Allgemeines griechisches Steuerrecht
Nach welchen Maßgaben und Kriterien eine Person oder Gesellschaft in Griechenland der Besteuerung unterliegt, richtet sich nach dem Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland – Griechenland und dem Einkommensteuergesetz (Foros isodimatos).
Also ist die Frage nach der Ansässigkeit zu klären.
Nach griechischem Steuerrecht erfolgt die Einkommensbesteuerung bei natürlichen Personen nach dem Wohnortsprinzip und dem Grundsatz der Quellenbesteuerung.
Als Wohnort […]
Nach welchen Maßgaben und Kriterien eine Person oder Gesellschaft in Griechenland der Besteuerung unterliegt, richtet sich nach dem Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland – Griechenland und dem Einkommensteuergesetz (Foros isodimatos).
Also ist die Frage nach der Ansässigkeit zu klären.
Nach griechischem Steuerrecht erfolgt die Einkommensbesteuerung bei natürlichen Personen nach dem Wohnortsprinzip und dem Grundsatz der Quellenbesteuerung.
Als Wohnort gilt dabei der Ort des Wohnsitzes oder ständigen Aufenthalts.
Bei Gesellschaften gilt als Wohnort der Firmensitz der der Verwaltungszentrale. Zusätzlich sind Personen in Griechenland steuerpflichtig, welche ein Einkommen aus einer Tätigkeit in Griechenland beziehen und zwar unabhängig vom Wohn-, Aufenthaltsort oder der Staatsangehörigkeit.
Existieren im Heimatland und Gastland verschiedenartige Steuerkriterien, die in den zwei Staaten ein und dieselbe Person als unbeschränkt steuerpflichtig ansehen, vermeidet eine zweifache Besteuerung das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Griechenland und Deutschland. Gehen Sie einer gewerblichen Tätigkeit nach, haben einen festen Wohnsitz oder kaufen ein Ferienheim, immer ist eine Steuernummer von Nöten (AFM / Α.Φ.Μ.: Arithmos forologikou mitrou).
Dieses ist die generelle Steuernummer für Ausländer. Sie ist die Voraussetzung für jegliche geschäftliche Vorhaben.
Die AFΜ ist beim für Ausländer zuständigen Finanzamt zu beantragen und ist bei die Beantragung die Bestellung eines Steuerbevollmächtigten (antiklitos) ogligatorisch.
Sowohl beim Immobilienerwerb, allen Notar- und rechtlichen Angelegenheiten und Steuerzahlungen ist diese Identifikationsnummer unerlässlich.
Sie löst nicht automatisch eine Steuerpflicht aus sondern dient lediglich der Identifikation.
Alexander
August 23, 2007 3:34 pm
Hallo,
wir haben in Griechenland gebaut (sind in Besitz einer AFM) und sind nun dabei unseren Umzug aus Thailand nach Griechenland vorzubereiten. Als Deutscher Staatsbuerger mit permanentem Wohnsitz in Thailand stellt sich mir die Frage, ob ich mich in Griechenland mit Zweitwohnsitz anmelden kann, da ich weiterhin in Thailand arbeiten und die meiste Zeit verbringen werde.
Meine Frau und die Kinder wuerden GR als Erstwohnsitz haben. Welche Auswirkungen hat dies auf Sozialversicherungspflicht und Steuerpflicht?
Wird mein Einkommen in Thailand nochmals in GR versteuert, da kein Doppelgesteuerungsabkommen besteht? Kann meine Familie in die Griechische Sozialversicherung eintreten wenn meine Frau nicht berufstaetig ist? Wuerden Unterhaltszahlungen (wir leben nicht in Scheidung) von den Steuerbehoerden als Einkommen gewertet und besteuert?
Es waere schoen, wenn Sie mir hier mit einem Rat helfen koennten. Vielen Dank. Alexander
AnwaltsGesellschaft
August 27, 2007 8:29 am
Hallo Alexander,
eine “Anmeldung” im deutschen Sinne gibt es in Griechenland ebensowenig wie eine Meldestelle. Deutsche Staatsbürger genießen im Rahmen des geltenden EU Rechts Freizügigkeit, dh, daß Sie sich jederzeit in Griechenland niederlassen und auch arbeiten können. Soweit Sie mehr als wenige Monate sich in Griechenland ständig aufhalten wollen, müssen Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, das ist aber reine Formsache. Nachdem Sie in Thailand weiterarbeiten werden und dort auch Ihr Gehalt beziehen, fällt die Steuer nur dort an. Um in die griechische Sozialversicherung einzutreten müssen entweder Sie oder Ihre Frau eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit in Griechenland aufnehmen. Je nach Tätigkeit ist dann eine bestimmte Kasse zuständig. Die Beiträge liegen bei ca. 200-250 Euro monatlich und beinhalten Krankenkasse und Sozialversicherung.
