Erbschaftssteuer für Immobilien in Griechenland
In Griechenland befindliche Immobilien werden im Erbfall unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Erblassers und des / der Erben grundsätzlich nach griechischem Recht besteuert.
Da in Griechenland zur vereinfachten Ermittlung und Berechnung des steuerrelevanten Wertes von Immobilien bereits in den 90er Jahren das - allerdings nach wie vor nicht völlig flächendeckende - System der so genannten […]
In Griechenland befindliche Immobilien werden im Erbfall unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Erblassers und des / der Erben grundsätzlich nach griechischem Recht besteuert.
Da in Griechenland zur vereinfachten Ermittlung und Berechnung des steuerrelevanten Wertes von Immobilien bereits in den 90er Jahren das - allerdings nach wie vor nicht völlig flächendeckende - System der so genannten sachwertorientierten Ermittlung von Immobilienwerten (”antikimenikos ypologismos”) etabliert wurde, legt das griechische Finanzamt im Regelfall auch bei der Ermittlung des steuerbaren Wertes immobilen Nachlassvermögens den jeweiligen Einheitswert (”antikimeniki axia”) zugrunde.
Sofern nicht anders angegeben, beziehen sich die nachfolgenden Angaben auf Erbfälle ab 01.01.2006. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
segelntoroni
April 27, 2007 11:06 am
Der Blog ist Klasse. Eine Frage habe ich jedoch in Bezug auf den visumsfreien Aufenthalt von 3 Monaten. Heißt es, dass man bei einem Aufenthalthalt von über 3 Monaten ein Visum braucht. Das kann doch nicht richtig sein bei EU-Bürgern, die sich generell visumsfrei in allen EU-Ländern aufhalten können (von den Sonderregeln bei den neuen Beitrittsländern einmal abgesehen). Soweit mir bekannt ist, braucht man die Aufenthaltserlaubnis, die im übrigen sehr schnell zu erhalten ist, nur, wenn man in Griechenland ein Auto/Motorrad/Moped kaufen und mit griechischer Nummer zulassen will.
Anwaltsgesellschaft
April 28, 2007 9:55 am
Für EU-Bürger (Kernstaaten)gilt folgendes:
Unionsbürger genießen das Recht auf Einreise und Aufenthalt, als auch das Recht auf freie Ausübung einer Tätigkeit in Griechenland. Wenn Sie als EU-Bürger in Griechenland länger als drei Monate leben und arbeiten möchten, brauchen Sie eine Aufenthaltserlaubnis. Es handelt sich um ein formelles Antragsverfahren ohne besondere Schwierigkeiten und steht damit nicht im Widerspruch zur Freizügigkeitsregelung.
Der Antrag dafür stellen Sie beim zuständigen Ausländeramt oder der Polizeibehörde Ihres Wohnortes. Voraussetzung für die Aufenthaltsgenehmigung ist, dass der Antragsteller eine Arbeit hat bzw. über ausreichende Existenzmittel verfügt. Die Aufenthaltserlaubnis ist zunächst befristet gültig und kann im Höchstfall für fünf Jahre ausgestellt werden.
Unbekannt
April 28, 2007 7:47 pm
Ich bekomme demnächst eine größere Summe (geerbt), auf was muss ich drauf achten?
Ich bin Grieche und habe geerbt, muss ich für mein Vaterhaus in Griechenland und in Deutschland Steuern zahlen?
Anwaltsgesellschaft
April 29, 2007 11:10 am
Bei Ihrem Erbfall kann eine doppelte Erbschaftssteuerpflicht in beiden Staaten entstehen, wenn der Erblasser Vermögensgegenstände in Griechenland besaß und er oder Sie sich mit ständigem Wohnsitz in Deutschland aufhalten. Nach dem deutschen Steuerrecht ist eine Anrechnung der ausländischen Erbschaftssteuer nur bei unbeschränkter Steuerpflicht möglich.
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Griechenland regelt keine Fragen der Erbschaftssteuer, da diese nicht in der Liste der enumerativ aufgezählten fallenden Steuern enthalten sind (Artikel 1, Nr. 1).
Somit existiert zwischen Deutschland und Griechenland auf dem Gebiet des Erbschafts- und Schenkungssteuerrechts für Immobiliarvermögen kein Doppelbesteuerungsabkommen.
