlichen Aufenthalt nach sechs Monaten in Griechenland der Fall, oder durch die Metikesia.
    Der 2. Fall betrifft die Einfuhr von Fahrzeugen durch Personen, welche ihren ständigen Wohnsitz in Griechenland haben.
    Diese dürfen die Fahrzeuge nur wenige
    Tage zur Vorbereitung der Verzollung des Fahrzeugs nach Griechenland einführen.
    http://www.rechtsanwalt.gr

  186. Anwaltsgesellschaft
    June 28, 2008 9:01 pm

    Hallo Herbert,
    grundsätzlich muss das Fahrzeug nach sechs Monaten raus. Es soll jedoch von den Zollämtern die Möglichkeit eingeräumt worden sein, die Fahrzeuge in ein Zolllager zu stellen bzw. die Nummernschilder abzugeben.
    Konkret solltest du jedoch am Zoll deines griechischen Aufenthaltsortes nachfragen.

  187. Anwaltsgesellschaft
    June 28, 2008 9:04 pm

    Hallo Anastasia,
    die zulässige Dauer des Aufenthalts des Fahrzeugs in Österreich ist eine Frage, welche bei den österreichischen Behörden zu erfragen ist.
    http://www.rechtsanwalt.gr

  188. Anwaltsgesellschaft
    June 28, 2008 9:07 pm

    Hallo Sotiria,
    das wird so nicht funktionieren.
    Fahrzeuge, welche aufgrund einer Metikesia nach Griechenland eingeführt werden und zollbefreit sind, dürfen für die Dauer von fünf Jahren nur von der einführenden Person in Griechenland gefahren werden. Inländern ist die Benutzung eines solchen Fahrzeugs untersagt.
    http://www.rechtsanwalt.gr

  189. Anwaltsgesellschaft
    June 28, 2008 9:11 pm

    Sehr geehrter Herr Grah,

    um Ihre Frage genau beantworten zu können, wird die Schadstoffklasse und das Baujahr des Fahrzeugs zusätzlich zur Kubikangabe benötigt. Für ein Fahrzeug mit 1800 ccm Baujahr 2005 Schadstoffklasse E3 zB fallen 35% Zoll an. Der Zoll hat Tabellen mit den Neuwagenpreisen und Extras, davon werden Abschläge jeweils nach dem Alter des Fahrzeugs vorgenommen. Von dem verbleibenden Restbetrag fällt dann die genannte Steuer an.
    http://www.rechtsanwalt.gr

  190. Anwaltsgesellschaft
    June 28, 2008 9:16 pm

    Hallo Andrea,
    für Oldtimer gibt es auch in Griechenland besondere Regelungen und spezielle Kennzeichen. Details können über den Oldtimer Club in Griechenland erfragt werden. Die Adresse läßt sich u.a. über www.car.gr in Erfahrung bringen.
    http://www.rechtsanwalt.gr

  191. Anwaltsgesellschaft
    June 28, 2008 9:19 pm

    Hallo Aleksandra,
    wenn Sie seit 2005 in Griechenland angemeldet und mit ständigem Wohnsitz seither in Deutschland abgemeldet sind, dürfte eine Metikesia jetzt nicht mehr in Frage kommen.
    http://www.rechtsanwalt.gr

  192. Friedrich
    July 11, 2008 3:00 pm

    Hallo,
    ich plane einen Urlaub in Griechenland, der länger als 6 Monate dauert. Anschließend werde ich wieder nach Deutschland zurückkehren. In dieser Zeit werde ich mit meinen in Deutschland zugelassenen PKW unterwegs sein.
    Hierzu nun folgende Fragen:
    Trifft die 6-Monats-Regel auch auf solche Fälle zu?
    Wie gerät man überhaupt ins Visier des Zolls?
    Danke für eine Information.

  193. AnwaltsGesellschaft
    July 11, 2008 3:46 pm

    Hallo Herr Friedrich,
    die sechs Monatsregelung gilt grundsätzlich auch für den von Ihnen geschilderten Fall. Bei geschäftlichen Aufenthalten ist der Aufenthalt einmal verlängerbar soweit ich weiß, muß aber beim Zoll gemeldet werden.
    Ins Visier des Zolls gerät man mit dem ausländischen Nummernschild entweder über Routinekontrollen der Steuerfahndung oder durch Anzeigen.

    http://www.rechtsanwalt.gr

  194. Benjamin
    July 12, 2008 6:53 pm

    Hallo zusammen,
    ich würde gerne ein altes Thema auffassen und Fragen ob es schon Neuigkeiten bezüglich des Einfuhrzolles bzw. Zulassungsgebühr gibt?
    Ich hatte mit dem Wegfall am 01.06.2008 gerechnet….
    Würde mich sehr über jegliche Art von Info freuen.

    MfG

    Ben

  195. schrex
    July 13, 2008 7:00 pm

    Hallo,

    da bin ich genauso neugierig wie Benjamin ….

    schrex

  196. Stefan
    July 14, 2008 5:33 pm

    Hallo!

    Bezüglich der letzten zwei Einträge: auf diese Frage gab es bereits eine Antwort. Eine Abschaffung zum 01.06.2008 hat es nicht gegeben. Mir würde das allerdings auch entgegen kommen.

    Ein paar Freunde und ich planen eine Tour durch Europa mit dem Endziel Thessaloniki, wobei wir jedoch aus Zeitgründen mit dem Flugzeug zurückfliegen möchten. Bisher hatten wir gehofft unser Auto kurzfristig in Griechenland verkaufen zu können, wobei uns das durch den Zoll bisher praktisch unmöglich erscheint.

    Sollte sich diesbezüglich weiterhin nichts geändert haben (und das hatten Sie ja bereits Anfang Juni erwähnt), wollte ich deshalb mal fragen, ob auch ein Zoll anfällt, wenn wir das Auto in Griechenland verschrotten lassen würden (sofern die Kosten für die Verschrottung nicht zu hoch sein sollten). Dies sehen wir als letzte Möglichkeit bevor wir uns für den Zug als Reisemittel entscheiden müssen.

    MfG
    Stefan

  197. Jioti
    July 21, 2008 2:39 am

    Hallo erstmal zusammen,
    ich habe ein frage? Ich möchte mich in kurzer zeit in griechenland sälbständig machen und wollte ein gewerbliches auto mit nehmen. Wie zb. ein Pizzawagen oder Dönerwagen oder Eiswagen wie werden die verzollt und gibt es auch eine besondere tüv abname. Natürlich werde ich mich in D komplett abmelden und in GR anmelden als GR bürger. Danke schon mal in vorraus Panagoti

  198. hape
    July 22, 2008 3:33 pm

    Ja, ja so ist das mit der Einfuhr von Kfz in Griechenland, keiner weis so genau Bescheid. Zu bezahlen ist in GR eine Zulassungssteuer, die von Griechen immer noch „Zoll“ genannt wird, obwohl wir schon lange eine Zollunion der EU haben. Aber so wie sich die Griechen vom Rechnen mit Drachmen nicht trennen können, trennen sie sich auch nicht von diesem Begriff.
    Aber nun zum Thema. Die Erhebung einer Zulassungsteuer ist zulässig und von der EU bestä-tigt. Nicht nur GR sondern auch andere EU-Länder, wie Finnland oder Dänemark, erheben eine derartige Steuer. Das Problem in GR ist die Bemessungsgrundlage für diese Steuer. Grundsätzlich soll beim Erwerb in einem EU-Land der Kaufpreis maßgebend sein, nicht so in GR. GR hat hierzu eine eigene Tabelle entworfen, die jedoch nicht dem tatsächlichen Wert-verlust eines Fahrzeuges entspricht. So wird bei einem Alter von 1 bis 2 Jahre ein Abschlag von 14%, bei einem Alter von 2 bis 3 Jahren ein Abschlag von 21 und bei einem Alter von 15 bis 16 Jahren ein Abschlag von 80% des Großhandelspreises berücksichtigt. Ist man mit die-sem Wert nicht einverstanden, so kann man von einem Sachverständigenausschuss (Be-schwerdeausschuss), der aus einem Vertreter des Zollbezirks, einem Vertreter des Transport- und Kommunikationsministeriums sowie dem Eigentümer oder dessen Vertreter besteht, den Wert feststellen lassen. Die Gebühr hierfür beträgt 300 EUR (nachzulesen unter der EuGH-Rechtsprechung vom 20.09.2007, Rs C-74/06).
    GR trägt in diesem Verfahren vor, dass seine Tabellenwertermittlung zu keinen zu hohen Wertansätzen führt. Dies beweise die Tatsache, dass nur eine geringe Zahl von dem Be-schwerdeverfahren Gebrauch mache.
    Wie sieht denn die Wirklichkeit aus. Kaufen die Griechen ihre Autos im EU-Ausland, so be-auftragen sie nachher in GR zur Abwicklung der Zulassung bestimmte Personen, die sich dar-auf spezialisiert haben. Wie diese Abwicklung läuft, kann sich der, der GR kennt, denken. Natürlich mit Bakschisch, aus diesem Grund verlangen die „Zulassungspersonen“ auch rd. 1000 EUR für die Abwicklung.
    Warum wählen die Griechen diesen Weg ? Sie wollen nicht ewig auf die Zulassung ihres Au-tos warten. Und der Weg zum EuGH, bei dem sie in jedem Fall Recht bekommen würden ?
    Hierzu müssten sie erst einmal einen Anwalt finden, der den Staat verklagt. Einen solchen gibt es kaum, da er sein Gesicht nicht verlieren will. Und wann würden sie ihr Auto zugelas-sen bekommen ?
    So läuft es in GR mit der Einfuhr von Kfz aus einem EU-Land.
    Ändern wird sich vielleicht etwas in ferner Zukunft, da die Kommission der EU die Zulas-sung von Kfz grundsätzlich angleichen möchte. Doch bis dahin bleibt GR stur. Warum auch etwas ändern, ihnen passiert doch sowieso nichts (s. Statistikfälschung zur Erlangung des Eu-ro).

  199. Specialist
    July 23, 2008 4:27 pm

    Dem Staat Passiert wirklich nicht bei aenderungen der Einfuhr jedoch werden unzaellige mesnchen wieder arbeitslos so wie ich auch :-) darum bleibt es halt ne gute sache so wie es ist mit der einfuhr un der anmeldung ……

    Klar ungerecht fuer menschen die aus dem ausland hier umsiedeln wollen mit eigenem PKW aber wiederum gut fuer die leute die sich diese stressige arbeit machen umd den menschen aus Gr den KFZ Stress abzunehmen…..

    darum wird auch nie jemand die genauen preis tabellen erhalten der keinen eigenen laden der sich auf diese art von geschaeften specialiesiert hat erhalten…… ungefaire OK aber nie die aktuellen genauen Preise….

  200. Katzopolis
    July 24, 2008 11:22 am

    Wie sieht es denn mit den Einfuhrbestimmungen von Neu- und/oder Gebrauchtfahrzeugen aus, wenn diese gewerblich eingeführt werden (Kauf z.B. in Deutschland als Händler - Verkauf in Griechenland an Händler/Gewerbetreibender) ??

    Vielen Dank schon mal für die Antwort

  201. Manu
    July 24, 2008 5:33 pm

    Wie sieht es mit dem Zoll bei folgender Situation aus:

    Mein Mann ist Grieche, lebt seit über 40 Jahre hier in Deutschland und nun wollen wir gemeinsam nach griechenland umsiedeln. Gibt es Ermäßigungen weil er quasi Rückwanderer ist?

    Im voraus schon mal herzlichen Dank für eine info.

  202. theodoros
    July 27, 2008 5:52 pm

    Hallo

    Möchte nun wieder nach GR ziehen und meinen PKW mit nehmen:
    Audi A4 bj. ende 98
    6 zylinder
    2.5 Liter tdi
    Was würde der an zoll kosten?

    mfg

  203. Georgios,M
    July 27, 2008 10:51 pm

    Hallo meine eltern sind wieder nach GR. züruck sie waren 22 Jahre in D. sie haben ein Mercedes c180 Bj:1996 1800ccm, mann sagt wenn man in die heimat für immer geht kann mann pro Familie ein Atuo so mit nehmen mann zahlt nur die Gebüren!!kann mir dabei einer helfen Danke.

  204. AnwaltsGesellschaft
    July 28, 2008 8:41 am

    Hallo Benjamin,

    die Steuern sind erwartungsgemäß nicht weggefallen. Das war auch nur ein Gerücht das hier von jemand gestreut worden war.

    http://www.rechtsanwalt.gr

  205. AnwaltsGesellschaft
    July 28, 2008 8:55 am

    Hallo Joti,
    für bestimmte Gewerbefahrzeuge gibt es VErgünstigungen bin mir aber nicht ganz sicher über die Voraussetzungen hierfür, mußt beim Zoll fragen. Für einfache Fahrzeuge, welche nicht erkennbar für einen gewerblichen Gebrauch vorgesehen sind, gelten die üblichen Zölle.

    Hallo Katzopolis,
    für Händler gelten natürlich die selben Einfuhrzölle wie für Privatleute. Es gibt für Händler jedoch die Möglichkeit, sich einen zollfreien Autostellplatz genehmigen zu lassen (ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden). Die Fahrzeuge werden dann dorthin gestellt ohne Nummernschilder und erst beim Verkauf verzollt, oder wieder ins Herkunftsland zurückgebracht.

    http://www.rechtsanwalt.gr

    Hallo Manu,
    ja, Rückkehrer, welche die Voraussetzungen der “Metikesia” erfüllen (das ist ein bestimmtes Verfahren beim Griechischen Generalkonsulat), können ihr Fahrzeug steuervergünstigt, mittlerweile weitestgehend sogar zollfrei nach Griechenland mitbringen. Sie sollten sich beim nächst gelegenen griechischen Konsulat erkundigen.

    http://www.rechtsanwalt.gr

    Hallo Theodoros,
    zunächst sollte geklärt werden, ob es sich um eine “Metikesia” handelt oder ob das Fahrzeug wie gewöhnlich verzollt wird. Bei einer gewöhnlichen Verzollung kann es wegen dem Baujahr des Fahrzeugs Probleme geben, da sich der Zoll auch insbesondere nach der Schadstoffklasse richtet. Wenn es nicht die EURO 3 Norm erfüllt wird es teuer. Ferner ist das Fahrzeug sicher in der höchsten Besteuerungsklasse seiner Schadstoffnorm, weil es über 2.000ccm hat. Als drittes Problem sehe ich den Diesel an. Man kann die Fahrzeuge zwar nach Griechenland einführen, offiziell sollen diese aber nicht in den Stadtgebieten von Athen und Thessaloniki fahren. Sie sollten also schon außerhalb dieser beiden Städte wohnen, wenn Sie einen Diesel fahren möchten.
    http://www.rechtsanwalt.gr

    Hallo Georgios,
    diese Fragen sind schon im Thread bereits beantwortet. Wir möchten allzuviele Wiederholungen sparen.
    http://www.rechtsanwalt.gr

  206. Franz
    July 31, 2008 6:32 am

    Hallo,

    erstmal toll daß es das hier gibt, das hat mir so mache Dinge in dem Kontex schon erklärt.

    Was noch nicht behandelt worden ist:

    Es gibt ja da die fixen Abschläge auf den Fahrzeugpreis, abhängig vom Alter des Fahrzeuges.

    Wo hört denn diese Tabelle “auf”? Theoretisch ist ja nach ca. 28 Jahren das Fahrzeug 0 Wert. Gibt es dann einen “Basisbemessungspreis” unter dem das Fahrzeug nicht mehr sinkt?

    Es geht in dem speziellen Fall um einen “mittelalten” VW Buggy (BJ 90); und um einen älteren (ca. BJ 80); Das Fahrzeug ist noch nicht gekauft. Welcher von beiden würde bei der Steuer günstiger wegkommen?

    Wird ab einem bestimmten Alter der Zeitwert des Fahrzeuges herangezogen?

    Vielen Dank!

  207. hape
    August 7, 2008 1:27 pm

    Hallo Franz,
    ich denke beides wird sich nicht lohnen. Für ein Fahrzeug, das älter als 15 Jahre ist wird grundsätzlich noch ein Restwert von 20% des Großhandelsverkaufspreises angerechnet, unabhängig vom wahrscheinlich tatsächlich niedrigerem Wert des Fahrzeuges (bei diesem Alter im Regelfall unter 20% der damaligen Anschaffungskosten). Nach meinem letzten Stand wird auf diesen Wert bei einem Fahrzeug von 1601-1800 ccm und Bj. 1989-1991 eine Zulassungsteuer von 143%, bei einem Bj. vor 1989 eine von 165% erhoben. Bei einem Fahrzeug von 1801-2000 ccm beträgt diese bereits 240 bzw. 296%. Natürlich gibt es da noch andere Möglichkeiten und “geheime Tabellen” (s. oben “Specialist”). Diese arbeiten wie vom mir weiter oben geschildert.
    Um näheres zur vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Besteuerung von Kfz bei der Einfuhr in GR zu erfahren, empfehle ich die folgenden Seiten der EU im Internet
    Urteil
    http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/form.pl?lang=en&Submit=Rechercher&alldocs=alldocs&docj=docj&docop &datefs=&datefe=&nomusuel=&domaine=&mots=&resmax=100
    EuGH
    http://curia.europa.eu/en/content/juris/c2.htm
    http://curia.europa.eu/de/content/juris/index.htm
    Vertragsverletzungsverfahren
    http://ec.europa.eu/taxation_customs/common/infringements/infringement_cases/index_de.htm
    Kommission
    http://ec.europa.eu/index_de.htm.
    Über die Navigation “Lang” für Language kann auf jede Sprache der EU umgestellt werden. Die Seiten der EU sind daher sehr empfehlenswert.

  208. disappointed
    August 16, 2008 4:34 pm

    Hallo ich bin seit 2 Jahren in Griechenland und bin enttäuscht das dieses Land zur EU gehört.Es werden keine Gesetze beachtet und die EU lässt sie mit paar Geldstrafen davon kommen.Traurig.Wir hatten einen Ford Galaxy Bj:99 d.h.2006 war er gerade 7 jahre alt und der Zoll wollte sage und schreibe 6000 euro von uns haben um den Wagen zu verzollen.Wir mussten den Wagen nach 6 monaten entweder für 6 monate stillegen und vom Amt verblomben lassen und nach 6 monaten eine Gebühr bezahlen zum freigeben oder den Wagen für 6 monate ausser landes lassen.Wir haben ihn letztendlich in Bulgarien verkauft(ohne Probleme).Das ist doch keine Europäische Union wenn man als EU zugehöriger so übern Tisch gezogen wird.Gibt es denn irgendwo die Möglichkeit sich zu beschweren oder sich mal die Gesetzte oder Verordnungen auf deutsch durch zu lesen?Bin vor kurzen aus einem Türkei Urlaub gekommen und hatte 3 Teppiche von einer bekannten bekommen und am griechischen Zoll haben sie uns unsere Pässe (deutsch) weg genommen und von uns 150 euro Zoll verlangt ansonsten gibt er uns die Pässe nicht wieder ist das überhaupt rechtens? am Ende hat er sich 60 euro in die Tasche gesteckt und hat uns gehen lassen.Die vor uns haben 75 Euro an ihn gezahlt und der nach uns 50 alles ohne Beleg.Das geht doch da nicht mit rechten Dingen zu. Ist das nun Gesetz oder können wir froh sein das er im entdefekt nur 60 euro für die eigene Tasche wollte.?
    LG

  209. Savas
    August 19, 2008 8:20 am

    Hallo,

    eine Frage habe ich doch, die bisher in diesem Forum noch nicht gestellt wurde. Um die Angelegenheit der Verzollung zu umgehen und sehr wahrscheinlich auch die Schwierigkeiten und der immense Aufwand hinsichtlich der Formalitäten, lohnt es sich da nicht, seinen Wagen hier in Deutschland zu verkaufen und sich in Griechenland einen vergleichbaren Wagen zu kaufen? Oder sind die Preise in Griechenland absolut nicht vergleichbar mit denen in Deutschland?