Peter Becker
September 3, 2007 8:42 pm
Hallo,
meine Frau (Griechin) und ich (Deutscher) haben das Elternhaus
meiner Frau in Athen renoviert und werden es ab dem 01.10.07
vermieten. Wir leben beide in Deutschland und sind auch dort steuerpflichtig. Müssen wir die Mieteinnahmen in GR versteuern
oder können wir dies in Deutschland tun ?
Mfg
Peter
AnwaltsGesellschaft
September 4, 2007 8:12 am
Mieteinnahmen sind laut dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Griechenland und Deutschland dort zu versteuern, wo die Immobilie belegen ist. In diesem Falle also in Griechenland.
Stavros
September 6, 2007 10:28 am
Hallo,
ich bin Grieche, verheiratet (1 Kind 11 Jahre) und habe meinen Hauptwohnsitz in Deutschland. Nun habe ich ein gutes Arbeitsangebot vorliegen, allerdings ist die Stelle in Thessaloniki. Meine Frau (berufstätig) und mein Kind würden in Deutschland bleiben. Kann ich davon ausgehen, dass ich in Griechenland “besteuert” werde und gibt es eine Möglichkeit, Trennung, zweiter Wohnsitz, etc., sowohl für mich als auch für meine Frau steuerlich abzusetzen?
Mit freundlichen Grüßen
Stavros
AnwaltsGesellschaft
September 10, 2007 7:39 am
Stavro gia sou,
zunächst gibt es die Möglichkeit, wenn die Beschäftigung nur für eine bestimmte Dauer im Ausland ausgeübt werden soll, sich von der Zahlung von Sozialversicherungsabgaben befreien zu lassen (Stichwort E101 nach dem Entsendegesetz). Eine Besteuerung des Einkommens findet dann in D statt.
Soweit die Tätigkeit allerdings auf Dauer ausgelegt ist, müssen sowohl Sozialversicherungsbeiträge als auch Steuern in Griechenland abgeführt werden.
Die Frage nach der Absetzbarkeit des Zweitwohnsitzes wäre von einem Steuerberater zu beantworten.
Einige weitere Infos zu verschiedenen Themen mit Auslandsberührung findest du unter http://www.rechtsanwalt.gr
Evriklia
November 21, 2007 9:20 pm
Hallo
ich bin eine Griechin und lebe in Deutschland.
In Thessaloniki habe ich eine Wohnung die ich Vermiete bzw. habe auch noch einen griechischen Kredit für diese Wohnung.
Dieses Jahre habe ich meine Steuererklärung gemacht.
Warum wird mein Kredit für meine Wohnung nicht in der Steuererklärung angerechnet.???
Ich muss meine ganze Mieteinahmen versteuer, die aussgaben für die Wohung wird ingoriert.
Das ist doch nicht normal?
Wer kann mir da weiter helfen?
serafia mihan
December 11, 2007 3:47 pm
hallo
ich bin griechin und lebe in deutschland. habe in saloniki ein ladengeschäft, dass vermietet ist. ich gebe jedes jahr eine steuererklärung in griechenland ab und zahle dort auch meine steuer. ist damit für mich alles erledigt oder kann ich vom deutschen staat schwierigkeiten erhalten, da ich in deutschland nichts davon angebe?
Anwaltsgesellschaft
January 23, 2008 9:10 pm
Hallo Serafia,
laut Dopepelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Griechenland sind die Einkünfte aus Immobilienvermögen dort zu versteuern, wo die Immobilie belegen ist. Die Versteuerung in Griechenland für die Einkünfte von der Wohnung in Thessaloniki sind damit korrekt. Möglicherweise besteht jedoch eine Mitteilungspflicht gegenüber den deutschen Finanzbehörden. Dies sollten Sie mit Ihrem deutschen Steuerberater abklären.