Es bleibt deshalb nur die Möglichkeit der Anrechnung der in Griechenland gezahlten Steuer auf die in Deutschland zu zahlende Steuer, soweit die Voraussetzungen der unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland vorliegen.
Beispiel: Der griechische Staatsangehörige G verstirbt in Deutschland, wo er während der letzten 20 Jahre seines Lebens seinen ständigen Wohnsitz hatte. Zum Todeszeitpunkt umfasst sein Vermögen auch eine Immobilie in Griechenland Erben sind seine beiden Kinder A und B griechischer Staatsangehörigkeit, die gemeinschaftlich das gesamte obige Vermögen erben.
A und B unterliegen für die in Griechenland befindliche Immobilie der griechischen Steuerpflicht.
Da nach dem deutschen Steuerrecht der G als Inländer betrachtet wird (§ 2 Abs. 1 Nr. 1a ErbStG) und seine Erbschaft damit uneingeschränkt der deutschen Erbschaftssteuer unterliegt, müssten A und B auch an den deutschen Staat Steuern bezahlen. Folglich müssten A und B grundsätzlich in beiden Ländern für die Immobilie besteuert werden, die sie im Rahmen der Erbschaft in Griechenland erwerben.
VJ.
February 1, 2008 5:50 pm
Erblasser im Besitz der griechischen Staatsangehörigkeit mit am Todestag 1. Wohnsitz in GR. Ist in DE befindliches Immobilienvermögen von den Erben in GR oder in DE zu versteuern wenn diese auch in GR wohnhaft sind?
Chrisowalantou
April 25, 2008 9:39 am
Kalimera,
mein Vater ist vor kurzem verstorben, er hatte ein geerbtes Haus in Griechenland. Mein Vater war hier in Deutschlad beim Sozialamt angemeldet. Das Haus soll an meinen Bruder gehen, mein Vater hat aber kein Testament hinterlassen, wir wissen nur von ihm, dass er schon damals so wollte. Mein Bruder ist aber verschuldet und hat einige Leute die auf ihr Geld warten. Meine Mutter ist auch beim Sozialamt angemeldet. Ich bin die einzige, die zwar Schulden hat, sie aber auch Zahlt!Unsere sorge ist, dass man uns das Haus weck nimmt. Können die das von Deutschland? Ich bitte um Hilfe.
Kali sas mera.
AnwaltsGesellschaft
May 13, 2008 9:57 am
Informationen zum Erbrecht in Griechenland, Testament, griechisches Erbrecht, Pflichtteilsanspruch, Erbschein und allgemein zum griechischen Erbrecht bzw. zu erbrechtlichen Rechtsfragen mit Bezug zu Deutschland und Griechenland finden Sie auf unserer Website unter http://www.rechtsanwalt.gr und http://www.rechtsanwalt.gr/german/downloads.html
Inna Klöpfer
June 9, 2008 11:29 pm
Sehr geehrte Damen und Herren,
kann ein Deutscher Staatsangehöriger in Griechenland eine
Immobilie erben oder gibt es hier Nachteile und
Probleme?
Anwaltsgesellschaft
July 10, 2008 7:43 pm
Sehr geehrte Frau Klöpfer,
die Erbschaft ist problemlos möglich.
http://www.rechtsanwalt.gr
Charly Vol
December 10, 2008 4:07 pm
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe keine Kinder und möchte mein Grundstück und Haus in Griechenland an eine mir nicht verwandte Person vererben.
Welche Erbschaftssteuer fällt hier an?
Anwaltsgesellschaft
December 11, 2008 4:05 pm
Hallo Charly Vol,
Die Erbschaftssteuer variiert je nach Nachlasswert und könnte somit zwischen 20 bis 40% des im Zeitpunkt des Erbfalles bestehenden Grundstückswertes Wertes betragen. Der Wert wird durch die Finanzbehörde nach objektiven Kriterien berechnet. Z.B. bei einem Grundstückswert von 66.000 € würde eine Erbschaftssteuer von ca. 13.200 € anfallen.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen selbstverständig zur Verfügung.
http://www.rechtsanwalt-griechenland.de
http://www.rechtsanwalt.gr
Costa
February 17, 2009 2:27 pm
Sehr geehrte Damen und Herren
Ich bin Grieche und wohne und lebe seit 1982 in der Schweiz.