    MFG
    Savas

  210. disappointed
    August 19, 2008 1:04 pm

    Hallo
    Die Preise sind hier (Thrakien) für Gebrauchtwagen meiner Ansicht nach sehr hoch.Ich habe mich auf der Suche nach einem PKW auch auf mobile.de informiert und die Preise verglichen und im durchschnitt verlangen die Händler hier zwischen 4000-7000 Euro mehr als in Deutschland.Z.B.Fiat Stilo BJ.2002 mobile.de Preis ab 3,333 Euro Griechenland 10,900 Euro.Opel Zafira Elegance BJ.2001 mobile.de Preis ab 3,950 Euro Griechenland 11,980 Euro.Wenn man aber bedenkt das man beim Zoll auch um die 6000 Euro zahlen muss(z.b.Ford Galaxy)und eine menge Stress und rennerreien haben wird da hier die Mühlen sehr langsam laufen, sollte man evtl. in den sauren Apfel beissen und in Griechenland kaufen auch wenn es echt weh tut.

  211. Anwaltsgesellschaft
    August 21, 2008 2:54 pm

    Hallo Sava,
    Die Neuwagenpreise für Fahrzeuge bis ca. 1600ccm sind in Griechenland mittlerweile günstiger bzw. auf dem selben Niveau wie zB in Deutschland. Bei Fahrzeugen bis 1800ccm muß man schon mehr bezahlen und über 2000ccm sind die Fahrzeuge in Griechenland im Verhältnis zu Deutschland viel teurer. Das hat mit dem gestaffelten Einfuhrzoll zu tun. Allerdings ergeben sich Chancen auf dem Gebrauchtwagenmarkt für ältere Fahrzeuge mit griechischen Nummern, welche zB heute überhaupt nicht mehr eingeführt werden dürften. Man kann also nicht pauschal sagen was vorteilhafter ist, sondern es ist von Fahrzeug zu Fahrzeug und je nach Alter unterschiedlich zu beantworten.

    http://www.rechtsanwalt.gr

  212. Flankos
    August 23, 2008 6:46 pm

    @Anwaltsgesellschaft
    Hallo,
    trotz Übersiedlungsbescheinigung (Metekessia) wurden mir 20% der Taxierungsgebühren abgenommen. Ist das rechtens?

  213. cd
    August 26, 2008 7:23 pm

    Hallo!

    Lt. [url=”http://www.athen.diplo.de/Vertretung/athen/el/01/Zollvorschriften/DownladDatei__Zollforschriften,property=Daten.pdf”]Deutsche Botschaft Athen[/url]kann man i.d.T. ein Fahrzeug bei Übersiedelung ohne Kosten mitnehmen (Stand Mai 2005).

    Meine Fragen:

    Wir planen demnächst unseren Wohnsitz nach Griechenland zu verlegen (alles deutsche Staatsbürger). Dabei werde ich mein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis (Teilzeit bzw. Telearbeit) bei einer deutschen Firma beibehalten. Ich werde mich hierzu etwa 15 Wochen im Jahr in D aufhalten und zu diesem Zweck auch eine Wohnung und D behalten. Grds. wäre mein Lebensmittelpunkt also in GR. Zwischen D und Gr möchte ich mit dem Auto pandeln (fliege nicht so gerne).

    Nach den griechischen Bestimmung müsste ich das Auto in GR anmelden (Hauptwohnsitz und a’dem auch Aufenhalt mehr als 6 Monate im Jahr). Nach m.W. bekomme ich aber als deutscher Staatsbürger mit einem (Zweit-)Wohnsitz in D - die Konstellation Hauptwohnsitz im Ausland, Zweitwohnsitz in D gibt es m.W. im deutschen (Steuer-)Recht nicht - mit einem ausländischen KFZ in D Probleme (Stichwort: Steuerhinterhiehung)!? Ich fürchte das es hierfür keine rechtssichere Lösung gibt!?

    Welche Nachweise muss man genau für die Abgabenfreiheit beim Fahrzeugimport nach GR vorlegen? Bekommt man die überhaupt, wenn man einen Zweitwohnsitz in D behält?

    Vielen Dank!

  214. Flankos
    August 27, 2008 11:53 am

    @CD
    Du fragst am besten den für Dich zuständigen Beamten. Der sitzt auf dem griechischen Konsulat des Bundeslandes, in dem Du in Deutschland wohnst. Der will eh vor einem persönlichen Termin mit Dir am Telefon ausführlich sprechen. Mach Dich auf etwas gefasst!
    Welche Nachweise Du führen musst, ist aber grundsätzlich in dem Infoblatt der Deutschen Botschaft unter dem von Dir oben genannten Link beschrieben.

  215. AnwaltsGesellschaft
    August 29, 2008 8:17 am

    Hallo Flankos,
    die 20% sollten bei aktuellen Übersiedlungen (Metikesia) nicht mehr anfallen und wäre demnach nicht rechts. Es kommt also auf den Zeitpunkt deiner Metikesia an.

    Hallo Cd,
    die Auskünfte von flankos sind zutreffend. Eines ist allerdings vorab sicher, für eine “Zoll”-Freiheit benötigst du die Erklärung, daß du deinen ständigen / Haupt -wohnsitz aus dem Ausland nach Griechenland verlegst.

    http://www.rechtsanwalt.gr

  216. Erik
    September 1, 2008 4:50 pm

    Hallo liebes Anwaltsteam,

    Mein Vater lebt in Deutschland und hat einen deutschen PKW nun seit 1 Jahr in GR, er wußte nicht dass er ihn nach 6 Monaten wieder ausführen mußte. Jetzt macht er sich sorgen. Was soll er nun machen?
    1.Soll er versuchen den PKW wieder auszuführen?
    2.Soll er alles so belassen?
    3.Soll er den PKW beim Zoll anmelden?
    Welche Strafen hat er zu erwarten bei der Ausfuhr oder bei Nichtbeachtung?
    Ist es eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit?

    Ciao
    Erik

    P.S. Ich finde euer Forum super

  217. Flankos
    September 4, 2008 5:55 am

    @Anwaltsgesellschaft
    Die Metekessia wurde am 24.1.07 vom griechischen Konsulat in Stuttgart erteilt. Die Rechnung vom griechischen Zoll bekam ich am 9.3.07.

  218. hape
    September 15, 2008 12:27 pm

    Der Empfehlung von “disappointed”, einen Gebrauchtwagen in GR zu kaufen, kann ich nur bedingt zustimmen. Vor allem beim Kauf eines Gebrauchtwagens von einem Gebrauchtwagenhändler ist Vorsicht geboten. Nach Auskunft von griechischen Freunden, die ihren Gebrauchtwagen in D gekauft haben, sind fast alle Tachos zurückgedreht. Auch mein Schwager hatte vor ein paar Jahren in Serres bei einem Autohändler einen gebrauchten Pkw gekauft, der in Athen (!) zugelassen war. Wenige Kilometer auf dem Tacho und dafür sogar für deutsche Verhältnisse günstig im Preis. Allerdings war bereits bei einem Kilometerstand von ca. 40.000 die Kupplung verschlissen. Dies sollte lt. Händler an der Fahrweise meines Schwagers gelegen haben, der das Auto aber nur im Urlaub genutzt hatte und etwa 3.000 Km gefahren war. Es folgten noch einige Defekte, die für einen Wagen mit diesem Km-Stand unüblich waren. Auch der Mann meiner Schwägerin, der einen “kleinen, illegalen” Autohandel in GR betreibt, macht diese Spielchen. Im übrigen holt der auch Autos aus D. Bei der Frage, wie er das mit der Zulassungssteuer (bei den Griechen “Zoll”) macht, grinst er nur. Es läuft da offensichtlich auch etwas mit der Einschaltung von offiziellen griechischen Gebrauchtwagenhändler in D. Aber wie und was da läuft, das verraten die natürlich nicht.

  219. Flankos
    September 16, 2008 5:50 am

    @Anwaltsgesellschaft
    Hallo,
    nochmal die Frage:
    Trotz Übersiedlungsbescheinigung (Metekessia) wurden mir 20% der Taxierungsgebühren abgenommen. Ist das rechtens?
    Die Metekessia wurde am 24.1.07 vom griechischen Konsulat in Stuttgart erteilt. Die Rechnung vom griechischen Zoll bekam ich am 9.3.07. Es geht um ca. 11.000€. Ist das rechtens? Wenn nicht, was kann ich tun?

  220. hape
    September 17, 2008 1:25 pm

    Hallo Flankos,
    eine Übersiedlungsbescheinigung ist innerhalb der EU m.E. nicht mehr erforderlich, da hier durch die Zollunion kein Zoll mehr anfällt. Erforderlich ist sie weiterhin bei der Übersiedlung von einem Drittland in die EU, da hier ansonsten Zoll anfallen würde. Ein Blick in die deutsche Internetseite des Zoll - https://www.bmf.gv.at/Zoll/Wissenswertes/bersiedlungsgut/bersiedlungauseinem_1689/_start.htm - kann hier ganz hilfreich sein. Sollte es sich bei der Zahlung allerdings um die Zulassungssteuer für ein Auto handeln, die durchaus so hoch ausfallen kann, so wäre dies dem Grunde nach nicht zu beanstanden, obwohl sie in der Höhe ggf. EU-rechtswidrig ist. Übersiedeln Griechen, so erhälten sie zumeist ein rotes Kennzeichen, die man in GR oft sieht. Hier soll - man meiner Kenntnis - die Zulassungssteuer im Zeitpunkt der Übersiedlung nicht erhoben werden. Das Fahrzeug darf allerdings innerhalb von 5 Jahren nicht verkauft werden. Was allerdings für Griechen gilt muss auch für andere EU-Bürger gelten, ansonsten läge eine Diskriminierung vor. Aber in GR gehen trotz EU-Mitgliedschaft die Uhren anders.
    Aber was kann man nun tun, wenn man ungerecht behandelt wurde. Da gibt es zu einem den Bürgerbeauftragten von GR, dem man in deutsch schreiben kann und auch in deutsch geantwortet wird. Seine Adresse lautet:
    The Greek Ombudsman
    Hatziyianni Mexi 5
    GR – 11528 Athens
    Greece.
    Liegt ein Verstoß gegen EU-Recht, z.B. Freizügigkeit der Wohnsitznahme und ggf. Diskriminierung, so bleibt eigentlich nur der Weg zum EuGH. Ansonsten kann man allen nur viel Spass mit griechischen Behörden wünschen, die zumeist immer noch nicht begriffen haben, dass sie zur EU gehören und dort Regelungen getroffen sind, die auch für ihr Land gelten. Interessant sind hierzu auch die Artikel des Handelsblattkorrespondenten Gerd Höhler auf (http://blog.handelsblatt.de/athen-hoehler/archiv.php?jahr=2006&monat=9Um), der seit 20 Jahren in Athen lebt. Viel Spass beim Lesen dieser Kommentare.

  221. Hildegard Dagga
    September 19, 2008 12:55 pm

    Hallo Aleksandra aus Orestiada,
    würde gerne Kontakt mit Dir aufnehmen. Sind auch vor 3 Jahren nach Orestiada ausgewandert.

  222. Flankos
    September 23, 2008 2:18 am

    @hape
    meine Frage war doch ganz einfach und außerdem an die Anwaltsgesellschaft gestellt.
    @Anwaltsgesellschaft
    Auf meine Frage nach der Rechtmäßigkeit der 20 prozentigen Taxierungsgebühr trotz Metekessia antworteste Du mir:
    “Hallo Flankos,
    die 20% sollten bei aktuellen Übersiedlungen (Metikesia) nicht mehr anfallen und wäre demnach nicht rechts. Es kommt also auf den Zeitpunkt deiner Metikesia an.”

    Die Metekessia wurde am 24.1.07 vom griechischen Konsulat in Stuttgart erteilt. Die Rechnung vom griechischen Zoll bekam ich am 9.3.07. Es geht um ca. 11.000€. Ich bitte Dich noch einmal um eine Antwort auf die Fragen: “Ist das rechtens? Wenn nicht, was kann ich tun?”

  223. Jackie Brown
    September 24, 2008 7:41 pm

    Ich wüßte gerne ob es erlaubt ist einen Pick up zu fahren in GR genauer in Kreta.Mir wurde gesagt Privatpersonen dürfen dass nicht , man müßte ein Gewerbe haben ob sich das auf Farmer bezieht oder einfach Gewerbe weiß ich nicht.
    Ich überlege in D einen Nissan 4/4 zu kaufen. (Gebraucht BJ 2003 Diesel ca. €9500,-)
    In Kreta habe ich ein Haus gemietet und besitze ein Grundstück
    auf das ich ein Haus bauen möchte. (Bauantrag läuft)
    den Wagen würde ich dann gerne mit Kreta zulassen. Ich bin also in einer ländlichen Gegend (Dorf).
    Letztes Jahr habe ich eine Vespa erworben und dafür brauchte ich eine Adia Siomonis (Aufenthaltsgenehmigung) . Ich verbringe ca 6 Monate vom Jahr in Gr.
    Wie hoch wird der Einfuhrzoll (Prozentuall?? )Das Auto hat eine grüne Plakette reicht das Schadstoffmäßig und ich bin aber mit Hauptwohnsitz weiterhin in Deutschland. wer weiß wie es geht?
    Danke

  224. hape
    September 25, 2008 12:55 pm

    Hallo Flankos,
    Entschuldigung dass ich geantwortet habe. Ich werde das in Zukunft nicht mehr tun und mich ggf. ganz aus dem Forum verabschieden. Ich arbeite zwar auf dem Gebiet des Steuerrechts und der EU und habe über 20 Jahre Erfahrung mit GR aber das interessiert zumindest mal Flankos nicht.

  225. Anwaltsgesellschaft
    September 25, 2008 4:00 pm

    Hallo Flankos, hallo hape
    es braucht sich niemand aus dem Forum zu verabschieden und die Beiträge sind selbstverständlich willkommen, das was Flankos vermutlich meinte ist, daß wir die Ausführungen allgemeiner Art bereits schon mehrfach eingestellt haben und die Fragen dem Grunde nach wiederholt besprochen und geklärt wurden. Daß für Hausrat keine Übersiedlungsbescheinigung erforderlich ist innerhalb der EU ist klar. Ebenso daß auf Fahrzeuge Einfuhrzoll zu bezahlen ist und daß im Falle der Vorlage einer Übersiedlungsbescheinigung der Zoll nur 20% des regulären Betrages betrug. Auch ist klar, daß mittlerweile im FAlle der Übersiedlung die 20% weggefallen sind. Bei der Frage von Flankos geht es nur die spezielle Frage, ab wann diese Zollfreiheit gilt. Wir versuchen seither den genauen Zeitpunkt zu klären mit dem Zoll und mit den Konsulaten, festzustehen scheint bislang daß es etwa “seit einem Jahr” so ist, im Zollgesetz haben wir dafür keine Grundlage gefunden, es kann ein internes Schreiben bzw. eine Verfügung etc. sein. Der von Flancos genannte Zeitpunkt scheint jedenfalls ziemlich nahe am Stichtzeitpunkt der Umstellung zu liegen. Wir werden nochmals darauf zurückkommen.

  226. Anwaltsgesellschaft
    September 25, 2008 4:07 pm

    Hallo Jackie Brown,
    das mit den Pickups gilt hinsichtlich des Einfuhrzolls, da diese als Gewerbefahrzeuge einer anderen Besteuerung unterliegen. Bei der Berechnung des Einfuhrzolls kommt es auch auf die Schadstoffklasse E3, E4 etc., die Kubikzahl und das Baujahr an. Ich denke, daß du für die genaue Berechnung an den Zoll oder an einen Verzöllner (die übernehmen in Griechenland privat die Verzollung von Fahrzeugen) wenden solltest. Es könnte sich vermutlich lohnen, wenn du dir einmal die Preise für Pickups in Griechenland anschaust.

  227. Anwaltsgesellschaft
    September 26, 2008 9:01 am

    Hallo Flankos,
    wir konnten mittlerweile die Rechtsgrundlage für die Abschaffung der 20% Zoll für Fahrzeuge bei Übersiedlung finden. Es handelt sich um die Modifizierung des Gesetzes 2960/2001 aus dem Jahre 2007, welche seit JUNI 2007 gilt: Die Erhebung der 20% im Januar 2007 dürfte damit (noch) rechtens gewesen sein.

  228. Gregor
    September 26, 2008 9:40 am

    Hallo,

    mir ist schon vor geraumer Zeit aufgefallen, dass es auch in GR Kfz-Saisonkennzeichen gibt.
    Leider weiß ich nicht, wie man solche zu welchen Bedingungen erhalten kann.

    Auch unter Google habe ich nichts zum Thema gefunden.

    Vielleicht gibt es ja hier jemanden, der mir weiterhelfen kann.

  229. Pantelis
    September 26, 2008 12:50 pm

    Sehr geehrte Anwaltsgesellschaft,
    wie hoch sind denn die Taxierungsgebühren für rein gewerbliche Fahrzeuge (LKW)? In meinem Fall: MB-Vito EZ. 2004, 2100cc Euro3 Diesel, LKW Zulassung Kaufpreis in Deutschland 12.600€ netto. Ich bin im Handelsregister eingetragen (als O.E)
    Laut tel. Auskunft in Grevena sollte ich 6000€! bezahlen. Aus was sich die Taxierung zusammensetzt sagte man mir nicht, das gehe mich nichts an hies es.
    Besten Dank für Ihre Mühe!

  230. Pantelis
    September 26, 2008 6:14 pm

    kurzer Nachtrag:
    anbei die top aktuelle Tabelle für PKW, Krad, Wohnmobile!

    http://www.griechische-botschaft.de/wirtschaft/meldungen/ 80214.html
    Wie (fast) immer ohne Datum oder Nennung der Inkrafttretung.
    An Stelle von Wegfall- oder Minderung der Abgaben werden diese jetzt im Bereich EURO3 sogar noch drastisch erhöht!
    Langsam frage ich mich was das soll?!

  231. Pantelis
    September 29, 2008 11:56 am

    Guten Tag liebe Anwälte,
    ich habe mir gerade die Tabelle “Telos Taxinomisis Fortigon/Ohimaton etc.” beim griechischen Finanzamt besorgt. Wen es interessiert, anbei der derzeitige Stand der Dinge:

    Die vom Zoll geforderten 6000€ kommulieren sich aus 26% Telos Taxinomisis + 19% FPA + Schreibgebühren. Meine Vorsteuerabzugsberechtigung (§25a) ignoriert man beim Zoll. Ich soll die ca. 2500€ MwSt. erst mal bezahlen und sie dann in meiner Umsatzsteuervoranmeldung geltend machen. Der Sinn des §25a scheint dem griechischen Zoll, bzw. Fiskus noch nicht geläufig zu sein?!
    Die 26% Telos Taxinomisis sind ebenfalls völliger Unsinn, da das Fahrzeug ein zulässiges Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen hat und somit mit 5% vom Kaufpreis oder Schätzwert (wieder ein Hintertürchen des Zolls) zu Taxieren ist. Trotz vorliegendem Frachtbrief nebst ordentlicher Rechnung der Spedition, verlangt der Zoll von mir noch zusätzlich die Personalien des LKW-Fahrers plus das Fährticket für die Überfahrt von Italien nach Griechenland.