Ben
January 29, 2008 12:06 pm
Hallo,
ich bin Deutscher und möchte mit meiner Freundin nach Griechenland ziehen. Ich fahre beruflich zur See, allerdings weder unter Deutscher noch unter griechischer Flagge. Mein Arbeitsvertrag läuft entweder mit einer deutschen oder eine cypriotischen Reederei. Muss ich, wenn ich nach Griechenland ziehe dort Einkommenssteuer bezahlen?
Sofia
March 27, 2008 8:01 pm
Hallo,
ich bin Griechin und möchte die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen. Da ich aber an den griechischen Privatschulen arbeite und mein Arbeitgeber das gr. Generalkonsulat ist, werde ich vom gr. Staat besteuert, obwohl ich in Deutschland lebe. Werde ich wenn ich die dt. Staatsbürgerschaft erhalte auch weiterhin vom gr. Staat versteuert? Da die Steuern die ich an den gr. Staat zahle weitaus weniger sind, möchte ich sicher sein, dass sich auch mit der doppelten Staatsbürgerschaft nichts dabei ändert. Wie ist es mit dem Doppelbesteuerungsabkommen?
Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar!
AnwaltsGesellschaft
April 28, 2008 12:09 pm
Hallo Sofia,
die Besteuerung des Eikommens in Griechenland trotz der Erbringung der Leistung in Deutschland beruht auf einem besonderen (vermutlich nur vorübergehenden) Status. Ich meine, daß dies nichts mit der Staatsbürgerschaft an sich zu tun hat. Bitte teile mir gegebenenfalls mit, ob du ggfls. zwei Gehälter erhältst, eines nach griechischem Recht als Lehrer dort und ein weiteres für die Auslandstätigkeit.
AnwaltsGesellschaft
May 13, 2008 9:35 am
Informationen zum Erhalt einer griechischen Steuernummer - Steuernummer in Griechenland erhalten Sie auf unserer Website unter http://www.rechtsanwalt.gr und
http://www.rechtsanwalt.gr/german/downloads.html
hape
July 31, 2008 1:36 pm
Hallo Anwaltsgesellschaft,
ich sehe mit dem Steuerrecht und den Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) haben Sie es nicht so drauf. Zur unbeschränkten Steuerpflicht in D und Vermietung in GR ist, wie auch Sie erläutern, zu sagen, dass bei Einkünften aus unbeweglichem Vermögen im Regelfall der Belegenheitsstaat das Besteuerungsrecht hat (Art.XIII DBA-GR). Der Wohnsitzsstaat- hier D - behält sich bei der Freistellungsmethode zumeist jedoch die Einbeziehung der Einkünfte zur Festsetzung des (inländischen) Steuersatzes, dem sogenannten Progressionsvorbehalt (§ 32b Einkommensteuergesetz), vor. Im DBA-GR ist dies in Art. XVII Abs.2 Nr.1 vorgesehen. D.h. in D sind diese Einkünfte anzugeben. Die Einkünfte werden nach deutschem Recht ermittelt, Darlehenszinsen können geltend gemacht werden. In GR abzugsfähige Aufwendungen, die in D nicht zum Abzug zugelassen sind, jedoch nicht. Derzeit kommen jedoch von der Finanzverwaltung in GR, anders als von z.B. Spanien, keine Mitteilungen über vermietete Immobilien. Dies ist aber nicht als Aufruf zur Steuerverkürzung zu sehen.
Zum Fall Sofia ist zu sagen, dass hier das sogenannte Kassenstaatsprinzip der DBA Anwendung findet. Der Staat der zahlt, soll auch die Steuern erhalten. Geregelt ist der Fall in Art.X DBA-GR. Aber auch hier ist Art. XVII Abs.2 Nr.1 des DBA-GR zu beachten. Bezieht der Ehegatte in D Einkünfte, sind die in GR besteuerten Einkünfte zu berücksichtigen.