1999 (notarielle Beglaubigung des Testamentes) habe ich von meiner Mutter 2 Felder geerbt. Die damals anfallenden Steuern habe ich sofort bezahlt. Nun ruft mich mein Bruder an, und sagt ich müsse sofort Nachsteuern bezahlen. Darf ich Sie höflich fragen, ob das neue Gesetz vom 01.01.2006 (Steuerfreier Betrag 80′000.00 Euro) auch in meinem Fall gilt, oder richtet sich die Nachsteuer nach dem alten Gesetz?
Besten Dank für die Beantwortung meiner Frage verbleibe ich
mit freundlichen Grüssen
Costa
Anwaltsgesellschaft
February 22, 2009 4:17 pm
Hallo Costa,
Das Gesetz von 2006 ist vorbehaltlich anderer hier unbekannten Gründe natürlich auch auf Ihre Erbschaftsannahme von 1999 anwendbar. Erbschafts- Steuerfreibeträge gab es allerdings auch schon vor 1999. Wofür genau werden die Nachsteuern erhoben ? Für zwei Felder dürfte in der Regel kaum der Steuerfreibetrag ausgeschöpft werden, da die vom Finanzamt zugrunde gelegten Einheitswerte für Felder meist sehr niedrig sind.
www.rechtsanwalt-griechenland.de
www.rechtsanwalt.gr
Gisela
July 11, 2009 2:57 pm
Wie hoch sind die Fraibeträge bei einer goniki parochi?
Anwaltsgesellschaft
July 13, 2009 10:36 am
Die Freibeträge für eine Schenkung an die Kinder (goniki parochi) betragen zur Zeit 95.000 € pro Kind.
Saki
August 20, 2009 2:59 am
Sehr geehrte Damen und Herren
Ich bin Grieche und wohne und lebe seid meiner geburt in Deutschland.Bin drei Geschwister zwei frauen und ein mann.
Gibt es unterschiede bei Erb vergabe nach dem Griechen recht Ob Mann oder Frau??.Wir haben kein notarielle Begläubigund oder ein Testament die, häuser und die felder gehörten meiner eltern die vor 1 jahr verstorben sind beide.
Anwaltsgesellschaft
August 21, 2009 8:52 am
Das griechische Recht unterscheidet selbstverständlich nicht zwischen
Mann und Frau. Allen Geschwistern stehen, unabhängig von ihrem
Geschlecht, die gleichen Erbrechte im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge
zu. Wir können Ihnen selbstverständlich bei der Klarstellung der
Erbeziehungen zwischen ihren Eltern bzw. für die Erbschaftssannahme
behilflich sein. Sie können uns gerne über die Emailadresse
info@rechtsanwalt.gr kontaktieren, um weitere Details zu besprechen.
Takis
October 18, 2009 7:54 pm
Hallo!
Glückwunsch für Ihre Webseite und die kostenfreien Leistungen, die sie bietet.
Ich habe eine relativ einfache Frage:
Mein Vater will uns (seinen Kindern) ab sofort seine Erbe vererben, weil er gehört hat, dass die neue griechische Regierung sich eilt, das Gesetz für Erbschaftssteuer “ungünstig” für uns zu ändern.
Ich will nicht extra deswegen nach Griechenland fahren, daher wollte ich vom griechischen Konsulat in Frankfurt eine Vollmacht für meine Schwester anfertigen lassen, sodass sie mich im Rahmen dieser Angelegenheit vertritt. Das Konsulat hat mir dafür als frühsten Termin einen in 3 Wochen genannt. Daraufhin will mein Vater, dass ich selbst nach Griechenland fahre, um dort diese Vollmacht zu unterschreiben, was natürlich total ungünstig für mich ist.
Meine Frage lautet:
Kann ich bei einem Notar in Deutschland (ich wohne in Frankfurt am Main) so eine Vollmacht anfertigen lassen und dann per Post nach Griechenland schicken?
Wenn dies nicht möglich ist, könnten Sie sich aus Ihrer Erfahrung dazu äußern, wie schnell das entsprechende neue Gesetz in Kraft treten kann, denn mein Termin beim Konsulat könnte ggf. ja noch rechtzeitig stattfinden, sodass ich nicht nach Griechenland fahren muss.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort!