    Ich habe den Wagen vorsichtshalber “gleich” von der Spedition auf einen Zollfreien Abstellplatz eines Verwandten verbringen lassen. Gleich bedeutet in diesem Fall, mit einem Tag Zwangspause weil der LKW am Freitag nicht betankt werden konnte wegen des Zoll-Streikes durch den es an den Tankstellen keinen Kraftstoff gab!

    Macht es aus Ihrer Sicht Sinn gleich Anwaltlich gegen diese Zolldienststelle vorzugehen, oder erst mal alle Absurden Forderungen zu begleichen und dann ein “richtig großes Fass” vor dem EU-Gerichtshof aufzumachen? Was ich konkret meine ist: gebe ich durch die Entrichtung der geforderten Zölle meine Rechtsposition auf oder nicht?

    Mit freundlichen Grüßen an die Anwaltskanzlei und vortrefflicher Hochachtung an den griechischen Zoll!!

  232. cd
    October 10, 2008 7:34 pm

    “Hallo Cd,
    die Auskünfte von flankos sind zutreffend. Eines ist allerdings vorab sicher, für eine “Zoll”-Freiheit benötigst du die Erklärung, daß du deinen ständigen / Haupt -wohnsitz aus dem Ausland nach Griechenland verlegst.”

    Hallo Anwaltsgesellschaft,

    danke für die Info. Noch irgend einen Tip, wie man den Beamten klarmacht, dass man zukünftig seinen Hauptwohnsitz in GR hat, wenn man in D einen (Zweit-)Wohnsitz behält?

    Vielen Dank!

  233. KONSTANS
    October 14, 2008 3:19 pm

    KONSTAS
    WIE ICH ES ERFAHREN HABE,KOENNTE EIN GRIECHISCHER RENTNER
    IN DEUTSCHLAND MIT STAENDIGEN WOHNSITZ IN DEUTSCHLAND,SEIN
    AUTO NACH GRIECHENLAND EINFUHREN UND DAS GRIECHISCHE
    AUTOKENNZEICHEN ERHALTEN.WELCHE SIND DIE FORMALITAETEN??

  234. harry moitzi
    October 24, 2008 5:40 pm

    ich hätte gerne eine rechtliche auskunft. vor kurzem habe ich in kreta ein haus gemietet, gebe meinen wohnsitz in österreich auf und werde im hauptwohnsitz dort leben. ich möchte gerne einen mitsubishi pajero 3,0l v6, bj. 93 mitnehmen. kann ich diesen als übersiedlungsgut nach kreta einführen und kommen kosten auf mich zu? vielen dank für ihre rückantwort.

  235. ulrika
    October 27, 2008 2:09 pm

    hallo
    ist es möglich, einen deutschen gebrauchtwagen (vw golf, ezl: 1999) während einer europareise in griechenland einem händler zu verkaufen, um dann per zug weiter in den orient…? kann der händler die ganzen steuersachen, anmeldungen… machen? macht das überhaupt sinn, wenn so hohe zollgebühren anfallen? und letzte frage: kann die abmeldung des autos in deutschland von dort aus abgewickelt werden, oder macht das schwierigkeiten, weil die papiere zurückgeschickt werden müssen und demnach nicht ordnungsgemäss dem käufer übergeben werden können?

    danke für alles, was meinem verwirren kopf weiterhelfen kann!

  236. nikoprofi
    October 27, 2008 3:14 pm

    ich hätte gerne eine auskunft. ich möche mir einen BMW 316 ti compact kaufen.der kaufpreis beläuft sich auf 8,900 Euro.das auto würde aus deutschland kommen.er wurde 2003 angemeldet hat 1796cm und 116 ps und ist ein euro 4fahrzeug..nunn meine frag: was würde mich die einfuhr nach griechenland kosten wasfür kosten kommen da auf mich zu.es ist für den privaten gebrauch…

  237. Anwaltsgesellschaft
    October 28, 2008 1:22 pm

    Hallo Pantelis,
    von diesem Problem habe ich in der Vergangenheit bereits gehört. Der griechische Zoll verlangt bei gewerblichen Fahrzeugen die Zahlung der Umsatzsteuer, selbst wenn diese bereits in Deutschland bezahlt wurde. (Bei privaten PKWs wird dies nicht so gehandhabt, sondern die Steuer angerechnet). Die eventuelle Rechtsgrundlage für dieses Vorgehen habe ich bislang noch nicht geprüft. Am Einfachsten ist es jedoch, wenn die Umsatzsteuer in Deutschland überhaupt nicht erst bezahlt wird (im Rahmen der Bezeichnung als Exportfahrzeug). Wenn das Thema noch aktuell ist, bitte ich um Mitteilung, dann werde ich mal die Rechtsgrundlage prüfen.

  238. Anwaltsgesellschaft
    October 28, 2008 1:26 pm

    Hallo cd,
    die Anmeldung des Wohnsitzes in Griechenland erfolgt bei der zuständigen Gemeinde. Ob darüber hinaus noch ein Nebenwohnsitz in Deutschland vorhanden ist, dürfte für die Anmeldung nicht relevant sein. Allerdings benötigt man auch eine Aufenthaltserlaubnis, welche jedoch bei EU Bürgern reine Formalität ist und sehr schnell ausgestellt wird (Ist übrigens keine griechische Besonderheit, sondern EU-Recht). Mit der Anmeldung dürfte es bei den Beamten keine Probleme geben.

    http://www.rechtsanwalt.gr
    http://www.rechtsanwalt-griechenland.de

  239. Anwaltsgesellschaft
    October 28, 2008 1:30 pm

    Hallo Harri Moitzi,
    bei der Übersiedlung können Sie vom griechischen Konsulat in der Schweiz eine Übersiedlungsbescheinigung ausstellen lassen. Damit können Sie das Fahrzeug zollfrei nach Griechenland einführen. Aufgrund des Alters des Fahrzeugs würde ich jedoch eine Anfrage empfehlen und mir auch überlegen, ob Sie nicht ein neueres Fahrzeug mitnehmen möchten, da die Steuerfreiheit durch die Einfuhr dieses älteren Fahrzeugs verbraucht wäre.
    http://www.rechtsanwalt.gr
    http://www.rechtsanwalt-griechenland.de

  240. Anwaltsgesellschaft
    October 28, 2008 1:35 pm

    Hallo Ulrika,
    hierzu sollten Sie bereits einen Käufer parat haben, sonst wird es schwierig. Grundsätzlich ist es möglich, wenn die Formalitäten eingehalten werden. Ein Fahrzeug, welches zum Zwecke der Einfuhr nach Griechenland verbracht wird, muß binnen weniger Tage verzollt werden. Hierzu werden einige Unterlagen benötigt.
    Was gegen die Aktion spricht ist allerdings das Baujahr des Fahrzeugs, da der Zoll hierfür unverhältnismässig hoch ausfallen wird. Ich würde deshalb von dieser Vorgehensweise absehen.

    http://www.rechtsanwalt.gr
    http://www.rechtsanwalt-griechenland.de

  241. Anwaltsgesellschaft
    October 28, 2008 1:37 pm

    Hallo nikoprofi,
    welche Euro Norm erfüllt das Fahrzeug ?
    http://www.rechtsanwalt.gr
    http://www.rechtsanwalt-griechenland.de

  242. nikoprofi
    October 28, 2008 2:31 pm

    das fahrzeug besitzt die
    Schadstoffklasse:
    Euro4
    danke schon mal in vorraus auf eure antwort

  243. Stefan Reiter
    November 8, 2008 2:45 pm

    Hallo an Alle. Erst einmal Hut ab fuer die unglaubliche Geduld, immer wiederkehrende Fragen zu beantworten. Da sich die Gesetze im Laufe der Zeit veraendern- wuerde es nicht Sinn ergeben, am Anfang ein Zusammenfassung mit Datum zu schreiben, die dem neustem Stand entspricht? Bei mir sind nach Lektuere etlicher Beitraege doch noch Fragen offen.
    1. Was definiert permanenter Wohnsitz? Ist es wie im Steuerrecht Anwesenheit von mehr als 183 Tagen im Jahr?
    2. Ich habe meine Aufenthaltsgenehmigung vor 2 1/2 Jahren bekommen- damit habe ich wohl verpasst, mein Auto “fristgerecht” also ohne Bezahlung der Taxierungsgebuehr,einfuehren zu koennen?
    3. Es giebt viele Leute hier (Ithaka, Kefalonia), die behaupten, die 6 Monate-Regel (fuer voruebergehenden Aufenthalt) stimme nicht mehr. Ist das korrekt?
    4.Laut grieschicher Botschaft in Deutschland benoetigt man zur Einfuhr auch COC Papiere- handelt es sich dabei um Papiere fuer die Emissionsklasse? Gilt das auch fuer Motorraeder?…und “Datenbestaetigung des Herstellers”- was sind das fuer Papiere, braucht man auch diese fuer Motorraeder? Bekommt man so etwas vom Hersteller?(BMW)
    5. Fuer einen Verkauf meines Autos in Griechenland: Weiter oben wird von der Anwaltsgesellschft erwaehnt, dass die “Formalitaeten eingehalten” werden muessen. Was bedeuted das? Kann ich mein (in England zugelassenes) Auto an einen Griechen oder Albaner verkaufen und ihm per Vertrag die Obligation zum Import ueberlassen? Waere ich damit rechtlich aus dem Schneider?
    6. Schliesslich- um legal zu sein, bleibt eigentlich hier nur der Kauf eines Gebrauchtwagens. Aus alten Beitraegen entnehme ich, dass ich eventuell als Privatmann nicht jedes Auto kaufen oder fahren darf? Ist das korrekt? Die Dieselsituation ist klar- wie sieht es aus mit einem Volkswagen Bus zum Beispiel, um meinen alten zu ersetzen? Muss man gewerbetreibend sein,um ein derartiges Fahrzeug- oder pick-up, zu kaufen?
    Ich danke im Voraus allen, die bereit sind, zu antworten
    Viele Gruesse Stefan

  244. Margitta Grosser
    November 11, 2008 1:16 pm

    Hallo und Kalimera! Bin ich aber froh Euch im Internet gefunden zu haben. Habe meine Bekannten in Griechenland befragt, aber keiner kann richtige Auskunft geben. Jetzt meine Frage: Wir sind Rentner, haben ein kleines Grundstück in der Nähe von Kalamata. Wir fahren im Sommer bis zu 5 Monaten nach Griechenland. Aber wir werden ja nicht jünger und möchten bald nicht mehr ungefähr 1000km bis nach Italien zur Fähre nach Patras fahren.
    Deshalb dachte ich, daß wir unseren BKW ab nächstes Jahr dort in unserer Garage stehen lassen und mit dem Flugzeug hin und her fliegen. Unser Auto ist ein Mercedes, 20 Jahre alt, in top Zustand (mein Mann ist von Beruf Automechaniker). Das Auto hat ein Saison-Kennzeichen, 6 Monate von April bis September. Also es meldet sich automatisch an und ab. Da können wir doch das Auto in Griechenland in unserer Garage stehen lassen, ohne irgendwelche Formalitäten. Es dürfte da doch gar nichts passieren, weil es sowieso nur ein halbes Jahr auf den Straßen, wo auch immer, fahren darf. Ist das so richtig ?
    Und noch eine Frage: In Griechenland wohnen ja auch Engländer. Die meisten haben am Fahrzeug vorn ein engliches Kennzeichen und hinten ein griechisches Kennzeichen. Wie geht denn das?
    Danke im Voraus. Viele Grüße Margitta

  245. AnwaltsGesellschaft
    November 14, 2008 4:17 pm

    Hallo Nikoprofi,
    der Zoll dürfte ca. 35% vom Zeitwert (auf der Grundlage der Tabellen des Zolls) betragen. Bitte mit Zoll die Altersfrage des Fahrzeugs aber noch abklären.

  246. AnwaltsGesellschaft
    November 14, 2008 4:30 pm

    Hallo Stefan Reiter,
    das macht sicher Sinn und wir greifen gerne den Vorschlag auf, obgleich wir natürlich die Zeit finden müssen, um das umzusetzen….
    Zur 1. Frage: Der Wohnsitz ist der Ort des ständigen Aufenthaltes. Als Hauptwohnsitz wird automatisch der Sitz in Griechenland angenommen, bei dem man in der jeweiligen Gemeinde angemeldet ist. Bei ausländischen Mitbürgern ergibt sich der ständige Wohnsitz zusätzlich anhand der Aufenthaltsgenehmigung. Gesonderte Einwohnermeldeämter gibt es in GR nicht. Die 183 Tage Regelung ist in Griechenland eine 6-Monatsregelung +1 Tag.
    2. Frage: Ja, wenn Sie eine Aufenthaltsgenehmigung vor 2,5 Jahren beantragt und sicherlich auch erhalten haben, dann ist “der Zug raus” für eine “metikesia”, also für eine Übersiedlung und damit für eine Übersiedlungsbescheinigung, mit welcher Sie ein Fahrzeug kostenlos einführen können.
    3. Nach unserem Kenntnisstand besteht die 6-Monatsregel weiterhin.
    4. Ja, es geht um die Emissionspapiere bzw. um die Schadstoffklasse, da sich danach auch der Zoll richtet. Grundsätzlich wird aber eine “Übereinstimmungsbescheinigung” verlangt, welche üblicherweise in den Fahrzeugpapieren meist schon enthalten ist. (Gelber Umschlag).
    5. Verkaufen können Sie Ihr Fahrzeug meines Erachtens überall. Es geht dann in Griechenland nur um die Verzollung und die Ummeldung. Wenn Sie das Fahrzeug zB in England verkaufen und des dort auf den neuen Käufer zugelassen und erst anschließend nach Griechenland eingeführt wird, dann ist der Käufer für die Einfuhr verantwortlich. Wenn aber das Fahrzeug quasi noch mit Ihren Nummernschildern eingeführt wird, dann sind Sie auch Haftungsschuldner gegenüber dem Zoll. Also kann die Frage erst dann richtig beantwortet werden, wenn klar ist, auf wessen Namen das Fahrzeug bei seiner Einfuhr zugelassen ist.
    6. VW Bus sehe ich kein Problem, bei den Pickups ist es nach diesseitigem Kenntnisstand noch so, daß es gewerblich angemeldet sein muß.
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  247. AnwaltsGesellschaft
    November 14, 2008 4:35 pm

    Sehr geehrte Frau Gosser,
    rein rechtlich gesehen, genügt es nicht, das Fahrzeug einfach für 6 Monate in die Garage zu stellen. Es muß entweder aus Griechenland ausgeführt werden, oder aber beim Zoll abgegeben werden (meines Erachtens könnte auch nur die Abgabe der Nummernschilder evtl. ausreichen, müsste aber mit dem örtlichen Zoll geklärt werden).
    Das mit den Engländern kann ich Ihnen auch nicht genau erklären, könnte aber mit den Zulassungsstempeln / TÜV etc. zu tun haben, da sich diese auf dem hinteren griechischen Nummernschild befinden. Juristisch korrekt ist das jedoch sicherlich nicht.
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  248. Attila Sirman
    November 20, 2008 12:26 am

    Guten Tag zusammen,

    zufällig wurde ich heute auf das Thema der Einfuhr von Kfz nach Griechenland gestoßen und stelle nach einiger Recherche entsetzt fest, dass Griechenland für die Einfuhr von Kfz tatsächlich Zölle erhebt. Nun stellt sich mir die Frage, wie diese Praxis mit dem Konzept des gemeinschaftsweiten Binnenmarktes vereinbar sein soll, nach dem Binnenzölle klare und regelmäßig verbotene Wettbewerbsbeschränkungen darstellen. Ich würde mich freuen, auf diese fundamentale Frage nach der Rechtmäßigkeit dieser Zölle hier eine Antwort zu finden, insbesondere, wie die griechischen Behörden diese Praxis rechtfertigen wollen.

  249. cd
    December 10, 2008 7:50 pm

    Hallo zusammen,

    noch eine Frage an die Praktiker: Ist es korrekt, dass man als Fahrer eines PKW mit ausländischem Kennzeichen in GR bugl. der 6-Monats-Frist in der Beweislast ist? Welche “Beweise” werden anerkannt? Genügt ein Pass mit Ein-/Ausreisestempeln (z.B. bulgarische oder mazedonische Grenze)? Vielen Dank!

  250. Anwaltsgesellschaft
    December 11, 2008 4:00 pm

    Hallo cd,
    Es trifft zu, dass der Fahrer eines PKW mit ausländischen Kennzeichen die Beweislast dafür trägt, dass das mit ausländischen Kennzeichen versehene Fahrzeug den erlaubten „Aufenthalts“-Zeitraum von 6 Monaten in Griechenland nicht überschritten hat. Das Fahrzeug muß dabei zurück in sein Herkunftsland. In der Regel würde der Pass mit Ein-/Ausreisestempeln zum Nachweis der Ein-/ bzw. Ausfuhr nach/aus Griechenland ausreichen. Ebenso stellen Frachtpapiere von Speditionen über die Verladung des Fahrzeugs Nachweise dar.Für spezielle Rückfragen sollte hier gegebenenfalls auch ein Verzollungsbüro herangezogen werden.
    Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen selbstverständig gern zur Verfügung.

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  251. Anwaltsgesellschaft
    December 11, 2008 4:02 pm

    Hallo Attila,

    die von Ihnen gestellte Frage ist eine der meist diskutierten in diesem Forum, sie wurde bereits mehrfach unter allen möglichen Aspekten diskutiert und beantwortet. Mit einem Satz ist es so, daß Griechenland bei der EU Strafen dafür bezahlt. Soweit die nationale Regelung über die Erhebung der Einfuhrzölle besteht, ist sie in Griechenland wirksam und muß befolgt werden. Alles weitere finden Sie in diesem Blog ausführlich.

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  252. saftravelkorfu
    January 20, 2009 5:58 pm

    Hallo erstmal alle miteinander bin durch Zufall auf diese Seite gestoßen und denke das ich mehr Erfahrung mit Griechenland gemacht habe als die Meisten hier auf diesen Seiten. Haben auch schon viel Lehrgeld bezahlt. Ich finde es jedoch sehr schade das die meisten Leute hier so negativ gegenüber Griechenland eingestellt sind - wieso bleiben sie dann nicht einfach in Deutschland ???????? In Griechenland gibt es nunmal andere Gesetze ob richtig oder falsch ?? Natürlich hat vieles nichts mit der EU zu tun aber natürlich kann sich dort nicht alles von heute auf morgen ändern. Egal. So nun meine Frage an einen Anwalt der sich mit der griechischen - speziell corfiotischen Rechtsregelung auskennt. Wir betreiben seit mehr als 10 Jahren ein Travelagency auf Korfu - welche wir nicht benötigen nur als Legalisierung für unsere Ausflüge. Führen Wandertouren- Mountainbiketouen und vor allem geführte Geländewagensafaris durch. Unsere Frage nun wir haben natürlich auch schlechte Erfahrungen bzgl. Telonio gemacht - aktuell möchte ich gerne wissen ob sich da neuersten etwas tut ? Auch in Griechenland ist ja der Autohandel komplett zum erliegen gekommen - kann es sein das die Telonio demächst vielleicht doch wegfällt ? Möchten gerne neue Jeeps einführen gibt es eine Möglichkeit dies legal und ohne Telonio zu tun ? Haben bisher die Jeeps von örtlichen Autovermietungen angemietet diese sind nun zu alt (Tourismus nur 8 Jahre Vermietung möglich) Wäre natürlich viel günstiger die Autos von Deutschland zu holen. Oder kann man inzwischen vielleicht doch mit deutschen Nummern - wenn man z.B. ein Gewerbe in Deutschland besitzt - dort arbeiten ? Ich kann doch normalerweise EU-Weit arbeiten ? Normalerweise schreibe ich schon, denn ich weiss ja das in Hellas andere Gesetzte gelten. Kenne eine Firma auf Zypern (gr. Teil) die dort arbeitet und die Auto auch nicht eingeführt hat ist ja alles unrentabel !!! Oder kann es sein das es einfach an EOT liegt ??? Evtl. Sondergenehmigung ? Danke für eine Antwort falls sich jemand angesprochen fühlt !! Ich bin übrigens trotzallem gern auf Korfu - manches ist besser, da es vielleicht nicht so haarklein geregelt ist.