Bei Arbeitslohn gilt im Grundsatz immer das Besteuerungsrecht des Tätigkeitsstaates. Die DBA regeln dies jedoch nach der 183-Tageregelung (Art.XI Abs.3 DBA-GR). Besteht kein DBA so kann eine Doppelbesteuerung eintreten. D hat solche Fälle mit dem Auslandstätigkeitserlass geregelt. Ob zwischen Thailand und GR etwas ähnliches besteht sollte ein griechischer Steuerberater wissen. Da habe ich aber bei einigen meine Zweifel, da aus eigener Kenntniss diese nicht einmal die Regelung des Progressionsvorbehaltes kennen.
Ich denke die Ausführungen reichen erst einmal.
P.S.
Die aus D nach GR ausgewanderten oder zurückgekehrten Renter werden u.U. demnächst ihr blaues Wunder erleben. Seit dem Jahre 2005 ist ihre Rente aus D in D steuerpflichtig (§ 49 Abs.1 Nr.7 EStG). Die Steuerpflicht tritt praktisch schon ab dem ersten Euro ein, da der Grundfreibetrag (§32a Abs.1 Nr.1 EStG) nach den Urteilen des EuGH nicht gewährt werden braucht. Und deutsche Finanzämter arbeiten anders als griechische, zudem besteht die Pfändungsmöglichkeit bei den Rentenkassen.
Katerina
August 26, 2008 9:44 pm
Gia aus Hamburg,
ich bin Katerina und habe vom Schwiegervater die FBA (Einkommenssteuer) (wir haben ein Haus und Land in GR )bekommen um Sie bei der Ethniki zu bezahlen, habe es aber vergessen.
Bin nun in Hamburg und versuche von denen eine internationale Bankverbindung zu bekommen, mal sehen ob das klappt.
Die website von Gsis ist nämlich nur auf Gr.
Michaela
September 18, 2008 2:04 pm
sehr geehrte damen und herren,
wir wollen uns mit appartement-vermietung selbstständig machen. wie wird in griechenland die besteuerung berrechnet. nit welchen säthen muss/kann man rechnen und welche genehmigungen (ausgenommen baurecht) benötige ich dafür. Brauche ich eine spezielle konzession?
danke und gruß aus österreich
M. Topalidis
September 21, 2008 8:30 pm
Hallo Anwaltsgesellschaft und auch die die weiterhelfen können,
ich Handle mit Fahrzeugen in D, ich habe auch ein paar nach GR verkauft, jetzt habe ich erfahren das meine ausgestellten Rechnungen gefälscht wurden, und zwar mit einem kleineren kaufpreis angeblich zweck der verzollung. Ich versteuere ganz normal meine gewinne aus meiner tätichkeit, und ich habe auch keine 2 verschiedene Rechnungen ausgestellt. Wass kann auf mich zukommen und was kann ich tun.
AnwaltsGesellschaft
November 14, 2008 4:05 pm
Hallo Hape,
nur so zum Verständnis, ist Ihre Kernaussage anders als das, was wir Sofia mitgeteilt hatten ? In dem Blog hier geht es darum praktisch einfach verständliche Antworten für Rechslaien mitzuteilen. Wir vermeiden deshalb juristische Abhandlungen, soweit es geht….. Bitte nicht mißverstehen, ich persönlich finde Ihre Beteiligung am Blog gut und freue mich weiterhin auf konstruktive Kommentare.
AnwaltsGesellschaft
November 14, 2008 4:10 pm
Hallo M. Topalidis,
verstehe zwar nicht ganz wie die von Ihnen ausgestellten Rechnungen gefälscht wurden. Wurden die Rechnungen etwa verfälscht durch Abänderung des Kaufpreises ? Dürfte letztendlich aber auch keine Rolle spielen, wenn Sie Ihre Rechnungen korrekt ausgestellt und versteuert haben, dann haben Sie keine strafrechtlichen Konsequenzen zu befürchten.
George
February 24, 2009 6:35 pm
Hallo Anwaltsgesellschaft,
nun mein Anliegen:
Ich bin griechischer Staatsbürger, 37 Jahre, geb. und ständig lebend in Deutschland. Nun habe ich eine größere Summe aus Verkauf einer GmbH in Deutschland erhalten die natürlich zunächst in D steuerpflichtig ist (Halbeinkünfteverfahren).
Nun werde ich das Geld allerdings in GR anlegen. In GR werden 10% aus Zinserträgen abgeführt. Muß ich den Unterschied in D (zur Abgeltungssteuer) angeben bzw. bezahlen?