Anwaltsgesellschaft
October 19, 2009 12:52 pm
Sehr geehrter Mandant,
wir bedanken uns für Ihre Anfrage.
Sie haben auch die Möglichkeit, die notarielle Vollmacht bei einem Deutschen Notar vorbereiten zu lassen. Diese wird von den griechischen Behörden als zulässig anerkannt. Wir weisen jedoch darauf hin, dass diese noch mit einer Apostille versehen sein muss (der Notar in Deutschland weiß Bescheid, was zu tun ist, bzw. wie die Apostille vom Landgericht ausgestellt wird).
Bezüglich der Änderung des Erbschaftsbesteuerungsrechts teilen wir mit, dass zur Zeit zwar davon gesprochen wird, die neue Regierung ein solches Gesetz jedoch noch nicht verabschiedet hat. Insoweit können wir nicht mitteilen, wann bzw. ob es eine solche Gesetzesänderung überhaupt geben wird.
Stratos
March 6, 2010 5:34 pm
Hallo, tolle seite sehr intressant.
So nun zu meinem problem, vor ca. 20 jahren ist meine Oma verstorben und hat natürlich kein testament hinterlassen, es sind 4 geschwister bzw. brüder, die praktisch 1/4 von allen bekommen also gerecht verteilt, so nun ist einer der brüder zur bank gegangen und hat praktisch eine Hypothek aufgenommen als Bürger für seinen Schwiegersohn um sich selbständig zu machen, leider ist mein Onkel vor kurzem verstorben und die Hypothek wurde nie zurückgezahlt, jetzt rief meine Tante aus Griechenland an und sagte das wir nach Griechenland müßten um das Erbe abzuschlagen damit wir die schulden nicht Übernemen müssen, aber welches recht hatte er eine Hypothek darauf zu nehmen was ihm ja eigentlich gar nicht gehört, und was haben die Brüder bzw. wir Kinder damit zu tun, es hatte ja keiner Unterschrieben das er machen kann was er will, das Erbe von meiner Oma wurde ja nie Aufgeteilt, mal davon abgesehen wie kann eine Bank einen Kredit gewähren und als Sicherheit eine sache nehmen die einem nicht gehört? Meine Tante sagte uns auch noch das Sie und die 2 Kinder Ihre angelegeheit so geregelt haben das sie die Schulden nicht züruck bezahlen müßten, aber wir wenn wir das Erbe meiner Oma bzw. meines Vaters annehmen sollten.
Ich bedanke mich im Voraus bei Ihnen.
Anwaltsgesellschaft
March 8, 2010 6:02 pm
Hallo,
es ist nicht möglich, dass Ihr verstorbener Onkel das Eigentum der anderen Erben belastet hat, sondern lediglich seinen eigenen ideellen Anteil (also 1/4) des Eigentums.
Die Tatsache, dass Sie heute nach seinem Tod eine Erbschaftsausschlagung durchführen sollen, hat nichts mit den Anteilen an dem Grundstück zu tun. Ihr Onkel hat offensichtlich während seines Todes Schulden gemacht, die auf seine Erben übergegangen sind. Da er keine Kinder und auch keine Eltern hatte und womöglich auch kein Testament hinterlassen hat, erben auch seine Neffen und Nichten (Söhne bzw. Tochter seiner Geschwister) nach den Bestimmungen der gesetzlichen Erbfolge, d.h. der Erbfolge, die nach dem Gesetz vorgesehen wird, falls kein Testament hinterlassen worden ist.
Ihre Tante hat Ihnen sicherlich empfohlen sein Erbe auszuschlagen, da dies mit Schulden belastet sein kann.
Unseres Erachtens sollte beim Grundbuchamt, Landgericht usw. recherchieren werden um festzustellen, welche Lasten Ihr Onkel auf seinem Grundstück hatte, bzw. ob er ein Testament hinterlassen hat. Falls Sie insoweit anwaltliche Hilfe benötigen, können Sie sich an uns wenden. Unsere Email lautet: info@rechtsanwalt.gr
http://www.rechtsanwalt-griechenland.de