    Viele Grüße Michaela

  253. flankos
    February 1, 2009 5:08 pm

    @saftravelkorfu
    …Ich finde es jedoch sehr schade das die meisten Leute hier so negativ gegenüber Griechenland eingestellt sind - wieso bleiben sie dann nicht einfach in Deutschland ???????

    In Griechenland ist das Wetter besser!

  254. andreas
    February 5, 2009 2:23 am

    hallo,
    ich hätte da eine frage: ich lebe seit o3.08 in griechenland und habe mein pkw mit deutschen schildern dabei. ich habe erst am ende vom jahr erfahren dass ich das auto nur 6 monate im jahr in griechenland haben darf. meine frage ist jetzt: da jetzt februar09 ist und das jahr 2009 erst 2 monate alt ist. kann ich jetzt trotzdem schwierigkeiten bekommen oder bin ich jetzt bis ende juni erstmal sicher????
    wollte mein auto hier verkaufen aber wie ich sehe ist das nicht so leicht..
    vielen dank schon mal
    gruss

  255. Anwaltsgesellschaft
    February 5, 2009 10:02 am

    Hallo savetravelcorfu,
    ich teile deine Ansicht, daß man den neuen Herausforderungen in einem anderen Land etwas flexibel begegnen muß und starr in seinen einmal gelernten Verhaltensschemata verharren sollte. Griechenland ist in etlichen Punkten anders als Deutschland, das birgt jedoch auch Chancen wenn man die Unterschiede nicht nur kritisiert sondern versucht zu verstehen.
    In Sachen Einfuhrzoll kann ich leider nichts neues vermelden. Der Zoll gilt weiterhin auf nicht absehbare Zeit. Ohne Einfuhrzoll wird nichts mit der Einfuhr gehen. Einzige mir bekannte Ausnahme sind Hybridfahrzeuge (zBLexus)für welche es Steuerfreiheit gibt. Für diese Fahrzeuge fällt also kein Einfuhrzoll an.

    Viele Grüsse nach Corfu

    Anwaltsgesellschaft

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  256. Anwaltsgesellschaft
    February 5, 2009 10:05 am

    Hallo Andreas,
    wer seinen ständigen Wohnsitz in Griechenland hat, darf überhaupt nicht mit ausländischen Kennzeichen in Griechenland fahren. Nach sechs Monaten ständigem Aufenthalt in Griechenland wird auch ein ständiger Wohnsitz unterstellt bzw. vermutet.
    Nur Fahrzeughalter mit ständigem Wohnsitz im Ausland dürfen ein Fahrzeug bis zu sechs Monaten im Kalenderjahr nach Griechenland einführen und hier auch fahren. Danach muß das Fahrzeug wieder ausgeführt werden.

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  257. Herkul
    February 7, 2009 2:37 pm

    Hallo,
    Wohne in Deutschland aber fliege mind.3mal im Jahr nach Griechenland und bleibe dann auch so ca.6wochen jedesmal.
    Ständig eine Auto zu mieten,wird auch etwas teuer.
    Hab was gehört ,das ich eine Auto mit Deutschem Kennzeichen auch mal über den Zeit von 6 monaten da lassen kann,aber es den Zoll bescheid sage und die dann den Wagen verplomben bis ich die bei der wiedereinreise rufe und die es gegen eine kleine gebühr entplomben.
    Somit soll es möglich sein,den Wagen auch mal über 6 monate da zu lassen ohne probleme zu bekommen.

    Stimmt das?????

    MfG
    Herkul

  258. Anwaltsgesellschaft
    February 7, 2009 9:46 pm

    Hallo Herkul,
    das ist richtig, haben wir hier im Blog auch schon besprochen. Das muß beim nächst gelegenen Zoll gemacht werden.
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  259. Caroli
    February 10, 2009 10:59 pm

    Hallo Anwaltsgesellschaft,
    meine Mutter war 2007 noch in Griechenland mit ihrem Wagen. Sie ist krank geworden und mußte deswegen den wagen dortlassen, und hat ihn hier erst einmal abgemeldet (Strassenverkehrsamt und Versicherung). Nun lese auch ich zum ersten Mal, dass man das Auto nicht länger als 6 Monate hätte dortlassen müssen. Aber es hatte ja keine Kennzeichen, weil es in einer Garage eines Bekannten steht. Nun möchte sie das Auto wieder nach Deutschland zurückholen. Das Strassenverkehrsamt teilte mit, dass sie nur ein duetsches Überführugnskennzeichen benötigt, weil es ja ein deutsches Auto ist, sowie eine internatione Deckungskarte der Versicherung. Kann man bei der Ausreise aus Griechenland nun trotzdem Probleme bekommen?

  260. Anwaltsgesellschaft
    February 12, 2009 8:18 am

    Hallo Caroli,
    es ist richtig, daß Fahrzeuge nicht länger als 6 Monate pro Kalenderjahr sich mit fremden Kennzeichen in Griechenland aufhalten dürfen. Bei dem deutschen Überführungskennzeichen stellt sich auf der Fahrt von Griechenland nach Deutschland eventuell die Frage wie und wann das Fahrzeug nach Griechenland gekommen ist.

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  261. Kostas
    February 19, 2009 10:01 pm

    Ein herzliches Hallo an die Herren der Anwaltsgesellschaft,
    eine super Seite habe ich hier gefunden.
    In der Schweiz nicht zu finden und somit komme ich auch gleich zum Problem. Wie sieht es aus wenn ich aus der Schweiz, Auto`s nach Griechenland importieren möchte. Zwecks Autohandel. Kennnen Sie sich da auch aus?
    Währe Ihnen unendlich dankbar über eine aussagekräftige Antwort Ihrerseits.
    Xeretizmous Kostas

  262. Anwaltsgesellschaft
    February 22, 2009 4:01 pm

    Hallo Kosta,
    Im Prinzip gilt auch für die Schweiz das hier im Zusammenhang mit der EU und Deutschland Gesagte. Da es sich bei der Schweiz um ein Nicht- EU Land handelt, haben Sie die ganz normale Verzollungsprozedur zu befolgen. Die Erhebung des Einfuhrzolls fällt natürlich auch hier an.

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  263. Spyro
    March 8, 2009 9:46 pm

    Herkul stellte am 7.2.2009 eine sehr interessante Frage. Mein Vater möchte nun auch zurück nach Griechenald und hat vor, am April mit einem Polo, dass einige Extras drauf hat. Nun ist unsere Frage, ob er die Möglichkeit hat, das Auto in Gr. 6 Monaten zu fahren und dann vom Zoll verblompen lassen. Wie funktionert das überhaupt und wie teuere ist das im Jahr? Oder soll er lieber das Neue Auto Polo 1.2 United verzollen? Nur haben wir Angst, dass das Auto sehr hoch verzollt wird, obwohl wir selbst nicht viel gezahlt haben. Alleine die Reifen kossten 1000 Euro. Was sollen wir machen?

  264. spyro
    March 8, 2009 10:08 pm

    Eine Frage hätte ich noch: was passiert, wenn man länger als 6 Monaten fährt und dabei erwischt wird? Wie teuer könnte dies werden?

  265. spyro
    March 9, 2009 12:36 am

    Ich bin doch nicht mit meinen Fragen fertig. Habe noch folgende Frage. Habe folgendes gefunden:
    Die Pkw-Einfuhr in Griechenland
    a) Kfz- Verbrauchssteuer (”Telos taxinomisis”): Diese richtet sich nach dem Hubraum, dem Alter und, vor allem, nach der Bauart des Fahrzeuges (Schadstoff-Ausstoß, gemäß den entsprechenden E.U.- Richtlinien). Es werden folgende Steuersätze angewandt:
    unser auto ist neu und 1.2l heißt 12%
    Besteuerungsgrundlage ist der Zollwert des Fahrzeuges. Dieser setzt sich zusammen aus dem Großhandelspreis (nach Angaben des Herstellers), plus evtl Transport- und Versicherungskosten bis griechischer Grenze. Bei Gebrauchtwagen errechnet sich der Zollwert aus dem Großhandelspreis minus einem Abschlag wie folgt:
    was genau heißt Großhandelspreis???
    b) Einfuhrumsatzsteuer (Nur bei Neuwagen: Alter bis 6 Monate oder bis 6.000 Km)

    Sie beträgt 19% des errechneten Zollwertes, plus Versicherung, plus Transport, plus die zu entrichtende Verbrauchssteuer (s.o.,) plus evtl. Einfuhrzoll (10%) falls der PKW außerhalb der E.U. eingeführt wird.
    Einfuhrumsatzsteuer 19%.
    Heißt das, dass wenn der Großhandelspreis 10000 wäre müssten wir 12% 1200 Euro zahlen und dann kämen noch die 19% zu den 1200 Euro. Habe ich das richtig verstanden?????? Dan wäre das ja nicht so viel Geld.
    Liebe Grüße Spyro

  266. Anwaltsgesellschaft
    March 9, 2009 10:39 am

    Hallo Spyro,
    das hängt vom Alter des Polos ab. Soweit über den Erwerb eines Neufahrzeugs nachgedacht wird, halte ich es in der Polokategorie für sinnvoll, das Fahrzeug direkt in Griechenland zu kaufen.
    Wegen der Zusatzfrage gilt folgendes: Zunächst müsste der Fahrer überhaupt berechtigt sein, mit dem Fahrzeug in Griechenland sechs Monate zu fahren. Die Voraussetzungen hierfür haben wir bereits wiederholt in diesem Blog benannt. Bei einer Kontrolle müsste nachgewiesen werden, wann das Fahrzeug eingeführt wurde. Liegt dies länger als sechs Monate zurück, wird das Fahrzeug in der Regel beschlagnahmt und dann so teuer, daß sie sich sicher nicht lohnt.

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  267. Anwaltsgesellschaft
    March 9, 2009 6:33 pm

    Hallo Spyro,
    das kommt hin. Bei 1,2 Liter Hubraum ist der Zoll nicht hoch, wenn das Fahrzeug in einer aktuellen Schadstoffklasse zugehörig ist. Wie gesagt, viele Kleinfahrzeuge sind in Griechenland sogar noch günstiger als in anderen Ländern. Hier lohnt sich ein Händlervergleich auf alle Fälle.

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  268. Spyro
    March 9, 2009 8:41 pm

    Danke für die sofortige Antwort. Es hilft mir wirklich sehr. Das werde ich aller ruhe überlegen müssen. Nun noch eine Frage: auf der Steite: http://www.gr-gkd.de/side/pistopitika/metikesia.htm steht etwas von: Πιστοποιτικά μεταφοράς συνήθους κατοικίας.
    Mein Vater lebt nun seit 35 Jahre hier in D und möchte langsam wieder zurück. Wer muss dieses Πιστοποιτικά μεταφοράς συνήθους κατοικίας “beantragen” oder dadurch gehen? Muss das gemacht werden und wenn ja haben wir folgendes Problem. Irgendwo wird folgendes verlangt:Αποδείξεις πληρωμής ενοικίων κατοικίας τουλάχιστον για τα δυο ….τελευταία χρόνια, αποδείξεις διαφόρων συναλλαγών π.χ ….λογαριασμοί ηλεκτρικού ρεύματος ή τηλεφώνου κ.λπ. Was ist aber, wenn er bei einem Freund um sonst wohnt. Braucht man diese Bescheinigungen? Liebe Grüße Spyro

  269. spyro
    March 9, 2009 9:06 pm

    Übrigens einen großen Lob für Ihre Leistung in diesem Forum. meine Hochachtung. Sie sind ein… ich weiß nicht wie ich es sagen soll, sie sind ein gutherziger Mensch. Bleiben Sie immer gusund.

  270. Anwaltsgesellschaft
    March 10, 2009 11:05 am

    Hallo Spyro,
    vielen Dank für die netten Worte.
    Bei der Sache mit der metikesia geht es darum, das Fahrzeug ganz steuerfrei einzuführen. Soweit also alle Voraussetzungen vorliegen, könnte würde kein telos taxinomisis anfallen. Wir haben auch über dieses Thema hier im Forum bereits wiederholt gesprochen. Die Einzelheiten zu den erforderlichen Nachweisen müsstet Ihr allerdings mit dem zuständigen griechischen Generalkonsulat klären.

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  271. Yannis
    March 12, 2009 7:08 pm

    Hallo,

    ich habe auch eine Frage, denn ich befürchte ich befinde mich in einer etwas vertrackten Situation:

    Mein Onkel hat mir seinen alten Wagen in Deutschland quasi als Dauerleihgabe gegeben. Um Versicherung zu sparen bot er mir an den Wagen weiterhin auf seinen Namen laufen zu lassen. Mit diesem 95′er Golf bin ich Anfang Januar nach Griechenland (über Ancona) gekommen. Ich wohne hier bei meiner Freundin in Athen und plane gegebenenfalls auch länger als sechs Monate hier zu wohnen. Noch bin ich in Deutschland gemeldet, da ich hier noch keine Arbeit finden konnte.

    Jetzt lese ich hier, dass ich das Auto nicht länger als sechs Monate in Griechenland fahren darf und dass auch eine einmalige Ausreise (etwa nach Bulgarien) nicht ausreicht. Das Auto ist alt, hat nur 55 PS, hat 280.000 km runter und ist sicherlich nicht mehr als 500-1000 Euro wert.

    Ich brauche das Auto hier nicht unbedingt, bin also bereit notfalls das Auto auch aufzugeben. Allerdings kann ich es hier schlecht verkaufen, das ja mein Onkel der offizielle Eigentümer ist, oder?

    Hier meine Fragen:

    1) Darf ich überhaupt als Nichtfahrzeughalter, aber als Familienmitglied das Auto in Griechenland fahren? Ich lese immer, dass nur der Fahrzeughalter fahren darf. Das schließt ja wohl meine griechische Freundin aus. Oder bin ich das doch, da mein Onkel mir den Wagen ausleiht? Autobrief und Wagenpapiere habe ich.

    2) Da es zu teuer wäre und den Wert des Wagen übersteigen würde, das Auto zurück nach Deutschland zu fahren, muss dieser Zoll bzw. Steuer hier in Griechenland auch dann gezahlt werden, wenn ich das Auto zum Schrottplatz bringe? Sprich: Kann ich das Auto einfach verschrotten lassen um die ganzen Probleme hier zu umgehen???

    Vielen vielen Dank für die Mühe und den Aufwand!

    Viele Grüsse
    Yannis

  272. Anwaltsgesellschaft
    March 13, 2009 11:40 am

    Hallo Yannis,
    grundsätzlich dürfen Personen mit ständigem Wohnsitz in Griechenland keine Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen fahren. Auf die Nationalität kommt es dabei nicht an. Soweit Sie also (noch) keinen ständigen Wohnsitz in Griechenland begründet haben sondern diesen in Deutschland haben, dürfen Sie meines Erachtens das Fahrzeug in Griechenland bis maximal sechs Monate fahren. Ein ständiger Wohnsitz wird übrigen angenommen, wenn Sie sich länger als sechs Monate im Kalenderjahr in Griechenland aufhalten. Ein Fahrzeug mit ausländischen Kennzeichen kann nach meinem Kenntnisstand (ohne Gewähr) in Griechenland dann verschrottet werden, wenn es entweder in Griechenland einen Totalschaden erlitten hat oder aber zuvor verzollt wurde.

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  273. Spyro
    March 13, 2009 11:07 pm

    Wenn mein Vater das Auto hier kauft und sofort nach Gr. fährt kann er nach 6 monaten dort das Auto verzollen, oder muss das Auto vorher einige Monaten hier gewesen sein? Und das dieses Πιστοποιτικά μεταφοράς συνήθους κατοικίας. ist das nur für die, die ein Auto nach Gr. bringen wollen? Hat man irgendwelche Nachteile, wenn man das machen würde? Liebe Grüße Spyro

  274. spyro
    March 13, 2009 11:30 pm

    Ich glaube, ich wollte etwas andreres Fragen und zwar… dieses “metikesia”, wann soltle man das machen? Macht man das nur, um ein Auto kostengünstig nach Gr. zu verzollen? Hat das irgend welche Auswirkungen , wenn man laut Arbeitsgeber in D angemeldet sein muss? Wird man aus Deutschland dann abgemeldet, wenn ich dieses “metikisia” durchziehe.

  275. Jannis T.
    March 17, 2009 12:40 pm

    Ja, metoikesia bedeutet : du versetzt deinen ständigen Wohnsitz für immer nach Griechenland.
    Dazu musst du bei deinem Arbeitgeber gekündigt und deine Wohnung aufgegeben haben. Außerdem musst du nachweisen, dass du mindestens die letzten 2 Jahre vor Antragsstellung beim griechischen Konsulat sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen bist, eine eigene Wohnung gemietet hast und dein Fahrzeug mindestens die letzten 6 Monate auf deinem Namen angemeldet gewesen ist. Was du dazu an Nachweisen dem Konsulat vorlegen musst, kannst du z.B. hier :

    http://www.griechisches-konsulat-frankfurt.de/index_gr.htm

    nachlesen.
    Also diese ganze Prozedur hat nur Wirkung auf die unverzollte Einfuhr eines PKW ( oder ähnlichem ), sonst nichts !

  276. Spyro
    March 18, 2009 9:41 am

    Danke

  277. Spyro
    March 19, 2009 10:01 am

    Mein Vater findet jeden Tag neue Fragen : ) Ich hoffe, dass ich nicht langsam hier störend wirke. Jetzt geht es um Das verzollen des neuen Autos. Irgendwo hat er gelesen, dass er fürs Auto die 19% Steuern noch mal fürs Auto zahlen muss, falls das Auto nicht über 6000Km und über 6 Monate alt ist. Stimmt das? Müssen beide Voraussetzungen stimmen? Und wenn er die Steuern noch mal zahlen muss, dann kann er in Deutschland die wieder zurück holen. Wo muss man sich dann wenden? Liebe Grüße Spyro

  278. hape
    March 19, 2009 2:04 pm

    Hallo !
    Zunächst möchte ich denen, die sagen, “warum bleiben die Leute, die so negativ über GR denken, nicht einfach in D?” die Frage stellen: warum kaufen die (Griechen) ihre gebrauchten Autos nicht einfach in GR? Dann wäre die - doch sehr umfangreiche Seite - dieses Forums wahrscheinlich leer. Wenn ein Land sich in die EU begeben hat und von dieser auch nicht schlecht profitiert, so sollte es sich auch an bestimmte Vorschriften der EU halten. Ich fände es als Grieche beschämend, wenn mein Land in der EU nur noch belächelt wird, wie ich dies erst letzt bei einem Besuch des EuGH miterlebt habe. Auch D ist kein Musterland der EU, diese liegen weiter nördlicher. Aber wenn ich als GR an der Spitze der Vertragsverletzungsverfahren in der EU stehe, so sagt das doch viel aus!
    Aber nun zu den Autos. Es handelt sich nicht um “Zoll”, nur weil die Zollverwaltung dafür zuständig ist. In D ist z.B. für die Biersteuer auch die Zollverwaltung zuständig. Die EU-Kommission nennt dies in der deutschen Übersetzung “Zulassungssteuer”; im englischen wird sie “Registration Tax” genannt. Schon allein an dem Wort “tax” sieht man, dass es sich um eine Steuer handelt, denn Zoll heißt im englischen “custom”. Der EU geht es auch nicht um die Steuersätze, sondern um die eigenständige Wertermittlung des Gebrauchtfahrzeuges in GR. Die genaue Erklärung hierzu würde den Rahmen etwas sprengen. Die EU-Kommission sieht in dem griechischen Kfz-Steuerecht - trotz einiger bisher durchgeführten Änderungen - weiterhin eine Diskriminierung des Kaufs von Gebrauchtwagen aus anderen Mitgliedstaaten. Aus diesem Grunde hat die EU-Kommission am 29.01.2009 GR aufgefordert die Rechtsbestimmung aufzuheben. Kommt GR dem nicht nach, wird die EU-Kommission sich an den EuGH wenden und die Verhängung eines Zwangsgeldes beantragen. Das kann u.U. sehr hoch ausfallen, wie es GR schon einmal mit einer Mülldeponie in Kreta erlebt hat.
    Es ist also wieder Bewegung in der Sache und lässt diesmal auf eine Änderung zum Wohl all derer hoffen, die im EU-Ausland ein Gebrauchtfahrzeug kaufen wollen..