Anwaltsgesellschaft
February 25, 2009 8:43 am
Hallo Herr Topalidis,
bei einer Geldanlage in Griechenland gilt nach dem DBA (Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Griechenland und Deutschland) die Quellenbesteuerung. Die Zinseinkünfte werden danach in Griechenland versteuert. Der Einbehalt erfolgt in Griechenland direkt von der Bank und wird entsprechend an das griechische Finanzamt abgeführt. Damit ist der Vorgang in Griechenland erledigt.
In Deutschland wären die Zinseinkünfte unter Vorlage eines entsprechenden Nachweises über den Einbehalt der Kapitalertragssteuer (KES) in Griechenland anzugeben. Damit kann der Betrag in Deutschland zumindest in Höhe der in Griechenland bereits gezahlten Steuer nicht nocheinmal besteuert werden. Es könnte allerdings sein, daß eine Differenzbesteuerung durch den deutschen Fiskus erfolgt, soweit in Deutschland eine höhere Kapitalertragssteuer gilt. Also zB griechische KES 10% deutsche KES 25%, Differenz Steuersatz 15%, diese wäre dann eventuell in D zu versteuern. Hierüber bin ich mir allerdings nicht ganz sicher, deshalb steht die Aussage unter Vorbehalt. Deshalb bitte die Frage einer eventuellen Differenzbesteuerung mit einem deutschen Steuerberater abklären.
www.rechtsanwalt-griechenland.de
www.rechtsanwalt.gr
hape
February 26, 2009 1:45 pm
Hallo Herr Topalidis, Hallo Anwaltsgesellschaft,
dem Grunde nach ist es richtig, dass bei Zinsen nach Doppelbesteuerungsabkommen der Quellenstaat (in diesem Fall also GR) das originäre Besteuerungsrecht hat. In D sind nach der Besteuerung des Welteinkommensprinzips die Zinsen aus GR immer (!!) anzugeben. Die im Ausland auf die Zinsen einbehaltene Steuer wird hier im Regelfall angerechnet.
In der EU gilt allerdings seit dem 01.01.2005 die Zinsrichtlinie. Nach dieser hat der Quellenstaat keine Steuer auf Zinsen mehr einzubehalten, sondern diese dem Finanzamt des Wohnsitzstaates mitzuteilen. Ausnahmen gelten für die Länder Österreich, Luxemburg und Belgien, die die Quellensteuer weiterhin einbehalten und anonym an die Wohnsitzstaaten abführen. GR (neben Spanien) wurde aufgrund der Haushaltslage ihrer Staaten für eine Übergangszeit von 8 Jahren ein weiterer Quellensteuerabzug gewährt, und zwar in den ersten 4 Jahren nicht mehr als 10% und den nächsten 4 Jahren nicht mehr als 5% in GR. Dies entbindet GR aber nicht von der Mitteilungspflicht. Demnächst ist eine Prüfung vorgesehen, ob die EU-Staaten auch alle ihrer Mitteilungspflicht nachkommen.
Ich hoffe, dass dies auch für den Laien verständlich dargelegt ist.
George
February 26, 2009 5:40 pm
hallo,
danke für die Antwort. Hier gibt es jedoch nichts neues für mich. Die tatsachen sind bekannt.
Die Quellenbesteuerung sehe ich allerdings nicht so, denn bei dem DBA gilt das i.d.R für Deutsche Staatsbürger. Ich allerdings als Grieche lege ja Geld in meinem Heimatland an, auch wenn “derzeit” nicht dort lebend. Dazu folgende Info:
Eine Doppelbesteuerung kann nach folgenden Prinzipien erfolgen:
· Wohnsitzlandprinzip: Eine Person ist in dem Staat steuerpflichtig, in dem sie ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.
· Quellenlandprinzip: Eine Person ist in dem Staat steuerpflichtig, aus dem das Einkommen stammt.
· Welteinkommensprinzip: Der Steuerpflichtige wird mit seinem gesamten Welteinkommen besteuert.
· Territorialitätsprinzip: Der Steuerpflichtige wird nur mit dem Einkommen veranlagt, das er auf dem Territorium des betreffenden Staates erwirtschaftet hat.