  279. spyro
    March 22, 2009 4:28 pm

    Das die Leute nicht gern in Griechenland Autos kaufen wollen, hat evtl. folgende Gründe: die Leute denken, dass die Autos anders verarbeitet sind, als die in Deutschland. Sie wollen Qualität. Zweitens, die Ausstattung der „griechischen“ Autos ist spartanisch. In anderen Ländern wie Deutschland, verkaufen Firmen wie VW Sondermodelle in guten Preisen die man in Griechenland nicht so bekommt. Mein Vater kaufte sich einen schönen Polo mit sehr viel Extras und das für einen geringeren Aufpreis. Laut VW in Gr. Gebe es diese Modelle nicht dort zu kaufen. Ob nun Griechenland in der EU ein schlechtes Bild projetziert oder nicht, was definit zutrifft, ist ja einerseits auch legitim. Ich finde es selbst nicht schön, dass es so ist, aber sehe auch kein Interesse dieses zu ändern. Korruption und ähnliches gibt es sicherlich überall, aber nicht so stark wie in Gr. Jeder macht sich seine eigenen Gesetze, wenige versuchen einiges zu verbessern. Ich kenne viele Beispiele vom Hören und vom Selbsterleben. Wer will schön schlecht über sein eigenes Land sprechen, aber was tun, wenn man Vergleiche mit anderen Ländern hat. Man kann doch seine Meinung hier geben und man darf nicht alles immer rechtfertigen und rosa betrachten. Griechenland wirft ein schlechtes Bild in der EU und das meiner Meinung nach zu Recht. Wir sind ein gemütliches und langsames Volk.

  280. Paul
    April 4, 2009 12:46 am

    Hallo ,

    Also meine frage ist meine Eltern leben in D und ich mit meiner familie in Gr.
    Meine Eltern kommen für 3-4 Monate mit dem Auto zum Urlaub
    darf ich und meine Frau in dieser zeit das Auto fahren in Gr.
    Nachstes Jahr wollen meine Eltern nach Gr für immer ziehen
    und haben vor diese Metoikisiasi zu machen, wie sieht in diesem Fall aus darf ich oder auch meine Frau mit dem Auto fahren.

    Ich bedanke mich schon im vorraus.

  281. D.S.
    April 13, 2009 2:42 pm

    Hallo,
    Will einen Wagen für einen Bekannten in Griechenland kaufen.
    Die Frage die sich stellt ist ob ich in seinem Namen den Wagen kaufe und überführe:allerdings hätte ich dann beim Landratsamt bei der Anmeldung und beim Konsulat bei der Beglaubigung des Kaufvertrages das Problem das der Käufer abwesend ist,oder den Wagen in meinem Namen kaufe,anmelde und in Griechenland den Wagen an Ihn verkaufe.
    Meine frge ist ob in diesem Fall(also Kauf auf meinen Namen und Verkauf in Griechenland mit gr. Kaufvertrag),ich rein rechtlich gesehen verpflichtet bin die Zollgebühren zu zahlen oder muss dies mein Bekannter in dem Fall der Kaüfer tun.

  282. Maria
    May 11, 2009 8:52 pm

    Hallo,

    ich bin die Maria und wohne in Deutschland. Mein Vater lebt auf Kreta und er möchte ein gebrauchtes Auto aus Deutschland kaufen. Welches ich ihm dann runterfahren würde. Meine Frage ist, wieviel Zollgebühren ich dafür bezahlen müsste, denn im Jahre 2007 waren die Zollgebühren noch ziemlich hoch. Denn ich weiß noch von damals, dass Griechenland sich nicht an die europäische Richtlinien gehalten hat (EG). Wie sieht es denn heute aus hat sich in diesen 2 Jahren etwas geändert? Vielen Dank für Ihre Antwort.

  283. katarina bekatorou
    June 10, 2009 9:28 am

    mal eine nicht gestellte frage. bin deutsche und lebe seit 07 hier. hab hier eine afemi, bekomme eine kleine witwenrente hier, aber sonnst keine einkuenfte. darf ich hier ueberhaupt ein auto kaufen? anmelden?
    hab versucht eins in deutschland zu kaufen, aber das kennen wir ja, unbezahlbar.
    hab hier einen mercedes gefunden und jemand sagte mir, wenn du nicht arbeiten gehst, darf ich ihn nicht fahren??????????
    vielen dank schonmal fuer diese seite und antwort
    liebe gruesse
    katarina

  284. Thessalos
    June 10, 2009 5:49 pm

    Hallo, ich lebe seit 3 Jahren in Griechenland und würde mir gerne einen VW Golf 4 BJ 2003 1400ccm euro4 aus Deutschland kaufen. Nun weiss ich nicht ob sich das lohnen würde?? Der Preisunterschied liegt bei ca 2500Euro. Wie hoch wäre ungefähr die Verzollung für solch einen gebrauchten?????????????

    Vielen Dank im voraus.

  285. Anwaltsgesellschaft
    June 11, 2009 10:34 am

    Für Autos, die vor 2004 hergestellt wurden, gilt eine ältere europäische Richtlinie. Die Zollgebühren (τέλος ταξινόμησης) sind daher wesentlich höher als bei einem Auto, das nach 2004 hergestellt wurde. Die genaue Höhe der Zollgebühren können wir Ihnen bedauerlicherweise nicht mitteilen, da das Auto vom Zoll zunächst bewertet werden muss. Wir empfehlen Ihnen daher, sich mit einem Zollbeamten (εκτελωνιστή) in Verbindung zu setzen und sich die genaue Höhe der Zollgebühren mitteilen zu lassen.

  286. IoMiJu
    June 14, 2009 3:51 pm

    Vielen Dank! Tolles Forum und genaue infortmation. Ich bewundere die Engels-Geduld von AnwaltsGesllschaft! Da ich selbst bereits im Jahr 2000 schonmal einen PKW aus D nach GR überführt habe kenne ich die Prozedur ganz gut. Wir hatten damals zusätzlich das Problem, dass wir auf Kos gelebt haben, die Taxierung durch den Zoll und die Kteo-Untersuchung nur auf Rhodos gemacht werden konnten. Das hat die Summe noch etwas hoch getrieben.
    Jetzt wollen wir für meinen Schwiegervater einen Mercedes B-Klasse in D kaufen und ihm nach Kos bringen. Ich wüsste ganz gerne, ob sich die Gebühren/Gesetze seit 2000 im wesentlichen gändert haben. Außerdem würden wir Zoll und Kteo bereits in Athen abwickeln, um das Fahrzeug dann in Kos anzumelden. Zu diesem Zweck wollten wir ein internationales Überführungskennzeichen besorgen. Kann ich dies bis Kos verwenden, oder wird mir dies bereits in Athen abgenommen? Vielen Dank für die Infos!
    Viele Grüße, IoMiJu
    Ach übrigens: Es mag Gesetze geben die einem unsinnig erscheinen - besonders wenn sie einem selbst zum Nachteil gereichen - es bleiben dennoch Gesetze. Diese gibte es übrigens auch in Deutschland zuhauf! Problem bekommt eigentlich immer nur derjenige, der sich nicht informiert, oder aich nich daran hält!

  287. Poseidon
    June 15, 2009 5:51 pm

    Sehr geehrte Anwaltsgesellschaft,
    Auch von meiner Seite an erster Stelle ein großes Kompliment für die Mühe mit der Sie sich hier den Problemen widmen. Dankeschön. Nun meine Herausforderung. Ich möchte ein älteres Firmenfahrzeug meiner Schwiegermutter (lebt in Athen) schenken. Es handelt sich um einen Fiat Ulysses Euro2 mit 1998 ccm, Benziner, Kilometerstand 155.000 EZ 6/96 in Österreich. Wie gehe ich am besten vor und mit welchen Kosten ist zu rechnen.
    Herzlichen Dank.
    Bitte um Postadresse für ein Dankeschön.

  288. Anwaltsgesellschaft
    June 16, 2009 10:26 am

    Dieeses Fahrzeug (Baujahr 1996, Euro 2) unterliegt einer älteren europäischen Richtlinie. Sollte es der Richtlinie 94/12 unterliegen, dann würden Sie ca. 85% des Wertes an Zollgebühr zahlen. Sollte es jedoch der Richtlinie 91/441 unterliegen, dann würden Sie ca. 200% des Wertes zahlen. Bitte nehmen Sie Kontakt mit einem Zollbeamten (Εκτελωνιστή) auf, damit er den Wert des Fahrzeuges ermitteln und Ihnen mitteilen kann, wie hoch die Zollgebühren wären. Im Allgemeinen weisen wir jedoch darauf hin, dass Fahrzeuge, die vor 2004 gebaut worden sind, finanziell ungünstig sind im Hinblick auf die Einfuhr und deren Verzollung in Griechenland.

  289. nikoleta
    June 16, 2009 2:38 pm

    sehr geehrte anwaltsgesellschaft,

    auch mich beschaeftigt ein verzwicktes problem. ich bin deutsche u moechte mein auto nach griechenland ueberfuehren u als zweitauto hier anmelden. meine frage nun: da das auto momentan noch in deutschland auf meinen vater angemeldet ist, ist es notwendig es erst 6 monate auf meinen namen laufen zu lassen bevor es eingefuehrt wird, oder kann ich es im zuge der umzugsbescheinigung sofort u vor allem zollfrei mitnehmen?

    im voraus besten dank fuer ihre bemuehungen

  290. Anwaltsgesellschaft
    June 17, 2009 9:56 am

    Das Gesetz sieht einen maximalen Zeitrahmen von 6 Monaten vor, d.h., dass ein Auto mit ausländischen Kennzeichen in Griechenland ganze 6 Monate genutzt werden kann ohne angemeldet zu sein. Diese Regelung gilt jedoch nur für diejenigen, die im Ausland ihren ständigen Aufenthalt haben. Wenn Sie ein Auto einführen und umgehend griechische Kennzeichen anbringen möchten, müssen Sie das Auto direkt verzollen lassen und es anschließend mit griechischen Kennzeichen nutzen. In diesem Fall ist keine Frist vorgesehen.

    Bei dem Umzugsverfahren von Deutschland nach Griechenland ist allerdings eine 6-monatige Frist zu wahren, die jedoch die Eigentumsverhältnisse des Fahrzeuges im Ausland betrifft. Das bedeutet, dass Sie das Auto mindestens 6 Monate vor dem Umzug gekauft und benutzt haben müssen. Da das Auto auf den Namen Ihres Vaters gemeldet ist, müsste Ihr Vater umziehen, um das Auto im Zuge des Umzugsverfahrens und damit zollfrei einzuführen.

  291. nikoleta
    June 18, 2009 4:28 pm

    sehr geehrte anwaltsgesellschaft,

    ich bekanke mich fuer ihre umfangreiche antwort. es hat mir doch sehr weitergeholfen.

  292. Hans Meiser
    June 22, 2009 5:56 pm

    Hallo ,
    auch ich habe eine Frage :
    Wir leben in Deutschland und haben seid einem jahr einen pkw in griechenland mit deutschen Kennzeichen stehen. Er ist auch angemeldet . Dieses Jahr möchten wir ihn gerne mit der fähre nach italien übersetzten um ihn zurück nach deutschland zu fahren . Was gibt es zu beachten ?

  293. don
    June 23, 2009 4:05 pm

    ich möchte ein auto in D kaufen damit bis istambul fahren und anschließend evt. in gr verkaufen ,
    1. ist es möglich das der käufer ( gegebenenfalls ein händler ) die einfuhr zölle sowie sämtliche formalitäten erledigt ?
    2. Ich denke an ein Auto in der 2000 euro preisklasse , was können maximal an einfuhrzöllen auf mich zu kommen ?
    3. gibt es sonst etwas was ich beachten müsste ?
    vielen dank für die phantastische Arbeit hier im Forum

  294. Anwaltsgesellschaft
    June 25, 2009 11:24 am

    Sehr geehrter Herr Meiser,

    Ist ein Pkw, in Deutschland (oder einem anderen E.U.- Land) zugelassen , so darf es in Griechenland von seinem Halter, sofern dessen ständiger Wohnsitz außerhalb Griechenlands ist, maximal sechs (6) Monate im Jahr (ab Datum der Einreise) mit dem deutschen Kennzeichen gefahren werden. Nach Ablauf der 6 monatigen Frist muss das Fahrzeug entweder ausgeführt, verzollt und in Griechenland zugelassen, oder in einem Zollamt vorerst stillgelegt werden.
    Sollten Sie insoweit im Rahmen Ihrer Ausreise an einer polizeilichen Kontrolle geraten, dann werden Sie aller Voraussicht nach aufgefordert darzulegen, dass Ihr Fahrzeug sich nicht länger als 6 Monate in Griechenland befindet (z.B. durch ein Einreiseticket oder Anmeldung bei Grenzzollamt etc), wobei dies vorliegend problematisch sein dürfte wenn Ihr Fahrzeug sich ununterbrochen für den Zeitraum von über einem Jahr in Griechenland befindet.

  295. Dagmar Ismaili
    June 29, 2009 2:43 pm

    Sehr geehrte Anwaltsschaft,
    ich möchte für einen Freund einen Wagen in Berlin kaufen und nach Griechenland bringen. Was ist dafür erforderlich?
    Mit freundlichen Grüßen
    D.Ismaili

  296. Anwaltsgesellschaft
    June 30, 2009 8:30 am

    Bevor Sie das Auto nach Griechenland bringen, empfehlen wir Ihnen, sich mit einem Zollbeamten in Verbindung zu setzen, damit Sie über die Höhe der anfallenden Gebühren informiert sind. Der Zollbeamte wird Sie darüber hinaus auch über die erforderlichen Unterlagen informieren.

  297. Samau
    July 3, 2009 11:13 pm

    Sehr geehrte Anwaltsgesellschaft,

    ich werde ab dem 1. Oktober 2009 für mindestens drei Jahre in Thessaloniki wohnhaft sein, und zwar zur Durchführung einer Doktorarbeit. Gleichzeitig möchte ich meinen heimatlichen Wohnsitz in Köln bestehen lassen (hierzu wäre zunächst die Frage nach Hauptwohnsitz vs. Nebenwohnsitz zu klären, sowie die Vor- und Nachteile, die eine entsprechende Wahl mit sich bringt).

    Zur Durchführung meiner Forschung werde ich über einen längeren Zeitraum mehrere Studienreisen in diverse Balkanländer unternehmen müssen (die Länder des ehemaligen Jugoslawien, Albanien, Rumänien und Bulgarien). Zu diesem Zweck benötige ich ein Auto. Da ich derzeit keinen Wagen besitze stellt sich mir die Frage, ob ich nun mein Auto am besten in Deutschland und nach Griechenland einführe, oder ob ich es doch besser gleich direkt in Griechenland kaufen sollte? Ich bin daran interessiert, einen dem Golf vergleichbaren Kleinwagen (Peugeot 206+) als Neuwagen zu kaufen.

    Kaufneupreis liegt in Deutschland bei etwa EUR 11.200,-. Bei Kauf in Griechenland entfallen etwa EUR 11.900,- (also nur ein geringer Unterschied von EUR 700,-).

    Zeitwert, d.h. Abnutzung des Fahrzeugs wäre minimal, da ich - bei Kauf in D - vorhätte, den Wagen mit einem anfänglichen km-Stand von annähernd 0 (null) direkt vom Autohaus aus knappe 2.300 km durch Europa nach Thessaloniki zu fahren/einzuführen.

    Die Schadstoffklasse sollte bei einem heitigen Neuwagen (Bj. 2009) topp sein.

    Dennoch bekomme ich große Zweifel, wenn ich hier so die vielen Beiträge lese. Und da ich z.Zt. noch gar keinen Wagen besitze, stellt sich mir die Frage, ob es nicht wirklich einfacher wäre, einfach ein Auto in GR zu kaufen: keine Einfuhr, kein Zoll, keine Umregistrierung von dt. auf griech. Nummerschilder… alles direkt vor Ort erledigen. Die etwa EUR 700,- Mehrpreis beim Autokauf in Griechenland scheinen dagegen im Vergleich zu den Kosten der alternativen Einfuhr eines ausländischen Imports sehr lukrativ.

    Mit den besten Grüßen,
    samau

  298. Aptul
    July 4, 2009 10:42 pm

    Sehr geehrte Anwaltsgesellschaft,

    mein Hauptsitz ist in Griechenland, habe von 1986-1990 in Deutschland gearbeitet.

    Habe mir neulich vor 2 Tagen einen Mercedes ML320 gekauft und werde dieses Auto in Griechenland auf mich zur privaten Nutzung zulassen. Die Fahrt führe ich mit deutschen Zollkennzeichen auf eigenen Achsen.

    Nun meine Frage: habe in Deutschland den kommpletten Kaufpreis bezahlt also brutto, wo und wie kann ich die 19% Mehrwertsteuer zurückverlangen?

  299. Stahl
    July 5, 2009 7:43 pm

    Sehr geehrte Anwaltsgesellschaft,

    ich bin deutsche Staatsangehöriger und fahre in ein paar Tagen mit meinem Expeditionsmobil (7,5 t) nach Griechenland und möchte es dort bei Freunden stehen lassen, nach Deutschland fliegen und in ca 7 Monaten wieder nach Griechenland fliegen und dann meinen Urlaub fortsetzen und mit meinem LKW das Land verlassen. Kann ich das so einfach tun oder bekomme ich Probleme mit dem Zoll?

    H. Stahl

  300. Pierre Tsiknas
    July 8, 2009 6:36 pm

    Hallo ich hätte eine frage! Ich wohne seid 2 Jahren in Griechenland, in Volos um genauer zu sein! Jetzt möchte ich ein Auto aus Deutschland holen nur weiss nicht wie viel der Zoll kosten würde und wieviel mich das auto überhaubt hier kostet (also Steuern usw.)
    Zu dem AUTO.
    BMW 323CI (Cabrio) Baujahr 9/2001 Euro 4! Er hat 192 Ps und ich würde ihn für 9500 bekommen! Könnten sie mir helfen?
    Schönen dank schon mal im Vorraus! Mfg Pierre

  301. Anwaltsgesellschaft
    July 13, 2009 10:55 am

    Autos, die vor 2004 gebaut wurden unterliegen in den meisten Fällen älteren Richtlinien der EU und es ist daher ungünstig, diese in Griechenland verzollen zu lassen. Auf jeden Fall empfehlen wir die Kontaktaufnahme mit einem privaten Zollbeamten (ektelonistis auf griechisch), der den Wert des Autos feststellen lassen und Ihnen genau Bescheid geben kann, wieviel Steuer bzw. Gebühren Sie zu zahlen haben.

  302. richard
    July 14, 2009 5:34 pm

    wie kann es möglich sein,daß nichts von der EU unternommen wird, denn unter pseudonym (Taxinomisis) Auto-Zoll-Gebühren ist reine Abzocke des Bürgers in Griechenland.
    Selbst Auswanderer, die nach GR. umsiedeln und Geld in dieses Land bringen, werden bei einen Auto, das ihr Eigentum ist, mit Eifuhrzoll bestraft.
    Auswanderer es gibt auch noch andere Länder in Europa die Sonne und Meer haben.
    Ich bin am überlegen, wie ich nach vielen Schwierigkeiten seitens der sich selbstverwaltenden Behörden, dieses eigentlich wunerschöne gastfreundliche Land wieder verlassen kann.
    Es ist mir unbegreiflich,daß sich der GR-Bürger diese Abzocke vom Staat bieten läßt.

  303. Markos
    July 16, 2009 5:48 pm

    Hi! Ich habe folgendes Problem: Ich habe einen Opel-Astra, Bj. ‘94, 1600ccm in Griechenland stehen, der in D angemeldet war, mittlerweile aber nicht mehr, und keinen TÜV mehr besitzt.
    Ich überlege, wie ich diesen Wagen jetzt zurück nach D bekomme(nicht auf dem Anhänger!), da eine Anmeldung in GR aufgrund der “Begutachtungsgebühr” nicht in Frage kommt, und ich sonst nicht weiss, wie es -natürlich legal- möglich wäre, dieses Fahrzeug mit deutschen Kennzeichen in Griechenland zu fahren. Ich hab schon mit meiner Versicherung gesprochen, und auch mit dem ADAC. Nach deren Infos wäre das nur noch möglich, wenn ich ein Überführungskennz. für dieses Fahrzeug von den griechischen Behörden bekommen könnte.
    Ich habe vorhin weiter oben vom griech. “TÜV” gelesen, was mich zu der Überlegung bringt, ob es funktionieren würde, dieses Fahrzeug mit griech. HU/AU-Bescheinigungen in Deutschland anzumelden. Würden diese Bescheinigungen in D überhaupt anerkannt?

    Ich bitte um Eure Meinung

    Gruss Markos

  304. Anwaltsgesellschaft
    July 17, 2009 11:27 am

    Ob griechische HU/AU-Bescheinigungen in Deutschland anerkannt werden, sollte bitte vorher ausführlich mit einem Verzoller (griech.: ektelonistis) abgeklärt werden.

  305. Pierre Tsiknas
    July 17, 2009 3:11 pm

    Ih möchte noch eine Frage stellen und danke für die Antwort zum meinem anderen beitrag! Also meine Zweite frage wäre ich habe jetzt einen Toyota Supra gefunden denn ich kaufen möchte ich habe mich mit dem Verkäufer in Kontakt gesetzt! Das Auto ist Rechtslenker und Bauhjahr 1995, 450Ps und 3000ccm! In Deutschlnd gibt es die möglichkeit das Auto über ADAC für 105 Euro im Monat zu Versichern! Und mit denn englischen Nummernschildern zu fahren! Würde es in Griechenland eine möglichkeit geben es so zu machen? Oder könnte ich nicht einfach die Englischen Nummernschilder drauf lassen und alle 6 Monate in ein anderes Land fahren! Dann könnte ich ja vorweissen das ich alle 6 Monate drausen bin! Nur meine frage ist die Versicherung! Ich wohen in griechenland und habe beide Pässe also einen Deutschen und einen Griechischen! Danke im Vorraus.. Gr. Pierre

  306. Pierre Tsiknas
    July 17, 2009 3:16 pm

    Hallo Markos ich kenen jemanden der hier in Griechenland ein Auto mit Deutschen Nummern fährt er hat auch Tüv hier gemacht nur es wird halt kein Stempel drauf gemacht aber die Papiere bekommst du dann auch also können die dir nichts! Nur er hat das Auto so weit ich weiss in Deutschland Versichert. Zu anderen du musst nur alle 6 Monate vorweissen das du mit dem Auto auserlandes warst! Das sollte ja nicht das Problem sein denn Grenzen sind ja nicht so weit(Kommt drauf an wo das Auto von dir steht!) Mfg Pierre

  307. Markos
    July 18, 2009 1:41 pm

    Ich denke, in erster Linie müsste ich doch hier in Deutschland in Erfahrung bringen können, ob griech. HU/AU-Bescheinigungen hier anerkannt werden, oder nicht. Denn schliesslich will ich das Auto ja hier anmelden, um es anschliessend nach Deutschland zurück zu bringen.
    Jetzt fällt mir jedoch ein, dass ich Schwierigkeiten mit dem Zoll bekommen könnte, wenn ich in meinem ersten Beitrag erwähntes Auto dem KTEO vorführen würde. Wie gesagt, es befindet sich länger als 6 Monate in GR, ohne beim Zoll gemeldet zu sein. Das Auto ist hier in Deutschland seit Sept. 2007 abgemeldet und mittlerweile sind auch HU/AU abgelaufen. Das Entsorgen in GR könnte ebenfalls schwierig werden, ebenfalls wegen der nicht entrichteten “Begutachtungsgebühr”, was eigentlich die sinnvollste Lösung sein würde, denn ein Rückführung nach D würde ökonomisch betrachtet den Wert des Wagens übersteigen.
    Sehe ich das richtig so? Könnte ich das Auto jetzt einfach dem KTEO vorführen, oder würden die Fragen stellen, bzw. den Zoll in Kenntnis setzen?
    Was mache ich jetzt bloss mit diesem Wagen? Dilemma, würde ich sagen…

    Zu Pierre)
    Danke für deinen Ratschlag! Doch ich denke, in meinem Fall komme ich damit auch nicht weiter.

    Und ein Danke/Lob auch an euch, die Anwaltsgesellschaft, für eure Geduld und Hilfsbereitschaft

    mfg Markos

  308. Pierre Tsiknas
    July 20, 2009 12:52 am

    Nochmal zu Markos ich hatte damals einen Renault Megane Coach mitgenommen nach Griechenland. Ihn zu verzollen hätte nix mehr gebracht das war er einfach nicht mehr wert! Also bin ich zu einer Renault werkstadt gegenagen und habe denn da für 1000 euro abgegeben als ersatzteilager das intressiert heir doch sowieso keinen *lach* die scheiden denn und machen zB. die schnauze vom auto an einen anderen der vorne komblett kaputt ist! Wenn dein Auto elek. Fensterheber usw.. hast kannst du glück ahben und einer nimmt ihn dir ab! Bei mir war es schwerer hatte kein klima und keine elek. fensterheber nix! Aber meiner war tiefergelegt und hatte bissi kram dran. Wo steht dein Auto? Mfg Pierre

  309. hape
    July 20, 2009 1:27 pm

    Hallo,
    wie ich oben bereits erwähnte, hat die EU-Kommission am 29.1.09 gegenüber GR ein neues (2.) Vertragsverletzungsverfahren angekündigt (einfach bei Google IP/09/169 eingeben), wenn die Vorschrift zur Wertermittlung bei der Einfuhr von Kfz nicht aufgehoben (!!!) wird. Normalerweise setzt die EU eine Frist von 3 Monaten zur Beantwortung, ansonsten geht das Verfahren seinen weiteren Verlauf (Klage vorm EuGH). Der derzeitige Stand bei der EU ist mir nicht bekannt. Wie ich aber in GR hörte, kommt da etwas. Man scheint nur noch zu überlegen, wie etwas neues EU-konform gelöst werden kann. Eine solche Lösung würde auch die Autos in GR betreffen und hier dürfte die Lobby - wie übrigens auch in D, damit nicht immer nur negatives über GR geschrieben wird - stark sein.
    Also noch etwas Geduld. Wenn ich neues erfahre, melde ich mich wieder.

  310. Pierre Tsiknas
    July 21, 2009 10:13 am

    Ich bin Grieche und ich wohne seid 2 einhalb Jahren in Griechenland! Ich habe von einem Zollbeamten gehört das der Zoll vieleicht abgeschafft wird es dann nur noch eine Voll abnahme geben wird! Dann wird es alles zusammen ca. 500 Euro Kosten wenn amn ein Auto aus Deutschland holt. (Nummernschilder Kteo usw..) Mal hoffen das es so wird warte ncih ab denn wenn cih jetzt ein Auto verzolle und es dann abgeschafft wird habe ich umsonst gezahlt :-) Deswegen werde ich ein Auto mit Deutschennummenschidler holen und es einfach so fahrn! Mfg Pierre

  311. cd
    July 23, 2009 5:28 pm

    Eigentlich kann GR doch auf diese Einnahmen nicht verzichten. Ich denke GR wird jetzt erstmal wieder eine Modifikation der Zulassungssteuer beschliessen, von der sie glauben damit im Einklang mit dem EU-Recht zu sein (so wie in 01/2008) oder aber um Zeit zu gewinnen.
    Wenn ich die Kommission richtig verstehe, dann sind sie nicht generell gegen eine Zulassungsssteuer (gibt es ja in DK m.W. auch) sondern gegen die zu hohen Zulassungssteuern für gebrauchte, erstmals in GR zugelassene Kraftwagen.

    In u.s. document der EU (leider nur in Englisch) sind u.a. auch diejenigen Staaten aufgeführt die Zulassungssteuern erheben und diejenigen die das nicht tun. Weiss jemand wie hoch die Zulassungssteuern für die GR erworbene und zugelassene NEUwagen derzeit sind?

    =>
    http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=MEMO/05/236&format=HTML&aged=0&language=en&guiLanguage=en

    Vertragsverletzungsverfahren:
    http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/09/169&format=HTML&aged=0&language=de&guiLanguage=de

    Im übrigen hat die Kommission bereits 2005 den (nur langfristig umzusetzenden) Vorschlag gemacht, die Zulassungssteuern komplett abzuschaffen und ausschliesslich auf eine jährliche Steuer umzustellen (wie z.B. in Deutschland).

    =>
    http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/05/839&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=DE

  312. Dimitri
    July 27, 2009 2:04 pm

    Guten Tag! Wir sind eine deutsche Firma und haben vor ein Merzedes Viano oder Vito - 9-Sitzer für unsere griechische Kunden zu kaufen, die das Fahrzeug dann entweder privat oder als juristische Person von uns kaufen können. Wir werden das Auto Brutto, d.h. inkl. Mwst. kaufen… Wie wäre es am günstigsten bzw. welche Voraussetzungen muss das Fahrzeug erfüllen, um dannach in Griechenland günstig verzollt zu werden? Wenn es ein praktisch neues Auto sein wird, wird es dann teuer bzw. wie viel km muss das Auto auf dem Tacho haben und welches Baujahr müsste es im Idealfall sein? Können wir eventuell das Fahrzeug auf unsere Firma in Deutschland zulassen und das dann von unseren Kunden in Griechenland nutzen lassen bzw. das Auto quasi vermieten?
    Vielen Dank für Ihre Antwort
    Mit freundlichen Grüßen

  313. Alice Komiastas
    August 3, 2009 10:50 am

    Ja, was soll ich sagen. Scheinbar gibt es da auch andere Meinungen

  314. Anwaltsgesellschaft
    August 3, 2009 12:20 pm

    Die sogenannten Taxierungsgebühren sind in Griechenland am günstigsten, wenn das Auto nach 2004 gebaut wurde, somit als Euro4 bzw. Euro5 klassifiziert wird und es über einen kleinen Hubraum verfügt. Wenn die ersten zwei Voraussetzungen erfüllt sind, dann betragen die Gebühren bei Autos die über einen Hubraum mit über 2.000 cm3 verfügen nicht mehr als 50% des Listenpreises. Bei Hubräumen die weniger als 1.800 cm3 betragen, fallen die Taxierungsgebühren grundsätzlich günstiger aus.

    In diesem Zusammenhang ist erwähnenswert, dass durch Spezialgesetz bestimmt wurde, dass bis zum 31.10.2009 niedrigere Verzollungsgebühren gelten sollen. Für ein Auto mit einem Hubraum von ca. 3.000 cm3 würde dabei beispielsweise nicht wie bisher 50%, sondern die Hälfte hiervon an Taxierungsgebühren anfallen. Dieses Spezialgesetz wurde als Maßnahme gegen die wirtschaftliche Krise vorgenommen, weshalb auch nur eine beschränkte Gültigkeitsdauer eingeräumt wurde. Bezüglich näherer Details ist die Hinzuziehung eines Verzollungshelfers sinnvoll ( ektelonistis).

    Bezüglich der Möglichkeit der Vermietung eines Fahrzeugs und des Fahrens in Griechenland weisen wir darauf hin, das für die Fahrfähigkeit von Fahrzeugen mit deutschen Kennzeichen in Griechenland dieselben Regeln gelten, als es vom Fahrer gekauft worden wäre (der zum Fahren explizit berechtigte Fahrer müsste seinen ständigen Wohnsitz im Ausland haben, und das Auto könnte nicht mehr als 6 Monate in Griechenland bleiben).

  315. André Mol
    August 18, 2009 12:00 pm

    Sehr geehrte Anwaltsgesellschaft,

    die Infos auf Ihrer Seite sind für meinen Fall sehr sinnvoll und nützlich(vielen Dank!), jedoch nicht ganz ergiebig. Es geht um folgendes:

    Meine Mutter (sie ist 73 Jahre alt) wohnt in Monaco (Hauptwohnsitz) und möchte, dass ich (Sohn, wohnhaft bei München) ihr helfe, ihren PKW nach Griechenland zu importieren. Meine Mutter hat einen 2.-Wohnsitz in einer Stadt bei Athen.
    Das Auto: Golf Cabrio der 2. Generation, Erstzulassung: 17.11.1988, 90 PS(66 KW), Hubraum: 1,8 Liter, Benziner. Schadstoffklasse: unbekannt, Preis: Meines Erachtens gleich Null, da 20 Jahre alt. Damiliger Kaufpreis: wissen wir nicht mehr.
    Wir wollen dieses Auto gerne nach Griechenland importieren, da meine Mutter es dort benötigt und es noch in einem Top-Zustand ist (Garagenauto, 40.000 km).
    Bevor ich (Sohn) das Auto nach Griechenland fahre und dort importiere, möchte ich vom Zoll genau wissen was denn die Kosten für den Import sind, also wie hoch die “telos taxinomisis” ist, damit wir vorab entscheiden können, ob es sich überhaupt lohnt.
    Ich habe hier so einige Stellen angerufen (Griech. Konsulat Berlin und München, Handelskammer, Deutsche Botschaft Athen usw.) um die zuständige Zoll-Stelle in Athen zu erfahren, die mir dann kompetent sagen kann, wie hoch (anhand der dem Zoll vorliegenden Listen) die “telos nomisis” ist.
    Ich bekomme jedes Mal Rufnummern von Athen, da wird mir gesagt, das sei die richtige Stelle - jedoch antwortet keiner in Athen! Entweder stimmt keine der mir übermittelten Rufnummern, oder der Zoll ist einfach nicht da, was ich mir schwer vorstellen kann. Mit anderen Worten: ich komme nicht weiter!
    Jetzt habe ich natürlich folgende Fragen an Sie und ich bedanke mich schon jetzt für die Zeit, die Sie für meinen Fall aufwenden:
    1. Wo befindet sich das zuständige Zollamt in Athen?
    2. Was ist die richtige Rufnummer, Website, E-Mail, Faxnummer der zuständigen Abteilung?
    3. Wie hoch ist die “telos taxinomisis” in unserem Fall?

    Für Ihre Infos vielen Dank!

    Mit freundlichen Grüßen

    A. M.

  316. Anwaltsgesellschaft
    August 19, 2009 8:52 am

    Damit Sie diese Info bekommen können, empfehlen wir die Kontaktaufnahme zu einem Zollexperten (in Griechisch: ektelonistis), der Ihnen alle weiteren Details mitteilen kann. Zollexperten arbeiten in Griechenland freiberuflich, somit können sie sich einen beliebigen Experten aussuchen. Eine Anfrage beim Zollamt Athen könnte möglicherweise unbeantwortet bleiben.
    Wir teilen ferner mit, dass in Ihrem Fall das „telos taxinomisis“ wegen der Schadstofklasse Ihres Autos sowie seines Alters sehr hoch sein wird. Es könnte sein, dass sie das vierfache seines Wertes zahlen müssen. Die Einfuhr in Griechenland könnte daher sinnlos sein.

  317. George Herne
    August 19, 2009 10:20 pm

    Sehr geehrte Anwaltsgeselschaft
    Ich besitze zwei Pässe Deutsch-Griechisch und möchte nur für
    4 Wochen im Jahr ein Auto aus Deutschland nach Griechenland
    bringen und da lassen(nur in den Urlaub nutzen)
    Wie ist mit Versicherung-Steuer etc kann weiterhin von
    Deutschland bezahlt werden? Anteilmassig ?die Regelung für die 6 Monate sind mir bekannt ,wo soll die Abmeldung stattfindet Wie ist mit TÜV? Ich bedanke mich voraus

  318. Christian Beilke
    August 20, 2009 12:43 pm

    Hallo, herzliche Gruesse aus Frankfurt. Eine gute Freundin von mir, hat 2006 Deutschland mit Ihrem dt. KFZ verlassen, um wieder in Athen zu leben. Leider hat sie es damals versäumt, Ihr KFZ abzumelden, sodass sie in der leidlichen Situation ist, dass einerseits die griechischen Steuerbehörden den deutschen KFZ-Brief eingezogen haben, sie diesen aber für die Abmeldung in D den dt. Behörden vorlegen muss. Gibt es da keinen direkten Behördenweg, um hier einen Ausweg zu finden, sodass sie die dt. KFZ-Steuer nicht mehr zusätzlich zahlen muss. Desweiteren hat sie von den griechischen Behörden noch nicht mal einen Beleg für die Einziehung des KFZ-Briefs erhalten und man kann ihr auch keine konkreten Auskünfte geebn, wo dieser sich genau befindet. Desweiteren wurde Ihr gesagt, dass sie für 5 Jahre das Auto mit den roten Sonderkennzeichen nicht ausführen darf. Ist dieses Vorgehen(abgesehen von der Doppel-Besteuerung bei Einfuhr) mit geltendem EU-Recht vereinbar? Mit der Hoffnung auf eine helfende Antwort, viele Grüsse,
    Christian Beilke

  319. Anwaltsgesellschaft
    August 21, 2009 8:47 am

    Ihren Ausführungen entnehmen wir, dass sich Ihre Freundin bei einer Polizeikontrolle nicht ausreichend genug dahingehend ausgewiesen hat, dass sie ihren ständigen Aufenthalt in Deutschland hatte. Das ist die Bedingung, um das Auto mit deutschen Kennzeichen in Griechenland zu fahren. Damit sie rote Kennezeichen bekommt, müsste sie nachweisen, dass sie im Rahmen eines Umzugs (gilt aber nur für Griechen des Auslands, die in ihre Heimat zurückkehren) das Auto einfuhr. Ihre Freundin müsste unseres Erachtens den griechischen Behörden weismachen, dass sie nunmehr bereit ist, die Kfz Steuer (auf griechisch „telos taksinomisis“) zu zahlen . Dafür benötigt sie unbedingt den KFZ-Brief. Eine permanente Einfuhr eines Wagens mit ausländischen Kennzeichen , ohne Zahlung besagter Steuer, ist unseres Erachtens nicht möglich.

  320. Christian Beilke
    August 21, 2009 2:14 pm

    Vielen Dank für die schnelle Antwort. Sie hat das Fahrzeug ordnungsgemaess eingeführt (im Rahmen eines Umzugs) und auch die telos taksinomisis gezahlt (sie hat auch die roten griechischen Kennzeichen). Da die griechischen Behörden den deutschen KFZ-Brief und die deutschen Kennzeichen nicht zurückgeben, damit sie das ausgeführte Fahrzeug in Deutschland rückwirkend ordnungsgemäss abmelden kann, war meine Frage eher, wie man das Problem lösen kann, dass sie die seit 2006 zusätzlich entrichtete deutsche KFZ-Steuer zurückerhalten kann und in Zukunft nicht mehr zahlen muss.

  321. Anwaltsgesellschaft
    August 24, 2009 11:15 am

    Da es sich im Falle Ihrer Freundin um einen speziellen Fall handelt, sollte sie sich diesbezüglich am besten an das deutsche Konsulat wenden, da dies in der Regel in solchen Fällen behilflich ist und meist konkretere Angaben machen kann. Grundsätzlich erteilt das teloneio eine Bescheinigung über die Anmeldung sowie über die Einziehung beider Bescheinigungen. Ihre Freundin sollte sich deshalb auch an das zuständige teloneio wenden, welches damals die erforderliche Anmeldung vorgenommen hat und eine Bescheinigung über die Einziehung beider Scheine beantragen.

  322. Anneliese
    September 28, 2009 6:03 pm

    Hallo,

    ich bitte Sie um Unterstützung bezüglich folgenden Problems:

    Mein Mann ist Grieche und wir 2 Jahre in Athen gelebt. Nun habe ich meinen Mann verlassen und bin zusammen mit der gemeinsamen, damals 5jährigen Tochter nach Deutschland zurück gegangen. Ich habe Griechenland fluchtartig verlassen, da mein Mann psychisch krank ist und auch gewalttägig wurde. Mein Problem ist nun, dass ich den PKW, der auf meinen Namen zugelassen ist in Griechenland zurück gelassen habe. Mein Mann hat die Papiere und die Autoschlüssel in seinem Besitz. Für mich wäre es die einfachste Lösung, wenn mein Mann das Auto - es ist mit griechischen Kennzeichen zugelassen - auf seinen Namen überschreiben lassen würde.

    Leider hat mein Mann den Kontakt inzwischen komplett abgebrochen und meine diesbezügliche Bitte bleibt unbeantwortet.

    Ich weiss, dass ich, als Halterin des Fahrzeuges bei Problemen verantwortlich gemacht werde. Es ist mir auch nicht möglich die Steuern und die Versicherung weiter zu zahlen.

    Das ich selbst erneut nach Griechenland einreise um das Fahrzeug zu hohlen, ist ebenfalls schwierig - da mein Mann Strafanzeige wegen Kindesentführung gestellt hatte. Davon abgesehen habe ich auch nicht die finanziellen Mittel - auch nicht, um jemand Dritten zu beauftragen das Auto auszuführen.

    Kann ich das Auto von einer griechischen Behörde stilllegen - und gerne auch gegen Gebühr verschrotten lassen ( es ist ein älteres Fahrzeug) vielleicht als Folge wenn die Steuern nicht gezahlt werden?

    Über eine Idee, wie ich mich in diesem Fall verhalten soll, wäre ich sehr dankbar.

    Leider reichen meine griechisch Kenntnisse nicht aus, um mich direkt mit einer griechischen Behörde auseinander zu setzen.

  323. Anwaltsgesellschaft
    September 30, 2009 10:35 am

    Leider fällt Ihre Angelegenheit nicht unter unseren Tätigkeitsbereich. Wir können Ihnen jedoch mitteilen, dass das Fahrzeug, falls keine Gebühren („teli kikloforias“) gezahlt werden sollten, nicht im Verkehr geführt werden darf. In einem solchen Fall könnte der griechische Staat gegen den Eigentümer vorgehen.
    Zur Zeit gilt ein Gesetz über die Ausverkehrbringung von alten Fahrzeugen, wobei der griechische Staat den Eigentümern finanzielle Motive einräumt, ihr Auto verschrotten zu lassen. Es gibt bestimmte Firmen, die unentgeltlich Ihr Auto abholen können und einen Beleg über die Abholung herausgeben, damit Sie beim Finanzamt das Geld zurückerstattet bekommen (die Entschädigung des Staats liegt bei 500 – 2.000 €, es handelt sich um ein umweltfreundliches Gesetz).

  324. Elisabeth
    October 10, 2009 7:50 am

    Hallo,
    ich wollte fragen ob es im Bezug auf den Einfuhrzoll eines PKWs nach Griechenland was neues gibt?
    Ich hörte etwas von einem neuen Gesetz gültig seit 1.09.09??
    Würde mich über mehr Informationen darüber sehr freuen.

  325. Anwaltsgesellschaft
    October 12, 2009 7:12 pm

    Es gab ein neues Gesetz, das den Einfuhrzoll reduzierte, gilt aber leider nicht mehr.

  326. manoli
    October 24, 2009 8:21 pm

    guten tag,

    wie läuft die taxierung der eingeführten kraftfahrzeuge bei einer gewerblichen einfuhr ab autohändler etc. diese lobby gilt es ja zu schützen in gr, gibt es dort spezielle taxierungssätze, die fähren sind zumindest voll mit gebrauchten kfz,

    gruss
    manoli

  327. Anwaltsgesellschaft
    October 26, 2009 12:02 pm

    Jedes eingeführtes Auto in Griechenland muss innerhalb einer gewissen Zeit mit griechischen Kennzeichen versehen werden. Falls Ihre Frage die griechischen Autohändler betrifft, dann teilen wir Ihnen mit, dass es üblich ist, die Fahrzeuge entweder dem Zoll oder in einem Lagerhaus (für eine gewisse Zeit) zu überlassen, bis diese verkauft werden und diese erst dann zu verzollen.

  328. gregor
    November 6, 2009 7:59 pm

    Hallo
    Wir haben in Griechenland ein kleines Ferienhaus und möchten uns ein Auto in Griechenland kaufen. Kann ich in Griechenland ein Auto kaufen und es dort zulassen, wenn ich meinen Erstwohnsitz in Deutschland habe.
    Wie muß ich dabei vorgehen. Wir besitzen in Griechenland eine Steuernummer.
    Grüsse Gregor

  329. Pierre Tsiknas
    November 19, 2009 3:31 am

    Hallo ich habe gehört das “voraussichtlich” der Zoll für die Pkw wegfällt ab dem Jahr 2010, wann genau das weiß ich nicht!
    So hat es mir ein Sacharbeiter hier in Griechenland (Volos) gesagt, aber ob es stimmt ist eine andere frage! Aber die alten Auto´s werden dafür teurer Versteuert. Also so hab ich es gesagt bekommen. Wissen sie diesbezüglich etwas mehr oder auch nicht?
    Mfg Pierre

  330. Konstantin
    November 30, 2009 6:11 am

    Hallo,
    folgender Sachverhalt: Vor fast 3 Jahren habe ich einen neuen BMW Mini für meinen Cousin gekauft. Zugelassen auf mich (dt. und gr. Staatsbürger, wohne aber für die Griechen permanent im Ausland, monimos katikos eksoterikou und bin auch immer in D). Das Auto hat natürlich dt. Kennzeichen und dt. Versicherung, da das ganze billiger war. Mein Cousin hat das Auto damals abgeholt und mit einer grünen Versichertenkarte (ohne Eintrag eines Datums) und den dt. Kennzeichen nach Griechenland gebracht (über Ancona). Dort fährt er seitdem mit dem dt. Kennzeichen und den auf mich lautenden Papieren rum.
    Jetzt kommt das Problem TÜV auf uns zu. Kann er den in Griechenland machen?
    Bezüglich des Rumfahrens in Gr hatte er keinerlei Probleme, so dass ich denke, dass das auch in ordnung ist (?)
    Mehr Sorgen mache ich mir wegen dem TÜV. Muss er wirklich nach D fahren, Tüv machen lassen und dann wieder zurück? Muss doch auch in Athen gehen, oder?

    Vielen Dank für Hifle/Tips

  331. Xanthis
    December 2, 2009 2:06 am

    Hallo Anwaltsgesellschaft,
    Ich habe eine VW T4 2400ccm Diesel (kleintransporter) aslo kein Pkw zulassung sondern Lkw zulassung. Aus GR ein bekannte will es kaufen von mir wie hoch sind die Zollgebühren von eine Lkw zulassung. Muss ich das Auto zum Zoll bringen zum Verzollen oder reicht es auch wenn ich nur das ganze Papiere rüberschicke.

    Mfg

  332. Dedi
    December 31, 2009 6:02 pm

    Hallo,Anwälte
    ich würde gern meinen PKW mit nach Griechenland nehmen .Wüßte aber gerne vorher was ich an Einfuhrgebühren dafür bezahlen müßte.Es handelt sich um einen Golf3, Erstzulassung 1996 und 1984cm³ Hubraum. Ich würde mich sehr über eine Info von Ihnen freuen da ich schon sehr widersprüchliche Antworten erhalten habe.Mit freundlichem Gruß D.Assmus

  333. matthias
    January 6, 2010 12:29 am

    Sehr geehrter RA

    Mir steht das selbe Problem bevor…Lebe seit 17 Jahren in Italien, regulaer gemeldet, Haus, Wohnsitz, italienisches Kennzeichen und Fuehrerschein…
    Habe nun ein gutes Angebot in Griechenland zu arbeiten; auf das Problem des Wagens hatte man mich schon andeutungsweise hingewiesen…
    Man sagte mir bei meinem letztem Aufenthalt im letzten Jahr dass nach 6 Monaten nur das entsprechende Faehrenticket ( wie auch immer bezogen ) als im Auto mitzufuehrendes Beweismittel aussreichen wuerde um eventuellen Sanktionen zu entgehen…

    Wie sehen Sie das Problem???

    Mit dem Wunsch einer angenehmen Epifania

    Matthias

  334. Werner Schlecht
    February 4, 2010 12:49 pm

    Ich muß mich ganz auf die Seite von Panteleimon schlagen. Selbstverständlich haben sie Recht, dass man die Rechte eines Landes respektieren muß. Aber wenn dieser Staat ständig gegen geltendes Recht auf europäischer Seite verstößt und absolute Willkür in diesem Thema besteht, hat man das Recht als mündiger Bürger zivilen Ungehorsam zu leisten. Es kann doch nicht sein, dass europaweit Einfuhrzölle nicht erhoben werden dürfen und der griechische Staat mein, durch einfache Umbenennung auf das Wort Taxierungsgebühr ist das Problem gelöst. Ich glaube schon, der griechische Staat will ein Rechtsstaat sein, dann muß er sich auch nach rechtsstaatlichen Kriterien überprüfen lassen, zumal er ein reiner Subventionsnehmer der europäischen Union ist und bereits genug Fördergelder auch aus der Kasse der Bundesrepublik erhält. Oder versickern diese Fördermittel in der bekannten Vetternwirtschaft der Politiker?

  335. Anwaltsgesellschaft
    February 18, 2010 5:31 pm

    Hallo Gregor,
    selbstverständlich können Sie als EU-Bürger ein Auto in Griechenland mit griechischen Kennzeichen kaufen, falls Sie eine griechische Steuernummer haben. Die Prozedur ist einfach, diese kann vom Autohändler für Sie übernommen werden.

  336. Anwaltsgesellschaft
    February 18, 2010 5:42 pm

    Sehr geehrter Herr Tsiknas,
    die Zollgebühren (also „teli taksinomisis“) sind nicht seit dem 1.1.2010 weggefallen. Es gibt nur neue Regelungen bezüglich der anfallenden Verkehrsgebühren (teli kikloforias), die in einigen Fällen, insbesondere wenn es sich um ein altes Auto handelt, viel teurer geworden sind. Diese Gebühren sind günstiger bei Autos, die nach dem Jahre 2005 hergestellt worden sind.

    http://www.rechtsanwalt-griechenland.de

  337. Anwaltsgesellschaft
    February 18, 2010 5:45 pm

    Hallo Konstantin,
    der griechische TüV ist nur für griechische Autos zuständig, d.h. diese Behörde kann offizielle Dokumente (also Prüfbericht) nur für griechische Autos ausstellen, damit diese als gültig bei einer Kontrolle der Polizei betrachtet werden.
    Ferner teilen wir mit, dass Ihr Cousin Probleme haben könnte, da es in Griechenland nicht zulässig ist, ein Auto mit deutschen Kennzeichen für mehr als 6 Monate in Griechenland zu führen. Selbst in Fällen von weniger als 6 Monaten, darf das Auto nur von seinem Inhaber gefahren werden, der seinen ständigen Aufenthalt im Ausland haben muss.

  338. Anwaltsgesellschaft
    February 18, 2010 5:46 pm

    Hallo Xanthis,
    Sie müssen sich mit einem Zollexperten (also „ektelonistis“ auf griechisch) in Verbindung setzen, der für Sie sowohl die Verzollung durchführen, als auch Sie über die anfallenden Gebühren informieren kann, die nicht nur vom Hubraum und dem Herstellungsjahr, sondern auch vom Wert des Autos abhängen.

  339. Anwaltsgesellschaft
    February 18, 2010 5:47 pm

    Hallo Dedi,
    aufgrund solcher begrenzter Angaben können wir nicht mitteilen, wieviel die Zollgebühren betragen werden. Sie müssten mit einem Zollexperten in Griechenland (also „ektelonistis“ auf griechisch) Kontakt aufnehmen, der für Sie sowohl die Verzollung durchführen, als auch Sie über die anfallenden Gebühren informieren kann, die nicht nur vom Hubraum und dem Herstellungsjahr, sondern auch vom Wert des Autos abhängen.

  340. Anwaltsgesellschaft
    February 18, 2010 5:48 pm

    Hallo Matthias,
    gemäß der griechischen Gesetzgebung, können Autos mit ausländischem Kennzeichen maximal 6 Monate in Griechenland bleiben. Nach 6 Monaten müssen sie ins Ausland gebracht werden. Viele Autoinhaber versuchen mit Tickets nachzuweisen, dass Sie alle 6 Monate Ihr Auto ins Ausland bringen, um dieser gesetzlichen Pflicht zu entgehen. Dabei handelt es sich aber um eine illegale Prozedur.

  341. Anja
    February 19, 2010 11:52 am

    Sehr geehrter Hr. RA -
    was denken Sie, wie hoch würden die Kosten für folgendes Fzg. sein: Toyota Corolla Verso / EZ. 12-2006 / 2.2 D-4D / 100kw /2231 ccm. / Wurde jetzt auf ca. 11.000 € geschätzt! Und wenn ich aber erst einmal für 6 Monate mit deut. Kennzeichen fahren würde - darf dann wirklich nur der Fzg.-Halter fahren? Nicht der Ehepartner…;)? Vielen Dank für Ihre Info!

  342. Anwaltsgesellschaft
    February 22, 2010 10:18 am

    Hallo,

    Autos mit einem Hubraum von über 2,0 Liter und der aktuellen Schadstoffklasse zahlen eine Importgebühr („telos taksinomisis“ auf Griechisch) in Höhe von 50 % des Wertes, der vom griechischen Zollamt bemessen wird. Wir empfehlen Ihnen, sich mit einem Zollexperten (auf griechisch „ektelonistis“) in Verbindung zu setzen, der Sie sowohl über die anfallenden Gebühren genau informieren als auch das nötige Verfahren durchführen kann.

    http://www.rechtsanwalt-griechenland.de

  343. Jakob
    February 24, 2010 6:25 pm

    Ich habe vor nach Griechenland auszuwandern und mich mit einem kleinen Unternehmen selbständig zu machen das den Transport von kleinen Reisegruppen bis 14 Personen anbietet.
    Dazu würde ich gerne meinen 14 Sitzer Kleinbus Bj. 2005 der sich in meinen Besitz hier in Deutschland befindet mitnehmen.
    Ist das möglich ohne diese Sondersteuer zu entrichten?
    Ein gleichwertiges Fahrzeug in Griechenland zu kaufen würde mindestens 10.000 € Mehrpreis ausmachen und sich nicht mehr lohnen.
    Wie ist es wenn ich das Gewerbe in Deutschland anmelde darf ich das Gewerbe (Personentransport) auch in Griechenland ausüben mit einem in Deutschland zugelassenen Kleintransporter?

    Vielen Danke für ihre Antwort, und ein Lob für ihre unentgeltlichen Ratschläge hier in diesen Blog

  344. Anwaltsgesellschaft
    February 25, 2010 10:05 am

    Hallo,

    alle Fahrzeuge, die in Griechenland gefahren werden, unabhängig davon, ob diese zu privaten oder gewerblichen Zwecken benutzt werden, müssen ein griechisches Kennzeichen haben. Insoweit ist es nicht möglich, ohne die Sondersteuer („telos taksinomisis“) zu zahlen, das Fahrzeug in Griechenland mit griechischen Kennzeichen zu benutzen.

  345. Werner Schuhmacher
    March 1, 2010 10:44 am

    Hallo,
    ich habe in Deutschland seit zwei Jahren einen Kleinwagen (1000 ccm) geleast. Heißt ich bin Fahrzeughalter, aber nicht Eigentümer. Nun will ich dieses Fahrzeug erwerben und in Griechenland zulassen. Ergibt sich durch den Tatbestand “Leasing” ein anderes Einfuhrprozedere als bisher schon beschrieben?

    Vielen Dank im Voraus für Ihre Mühe

  346. Karrenbauer
    March 2, 2010 1:40 pm

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe mir im letzten Jahr aud der Insel Korfu in Kavadades eine Immobilie gekauft und habe vor, zusammen mit meiner Frau, als Rentner ganz nach Griechenland auszuwandern.

    Ich fahre einen Fiat Doblo Cargo, einen Transporter mit LKW zulassung.

    Darf ich diesen Wagen, den ich ausschließlich als PKW benutze, im Rahmen der Auswanderung, d,h. von der Zusatzsteuer (telos taxinomisis) befreit, als Übersiedlungsgut mit nach Griechenland nehmen und dort mit griechischem Kennzeichen fahren?

    In Erwartung Ihrer Antwort verbleibe ich mit freundlichem Gruß

    Michael Karrenbauer

  347. Karrenbauer
    March 2, 2010 2:23 pm

    das griechische Konsulat in Stuttgart hat mir gerade telefonisch mitgeteilt, dass man ein derzeitiges Fahrzeug nicht als Übersiedlungsgut mitnehmen darf und ich es deshalb verkaufen müßte

  348. Anwaltsgesellschaft
    March 3, 2010 6:11 pm

    Sehr geehrter Herr Karrenbauer,

    die Steuerbefreiung für Fahrzeuge gilt nur für Griechen, die nach Griechenland zurückkehren. Ich meine auch für Deutsche, wenn sie ihren Hauptwohnsitz nach Griechenland verlegen . Für genauere Informationen diesbezüglich empfehlen wir die Kontaktaufnahme mit dem nächst gelegenen griechischen Konsulat in Deutschland.

  349. karrenbauer
    March 4, 2010 10:14 am

    die Steuerbefreiung gilt bei Übersiedlung laut Aussage des griechischen Konsulates in Stuttgart nicht für einen Transporter auch wenn dieser nicht gewerblich genutzt werden, sondern nur für PKW.

  350. Werner
    March 9, 2010 11:15 am

    Hallo,
    ich habe in Deutschland seit zwei Jahren einen Kleinwagen (1000 ccm) geleast. Heißt ich bin Fahrzeughalter, aber nicht Eigentümer. Nun will ich dieses Fahrzeug erwerben und in Griechenland zulassen. Ergibt sich durch den Tatbestand “Leasing” ein anderes Einfuhrprozedere als bisher schon beschrieben?

    Ferner benötige ich die Adresse eines “Ektelonisti”,der für den Raum Mesolongi/Agrinion zuständig ist. Wo kann ich eine solche Adresse finden?

    Vielen Dank im Voraus für Ihre Mühe

  351. Pavlos
    March 13, 2010 1:35 pm

    Hallo,
    mein Kompliment für diese sehr informative Seite!
    Sie hat schon viele mein Fragen beantwortet.

    Allerdings habe ich da noch eine Frage:
    Ich habe einen älteren Honda (PKW, Bj. 2000) gekauft, auf meinen Namen zugelassen und möchte ihn für 6 Monate in GR lassen.

    Hier nun meine Frage:
    Gibt es ein Problem, wenn dar Fahrzeug auf meinen Namen zugelassen ist und mein Vater damit in Griechenland fährt?

    Wenn ja, was kann ich dagegen tun, damit ich und mein Vater das Auto in GR legal fahren dürfen?

    Vielleicht kann mir da bitte jemand weiterhelfen?
    Vielen Dank im Voraus!

  352. Eleni
    March 28, 2010 9:41 pm

    Hallo,

    ich hab da auch mal so ne Frage. Und zwar möchte ich demnächst mein Auto in Griechenland zulassen. Muss sagen bin zur Zeit in Griechenland und mein Wagen hat ein ganz normales deutsches Kennzeichen. Nun lese ich in den ganzen Foren das man eine EU Übereinstimmungsbescheinigung benötigt, die ich aber nicht habe. Im Fahrzeugbrief steht so eine EG Typ Nr. weiß nicht ob das reicht.

    Kann mir jemand darauf ne Antwort geben?

    Vielen dank und schönen Abend!

  353. Kico
    April 12, 2010 9:44 pm

    Hallo

    Meine Frau und ich wollen im Jahr 2011 nach Griechenland umsiedeln. Ich bin seit 20 Jahren in Deutschland! Wie sieht es bei einem BMW X5 4.8i Bj. 2008 aus? Was für Kosten würden in diesem Fall auf uns kommen? Hoffe auf eine detaillierte Antwort.

    Danke

  354. Anwaltsgesellschaft
    April 13, 2010 2:28 pm

    Hallo Eleni,
    bei der Übereinstimmungsbescheinigung handelt es sich um ein bestimmtes Papier. Es hat einen gelben Karton als Deckblatt und enthält die Übereinstimmungen für die verschiedenen Ländern. Dies wird vom griechischem Zoll üblicherweise verlangt. Allein mit dem Fahrzeugbrief werden Sie da sicherlich nicht weiterkommen.

    Hallo Kico,
    die Berechnung sollte ein Verzollungsdienstleister vornehmen. Neben Baujahr, Hubraum und Schadstoffklasse, spielen auch weitere Kriterien wie Ausstattung, Fahrzeugklasse etc. eine Rolle.

    http://www.rechtsanwalt-griechenland.de

  355. Eleni
    April 15, 2010 2:25 pm

    Hallo nochmal,

    und zwar hab ich nochmal im Fahrzeugbrief nachgeschaut (neuer Fahrzeugbrief) in dem steht unter Punkt K “Nummer der EG-Typgenehmigung oder ABE. Dahinter steht eine lange Nummer. Hab beim Händler in Deutschland angerufen aber der meinte er könnte mir sowas nicht besorgen, es reicht “eigentlich” diese Typgenehmigungs Nr. Tja was mach ich jetzt? Mein TÜV läuft bald ab und ich will nicht extra deswegen nochmal nach Deutschland fahren.
    Ich hoffe sie können mir einen Tipp geben.

    Danke.

  356. Dedi
    April 16, 2010 12:07 am

    Hallo liebe Anwälte,
    wir ziehen im Mai nach Kos und wollen unseren Golf 3 mit 84 Kw und 1984 Kubik Baujahr 7.1996 Euro 2 mitnehmen.
    Der Wert hier ist ca 3000 €.Was müsste man ca an Steuer (Zoll) bezahlen.
    Wenn wir das Auto so mitnehmen und dort schätzen lassen vom Zoll ,müssen wir dann trotzdem hier zum Konsulat und alles abstempeln lassen.Falls es nämlich zu teuer wird in Greece würden wir das Auto im September wieder nach Deutschland bringen und hier verkaufen.
    Danke für eine Info

  357. Wenzler
    April 17, 2010 11:57 am

    Hallo,

    darf ich ein in Deutschland auf meine Frau zugelassenes Fahrzeug unbedenklich in Griechenland fahren?

    Also Zulassung Name der frau, ich fahre aber und meine Frau ist auch nicht dabei.

    LG aus Leverkusen
    Marco

  358. Werner Schlecht
    April 20, 2010 5:09 pm

    Hallo Anwaltsgesellschaft!!
    Gilt die Einfuhrgebühr nur für PKW oder auch für Kräder? Ist die Höhe der Einfuhr bei Krädern gleich hoch?

  359. Anwaltsgesellschaft
    April 29, 2010 12:03 pm

    Hallo Herr Schlecht,
    Eine Einfuhrgebühr für Kräder besteht, ist aber wesentlich niedriger.

  360. Anwaltsgesellschaft
    April 29, 2010 12:06 pm

    Sehr geehrter Herr Wenzler,
    Gemäß griechischer Gesetzgebung darf nur der Eigentümer, welcher seinen ständigen Wohnsitz im Ausland hat, während seines Aufenthaltes (maximal bis zu 6 Monaten) sein Fahrzeug mit ausländischen Kennzeichen in Griechenland fahren. Demnach dürfen Sie nicht das Auto Ihrer Frau fahren, es sei denn, Sie sind Touristen ohne ständigen Aufenthalt in Griechenland.

  361. Anwaltsgesellschaft
    April 29, 2010 12:11 pm

    Dedi,
    Die Einfuhrgebühr ist aufgrund des Alters, Schadstoffklasse etc. viel zu hoch für Ihr Auto, so dass es keinen Sinn macht, es offiziell nach Griechenland einzuführen. Allerdings bestünde die Möglichkeit für Personen mit ständigem Wohnsitz im Ausland, es mit den deutschen Kennzeichen vorübergehend während des Sommers zu fahren und spätestens nach 6 Monaten wieder nach Deutschland zu bringen.

  362. Anwaltsgesellschaft
    April 29, 2010 12:13 pm

    Eleni,
    zu dieser Frage sollten Sie sich sowohl mit dem TüV in Deutschland als auch in Griechenland in Verbindung setzen.

  363. Chris
    May 12, 2010 12:24 pm

    Hallo,

    Ich hab grade al diese berichte gelesen weil auch ich immer noch auf der suche bin nach richtige antworten. Vielleicht kann ich diese woche schon das richtige und aktuelle antwort auf PKW-einfuhr in Griechenland geben.
    Ich bin vor 3 wochen ausgewandert von deutschland nach Griechenland.(Bin aber Holländer) Weil ich vorhabe hier zu bleiben hab ich alles so richtig wie möglich gemacht.
    Erst in Deutschland alle Dokumente gesammelt um nachweisen zu können das ich die letzte 2 Jahre nicht in Griechenland gewohnt habe und mich in Deutschland abgemeldet habe.
    Mitt diese sachen zum Griechischen Konsulat in Deutschland wo ich ein “Pistopiitiko Metoikesias” bekommen haben. Hierbei wirden alle Deutsche Dokumente beglaubigt und zu einen File zusammengefügt inklusieve dieses Pistopiitiko etc. Normaler weise muss man dann keine einführ- oder welche steuer auch auf sein PKW bezahlen. Das heist, man muss das Fahrzeug mindestens 6 monate in besitz und gebrauch haben mitt minimal 6000 km auf den zähler. Dazu naürlich alle orginale Fahrzeugpapiere. Ich habe dass Fzg mit Deutsche Kenzeichen nach Griechenland gefahren und nnerhalb eine woche beim lokale Zoll gemeldet. Das alles ging zusammem mit einen kompletten umzug.
    Der Zollbeambte hat das Fzg überprüft und die Dokumente nach Athen geschickt. Er hat mich mitgeteilt das alles in ordnung war und -normalerweise - nichts hatte bezahlen mussen (auser kleine admin gebuhr). Aber, weil es wegen der Krise diese neue steuermasnahmen gibt ist ab 4 Märch 2010 die neue Luxes Steuer auf KFZ etc in kraft getreten. Das wurde für mich etwa eine menge euro`s bedeuten. Das war natürlich eine schwere enttäusung aber was kan mann machen ! Ich will auch nicht mitt ein Deutsches kenzeichen weiterfahren mit das risiko das das Fg beslagnahmt wirt und ich dan dobbelt bezahlen mus. Ich gehe Freitag (noch 2 Tage) wieder zum Zoll und bin gespannt wieviel die von mir verlangen! Das war eben lang und vielleicht nicht ganz so klar meine erfahrung. Bei bedürfnis kan ich ich vielleicht noch auskumft geben.

    Gr. Chris

  364. Chris
    May 14, 2010 3:02 pm

    Sehr geehrte Herren Rechtsanwälte,

    In bezug auf mein bericht von 12 Mai 2010, 12.24 Uhr (is letzte bericht)habe ich die Frage ob das nach Griechischen Gesetz richtig ist das ich trotz “Pistopiitiko Metoikesias” (alle dokumente beglaubigt)diese Luxes Steuer bezahlen muss. Wenn ja, was bringt dieses Dokument denn noch bei eine echte Umsiedlung der alle bedingungen entspricht. Mitterweile habe ich antwort vom Zoll bekommen und muss 14.000 Euro Luxes Steuer bezahlen auf ein fast 2 Jahr altes auto. Ich überlege mich werklich alles rückgängig zu machen und mal zu versuchen das auto in Deutschland zu verkaufen.
    Ich wörde mich freuen auf ein antwort oder wie ihre meinung hierüber ist.
    Montag geh ich zum Zoll und mus mich entscheiden.

    Ich danke ihnen rechtsherzlich im voraus
    M.f.g.

    Chris

  365. Stefan Reiter
    May 17, 2010 11:00 pm

    Hallo, liebe Anwaelte!
    Im Moment wird alles anders hier in Griechenland. Wie schon in einem Bericht (oben, Luxussteuer) angedeuted- sind im Rahmen dieser Aenderungen auch Aenderungen fuer den KFZ Import Bereich oder das Fahren von (nicht grieschichen) Autos mit EU Nummernschildern in Griechenland zu erwarten????

  366. Stefan
    May 20, 2010 1:46 pm

    Noch einmal Hallo!
    Irgendwo im Internet habe ich jetzt eine Bestaetigung darueber gefunden, dass auf Autos jetzt eine Luxussteuer erhoben wird, zwischen 10 und 30% je nach Preis. Was jedoch nicht deutlich war: bezieht sich diese Steuer auch auf den Kauf eines Gebrauchtwagens in Griechenland? Wenn ja, nur wenn man vom Haendler kauft oder auch von Privat? Ich hatte beschlossen, endlich alle Schwierigkeiten durch den Kauf eines Autos mit griechischem Kennzeichen zu umgehen- potentiell macht diese Steuer alle Plaene zunichte.
    Weiterhin: Falls die Steuer auch auf Gebrauchte erhoben wird- ist der Neupreis fuer die Berechnung ausschlaggebend oder der Kaufpreis? Mit vielen Gruessen Stefan

  367. Pavlos
    May 25, 2010 12:12 pm

    Hallo,
    mein Kompliment für diese sehr informative Seite!
    Sie hat schon viele mein Fragen beantwortet.

    Allerdings habe ich da noch eine Frage:
    Ich habe einen älteren Honda (PKW, Bj. 2000) gekauft, auf meinen Namen zugelassen und möchte ihn für 6 Monate in GR lassen.

    Hier nun meine Frage:
    Gibt es ein Problem, wenn dar Fahrzeug auf meinen Namen zugelassen ist und mein Vater damit in Griechenland fährt?

    Wenn ja, was kann ich dagegen tun, damit ich und mein Vater das Auto in GR legal fahren dürfen?

    Laut TÜV-Nord (habe dort angefragt) darf ich die HU/TÜV nicht in GR machen lassen, da sie nicht in D anerkannt wird.
    Stimmt das?

    Können Sie uns da bitte weiterhelfen?
    Vielen Dank im Voraus!

  368. irini
    June 7, 2010 1:50 pm

    Hallo, als Griechen die mit ständigem Wohnsitz in Deutschland lebt und nur zum Urlaub nach Griechenland kommt habe ich ein Auto mit deutschen Nummernschildern in Griechenland.
    Bisher galt doch die Regelung, dass man in diesem Fall das Auto nur für 6 Monate am Stück in Griechenland lassen darf und es dann wieder ausführen muss.
    Nun habe ich von einem Bekannten erfahren, dass diese Regelung geändert wurde und man als Grieche mit Wohnsitz in Deutschland das Auto mit deutschen Kennzeichen auch ständig in Griechenland lassen darf. Stimmt das?
    Vielen dank schonmal im Voraus

  369. Christian
    July 3, 2010 1:08 pm

    Sehr geehrte Anwaltsgesellschaft,

    kompliment für die tolle Seite. Ich stehe vor einem Problem:
    Ich möchte meine Verwandten in Griechenland unterstüzten. Diese benötigen einen Pick-up. Mein Plan war in Deutschland ein entsprechendes Fahrzeug gebraucht zu kaufen und damit nach Griechnenland zu fahren und es meinem Onkel zu schenken. Jetzt habe ich gelesen, dass entgegen meiner Erwartung eine ganze Reihe von Steuern fällig werden würde. An wen kann ich mich bzgl. einer Kostenschätzung wenden und wer könnte mich hier kompetent beraten? Mit welchen Kosten muss ich ca. rechnen?

    Vielen Dank und mit vielen Grüßen
    Christian

  370. Anwaltsgesellschaft
    July 5, 2010 11:15 am

    Hallo Christian,

    danke für Ihre Komplimente. Das Verfahren der Einfuhr eine Pkws aus Deutschland nach Griechenland wird von Zollexperten in Griechenland übernommen (auf Griechisch „ektelonistis“). Sie müssten daher sich mit einem solchen Experten in Verbindung setzen, um mehr Informationen über die anfallende Gebühren bzw. die notwendige Verfahrensweise zu bekommen.

    Allgemeine Infos zur Besteuerung usw. sind in diesem Blog wirklich immer wieder weiter oben erläutert.

  371. sven kremer
    July 8, 2010 10:06 pm

    Hallo

    Ich moechte aktuell einen Mercedes E200 Kompressor aus 2006 nach Griechenland importieren. Der Wagen hat einen 1800 ccm Motor und kostet mich in Deutschland mit Rechnung 20.000 Euro. Mit welchen Gebühren muss ich jetzt konkret ca rechnen.

    Ich danke um die Hilfe

    Sven

  372. Anwaltsgesellschaft
    July 12, 2010 10:56 am

    Hallo Sven,

    wir empfehlen dass Sie sich mit einem Zollexperten in Griechenland in Verbindung setzen (auf griechisch: „ektelonistis“) der für Sie das Verfahren der Verzollung abwickeln kann, sowie die genauen anfallenden Gebühren mitteilen wird. Grundsätzlich würden sich für so ein Auto die Kosten auf ca. 35% des Rechnungswertes belaufen, seit April 2010 wird jedoch auch eine „Luxusgebühr“ (φόρος πολυτελείας) vorgesehen, und so könnte der Betrag höher sein.

  373. Katerina
    July 25, 2010 6:23 pm

    Hallo, ich will nächstes Jahr auch für immer nach Griechenland. Und will mir ein kleineres Auto (75PS, ca.8000 Euro) kaufen und nach Griechenland mitnehmen.
    Mit wieviel Zollkosten muß ich rechnen???

  374. Katerina
    July 25, 2010 6:28 pm

    Bj 2007…hab ich vergessen..

  375. Renata
    July 28, 2010 9:45 pm

    Viele nützliche Informationen, die ihr da so weiter gibt, herzlichen Glückwunsch. Und Danke für die Hilfe!
    Mich würde kurz interessieren, wenn ich nächstes Jahr meine 6monatige Saison Arbeit ausübe und mit “meinem” Pkw nach Kreta einreise (bleibe nicht länger als 6 Monate), ob es ein Problem ist, dass dieses Farzeug auf meine Mutter zugelassen ist. Ich fahre es in Österreich, weil es mir meine Mutter “zur Verfügung” gestellt hatte und weil die Versicherungen in der Slowakei wesentlich billiger sind.
    Kann es in Griechenland auf Kreta ein Problem werden?

    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    LG
    Renata

  376. Anwaltsgesellschaft
    August 2, 2010 9:54 am

    Hallo Katerina,
    Die anfallenden Gebühren sind vom Hubraum, Baujahr, Schadstoffklasse und dem tatsächlichen Wert des Fahrzeugs abhängig. Zur genauen Berechnung empfiehlt sich die Kontaktaufnahme mit einem Zollexperten in Griechenland (auf Griechisch „ektelonistis“), der für Sie den genauen Betrag berechnen könnte.
    Ferner weise ich darauf hin, dass im Falle eines dauerhaften Wegzugs aus Deutschland nach Griechenland (Stichwort “metikesia”), eventuell berechtigt sind, ein Auto nach Griechenland gebührenfrei bzw. zu gemindertem Einfuhrzoll einzuführen. Hierzu müssten Sie zum nächsten griechischen Konsulat Kontakt aufnehmen und nach dem „pistopiitiko metikesias“ nachfragen.

  377. Corina
    August 24, 2010 1:38 pm

    Hallo,
    ich habe vor in griechenland mich selbstständig zu machen mit einem Limo-Service.Die Stretch-Limo hab ich schon,allerdings ist sie baujahr 1998 und 4600 cm³ und in deutschland zugelassen.allerdings möchte ich sie ja nicht privat nutzen,sondern gewerblich.muss ich trotzdem diese hohen Abgaben miteinplanen????ich werde hier ja immerhin mit dem unternehmen steuern zahlen.brauch ich eigentlich dazu irgendwelche “Beförderungsscheine” usw in griechenland??? vielen dank im vorraus

  378. Anwaltsgesellschaft
    August 26, 2010 8:29 am

    Hallo,

    gewerblich genutzte Fahrzeuge müssen Abgaben zahlen, es gibt aber besondere Regelungen bezüglich der Mehrwehrtsteuer und der weiteren Gebühren. Wir würden empfehlen, mit einem Zollexperten in Griechenland Kontakt aufzunehmen. Dieser kann Ihnen in der Regel genaue Angaben über die Höhe der Abgaben mitteilen.

    http://www.rechtsanwalt-griechenland.de
    http://www.rechtsanwalt.gr

  379. Hornet600
    August 26, 2010 12:16 pm

    …Kalispera Sas!
    Ist etwas her das hier etwas gepostet wurede aber habe da mal ne frage!
    Wie sieht es aus mit einem Motorrad 1. Hand in D gemeldet und eigentuemer…Wohnsitz in Greece…Ist das immernoch so schwer infos zu bekommen wie Taxiert wird? Kann doch net war sein das ich meine eigentum hier besteuern soll nur weil ich innerhalb Europas umziehe…
    Vielen Dank im vorraus!

  380. H.A.Stiefel
    September 1, 2010 1:29 pm

    Hallo, wir wollen im Oktober 2010 nach Kreta auswandern.Meine Frage: Meine Frau ist 90% schwerbehindert.Wir wollen einen BMW X5 Diesel 3,0Ltr. Bj.04.2010 einführen. Gibt es für Schwerbehinderte eine Vergünstigung der Luxussteuer? Wir wollen dauerhaft auf Kreta bleiben und in Deutschland alle Zelte abbrechen.Gibt es auch allgemein Steuererleichterung für Behinderte?

  381.  
Kommen wir ins Gespräch!
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