In Deutschland gilt das Wohnsitzland- und Welteinkommensprinzip für Inländer, für Nicht-Inländer gilt das Quellenland- und Territorialitätsprinzip. Nach dem deutschen Einkommensteuergesetz wird die Person, die ihren Wohnsitz in Deutschland und ein Sparkonto im Ausland hat, mit den Zinsen aus diesem Sparkonto grundsätzlich in Deutschland steuerpflichtig. Das Doppelbesteuerungsabkommen in dem bestreffenden ausländischen Staat legt dann fest, ob die Zinsen von Deutschland oder dem ausländischen Staat besteuert werden dürfen.
Inwieweit Doppelbesteuerung vermieden werden können, wird in dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen geregelt.
Ich gehe also davon aus, daß ich nach dem Territorialitätsprinzip besteuert werde und somit nichts in D angeben müsste. Wie sehen sie das?
hape
March 3, 2009 2:26 pm
Hallo George,
ich sehe das nicht so. Zunächst einmal sind Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. Eine doppelte Besteuerung, nämlich im Wohnsitzstaat bzw. dem Staat des gewöhnlichen Aufenthaltes und dem Quellen- oder Belegenheitsstaat soll gerade durch DBA vermieden werden. Das DBA GR gilt für in D unbeschränkt (wohnhafte) Steuerpflichtige und Einkünfte aus GR und ist nicht nur auf Deutsche beschränkt.
Was soll das dann mit dem Territorialitätsprinzip zu tun haben ? Zinsen aus GR sind in D sowohl nach dem DBA als auch nach der EU-Zinsrichtlinie, die bei den EU-Ländern vorrangig ist, zu versteuern. Hierzu gibt es zur Steuererklärung die Anlage “AUS”. Da gibt es auch keine Ausnahme für griechische Staatsangehörige. Die EU-Zinsrichtlinie wurde zu dem Zweck eingeführt, dass Zinsen aus EU-Ländern steuerlich zutreffend erfasst werden, da Zinsen aus dem Ausland erfahrungsgemäß im Wohnsitzstaat meist nicht zutreffend erklärt werden bzw. wurden.
Sollten Sie immer noch anderer Meinung sein, so können sie gerne einen Steuerberater zu Rate ziehen. Wenn möglich aber keinen griechischen, da diese, wie ich selbst die Erfahrung gemacht habe, z.T. nicht einmal die DBA richtig lesen und auslegen können.
Ihren Eingangssatz, dass dies nichts Neues für Sie sei, und die Tatsachen bekannt wären, kann ich allerdings nicht ganz verstehen.
Alexander
December 15, 2009 2:51 pm
Hallo,
ich bin deutscher Staatsbürger möchte aber 2010 einen eigenen Betrieb in der Tourismusbranche auf Kreta gründen. Wie gehe ich dafür konkret vor und was würde eine Anmeldung in etwa kosten? Ist das ähnlich wie in Deutschland ? also einen Gewerbeschein beantragen ( ca. 40 Euro ) und zum zuständigen Finanzamt gehen wegen der Steuernummer ?
Benötige hier dringend eine Auskunft.
Dimi
April 22, 2010 10:44 am
Hallo Anwaltsgeseelschaft,
ich bin griechischer Staatsbürger (gebürtig in D)und Zeit meines Lebens auch wohnhaft in D.
Momentan trage ich mich mit dem Gedanken nach Griechenland umzusiedeln, bin aber aufgrund verschiedener Statements zum Eigenkapital sehr verunsichert. Hier habe ich gehört, daß ich innerhalb eines Jahres meine gesamten Spareinlagen nach Griechenland überführen muß.
Stimmt es; und wer kann mir bei den nötigen Angaben beim Finanzamt behilflich sein? (Anfragen bei zuständigen Stellen in Griechenland treiben einen leider in ein Labyrinth ohne Wiederkehr)
Vielen Dank im voraus
MfG
Dimi
Anwaltsgesellschaft
April 27, 2010 6:18 pm
Hallo Dimi,
hinsichtlich des Übersiedlungsverfahren und aller sonstigen Details empfehlen wir Ihnen, sich mit einem griechischen Konsulat in Verbindung zu setzen, welches Ihnen bei solchen Fragen behilflich sein kann. Dort gibt es ein standardisiertes Verfahren über den Ablauf und eine Liste der erforderlichen Dokumente. Falls Sie in rechtlicher Hinsicht Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung.